Auf dieser Seite: Job-Gipfel  –  Antidiskriminierung

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Top 21: 
Ergebnisse des Job Gipfels finanzpolitisch seriös umsetzen
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 16/73
-Plenarprotokoll-
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Top 23: 
Antidiskriminierungsgesetz
Antrag der Fraktion der FDP
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/93
Drucksache: 16/77
-Plenarprotokoll-
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Job-Gipfel: Streit um Auslandsinvestitionen

Kiel (SHL). Die Ergebnisse des Berliner Job-Gipfels vom 17. März müssen zu aller erst auf Bundesebene in konkrete Politik umgesetzt werden. Mit diesem Argument hat die schwarz-rote Koalition das Ansinnen der Grünen zurückgewiesen, die Landesregierung solle sich für Subventionsabbau und die Streichung von steuerlichen Ausnahmetatbeständen einsetzen. 

Dies hatten die Grünen als Voraussetzung für Schleswig-Holsteins Zustimmung zur geplanten Senkung der Körperschaftssteuer im Bundesrat gefordert. Denn: Unternehmenssteuern sollten nur gesenkt werden, wenn der dadurch bewirkte Fehlbetrag in den öffentlichen Kassen gegenfinanziert werde. Während der Plan zur Reduzierung der Körperschaftssteuer im Plenum auf allgemeine Zustimmung traf, sorgte der grüne Vorschlag zur Streichung der steuerlichen Förderung von Auslandsinvestitionen für Streit. Während der SSW dies unterstützte, befürchteten Christ- und Freidemokraten hierdurch weitere Arbeitsplatzverluste.

Das Argument von Christ- und Freidemokraten: Für deutsche Unternehmen seien Auslandsinvestitionen notwendig, weil die Produktivität dort häufig höher sei. Dies sichere auch Arbeitsplätze in Deutschland. Deswegen müssten im Ausland erzielte Gewinne auch steuerlich absetzbar bleiben. Demgegenüber beklagte der SSW, die deutschen Unternehmen hätten seit der rot-grünen Steuerreform bereits zahlreiche Steuergeschenke erhalten, ohne dass dies einen positiven Einfluss auf die Arbeitsmarktdaten gehabt habe. Auch die SPD unterstrich die Verantwortung der Unternehmer für den Standort Deutschland.

Die Ausschüsse für Finanzen und Wirtschaft werden weiter beraten. 

Hauptredner: Klaus Müller (Grüne), Tobias Koch (CDU), Birgit Herdejürgen (SPD), Heiner Garg (FDP), Anke Spoorendonk (SSW), Finanzminister Rainer Wiegard (CDU)

Hintergrund:
  Im März haben die Spitzen von Rot-Grün und Union im Bund, Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), Vizekanzler Joschka Fischer (Grüne), CDU-Chefin Angela Merkel und der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) beim so genannten "Job-Gipfel" Schritte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beraten. Die Runde hat sich unter anderem für die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 19 Prozent, die Abschaffung der Eigenheimzulage, die Streichung von rund 300 gesetzlichen Vorschriften sowie den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ausgesprochen.
  Vor diesem Hintergrund fordern die Grünen die Landesregierung auf, einer Senkung der Körperschaftssteuer im Bundesrat nur zuzustimmen, wenn der dadurch bewirkte Fehlbetrag in den öffentlichen Kassen durch den Abbau von Subventionen gegenfinanziert wird. Zudem kritisiert die Grüne Landtagsfraktion die steuerliche Förderung von Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland.
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Anti-Diskriminierungsgesetz:

Schwarz-Rot in Kiel
weitgehend einig

Kiel (SHL). Das Land Schleswig-Holstein wird das geplante Antidiskriminierungsgesetzes im Bundesrat vorerst nicht ablehnen. Die Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen und SSW wandten sich am Freitag, 27. Mai, gegen einen entsprechenden Vorstoß der FDP. Die große Koalition von CDU und SPD in Kiel steht dem vom Bund geplanten und von der EU geforderten neuen Anti-Diskriminierungsgesetz aber kritisch gegenüber. Arbeits- und Justizminister Uwe Döring (SPD) kündigte zudem an: Er werde der Landesregierung empfehlen, in der Sache den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auf Bundesebene sind CDU und SPD uneins.

Während die SPD die Neuregelung grundsätzlich begrüßte, zweifelte die Union prinzipiell am Nutzen gesetzlicher Regelungen gegen Diskriminierung. Beide Koalitionspartner forderten jedoch gemeinsam, dass das geplante Gesetz keine neuen bürokratischen Hemmnisse aufbauen dürfe, die negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hätten. Nur wenn das ausgeschlossen sei, dürfe die Landesregierung der Gesetzesnovelle zustimmen, beschloss der Landtag mit den Stimmen von Schwarz-Rot. SSW und Grüne lehnten sowohl den Antrag der FDP als auch den der Koalition ab. 

Die Opposition zeigte sich bei dem Thema gespalten: Grüne und SSW begrüßten das Gesetz, das Menschen vor Benachteiligung etwa wegen Herkunft, Hautfarbe, Religion oder auch Behinderung schützen soll. Die FDP forderte dagegen: Die Landesregierung dürfe keinem Antidiskriminierungsgesetz zustimmen, dass über die Mindestanforderungen der EU hinaus gehe. 

Das Antidiskriminierungsgesetz hofft die rot-grüne Koalition in Berlin durchzubringen, noch bevor es voraussichtlich im Herbst Neuwahlen geben wird. Allerdings wird die Zeit knapp: Der Bundesrat muss dem Gesetz, das die Union als zu bürokratisch ablehnt, zwar nicht zustimmen, kann aber Einspruch einlegen. Diesen muss der Bundestag zurückweisen, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Das könnte zu lange dauern. - Sollten Union und FDP die Wahl gewinnen, müsste zwar auch eine schwarz-gelbe Regierung aufgrund der EU-Richtlinien ein Antidiskriminierungsgesetz verabschieden, würde das rot-grüne Gesetz aber dann auf die zwingend vorgeschriebenen EU-Vorgaben zusammenstreichen.

Stimmen aus der Debatte:

Heiner Garg (FDP): Das Antidiskriminierungsgesetz schafft eine Kultur des Misstrauens. Der sozialpolitische Nutzen ist fragwürdig. Der wirtschaftspolitische Schaden dagegen kann groß sein.

Torsten Geerdts (CDU): Meine Fraktion will keine neuen und unkalkulierbaren Risiken und zusätzlichen Kosten für die Betriebe durch das neue Antidiskriminierungsgesetz.

Anette Langner (SPD): In unserer Gesellschaft ist ein umfassender Diskriminierungsschutz notwendig, der sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche beziehen muss. Ein sinnvolles Maß an Regulierung dient den Betroffenen.

Anne Lütkes (Grüne): Wer umfassende Gleichstellung will, muss denjenigen, die noch immer von Diskriminierung betroffen sind, einklagbare Rechte an die Hand geben.

Anke Spoorendonk (SSW): Ein Gesetz allein kann nicht viel bewegen. Man kann das Ende von Diskriminierung nicht einfach verordnen. Aber ein Gesetz kann die schlimmsten Auswüchse verhindern.

Hintergrund:
  Die rot-grüne Koalition im Bund hat im März diesen Jahres den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht. Demzufolge sollen benachteiligte gesellschaftliche Gruppen wie behinderte Menschen, Migranten oder Homosexuelle die Möglichkeit erhalten, zivilrechtlich gegen Diskriminierungen, zum Beispiel im Mietwesen oder am Arbeitsplatz, vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatz einzuklagen. Hierauf sollen sich zum Beispiel Frauen berufen können, die für die gleiche Arbeit weniger Lohn erhalten als Männer oder Ausländer, denen die Anmietung einer Wohnung verweigert wird. Die Bundesregierung setzt mit dem Entwurf vier Richtlinien der EU um.
  Befürworter sehen hierin ein überfälliges rechtliches Mittel zum Schutz gegen alltägliche Benachteiligungen. Kritiker weisen darauf hin, ein solches Gesetz könne in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich garantierte Privatautonomie und damit in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen und befürchten zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Zudem gehe die rot-grüne Initiative über die EU-Richtlinien hinaus.
  Die FDP im Landtag unterstützt diese kritische Position und fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen das Gesetz zu stimmen.
Ein am Dienstag vor der Sitzung eingereichter Antrag fordert dazu auf, das Gesetz zu verabschieden. Bei der Umsetzung soll vermieden werden, dass es zu negativen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt kommt, dass bürokratische Hemmnisse aufgebaut werden und dass es Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft. 

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Regierungserklärung

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
50 Jahre Bonn-
Kopenhagener-Erklärungen

Vereidigung: Neu im Landtag

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I n n e n  / R e c h t

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Kommission zu Post- und Fernmeldegeheimnis
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Antrag:
Verwaltungs-Strukturreform
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Verfassungsschutz
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F i n a n z e nt

Anträge:
Steuer für Diesel-Rußfilter
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S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

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Elternrechte in Kitas
Anträge:
Auswirkungen "Job-Gipfel"
Ausbildung u. ALGII
Anti-Diskriminierungsgesetz
Bericht:
Petitionsausschuss
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
Mindestlohn/Entsendegesetz
Flughafen Holtenau

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E n e r g i e / F o r s t e n

1. Lesung:
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Wahl:
Kleingartenausschuss
(ohne Aussprache)
Anträge:
Küstenschutz
Vogelschutz-Gebiete
Gentechnik in Landwirtschaft
Bericht:
Feinstaub-Richtlinie

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

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NDR-Staatsvertrag
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Kulturpolitik
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k o o p e r a t i o n

Antrag:
EU-Verfassung