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Auf
dieser Seite: Informations-Freiheitsgesetz
– Konto-Informationen
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Top 10:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu
Informationen für das Land Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der
Abgeordneten des SSW |
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Top 24:
Bundesratsinitiative zur Änderung der Abgabenordnung
Antrag der Fraktion der FDP
Antrag der Fraktion B`90/Grüne – Drs. 16/94 |
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"Flucht
ins Private" eindämmen Informationsfreiheit
soll ausgeweitet werden
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Kiel (SHL). Privatfirmen und –personen
sollen künftig Bürgern gegenüber auskunftpflichtig sein, wenn
sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Geschlossen haben sich am
Mittwoch, 25. Mai, alle Fraktionen für eine entsprechende
Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetzes ausgesprochen und
in der Ersten Lesung einem Gesetzentwurf des SSW ihre Zustimmung
signalisiert.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Tendenz,
dass der Staat immer mehr Aufgaben an private Unternehmen
überträgt. Anders als bei Behörden haben Bürger bei
Privatunternehmen bislang jedoch nur einen eingeschränkten
Anspruch auf Auskunft. Das will der Landtag mit der vorgelegten
Gesetznovelle ändern. Vor der Verabschiedung des Gesetzes
müsse aber noch zahlreiche Details im Innen- und
Rechtsausschuss beraten werden, so die einhellige
Meinung im Plenum. Dort sollen auch Betroffene angehört werden.
Weil im Zuge der Neuregelung auch eine neue
EU-Richtlinie zum Recht auf Information über Umweltbelastungen
einfließen soll, bat Innenminister Ralf Stegner (SPD) die
Fraktionen jedoch, ihre Beratungen noch zurückzustellen. Sein
Ministerium wolle dazu zunächst konkrete Einzelregelungen
ausarbeiten. Der Agrar- und Umweltausschuss wird sich an den
Beratungen beteiligen.
Stichwort Informationsfreiheitsgesetz
Laut Informationsfreiheitsgesetz aus dem Jahr
2000 bekommt jeder Bürger auf Antrag Zugang zu den bei einer
Behörde gespeicherten Informationen. Allerdings gibt es
Einschränkungen. Zum Schutz personenbezogener Daten,
Betriebsgeheimnisse oder öffentlicher Belange kann ein
entsprechender Antrag abgewiesen werden. Der Landtag, Polizei
und Staatsanwaltschaft sowie der Landesrechnungshof sind vom
Recht auf Zugang zu Informationen prinzipiell ausgenommen.
Bundesweit einzigartig in Schleswig-Holstein ist der "voraussetzunglose
Zugang" zu Informationen. Das heißt: Ein Antrag auf
Akteneinsicht bei einer Behörde muss nicht begründet werden.
Hauptredner:
Anke Spoorendonk
(SSW), Monika Schwalm (CDU), Thomas Rother (SPD), Karl-Martin
Hentschel (Grüne), Heiner Garg (FDP)
Hintergrund:
Im Zuge zunehmender
Privatisierungen ist nach Ansicht des SSW das
schleswig-holsteinische Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
aus dem Jahr 2000, das den Informationszugang der Bürger
zu Behörden öffnet, nicht mehr auf dem neuesten Stand.
Dies betreffe besonders die "Flucht" ins
Privatrecht. Deshalb sollen durch einen entsprechenden
Gesetzesentwurf Regelungen getroffen werden, die auch
private Unternehmen zur Freigabe von Informationen
verpflichten, wenn sie öffentliche Aufgaben erledigen.
Bürger sollen auch dann in Akten Einsicht nehmen dürfen,
wenn die Behörde privatwirtschaftlich handelt,
beispielsweise beim Abschluss von Verträgen. Die
Änderung betrifft unter anderem Eisenbahnen,
Flughafengesellschaften, kommunale Projektgesellschaften
oder Stadtwerke. Zugleich soll eine EU-Richtlinie in das
Landesgesetz integriert werden, die Privatpersonen den
Zugang zu umweltrelevanten Informationen erleichtert.
Der SSW greift damit eine Vorlage aus der
abgelaufenen Wahlperiode wieder auf. Den ersten Vorstoß
in diese Richtung hatte der SSW im Januar zurückgezogen,
als die Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses kurz
vor Ende der Wahlperiode noch nicht abgeschlossen waren.
In der Ersten Lesung im September 2004 hatten die anderen
Fraktionen grundsätzliche Zustimmung signalisiert.
mehr
Informationen: plenum-online,
September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/09_infogesetz.htm)
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FDP: Behördlicher Blick
aufs Konto
verfassungsrechtlich bedenklich
Schwarz-Rot: Neues Gesetz sorgt für
Steuergerechtigkeit
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Kiel (SHL). Geschlossen hat der Landtag die
Forderungen der Liberalen nach einer Bundesratsinitiative zur
Änderung des Abgabenordnung am Donnerstag, 26. Mai,
zurückgewiesen. Die Liberalen hatten verfassungrechtliche
Bedenken gegen die danach seit dem 1. April erlaubte Abfrage von
Kontendaten angemeldet. Dies bedeute eine Aufhebung des
Bankgeheimnisses und sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar,
hieß es aus den Reihen der FDP. Finanzminister
Rainer Wiegard (CDU) bezeichnete die Abgabenordnung, die in den
Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit
gehört, im Sinne der Gerechtigkeit als einen vernünftigen
Kompromiss.
Gleichwohl zeigte er sich
offen für Nachbesserungen. Er kündigte an, auf der morgigen
Sitzung des Bundesrates eine Initiative Bayerns unterstützen zu
wollen, die unter anderem eine Eingrenzung der zur Kontoabfragen
berechtigten Behörden sowie die genaue Festlegung der zu
ermittelnden Daten vorsieht. Ein Antrag der Grünen, der in
diese Richtung zielt und unter anderem die Informationsrechte
der Bürger stärken will, wurde vom Parlament mit den Stimmen
von CDU, SPD, Grünen und SSW an den Finanzausschuss
überwiesen.
Stimmen aus dem Plenum:
Heiner Garg (FDP): Die Aufhebung des
Bankgeheimnisses ist ein schwerer Fehler. Durch die Änderung
der Abgabenordnung darf jede Behörde die Stammdaten von 500.000
Menschen abfragen. Das ist der Schnüffelstaat
Frank Sauter (CDU): Das Gesetz beinhaltet
die Verpflichtung der Kreditinstitute bestimmte Informationen
bereit zu halten. Das heißt konkret: keine Zahlen, keine
Salden, sondern nur Kontonummer, Name, Geburtsdatum.
Anna Schlosser-Keichel (SPD): 55 Prozent
der Deutschen sind der Meinung, dass Steuerhinterziehung nicht
in Ordnung ist. Die Behörden müssenin die Lage versetzt werden,
Informationen nachzuprüfen. Das hat nichts mit Schnüffelei zu
tun.
Klaus Müller (Grüne): Die FDP
erleichtert Steuerhinterziehung. Sie fördert die
Ungleichbehandlung zwischen Menschen mit Lohnsteuern und Leuten,
die von Kapitaleinkünften leben. Das ist sozial ungerecht.
Anke Spoorendonk (SSW): "Die FDP
versucht sich als Beschützer der Bürger vor "Big Brother"
zu profilieren. Die Kontoabfrage erfolgt nur im Einzelfall. Der
Steuerpflichtige wird um Aufklärung gebeten. Erst wenn die
unterbleibt, kann das Finanzamt weiter aktiv werden.
Hintergrund:
Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung
auf, sich im Bundesrat für die Rücknahme dreier
Regelungen des "Gesetzes zur Förderung der
Steuerehrlichkeit" einzusetzen. Dieses Gesetz hat der
Bundestag im Dezember 2003 beschlossen. Es zielt in zwei
Schritten auf die Bekämpfung der Steuerhinterziehung
durch Kapitalflucht ins Ausland ab.
In der ersten Phase, die im Dezember 2004 zu Ende
gegangen ist, wurde Steuersündern die Möglichkeit
eingeräumt, ihr Schwarzgeld zu einem Pauschalsatz von 25
Prozent nachträglich zu versteuern. Hierdurch haben die
öffentlichen Kassen nach Angaben des
Bundesfinanzministeriums rund 900 Millionen Euro
eingenommen – davon 31,5 Millionen in
Schleswig-Holstein. In der zweiten Phase, die am 1. April
begonnen hat, haben Steuerfahnder und Finanzämter
erweiterte Möglichkeiten zum Aufspüren unversteuerten
Vermögens. Beispielsweise sind Banken verpflichtet, den
Behörden unter bestimmten Umständen Einsicht in
Kontostand und Kontobewegungen eines Verdächtigen zu
geben.
Die Liberalen im Landtag sehen hierin einen
schweren Eingriff in die Privatsphäre des Konto-Inhabers
und fordern die Streichung der entsprechenden Paragraphen
in der Abgabeordnung und im Finanzverwaltungsgesetz des
Bundes.
Bitte beachten Sie auch den kurz vor der Tagung
eingereichten Antrag der Fraktion B`90/Grüne 16/94
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