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Auf
dieser Seite: Vogelschutzgebiete
– Gentechnik
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Top 16:
Fachliche Überprüfung
der Auswahl der Vogelschutzgebiete auf Eiderstedt
Antrag der Fraktion der FDP
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/90 |
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Top 18:
Gentechnik in der Landwirtschaft
Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
Antrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/86 |
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Vogelschutz-Gebiete:
Koalition kündigt Nachbesserungen an
Landesregierung
will bis Jahresende für Klarheit sorgen
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Demonstration auf
Eiderstedt im vergangenen Jahr:
Insbesondere die Landwirte befürchten wirtschaftliche
Nachteile durch eine großflächige Ausweisung von
Vogelschutzgebieten
auf der nordfriesischen Halbinsel
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Kiel (SHL). Die designierten
Vogelschutz-Flächen auf der nordfriesischen Halbinsel Eiderstedt und in der
Eider-Treene-Sorge-Niederung sollen erneut auf den Prüfstand.
Diesen Auftrag hat der Landtag am Donnerstag, 26. Mai, mit
großer Mehrheit an die Landesregierung gerichtet. FDP und
Schwarz-Rot, die jeweils eigene Anträge zu diesem Thema
eingebracht hatten, sprachen sich dafür aus, die in der Region
umstrittene Gebietsmeldung noch einmal nachzubessern. Der SSW,
ebenfalls ein Gegner der Gebietsausweisungen, warf der Koalition
vor, mit dieser Ankündigung falsche Hoffnungen in der Region zu
wecken. Denn: Eine Nachprüfung sei rechtlich nicht mehr
möglich. Dem widersprach Umweltminister Christian von
Boetticher (CDU). Die Grünen hingegen bekräftigten ihre
Position aus der abgelaufenen Wahlperiode: Das Meldeverfahren
sei vorbildlich gelaufen und unwiderruflich abgeschlossen.
Laut den von der alten rot-grünen
Landesregierung verabschiedeten Plänen sollen mehr als 80
Prozent der 30.000 Hektar Nutzfläche auf Eiderstedt zur
Schutzfläche gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie erklärt
werden. Das Argument: Hier leben beziehungsweise rasten
gefährdete Vogelarten, darunter die Trauerseeschwalbe, die
Wiesenweihe, die Nonnengans und der Goldregenpfeifer.
Eiderstedter Landwirte befürchten hierdurch wirtschaftliche
Nachteile. Die damalige CDU/FDP-Opposition hatte die Proteste
unterstützt. Gegen die Meldungen sind verschiedene
Gerichtsverfahren anhängig.
Grüne:
Versprechungen der Koalition sind unredlich
Diese Verfahren, so Günther Hildebrand (FDP),
nähren Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebietskulissen.
Deswegen müsse das Land noch einmal nachprüfen. Dies dürfe
nur im Konsens mit den Betroffenen vor Ort geschehen, betonte
Ursula Sassen (CDU). Sie warf der alten rot-grünen Regierung
vor, ihre Spielräume gegenüber der EU nicht ausgenutzt und
ausschließlich die Interessen der Naturschutzverbände
berücksichtigt zu haben. Konrad Nabel (SPD) stellte sich hinter
die mit der CDU im Koalitionsvertrag geschlossenen
Vereinbarungen zu diesem Thema.
Karl-Martin Hentschel (Grüne) verteidigte die
Position seiner Partei in der Naturschutzpolitik. Das
dramatische Artensterben mache staatliche Eingriffe nötig. Die
Versprechungen der Koalition hingegen seien unredlich. Auch Lars
Harms (SSW) warf der Koalition vor, "nebulös" und
"windelweich"
zu argumentieren. Nachdem die Union im Wahlkampf die
Neuuntersuchung aller Gebiete gefordert habe, müsse sie nun
eingestehen, dass dies nicht mehr möglich sei.
Demgegenüber kündigte Minister von Boetticher
an "bis zum Jahresende" für Klarheit zu sorgen. Geplant
sei, das ohnehin vorgesehen "Monitoring", also die
nachträgliche Beurteilung der Schutzgebiete, vorzuziehen. Zudem
sollten von den Betroffenen in Auftrag gegeben Gutachten
aufgegriffen werden.
Im Rahmen des 1992 beschlossenen Programms
"Natura
2000" haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union verpflichtet, Naturschutzgebiete im Sinne der "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie"
(FFH) und der Vogelschutzrichtlinie auszuweisen. Dies, so die
EU-Kommission, sei in Schleswig-Holstein bislang nicht in
ausreichendem Maße geschehen. Brüssel fordert daher
Nachbesserung und droht mit Geldbußen.
Hintergrund:
Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf,
die Meldung der Halbinsel Eiderstedt als Vogelschutzgebiet
zu überprüfen und bis zum Abschluss der Überprüfung
die Region nicht als Schutzgebiet an die EU zu melden.
Laut den von der alten rot-grünen Landesregierung
verabschiedeten Plänen sollen mehr als 80 Prozent der
30.000 Hektar großen Halbinsel zur Schutzfläche gemäß
der EU-Vogelschutzrichtlinie erklärt werden. Das
Argument: Hier leben beziehungsweise rasten gefährdete
Vogelarten, darunter die Trauerseeschwalbe, die
Wiesenweihe, die Nonnengans und der Goldregenpfeifer.
Eiderstedter Landwirte befürchten hierdurch
wirtschaftliche Nachteile. Sie kritisieren insbesondere
das so genannte "Verschlechterungsverbot", das
den Ausbau ihrer Betriebe erschwert. Die damalige
CDU/FDP-Opposition hatte in der vergangenen Wahlperiode
die Proteste unterstützt.
Im Rahmen des 1992 beschlossenen Programms
"Natura 2000" haben sich die Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union verpflichtet, Naturschutzgebiete
im Sinne der "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie" (FFH)
und der Vogelschutzrichtlinie auszuweisen. Dies, so die
EU-Kommission, sei in Schleswig-Holstein bislang nicht in
ausreichendem Maße geschehen. Brüssel fordert daher
Nachbesserung und droht mit Geldbußen.
In einem eigenen Antrag sprechen sich CDU und SPD
ebenfalls für eine Überprüfung der Gebietsmeldung aus.
mehr
Informationen: Gebietskarte
Eiderstedt Natura
2000
(http://natura2000.eformation.de/de/daten/vogelschutzgebiete.php#1618)
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Grüne Gen-Technik:
Große Chance oder großes Risiko ?
Kontroverse Debatte: Schwarz-Rot uneins
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Kiel (SHL). Auch in der neuen Wahlperiode
wurden die Chancen und Risiken der grünen Gen-Technik für
Schleswig-Holsteins Landwirte im Landtag kontrovers diskutiert.
Selbst Redner der frischgebackenen schwarz-roten Koalition zeigten
sich zu diesem Thema uneins. Für Zündstoff sorgten am
Donnerstag, 26. Mai, zwei Anträge aus dem Plenum: Die Grünen
forderten eine vorsichtige und verantwortungsbewusste Nutzung
der Biotechnologie in der Landwirtschaft sowie ein Recht auf
gentechnikfreien Anbau bei Lebens- und Futtermitteln. Dagegen
setzte der Antrag der Liberalen auf eine stärkere
Unterstützung dieses modernen Forschungs- und
Wirtschaftszweiges. Als Beispiel führte die FDP
die Förderung von viren- und pilzresistenten Gen-Pflanzen an.
Während die Sozialdemokraten vor einem
Wildwuchs von Gen-Pflanzen durch die Windlage
Schleswig-Holsteins warnten, hob die Union die wirtschaftliche
Bedeutung der Biotechnologie hervor. Landwirtschaftsminister
Christian von Boetticher (CDU) bezeichnete die grüne
Gen-Technik als Schlüsseltechnik des 20. Jahrhunderts. Deshalb
müsse die Bundesgesetzgebung die Wahlfreiheit zwischen
herkömmlichen Anbau und den Anbau genveränderter Pflanzen
ermöglichen. Der SSW mahnte eine
sachliche Debatte an. Es gelte, politische Lösungen zu finden,
in denen sich Gegner und Befürworter grüner Gen-Technik
wiederfinden. Mit Blick auf mögliche Schäden durch
genveränderte Pflanzen regte die Partei der dänischen
Minderheit die Gründung eines Haftungsfonds an.
Hintergrund
der Debatte um die grüne Gen-Technik bilden gesetzliche
Bestimmungen des Bundes: Der Bundestag hatte Ende vergangenen
Jahres ein Gentechnikgesetz beschlossen, das den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft regelt.
Demnach besteht für Landwirte, die Gen-Saat verwenden, die so
genannte verschuldungsunabhängige Haftung: Sollte das Feld
eines traditionell wirtschaftenden Landwirts durch Pollenflug
mit dem genetisch veränderten Material verunreinigt werden, so
haften die angrenzenden Gen-Betriebe – auch wenn der
Herkunftsort der Gen-Saat nicht genau nachvollzogen werden kann.
Die Liberalen wollen diese am 4. Februar in Kraft getretenen
gesetzlichen Bestimmungen ändern, weil diese in Teilen über
die von der EU eingeforderten Vorgaben hinausgehen.
Das Parlament überwies sowohl den Vorstoß der
Liberalen nach mehr Forschung und Förderung sowie die Forderung
der Grünen nach der Ausweisung zusammenhängender
gentechnikfreier Regionen zunächst an den Umwelt- und
Agrarausschuss. Die Landesregierung wird zudem in der
September-Sitzung über die Ausbreitung grüner Gen-Technik in
Schleswig-Holstein sowie über Forschung und Entwicklung in
diesem Bereich berichten.
Hauptredner:
Axel Bernstein
(CDU), Henning Höppner (SPD), Günther Hildebrand (FDP),
Karl-Martin Hentschel (Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Der Landtag
behandelt zwei Anträge zum Thema Gentechnik in der
Landwirtschaft. Die Grünen setzen sich für die
Ausweisung gentechnikfreier Regionen ein und fordern einen
Bericht der Landesregierung zu diesem Thema. Demgegenüber
betont die FDP die Weiterentwicklung der Biotechnologie in
der Landwirtschaft und fordert staatliche Unternehmens-
und Forschungsförderung in diesem Bereich.
Hintergrund der
Debatte ist das vom Bundestag Ende vergangenen Jahres
verabschiedete Gentechnikgesetz. Dieses Gesetz regelt den
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der
Landwirtschaft. Demnach besteht für Landwirte, die
Gen-Saat verwenden, die so genannte
verschuldungsunabhängige Haftung: Sollte das Feld eines
traditionell wirtschaftenden Landwirts durch Pollenflug
mit dem genetisch veränderten Material verunreinigt
werden, so haften die angrenzenden Gen-Betriebe – auch
wenn der Herkunftsort der Gen-Saat nicht genau
nachvollzogen werden kann. Weitere Regelungen des Gesetzes
betreffen die Eingriffsmöglichkeiten für
Naturschutzbehörden und ein Standortregister für die
offene Ausweisung von Gen-Flächen.
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