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Top 14: Erhalt der Rechtsmedizin an den Universitätsklinikstandorten Kiel und Lübeck Antrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/16 |
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Landtag will Standorte für Rechtsmedizin erhalten Minister wirbt für tragfähiges Konzept Kiel (SHL). Das rechtsmedizinische Institut in Schleswig-Holstein mit seinen Uni-Klinik-Standorten in Kiel und Lübeck soll erhalten bleiben. Damit entsprach der Landtag am Freitag, 27. Mai, mit breiter Mehrheit einem Antrag der FDP, der sich gegen eine Schließung der universitären Einrichtungen wandte. Auch Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) begrüßte den Vorstoß der Liberalen grundsätzlich. Allerdings sprach er sich dafür aus, jetzt noch keine Festschreibungen bezüglich der Standorte zu machen. Der Minister warb für ein tragfähiges Gesamtkonzept für die Hochschulmedizin, das darauf abzielen müsse, bis 2010 die bisherigen finanziellen Defizite auszugleichen. Im Falle einer Schließung der bestehenden Einrichtungen befürchten die Liberalen negative Auswirkungen auf die Arbeit der Polizei und der Justiz sowie auf die Ausbildung von Medizinstudenten. Der FDP-Antrag fordert zudem eine zügige Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Rechtsmedizin und die Einführung kostendeckender Gebühren für die Dienstleistungen des Instituts. Hintergrund: Seitens des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) bestehen Überlegungen, das Institut für Rechtsmedizin aus Kostengründen zu verkleinern oder zu schließen. Der Bildungs- sowie der Innen- und Rechtsausschuss werden weiter beraten. Stimmen aus dem Plenum: Ekkehard Klug (FDP): Die rechtsmedizinischen Labore in Kiel und Lübeck sollen erhalten bleiben, um eine theoretische und praktische Ausbildung zu gewährleisten. Niclas Herbst (CDU): Die Struktur und die Qualität der rechtsmedizinischen Versorgung haben nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die Medizinerausbildung, sondern sind auch für den Bereich polizeilicher Ermittlungen von höchster Bedeutung Jürgen Weber (SPD): Dienstleistungen, die das Institut für Rechtsmedizin erbringt, dürfen nicht aus dem Haushalt für Wissenschaft und Forschung subventioniert werden, sie müssen kostendeckend beglichen werden. Anne Lütkes (Grüne): Was eine Einführung einer kostendeckenden Gebühr für die Opfer bedeutet, muss geklärt werden. Dies kann zu Verschiebungen im Haushalt führen. Anke Spoorendonk (SSW): Eine Schließung würde einen enormen Kompetenzverlust bedeuten, der sich neben der Rechtsmedizin auch auf Hausärzte und Polizei erstrecken wird. |
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