Auf dieser Seite: EU-Verfassung  –  Mindestlöhne/Entsendegesetz

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Top 27: 
Resolution zur Ratifizierung des Vertrages über eine Verfassung für Europa
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Antrag der Fraktion B`90/DIE GRÜNEN – Drs.
16/95
Antrag der Fraktion der FDP und der Abg. des SSW–Drs. 16/96

Drucksache: 16/84neu
-Plenarprotokoll-
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Top 15: 
Branchenspezifische Mindestlöhne und Ausweitung des Entsendegesetzes
Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/20
-Plenarprotokoll-
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Landtag sieht in EU-Verfassung
Fortschritt für Vereinigtes Europa

Opposition beklagt mangelnden Rückhalt in
der Bevölkerung

Kiel (SHL). In einer gemeinsamen Resolution haben Christ- und Sozialdemokraten am Mittwoch, 25. Mai, die Ratifizierung der EU-Verfassung durch den Bundestag begrüßt. Das Gesetzeswerk sorge für eine Handlungsfähigkeit der auf 25 Mitglieder angewachsenen Europäischen Union und räume den Grundrechten Verfassungsrang ein, hieß aus den Reihen der schwarz-roten Koalition. Die Opposition bemängelte hingegen, dass die Entscheidung des Bundestages an der Bevölkerung vorbeigehe: Eine Volksabstimmung hätte die Ängste der Menschen vor Europa zerstreuen und die Verfassung näher bringen können.

FDP, Grüne und SSW stimmten letztendlich gegen die von CDU und SPD vorgelegte Resolution. Knackpunkt dafür war auch das darin enthaltene Bedauern, dass in der EU-Verfassung kein Gottesbezug enthalten ist. Die kleinen Landtagsparteien  votierten dagegen geschlossen für ein von FDP und SSW vorgelegtes Papier. Dieses begrüßte die Ratifizierung der Verfassung durch den Bundestag zwar ebenfalls, enthielt aber aber zudem ausdrücklich das Bedauern darüber, dass die Bürger nicht selbst über die EU-Verfassung abstimmen konnten.

Landtag mahnt Aufklärungsbedarf an

Man könne nicht hinter verschlossenen Türen europäische Richtlinien beschließen "und bei Kritik dann so tun, als sei man es nicht gewesen", mahnte Europaminister Uwe Döring (SPD) mehr Ehrlichkeit im Umgang mit der EU an. Rolf Fischer (SPD) forderte mehr "Leidenschaft für Europa" ein. Zwar sei noch vieles zu tun, aber die Verfassung bilde einen echten Meilenstein für die Einigung des alten Kontinentes. Und: Sie gewährleiste die regionale und lokale Selbstverwaltung. Die Politik müsse den Menschen erklären, dass die Verfassung die Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft ist, betonte Manfred Ritzek (CDU).

"Jubelarien sind  nicht angemessen", befand Ekkehard Klug (FDP). Der Verfassungsentwurf offenbare Demokratie-Defizite, weil die Bürger die Obrigkeit nicht abwählen können. In dieselbe Richtung zielte Anne Lütkes (Grüne): Sie bemängelte, dass der Kommissionspräsident nicht vom EU-Parlament bestimmt wird. Man müsse den Menschen im Land sagen, wohin die Reise geht, forderte Anke Spoorendonk (SSW). Sie hätten Anrecht, zu wissen, ob Europa künftig sozial oder ökonomisch ausgerichtet ist.

Hintergrund:
  CDU und SPD im Landtag sprechen sich in einer gemeinsamen Resolution für die europäische Verfassung aus. Die EU, so die Hoffnung in der schwarz-roten Koalition, werde durch das Verfassungswerk demokratischer, handlungsfähiger und transparenter. Christ- und Sozialdemokraten mahnen zudem die Rechte der regionalen und kommunalen Ebene an und bemängeln das Fehlen eines Gottesbezugs in der Verfassung.
  Der Bundestag hat die EU-Verfassung am 12. Mai mit großer Mehrheit ratifiziert. Die Regeln der Verfassung sollen die auf 25 Länder erweiterte Union funktionsfähig erhalten. Die Gemeinschaft soll an der Spitze eine neue Machtstruktur erhalten. Neben dem Kommissionspräsidenten soll es künftig einen hauptamtlichen Präsidenten des Rats der Staats- und Regierungschefs geben. Ein Außenminister soll die EU in der Welt vertreten. EU-Parlament und Kommissionschef werden gestärkt, die Kommission nach dem Jahr 2009 aber auf 15 Mitglieder verkleinert. Auch große Länder würden deshalb zeitweise ohne stimmberechtigte Kommissare sein. Die Zuständigkeiten der EU und der einzelnen Staaten werden klarer gegeneinander abgegrenzt.
Bitte beachten Sie auch die kurz vor der Tagung eingereichten Anträge der Grünen
16/95 und von der FDP/SSW 16/96.
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Lohndumping: Politik darf
nicht tatenlos zusehen

Landtag bezieht Stellung zu Mindestlöhnen

Kiel (SHL). Der Kieler Landtag steht einer Ausweitung des Entsendegesetzes, wie sie vom Bundeskabinett vor vierzehn Tagen beschlossen wurde, grundsätzlich positiv gegenüber. Die Neuregelung, die deutsche Arbeitnehmer durch branchenspezifische Mindestlöhne vor Konkurrenz durch ausländische Billigjobber schützen soll, begrüßten neben den Grünen, die mit ihrem Antrag die Debatte am Freitag, 27. Mai, initiiert hatten, auch SPD und SSW vorbehaltlos. Die Union steht einer generellen Ausweitung dagegen kritischer gegenüber: Sie will – anders als die Bundesregierung – nur dort Mindestlöhnen zustimmen, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies gemeinsam fordern. 

Gänzlich abgelehnt wird das Entsendegesetz von den Liberalen. Sie befürchten als Folge die Verlagerung weiterer Arbeitsplätze in Billiglohnländer. Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) betonte: Über Einführung und Höhe eines Mindestlohnes müssten die jeweiligen Tarifpartner entscheiden.

Ausschüsse werden weiter beraten

Die vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung sieht vor, dass deutsche Arbeitgeber auch ausländischen Arbeitnehmern den branchenüblichen Mindestlohn zahlen müssen – vorausgesetzt es gibt dazu bereits eine tarifvertragliche Regelung. Die Ausweitung des Entsendegesetzes wird aber voraussichtlich vor einer zur Disposition stehenden Neuwahl des Bundestags im Herbst nicht mehr verabschiedet werden. Die CDU/CSU hat im Bundestag bereits gegen das neue Gesetz gestimmt und will es auch im Bundesrat ablehnen.

Auf Landesebene werden sich auf Landtagsbeschluss die Ausschüsse für Wirtschaft und Soziales weiter mit dem Thema befassen.

Stimmen aus der Debatte:

Klaus Müller (Grüne): Die Politik darf Lohndumping nicht tatenlos zusehen. Politik muss handeln um zu verhindern, dass noch mehr Menschen zu "working poor"-Arbeitnehmern wie in den USA degradiert werden.

Johannes Callsen (CDU): Die CDU verschließt sich nicht der befristeten Ausweitung des Entsendegesetzes auf einzelne Branchen, wo beide Tarifpartner das fordern.

Olaf Schulze (SPD): Das Entsendegesetz allein ist keine Lösung, aber es müssen Regeln im Sinne der Menschen und ihrer Arbeitsplätze geschaffen werden.

Heiner Garg (FDP): Mindestlöhne versprechen Geringverdienern ein auskömmliches Einkommen. Allerdings nur weil andere Menschen gar kein Einkommen mehr beziehen – sie werden arbeitslos.

Lars Harms (SSW): Mindestlöhne müssen von Branche zu Branche und von Region zu Region unterschiedlich ausfallen, um der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen.

Hintergrund:
  Die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie hat eine neue Diskussion um Mindestlöhne und Lohndumping in Deutschland entfacht. Kritiker der Richtlinie bemängeln vor allem das von der Europäischen Kommission vorgesehene Herkunftslandprinzip, das die Beschäftigung in jedem EU-Land zu den Bedingungen des Heimatstaates ermöglichen soll. Hierdurch, so die Befürchtung, wären deutsche Arbeitnehmer einer verstärkten Billig-Konkurrenz ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund fordern die Grünen im Landtag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen einzusetzen. Zudem plädieren sie für die Einführung regionaler branchenspezifischer Mindestlöhne, die tarifvertraglich und nicht gesetzlich geregelt werden sollen.
  Mindestlöhne gibt es in 18 der 25 EU-Mitgliedesländer, in Deutschland jedoch nicht. Befürworter verweisen darauf, dass die Beschäftigten hierdurch mit ihrer Arbeit mindestens ihr Existenzminimum sichern könnten. Gegner befürchten die Abwanderung von Arbeitsplätzen, deren Produktivität unterhalb des Mindestlohns liegt.
  Das Entsendegesetz hat der Bundestag 1996 zum Schutz der Baubranche vor Billiglohnkonkurrenz beschlossen. Es schreibt auf deutschen Baustellen den Mindesttarif auch für die von ausländischen Firmen entsandten Arbeitnehmer vor. Außer auf dem Bau gilt das Entsendegesetz auch im Maler-, Lackierer- und Dachdeckerhandwerk, im Abbruch- und Abwrackgewerbe und in der Seeschifffahrt. Kritiker einer weiteren Ausweitung des Entsendegesetzes verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000: Karlsruhe hatte entschieden, dass das Entsendegesetz auf bestimmte Branchen begrenzt bleiben muss.
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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Regierungserklärung

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
50 Jahre Bonn-
Kopenhagener-Erklärungen

Vereidigung: Neu im Landtag

Herzlichen Glückwunsch

I n n e n  / R e c h t

1. Lesungen:
Informations-Freiheitsgesetz
Kommunale Zusammenarbeit
Gerichtsorganisation
(ohne Aussprache)
Gerichtspräsidien-Wahl
(ohne Aussprache)
Polizeiausbildung
(ohne Aussprache)
Wahlen:
Wahlkreis-Ausschuss
(ohne Aussprache)
Kommission zu Post- und Fernmeldegeheimnis
(ohne Aussprache)
Antrag:
Verwaltungs-Strukturreform
Berichte:
Verfassungsschutz
Postfilialen
(ohne Aussprache)
Datenschutz
(ohne Aussprache)

F i n a n z e nt

Anträge:
Steuer für Diesel-Rußfilter
Konto-Informationen/Banken

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

1. Lesung:
Elternrechte in Kitas
Anträge:
Auswirkungen "Job-Gipfel"
Ausbildung u. ALGII
Anti-Diskriminierungsgesetz
Bericht:
Petitionsausschuss
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
Mindestlohn/Entsendegesetz
Flughafen Holtenau

 A g r a r  /  U m w e l t  /
E n e r g i e / F o r s t e n

1. Lesung:
Landes-Naturschutzgesetz
Wahl:
Kleingartenausschuss
(ohne Aussprache)
Anträge:
Küstenschutz
Vogelschutz-Gebiete
Gentechnik in Landwirtschaft
Bericht:
Feinstaub-Richtlinie

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

1. Lesung:
NDR-Staatsvertrag
Anträge:
Kulturpolitik
Uni-Kliniken

 E u r o p a  / O s t s e e –
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