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Auf
dieser Seite: Russfilter
– Feinstaub
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Top 20:
Steuerliche Förderung
von Dieselrußfiltern
Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
Neu: ohne Aussprache |
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Top 31:
Federführend ist das
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Neu: Von
der Tagesordnung abgesetzt |
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Rußarme
Diesel-Fahrzeuge fördern
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Kiel
(SHL). Entgegen der Tagesordnung hat der Landtag am Donnerstag,
26. Mai, einen Antrag der Grünen zur Aus- und Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Rußfiltern ohne
Aussprache an den Finanzausschuss überwiesen. Die Grünen
fordern darin die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für
eine steuerliche Förderung von Diesel-Rußfiltern einzusetzen.
Die Fördermaßnahmen sollen dabei die Ausrüstung von Neuwagen
sowie die Nachrüstung von Gebrauchtwagen aufkommensneutral
sicherstellen.
Hintergrund: Die rot-grüne Bundesregierung
hat kürzlich einen Entwurf eines entsprechenden Gesetzes auf den Weg gebracht. Das Kabinett
plant unter anderem eine steuerliche Förderung von 350
Euro beim Kauf von rußarmen Neuwagen und 250 Euro bei der
Umrüstung von Gebrauchtwagen für die Jahre 2005 bis
2007. In den Jahren 2008 und 2009 hingegen soll ein
Steueraufschlag von 20 Prozent fällig werden, wenn der
EU-Mindestwert von 5 Milligramm Rußpartikel je Kilometer
nicht erreicht wird.
In Deutschland sind zurzeit laut
Kraftfahrtbundesamt 13,7 Millionen Diesel-Fahrzeuge
unterwegs. Das sind etwa ein Fünftel aller hier zu Lande
gemeldeten Kraftfahrzeuge. 9,1 Millionen PKW haben einen
Diesel-Motor, hinzu kommen 2,57 Millionen LKW und 1,8
Millionen Trecker.
Hintergrund:
Die Grünen fordern die
Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Rußfiltern.
Hierfür soll sich die Landesregierung auf Bundesebene
einsetzen.
Die Debatte um die Umrüstung von Diesel-Autos hat
in jüngster Zeit angesichts von erhöhten
Feinstaub-Werten in einigen deutschen Großstädten an
Aktualität gewonnen. Ein Teil der
gesundheitsgefährdenden Feinstaub-Partikel stammt aus den
Abgasen von Diesel-Motoren.
Unterdessen hat die rot-grüne Bundesregierung den
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von
Diesel-Rußfiltern auf den Weg gebracht. Das Kabinett
plant unter anderem eine steuerliche Förderung von 350
Euro beim Kauf von rußarmen Neuwagen (250 Euro bei der
Umrüstung von Gebrauchtwagen) für die Jahre 2005 bis
2007. In den Jahren 2008 und 2009 hingegen soll ein
Steueraufschlag von 20 Prozent fällig werden, wenn der
EU-Mindestwert von 5 Milligramm Rußpartikel je Kilometer
nicht erreicht wird.
In Deutschland sind zurzeit laut
Kraftfahrtbundesamt 13,7 Millionen Diesel-Fahrzeuge
unterwegs. Das sind etwa ein Fünftel aller hier zu Lande
gemeldeten Kraftfahrzeuge. 9,1 Millionen PKW haben einen
Diesel-Motor, hinzu kommen 2,57 Millionen LKW und 1,8
Millionen Trecker.
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Neu:
Von der Tagesordnung abgesetzt
Hintergrund:
Auf Antrag der
Grünen berichtet die Landesregierung dem Landtag über
die Umsetzung der Feinstaub-Richtlinie der EU in
Schleswig-Holstein. Diese Richtlinie ist seit dem 1.
Januar in Kraft und bestimmt zum Schutz der menschlichen
Gesundheit einen Grenzwert von 50 Mikrogramm
Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft. Dieser
Tages-Mittelwert darf nur an 35 Tagen im Jahr
überschritten werden. Zu den Bestandteilen des Feinstaubs
zählen unter anderem Dieselabgase, Schwefel,
Stickstoffoxide, Blei und Nitrate. Verursacher sind der
Kraftverkehr, die Industrie aber auch Zigarettenrauch.
Laut Bericht wurde dieser Grenzwert in
Schleswig-Holstein, anders als in einigen süddeutschen
Großstädten, bislang nicht überschritten. Zurzeit
werden an zehn Messstationen in sieben Städten des Landes
(Brunsbüttel, Bornhöved, Lübeck, Itzehoe, Kiel,
Ratzeburg und Altendeich an der Elbe) Messungen
vorgenommen. Ergebnis: Die höchste Feinstaub-Belastung
wurde an den Standorten Itzehoe Lindenstraße (14
Überschreitungen vom 1. Januar bis zum 25. April 2005)
sowie an der Station Ratzeburg Langenbrücker Straße (18
Überschreitungen) festgestellt.
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