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Auf
dieser Seite: EU-Verfassung
– Mindestlöhne/Entsendegesetz
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Top 27:
Resolution zur
Ratifizierung des Vertrages über eine Verfassung für Europa
Antrag der Fraktionen von
CDU und SPD
Antrag der Fraktion B`90/DIE
GRÜNEN – Drs. 16/95
Antrag der Fraktion der FDP und der Abg. des SSW–Drs. 16/96 |
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Top 15:
Branchenspezifische
Mindestlöhne und Ausweitung des Entsendegesetzes
Antrag der Fraktion von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN |
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Landtag sieht in
EU-Verfassung
Fortschritt für Vereinigtes Europa
Opposition beklagt
mangelnden Rückhalt in
der Bevölkerung
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Kiel (SHL). In einer gemeinsamen Resolution haben Christ-
und Sozialdemokraten am Mittwoch, 25. Mai, die Ratifizierung der
EU-Verfassung durch den Bundestag begrüßt. Das Gesetzeswerk
sorge für eine Handlungsfähigkeit der auf 25 Mitglieder
angewachsenen Europäischen Union und räume den Grundrechten
Verfassungsrang ein, hieß aus den Reihen der schwarz-roten
Koalition. Die Opposition bemängelte hingegen, dass die
Entscheidung des Bundestages an der Bevölkerung vorbeigehe:
Eine Volksabstimmung hätte die Ängste der Menschen vor Europa
zerstreuen und die Verfassung näher bringen können.
FDP, Grüne und SSW stimmten letztendlich gegen
die von CDU und SPD vorgelegte Resolution. Knackpunkt dafür war
auch das darin enthaltene Bedauern, dass in der EU-Verfassung
kein Gottesbezug enthalten ist. Die kleinen
Landtagsparteien votierten dagegen geschlossen für ein
von FDP und SSW vorgelegtes Papier. Dieses begrüßte die
Ratifizierung der Verfassung durch den Bundestag zwar ebenfalls,
enthielt aber aber zudem ausdrücklich das Bedauern darüber,
dass die Bürger nicht selbst über die EU-Verfassung abstimmen
konnten.
Landtag mahnt Aufklärungsbedarf an
Man könne nicht hinter verschlossenen Türen
europäische Richtlinien beschließen "und bei Kritik dann
so tun, als sei man es nicht gewesen", mahnte
Europaminister Uwe Döring (SPD) mehr Ehrlichkeit im Umgang mit
der EU an. Rolf Fischer (SPD) forderte mehr "Leidenschaft
für Europa" ein. Zwar sei noch vieles zu tun, aber die
Verfassung bilde einen echten Meilenstein für die Einigung des
alten Kontinentes. Und: Sie gewährleiste die regionale und
lokale Selbstverwaltung. Die Politik müsse den Menschen
erklären, dass die Verfassung die Voraussetzung für die
Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft ist, betonte Manfred Ritzek
(CDU).
"Jubelarien sind nicht angemessen",
befand Ekkehard Klug (FDP). Der Verfassungsentwurf offenbare
Demokratie-Defizite, weil die Bürger die Obrigkeit nicht
abwählen können. In dieselbe Richtung zielte Anne Lütkes
(Grüne): Sie bemängelte, dass der Kommissionspräsident nicht
vom EU-Parlament bestimmt wird. Man müsse den Menschen im Land
sagen, wohin die Reise geht, forderte Anke Spoorendonk (SSW).
Sie hätten Anrecht, zu wissen, ob Europa künftig sozial oder
ökonomisch ausgerichtet ist.
Hintergrund:
CDU und SPD im Landtag sprechen
sich in einer gemeinsamen Resolution für die europäische
Verfassung aus. Die EU, so die Hoffnung in der
schwarz-roten Koalition, werde durch das Verfassungswerk
demokratischer, handlungsfähiger und transparenter.
Christ- und Sozialdemokraten mahnen zudem die Rechte der
regionalen und kommunalen Ebene an und bemängeln das
Fehlen eines Gottesbezugs in der Verfassung.
Der Bundestag hat die EU-Verfassung am 12. Mai mit
großer Mehrheit ratifiziert. Die Regeln der Verfassung
sollen die auf 25 Länder erweiterte Union funktionsfähig
erhalten. Die Gemeinschaft soll an der Spitze eine neue
Machtstruktur erhalten. Neben dem Kommissionspräsidenten
soll es künftig einen hauptamtlichen Präsidenten des
Rats der Staats- und Regierungschefs geben. Ein
Außenminister soll die EU in der Welt vertreten.
EU-Parlament und Kommissionschef werden gestärkt, die
Kommission nach dem Jahr 2009 aber auf 15 Mitglieder
verkleinert. Auch große Länder würden deshalb zeitweise
ohne stimmberechtigte Kommissare sein. Die
Zuständigkeiten der EU und der einzelnen Staaten werden
klarer gegeneinander abgegrenzt.
Bitte beachten Sie auch die kurz vor der Tagung
eingereichten Anträge der Grünen 16/95
und von der FDP/SSW 16/96.
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Lohndumping:
Politik darf
nicht tatenlos zusehen Landtag
bezieht Stellung zu Mindestlöhnen
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Kiel (SHL). Der Kieler Landtag steht einer
Ausweitung des Entsendegesetzes, wie sie vom Bundeskabinett vor
vierzehn Tagen beschlossen wurde, grundsätzlich positiv
gegenüber. Die Neuregelung, die deutsche Arbeitnehmer durch
branchenspezifische Mindestlöhne vor Konkurrenz durch
ausländische Billigjobber schützen soll, begrüßten neben den
Grünen, die mit ihrem Antrag die Debatte am Freitag, 27. Mai,
initiiert hatten, auch SPD und SSW vorbehaltlos. Die Union steht
einer generellen Ausweitung dagegen kritischer gegenüber: Sie
will – anders als die Bundesregierung – nur dort
Mindestlöhnen zustimmen, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies
gemeinsam fordern.
Gänzlich abgelehnt wird das Entsendegesetz von
den Liberalen. Sie befürchten als Folge die Verlagerung
weiterer Arbeitsplätze in Billiglohnländer. Arbeitsminister
Uwe Döring (SPD) betonte: Über Einführung und Höhe eines
Mindestlohnes müssten die jeweiligen Tarifpartner entscheiden.
Ausschüsse werden weiter beraten
Die vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung
sieht vor, dass deutsche Arbeitgeber auch ausländischen
Arbeitnehmern den branchenüblichen Mindestlohn zahlen müssen
– vorausgesetzt es gibt dazu bereits eine tarifvertragliche
Regelung. Die Ausweitung des Entsendegesetzes wird aber
voraussichtlich vor einer zur Disposition stehenden Neuwahl des
Bundestags im Herbst nicht mehr verabschiedet werden. Die
CDU/CSU hat im Bundestag bereits gegen das neue Gesetz gestimmt
und will es auch im Bundesrat ablehnen.
Auf Landesebene werden sich auf
Landtagsbeschluss die Ausschüsse für Wirtschaft und Soziales
weiter mit dem Thema befassen.
Stimmen aus der Debatte:
Klaus Müller (Grüne): Die Politik darf
Lohndumping nicht tatenlos zusehen. Politik muss handeln um zu
verhindern, dass noch mehr Menschen zu "working poor"-Arbeitnehmern
wie in den USA degradiert werden.
Johannes Callsen (CDU): Die CDU
verschließt sich nicht der befristeten Ausweitung des
Entsendegesetzes auf einzelne Branchen, wo beide Tarifpartner
das fordern.
Olaf Schulze (SPD): Das
Entsendegesetz allein ist keine Lösung, aber es müssen Regeln
im Sinne der Menschen und ihrer Arbeitsplätze geschaffen werden.
Heiner Garg (FDP): Mindestlöhne
versprechen Geringverdienern ein auskömmliches Einkommen.
Allerdings nur weil andere Menschen gar kein Einkommen mehr
beziehen – sie werden arbeitslos.
Lars Harms (SSW): Mindestlöhne
müssen von Branche zu Branche und von Region zu Region
unterschiedlich ausfallen, um der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen.
Hintergrund:
Die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie hat
eine neue Diskussion um Mindestlöhne und Lohndumping in
Deutschland entfacht. Kritiker der Richtlinie bemängeln
vor allem das von der Europäischen Kommission vorgesehene
Herkunftslandprinzip, das die Beschäftigung in jedem
EU-Land zu den Bedingungen des Heimatstaates ermöglichen
soll. Hierdurch, so die Befürchtung, wären deutsche
Arbeitnehmer einer verstärkten Billig-Konkurrenz
ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund fordern die Grünen im
Landtag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für
die Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen
einzusetzen. Zudem plädieren sie für die Einführung
regionaler branchenspezifischer Mindestlöhne, die
tarifvertraglich und nicht gesetzlich geregelt werden
sollen.
Mindestlöhne gibt es in 18 der 25
EU-Mitgliedesländer, in Deutschland jedoch nicht.
Befürworter verweisen darauf, dass die Beschäftigten
hierdurch mit ihrer Arbeit mindestens ihr Existenzminimum
sichern könnten. Gegner befürchten die Abwanderung von
Arbeitsplätzen, deren Produktivität unterhalb des
Mindestlohns liegt.
Das Entsendegesetz hat der Bundestag 1996 zum
Schutz der Baubranche vor Billiglohnkonkurrenz
beschlossen. Es schreibt auf deutschen Baustellen den
Mindesttarif auch für die von ausländischen Firmen
entsandten Arbeitnehmer vor. Außer auf dem Bau gilt das
Entsendegesetz auch im Maler-, Lackierer- und
Dachdeckerhandwerk, im Abbruch- und Abwrackgewerbe und in
der Seeschifffahrt. Kritiker einer weiteren Ausweitung des
Entsendegesetzes verweisen auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000: Karlsruhe
hatte entschieden, dass das Entsendegesetz auf bestimmte
Branchen begrenzt bleiben muss.
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