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Auf
dieser Seite: Job-Gipfel
– Antidiskriminierung
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Top 21:
Ergebnisse des Job
Gipfels finanzpolitisch seriös umsetzen
Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN |
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Top 23:
Antidiskriminierungsgesetz
Antrag der Fraktion der FDP
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/93 |
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Job-Gipfel: Streit um
Auslandsinvestitionen
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Kiel (SHL). Die Ergebnisse des Berliner
Job-Gipfels vom 17. März müssen zu aller erst auf Bundesebene
in konkrete Politik umgesetzt werden. Mit diesem Argument hat
die schwarz-rote Koalition das Ansinnen der Grünen
zurückgewiesen, die Landesregierung solle sich für
Subventionsabbau und die Streichung von steuerlichen
Ausnahmetatbeständen einsetzen.
Dies hatten die Grünen als Voraussetzung für
Schleswig-Holsteins Zustimmung zur geplanten Senkung der
Körperschaftssteuer im Bundesrat gefordert. Denn:
Unternehmenssteuern sollten nur gesenkt werden, wenn der dadurch
bewirkte Fehlbetrag in den öffentlichen Kassen gegenfinanziert
werde. Während der Plan zur Reduzierung der
Körperschaftssteuer im Plenum auf allgemeine Zustimmung traf,
sorgte der grüne Vorschlag zur Streichung der steuerlichen
Förderung von Auslandsinvestitionen für Streit. Während der
SSW dies unterstützte, befürchteten Christ- und Freidemokraten
hierdurch weitere Arbeitsplatzverluste.
Das Argument von Christ- und Freidemokraten:
Für deutsche Unternehmen seien Auslandsinvestitionen notwendig,
weil die Produktivität dort häufig höher sei. Dies sichere
auch Arbeitsplätze in Deutschland. Deswegen müssten im Ausland
erzielte Gewinne auch steuerlich absetzbar bleiben.
Demgegenüber beklagte der SSW, die deutschen Unternehmen
hätten seit der rot-grünen Steuerreform bereits zahlreiche
Steuergeschenke erhalten, ohne dass dies einen positiven
Einfluss auf die Arbeitsmarktdaten gehabt habe. Auch die SPD
unterstrich die Verantwortung der Unternehmer für den Standort
Deutschland.
Die Ausschüsse für Finanzen und Wirtschaft
werden weiter beraten.
Hauptredner:
Klaus Müller
(Grüne), Tobias Koch (CDU), Birgit Herdejürgen (SPD), Heiner
Garg (FDP), Anke Spoorendonk (SSW), Finanzminister Rainer
Wiegard (CDU)
Hintergrund:
Im März haben
die Spitzen von Rot-Grün und Union im Bund, Bundeskanzler
Gerhard Schröder (SPD), Vizekanzler Joschka Fischer
(Grüne), CDU-Chefin Angela Merkel und der bayerische
Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) beim so genannten
"Job-Gipfel" Schritte zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit beraten. Die Runde hat sich unter anderem
für die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 19
Prozent, die Abschaffung der Eigenheimzulage, die
Streichung von rund 300 gesetzlichen Vorschriften sowie
den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund fordern die Grünen die
Landesregierung auf, einer Senkung der
Körperschaftssteuer im Bundesrat nur zuzustimmen, wenn
der dadurch bewirkte Fehlbetrag in den öffentlichen
Kassen durch den Abbau von Subventionen gegenfinanziert
wird. Zudem kritisiert die Grüne Landtagsfraktion die
steuerliche Förderung von Arbeitsplatzverlagerungen ins
Ausland.
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Anti-Diskriminierungsgesetz:
Schwarz-Rot in Kiel
weitgehend einig
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Kiel (SHL). Das Land Schleswig-Holstein wird das geplante Antidiskriminierungsgesetzes
im Bundesrat vorerst nicht ablehnen. Die Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen und SSW
wandten
sich am Freitag, 27. Mai, gegen einen entsprechenden Vorstoß der FDP.
Die große Koalition von CDU und SPD in Kiel steht dem vom Bund
geplanten und von der EU geforderten neuen
Anti-Diskriminierungsgesetz aber kritisch gegenüber. Arbeits-
und Justizminister Uwe Döring
(SPD) kündigte zudem an: Er werde der Landesregierung
empfehlen, in der Sache den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auf
Bundesebene sind CDU und SPD uneins.
Während die SPD die Neuregelung grundsätzlich
begrüßte, zweifelte die Union prinzipiell am Nutzen
gesetzlicher Regelungen gegen Diskriminierung. Beide
Koalitionspartner forderten jedoch gemeinsam, dass das geplante
Gesetz keine neuen bürokratischen Hemmnisse aufbauen dürfe,
die negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hätten. Nur wenn
das ausgeschlossen sei, dürfe die Landesregierung der
Gesetzesnovelle zustimmen, beschloss der Landtag mit den Stimmen
von Schwarz-Rot. SSW und Grüne lehnten sowohl den Antrag der
FDP als auch den der Koalition ab.
Die Opposition zeigte sich bei dem Thema
gespalten: Grüne und SSW begrüßten das Gesetz, das Menschen
vor Benachteiligung etwa wegen Herkunft, Hautfarbe, Religion
oder auch Behinderung schützen soll. Die FDP forderte dagegen:
Die Landesregierung dürfe keinem Antidiskriminierungsgesetz
zustimmen, dass über die Mindestanforderungen der EU hinaus
gehe.
Das Antidiskriminierungsgesetz hofft die
rot-grüne Koalition in Berlin durchzubringen, noch bevor es
voraussichtlich im Herbst Neuwahlen geben wird. Allerdings wird
die Zeit knapp: Der Bundesrat muss dem Gesetz, das die Union als
zu bürokratisch ablehnt, zwar nicht zustimmen, kann aber
Einspruch einlegen. Diesen muss der Bundestag zurückweisen,
damit das Gesetz in Kraft treten kann. Das könnte zu lange
dauern. - Sollten Union und FDP die Wahl gewinnen, müsste zwar
auch eine schwarz-gelbe Regierung aufgrund der EU-Richtlinien
ein Antidiskriminierungsgesetz verabschieden, würde das
rot-grüne Gesetz aber dann auf die zwingend vorgeschriebenen
EU-Vorgaben zusammenstreichen.
Stimmen aus der Debatte:
Heiner Garg (FDP): Das
Antidiskriminierungsgesetz schafft eine Kultur des Misstrauens.
Der sozialpolitische Nutzen ist fragwürdig. Der
wirtschaftspolitische Schaden dagegen kann groß sein.
Torsten Geerdts (CDU):
Meine Fraktion will keine neuen und unkalkulierbaren Risiken
und zusätzlichen Kosten für die Betriebe durch das neue
Antidiskriminierungsgesetz.
Anette Langner (SPD): In unserer
Gesellschaft ist ein umfassender Diskriminierungsschutz
notwendig, der sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche
beziehen muss. Ein sinnvolles Maß an Regulierung dient den
Betroffenen.
Anne Lütkes (Grüne): Wer umfassende
Gleichstellung will, muss denjenigen, die noch immer von
Diskriminierung betroffen sind, einklagbare Rechte an die Hand
geben.
Anke Spoorendonk (SSW): Ein Gesetz
allein kann nicht viel bewegen. Man kann das Ende von
Diskriminierung nicht einfach verordnen. Aber ein Gesetz kann
die schlimmsten Auswüchse verhindern.
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Hintergrund:
Die rot-grüne Koalition im Bund
hat im März diesen Jahres den Entwurf eines
Antidiskriminierungsgesetzes auf den parlamentarischen Weg
gebracht. Demzufolge sollen benachteiligte
gesellschaftliche Gruppen wie behinderte Menschen,
Migranten oder Homosexuelle die Möglichkeit erhalten,
zivilrechtlich gegen Diskriminierungen, zum Beispiel im
Mietwesen oder am Arbeitsplatz, vorzugehen und
gegebenenfalls Schadensersatz einzuklagen. Hierauf sollen
sich zum Beispiel Frauen berufen können, die für die
gleiche Arbeit weniger Lohn erhalten als Männer oder
Ausländer, denen die Anmietung einer Wohnung verweigert
wird. Die Bundesregierung setzt mit dem Entwurf vier
Richtlinien der EU um.
Befürworter sehen hierin ein überfälliges
rechtliches Mittel zum Schutz gegen alltägliche
Benachteiligungen. Kritiker weisen darauf hin, ein solches
Gesetz könne in unzulässiger Weise in die
verfassungsrechtlich garantierte Privatautonomie und damit
in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen und
befürchten zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Zudem
gehe die rot-grüne Initiative über die EU-Richtlinien
hinaus.
Die FDP im Landtag unterstützt diese kritische
Position und fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat
gegen das Gesetz zu stimmen.
Ein am Dienstag vor der Sitzung
eingereichter Antrag fordert dazu auf, das Gesetz zu
verabschieden. Bei der Umsetzung soll vermieden werden,
dass es zu negativen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt
kommt, dass bürokratische Hemmnisse aufgebaut werden und
dass es Planungssicherheit für alle Beteiligten
schafft.
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