Auf dieser Seite: Vogelschutzgebiete  –  Gentechnik

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Top 16: 
Fachliche Überprüfung der Auswahl der Vogelschutzgebiete auf Eiderstedt
Antrag der Fraktion der FDP
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/90

Drucksache: 16/25neu
-Plenarprotokoll-
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Top 18: 
Gentechnik in der Landwirtschaft
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/86
Drucksache: 16/56
-Plenarprotokoll-
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Vogelschutz-Gebiete: Koalition kündigt Nachbesserungen an

Landesregierung will bis Jahresende für Klarheit sorgen


Demonstration auf Eiderstedt im vergangenen Jahr: 
Insbesondere die Landwirte befürchten wirtschaftliche Nachteile durch eine großflächige Ausweisung von Vogelschutzgebieten
auf der nordfriesischen Halbinsel

Kiel (SHL). Die designierten Vogelschutz-Flächen auf der nordfriesischen Halbinsel Eiderstedt und in der Eider-Treene-Sorge-Niederung sollen erneut auf den Prüfstand. Diesen Auftrag hat der Landtag am Donnerstag, 26. Mai, mit großer Mehrheit an die Landesregierung gerichtet. FDP und Schwarz-Rot, die jeweils eigene Anträge zu diesem Thema eingebracht hatten, sprachen sich dafür aus, die in der Region umstrittene Gebietsmeldung noch einmal nachzubessern. Der SSW, ebenfalls ein Gegner der Gebietsausweisungen, warf der Koalition vor, mit dieser Ankündigung falsche Hoffnungen in der Region zu wecken. Denn: Eine Nachprüfung sei rechtlich nicht mehr möglich. Dem widersprach Umweltminister Christian von Boetticher (CDU). Die Grünen hingegen bekräftigten ihre Position aus der abgelaufenen Wahlperiode: Das Meldeverfahren sei vorbildlich gelaufen und unwiderruflich abgeschlossen.

Laut den von der alten rot-grünen Landesregierung verabschiedeten Plänen sollen mehr als 80 Prozent der 30.000 Hektar Nutzfläche auf Eiderstedt zur Schutzfläche gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie erklärt werden. Das Argument: Hier leben beziehungsweise rasten gefährdete Vogelarten, darunter die Trauerseeschwalbe, die Wiesenweihe, die Nonnengans und der Goldregenpfeifer. Eiderstedter Landwirte befürchten hierdurch wirtschaftliche Nachteile. Die damalige CDU/FDP-Opposition hatte die Proteste unterstützt. Gegen die Meldungen sind verschiedene Gerichtsverfahren anhängig.

Grüne: Versprechungen der Koalition sind unredlich

Diese Verfahren, so Günther Hildebrand (FDP), nähren Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebietskulissen. Deswegen müsse das Land noch einmal nachprüfen. Dies dürfe nur im Konsens mit den Betroffenen vor Ort geschehen, betonte Ursula Sassen (CDU). Sie warf der alten rot-grünen Regierung vor, ihre Spielräume gegenüber der EU nicht ausgenutzt und ausschließlich die Interessen der Naturschutzverbände berücksichtigt zu haben. Konrad Nabel (SPD) stellte sich hinter die mit der CDU im Koalitionsvertrag geschlossenen Vereinbarungen zu diesem Thema.

Karl-Martin Hentschel (Grüne) verteidigte die Position seiner Partei in der Naturschutzpolitik. Das dramatische Artensterben mache staatliche Eingriffe nötig. Die Versprechungen der Koalition hingegen seien unredlich. Auch Lars Harms (SSW) warf der Koalition vor, "nebulös" und "windelweich" zu argumentieren. Nachdem die Union im Wahlkampf die Neuuntersuchung aller Gebiete gefordert habe, müsse sie nun eingestehen, dass dies nicht mehr möglich sei.

Demgegenüber kündigte Minister von Boetticher an "bis zum Jahresende" für Klarheit zu sorgen. Geplant sei, das ohnehin vorgesehen "Monitoring", also die nachträgliche Beurteilung der Schutzgebiete, vorzuziehen. Zudem sollten von den Betroffenen in Auftrag gegeben Gutachten aufgegriffen werden.

Im Rahmen des 1992 beschlossenen Programms "Natura 2000" haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Naturschutzgebiete im Sinne der "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie" (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie auszuweisen. Dies, so die EU-Kommission, sei in Schleswig-Holstein bislang nicht in ausreichendem Maße geschehen. Brüssel fordert daher Nachbesserung und droht mit Geldbußen.

Hintergrund:
 Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Meldung der Halbinsel Eiderstedt als Vogelschutzgebiet zu überprüfen und bis zum Abschluss der Überprüfung die Region nicht als Schutzgebiet an die EU zu melden.
  Laut den von der alten rot-grünen Landesregierung verabschiedeten Plänen sollen mehr als 80 Prozent der 30.000 Hektar großen Halbinsel zur Schutzfläche gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie erklärt werden. Das Argument: Hier leben beziehungsweise rasten gefährdete Vogelarten, darunter die Trauerseeschwalbe, die Wiesenweihe, die Nonnengans und der Goldregenpfeifer. Eiderstedter Landwirte befürchten hierdurch wirtschaftliche Nachteile. Sie kritisieren insbesondere das so genannte "Verschlechterungsverbot", das den Ausbau ihrer Betriebe erschwert. Die damalige CDU/FDP-Opposition hatte in der vergangenen Wahlperiode die Proteste unterstützt.
  Im Rahmen des 1992 beschlossenen Programms "Natura 2000" haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Naturschutzgebiete im Sinne der "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie" (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie auszuweisen. Dies, so die EU-Kommission, sei in Schleswig-Holstein bislang nicht in ausreichendem Maße geschehen. Brüssel fordert daher Nachbesserung und droht mit Geldbußen.
  In einem eigenen Antrag sprechen sich CDU und SPD ebenfalls für eine Überprüfung der Gebietsmeldung aus.

mehr Informationen: Gebietskarte Eiderstedt Natura 2000
(http://natura2000.eformation.de/de/daten/vogelschutzgebiete.php#1618)

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Grüne Gen-Technik:
Große Chance oder großes Risiko ?

Kontroverse Debatte: Schwarz-Rot uneins

Kiel (SHL). Auch in der neuen Wahlperiode wurden die Chancen und Risiken der grünen Gen-Technik für Schleswig-Holsteins Landwirte im Landtag kontrovers diskutiert. Selbst Redner der frischgebackenen schwarz-roten Koalition zeigten sich zu diesem Thema uneins. Für Zündstoff sorgten am Donnerstag, 26. Mai, zwei Anträge aus dem Plenum: Die Grünen forderten eine vorsichtige und verantwortungsbewusste Nutzung der Biotechnologie in der Landwirtschaft sowie ein Recht auf gentechnikfreien Anbau bei Lebens- und Futtermitteln. Dagegen setzte der Antrag der Liberalen auf eine stärkere Unterstützung dieses modernen Forschungs- und Wirtschaftszweiges. Als Beispiel führte die FDP die Förderung von viren- und pilzresistenten Gen-Pflanzen an. 

Während die Sozialdemokraten vor einem Wildwuchs von Gen-Pflanzen durch die Windlage Schleswig-Holsteins warnten, hob die Union die wirtschaftliche Bedeutung der Biotechnologie hervor. Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) bezeichnete die grüne Gen-Technik als Schlüsseltechnik des 20. Jahrhunderts. Deshalb müsse die Bundesgesetzgebung die Wahlfreiheit zwischen herkömmlichen Anbau und den Anbau genveränderter Pflanzen ermöglichen. Der SSW mahnte eine sachliche Debatte an. Es gelte, politische Lösungen zu finden, in denen sich Gegner und Befürworter grüner Gen-Technik wiederfinden. Mit Blick auf mögliche Schäden durch genveränderte Pflanzen regte die Partei der dänischen Minderheit die Gründung eines Haftungsfonds an.

Hintergrund der Debatte um die grüne Gen-Technik bilden gesetzliche Bestimmungen des Bundes: Der Bundestag hatte Ende vergangenen Jahres ein Gentechnikgesetz beschlossen, das den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft regelt. Demnach besteht für Landwirte, die Gen-Saat verwenden, die so genannte verschuldungsunabhängige Haftung: Sollte das Feld eines traditionell wirtschaftenden Landwirts durch Pollenflug mit dem genetisch veränderten Material verunreinigt werden, so haften die angrenzenden Gen-Betriebe – auch wenn der Herkunftsort der Gen-Saat nicht genau nachvollzogen werden kann. Die Liberalen wollen diese am 4. Februar in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen ändern, weil diese in Teilen über die von der EU eingeforderten Vorgaben hinausgehen.

Das Parlament überwies sowohl den Vorstoß der Liberalen nach mehr Forschung und Förderung sowie die Forderung der Grünen nach der Ausweisung zusammenhängender gentechnikfreier Regionen zunächst an den Umwelt- und Agrarausschuss. Die Landesregierung wird zudem in der September-Sitzung über die Ausbreitung grüner Gen-Technik in Schleswig-Holstein sowie über Forschung und Entwicklung in diesem Bereich berichten.

Hauptredner: Axel Bernstein (CDU), Henning Höppner (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
  Der Landtag behandelt zwei Anträge zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft. Die Grünen setzen sich für die Ausweisung gentechnikfreier Regionen ein und fordern einen Bericht der Landesregierung zu diesem Thema. Demgegenüber betont die FDP die Weiterentwicklung der Biotechnologie in der Landwirtschaft und fordert staatliche Unternehmens- und Forschungsförderung in diesem Bereich.
 
Hintergrund der Debatte ist das vom Bundestag Ende vergangenen Jahres verabschiedete Gentechnikgesetz. Dieses Gesetz regelt den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft. Demnach besteht für Landwirte, die Gen-Saat verwenden, die so genannte verschuldungsunabhängige Haftung: Sollte das Feld eines traditionell wirtschaftenden Landwirts durch Pollenflug mit dem genetisch veränderten Material verunreinigt werden, so haften die angrenzenden Gen-Betriebe – auch wenn der Herkunftsort der Gen-Saat nicht genau nachvollzogen werden kann. Weitere Regelungen des Gesetzes betreffen die Eingriffsmöglichkeiten für Naturschutzbehörden und ein Standortregister für die offene Ausweisung von Gen-Flächen.
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A k t u e l l e s

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