Auf dieser Seite: Informations-Freiheitsgesetz  – Konto-Informationen 

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Top 10: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW

Drucksache: 16/82
-Plenarprotokoll-
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Top 24: 
Bundesratsinitiative zur Änderung der Abgabenordnung
Antrag der Fraktion der FDP
Antrag der Fraktion B`90/Grüne – Drs. 16/94
Drucksache: 16/78
-Plenarprotokoll-
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"Flucht ins Private" eindämmen

Informationsfreiheit soll ausgeweitet werden

Kiel (SHL). Privatfirmen und –personen sollen künftig Bürgern gegenüber auskunftpflichtig sein, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Geschlossen haben sich am Mittwoch, 25. Mai, alle Fraktionen für eine entsprechende Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetzes ausgesprochen und in der Ersten Lesung einem Gesetzentwurf des SSW ihre Zustimmung signalisiert.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Tendenz, dass der Staat immer mehr Aufgaben an private Unternehmen überträgt. Anders als bei Behörden haben Bürger bei Privatunternehmen bislang jedoch nur einen eingeschränkten Anspruch auf Auskunft. Das will der Landtag mit der vorgelegten Gesetznovelle ändern. Vor der Verabschiedung des Gesetzes müsse aber noch zahlreiche Details im Innen- und Rechtsausschuss beraten werden, so die einhellige Meinung im Plenum. Dort sollen auch Betroffene angehört werden.

Weil im Zuge der Neuregelung auch eine neue EU-Richtlinie zum Recht auf Information über Umweltbelastungen einfließen soll, bat Innenminister Ralf Stegner (SPD) die Fraktionen jedoch, ihre Beratungen noch zurückzustellen. Sein Ministerium wolle dazu zunächst konkrete Einzelregelungen ausarbeiten. Der Agrar- und Umweltausschuss wird sich an den Beratungen beteiligen.

Stichwort Informationsfreiheitsgesetz

Laut Informationsfreiheitsgesetz aus dem Jahr 2000 bekommt jeder Bürger auf Antrag Zugang zu den bei einer Behörde gespeicherten Informationen. Allerdings gibt es Einschränkungen. Zum Schutz personenbezogener Daten, Betriebsgeheimnisse oder öffentlicher Belange kann ein entsprechender Antrag abgewiesen werden. Der Landtag, Polizei und Staatsanwaltschaft sowie der Landesrechnungshof sind vom Recht auf Zugang zu Informationen prinzipiell ausgenommen. Bundesweit einzigartig in Schleswig-Holstein ist der "voraussetzunglose Zugang" zu Informationen. Das heißt: Ein Antrag auf Akteneinsicht bei einer Behörde muss nicht begründet werden.

Hauptredner: Anke Spoorendonk (SSW), Monika Schwalm (CDU), Thomas Rother (SPD), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Heiner Garg (FDP)

Hintergrund:
  Im Zuge zunehmender Privatisierungen ist nach Ansicht des SSW das schleswig-holsteinische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aus dem Jahr 2000, das den Informationszugang der Bürger zu Behörden öffnet, nicht mehr auf dem neuesten Stand. Dies betreffe besonders die "Flucht" ins Privatrecht. Deshalb sollen durch einen entsprechenden Gesetzesentwurf Regelungen getroffen werden, die auch private Unternehmen zur Freigabe von Informationen verpflichten, wenn sie öffentliche Aufgaben erledigen. Bürger sollen auch dann in Akten Einsicht nehmen dürfen, wenn die Behörde privatwirtschaftlich handelt, beispielsweise beim Abschluss von Verträgen. Die Änderung betrifft unter anderem Eisenbahnen, Flughafengesellschaften, kommunale Projektgesellschaften oder Stadtwerke. Zugleich soll eine EU-Richtlinie in das Landesgesetz integriert werden, die Privatpersonen den Zugang zu umweltrelevanten Informationen erleichtert.
  Der SSW greift damit eine Vorlage aus der abgelaufenen Wahlperiode wieder auf. Den ersten Vorstoß in diese Richtung hatte der SSW im Januar zurückgezogen, als die Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses kurz vor Ende der Wahlperiode noch nicht abgeschlossen waren. In der Ersten Lesung im September 2004 hatten die anderen Fraktionen grundsätzliche Zustimmung signalisiert.

mehr Informationen: plenum-online, September 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/09_infogesetz.htm)

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FDP: Behördlicher Blick aufs Konto
verfassungsrechtlich bedenklich

Schwarz-Rot: Neues Gesetz sorgt für Steuergerechtigkeit

Kiel (SHL). Geschlossen hat der Landtag die Forderungen der Liberalen nach einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Abgabenordnung am Donnerstag, 26. Mai, zurückgewiesen. Die Liberalen hatten verfassungrechtliche Bedenken gegen die danach seit dem 1. April erlaubte Abfrage von Kontendaten angemeldet. Dies bedeute eine Aufhebung des Bankgeheimnisses und sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, hieß es aus den Reihen der FDP. Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) bezeichnete die Abgabenordnung, die in den Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit gehört, im Sinne der Gerechtigkeit als einen vernünftigen Kompromiss. 

Gleichwohl zeigte er sich offen für Nachbesserungen. Er kündigte an, auf der morgigen Sitzung des Bundesrates eine Initiative Bayerns unterstützen zu wollen, die unter anderem eine Eingrenzung der zur Kontoabfragen berechtigten Behörden sowie die genaue Festlegung der zu ermittelnden Daten vorsieht. Ein Antrag der Grünen, der in diese Richtung zielt und unter anderem die Informationsrechte der Bürger stärken will, wurde vom Parlament mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und SSW an den Finanzausschuss überwiesen.

Stimmen aus dem Plenum:

Heiner Garg (FDP): Die Aufhebung des Bankgeheimnisses ist ein schwerer Fehler. Durch die Änderung der Abgabenordnung darf jede Behörde die Stammdaten von 500.000 Menschen abfragen. Das ist der Schnüffelstaat

Frank Sauter (CDU): Das Gesetz beinhaltet die Verpflichtung der Kreditinstitute bestimmte Informationen bereit zu halten. Das heißt konkret: keine Zahlen, keine Salden, sondern nur Kontonummer, Name, Geburtsdatum.

Anna Schlosser-Keichel (SPD): 55 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass Steuerhinterziehung nicht in Ordnung ist. Die Behörden müssenin die Lage versetzt werden, Informationen nachzuprüfen. Das hat nichts mit Schnüffelei zu tun.

Klaus Müller (Grüne): Die FDP erleichtert Steuerhinterziehung. Sie fördert die Ungleichbehandlung zwischen Menschen mit Lohnsteuern und Leuten, die von Kapitaleinkünften leben. Das ist sozial ungerecht.

Anke Spoorendonk (SSW): "Die FDP versucht sich als Beschützer der Bürger vor "Big Brother" zu profilieren. Die Kontoabfrage erfolgt nur im Einzelfall. Der Steuerpflichtige wird um Aufklärung gebeten. Erst wenn die unterbleibt, kann das Finanzamt weiter aktiv werden.

Hintergrund:
  Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Rücknahme dreier Regelungen des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" einzusetzen. Dieses Gesetz hat der Bundestag im Dezember 2003 beschlossen. Es zielt in zwei Schritten auf die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Kapitalflucht ins Ausland ab.
  In der ersten Phase, die im Dezember 2004 zu Ende gegangen ist, wurde Steuersündern die Möglichkeit eingeräumt, ihr Schwarzgeld zu einem Pauschalsatz von 25 Prozent nachträglich zu versteuern. Hierdurch haben die öffentlichen Kassen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums rund 900 Millionen Euro eingenommen – davon 31,5 Millionen in Schleswig-Holstein. In der zweiten Phase, die am 1. April begonnen hat, haben Steuerfahnder und Finanzämter erweiterte Möglichkeiten zum Aufspüren unversteuerten Vermögens. Beispielsweise sind Banken verpflichtet, den Behörden unter bestimmten Umständen Einsicht in Kontostand und Kontobewegungen eines Verdächtigen zu geben.
  Die Liberalen im Landtag sehen hierin einen schweren Eingriff in die Privatsphäre des Konto-Inhabers und fordern die Streichung der entsprechenden Paragraphen in der Abgabeordnung und im Finanzverwaltungsgesetz des Bundes.
Bitte beachten Sie auch den kurz vor der Tagung eingereichten Antrag der Fraktion B`90/Grüne
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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Regierungserklärung

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
50 Jahre Bonn-
Kopenhagener-Erklärungen

Vereidigung: Neu im Landtag

Herzlichen Glückwunsch

I n n e n  / R e c h t

1. Lesungen:
Informations-Freiheitsgesetz
Kommunale Zusammenarbeit
Gerichtsorganisation
(ohne Aussprache)
Gerichtspräsidien-Wahl
(ohne Aussprache)
Polizeiausbildung
(ohne Aussprache)
Wahlen:
Wahlkreis-Ausschuss
(ohne Aussprache)
Kommission zu Post- und Fernmeldegeheimnis
(ohne Aussprache)
Antrag:
Verwaltungs-Strukturreform
Berichte:
Verfassungsschutz
Postfilialen
(ohne Aussprache)
Datenschutz
(ohne Aussprache)

F i n a n z e nt

Anträge:
Steuer für Diesel-Rußfilter
Konto-Informationen/Banken

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

1. Lesung:
Elternrechte in Kitas
Anträge:
Auswirkungen "Job-Gipfel"
Ausbildung u. ALGII
Anti-Diskriminierungsgesetz
Bericht:
Petitionsausschuss
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
Mindestlohn/Entsendegesetz
Flughafen Holtenau

 A g r a r  /  U m w e l t  /
E n e r g i e / F o r s t e n

1. Lesung:
Landes-Naturschutzgesetz
Wahl:
Kleingartenausschuss
(ohne Aussprache)
Anträge:
Küstenschutz
Vogelschutz-Gebiete
Gentechnik in Landwirtschaft
Bericht:
Feinstaub-Richtlinie

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

1. Lesung:
NDR-Staatsvertrag
Anträge:
Kulturpolitik
Uni-Kliniken

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Antrag:
EU-Verfassung