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Kürze: Meldungen 2 (Themen ohne Aussprache)
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Wahlkreisausschuss, Wahl
(Top 11; Drs.
16/69,
16/88);
Kommission zu Post- und Fernmeldegeheimnis, Wahl
(Top 12; Drs. 16/71,16/89);
Kleingartenausschuss, Wahl
(Top 13; Drs. 16/81,
16/87);
Postfilialen (Top 28A; Drs. 16/28,
16/85);
Petitionsausschuss (Top 28; Drs. 16/62)
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Wahlkreisausschuss:
Der Landtag hat einmütig die acht Mitglieder des
Wahlausschusses und deren Stellvertreter gewählt. Dem Gremium
gehören somit für die Dauer der 16. Wahlperiode an: Peter
Lehnert (CDU), Johannes Callsen (CDU), Monika Schwalm (CDU),
Holger Astrup (SPD), Klaus-Peter Puls (SPD), Peter Eichstädt
(SPD), Monika Heinold (Grüne) und Günther Hildebrand
(FDP). Stellvertreter sind Jürgen Feddersen (CDU), Ursula Sassen
(CDU), Wilfried Wengler (CDU), Thomas Rother (SPD), Thomas Hölck
(SPD), Regina Poersch (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP) und
Karl-Martin Hentschel (Grüne).
Laut den Paragraphen 16 und 17 des
Landeswahlgesetzes ist der Wahlkreisausschuss für die
Wahlkreiseinteilung bei Landtagswahlen zuständig. Er soll unter
anderem gewährleisten, dass die Bevölkerungszahl eines
Wahlkreises nicht um mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt abweicht
und dass Gemeindegrenzen und "örtliche Zusammenhänge"
möglichst gewahrt bleiben. Der Wahlkreisausschuss besteht aus dem
Landeswahlleiter als Vorsitzenden und mindestens acht Abgeordneten
als Beisitzern. Die Beisitzer sowie ihre Stellvertreter wählt der
Landtag für die Dauer der Wahlperiode. Dem Wahlkreisausschuss
soll mindestens ein Mitglied jeder im Landtag vertretenen Partei
mit Fraktionsstärke angehören.
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Kleingartenausschuss: Mit
den Stimmen aller Parteien sind die
Abgeordneten Klaus Klinckhamer (CDU) und Ulrike Rodust (SPD) in
den Kleingartenausschuss gewählt worden. Hintergrund: Zur
Beratung der Landesregierung in Fragen des Kleingartenwesens
sieht das Landeskleingartengesetz einen Kleingartenausschuss
vor. Ihm gehören neben zwei Vorstandsmitgliedern von
Kleingartenvereinen, einem Vertreter des Städtetages, einem
Vertreter des Gemeindetages und dem Präsidenten der
Landwirtschaftskammer auch zwei Landtagsabgeordnete an. Den
Vorsitz des Ausschusses führt Umwelt- und
Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher.
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Post-
und Fernmeldegeheimnis: Zur
Überwachung der freiheitlichen Grundordnung hat der Landtag
am Freitag, 27. Mai, einstimmig nach Artikel 10 des
Grundgesetzes Mitglieder zweier Kommissionen gewählt. Diese
sollen prüfen, ob im Einzelfall Eingriffe von Behörden
gegen das Briefgeheimnis sowie das Post- und
Fernmeldegeheimnis – vor allem bei strafrechtlichen
Ermittlungen – vor dem Gesetz zu rechtfertigen sind. Der
ersten Kommission gehören Peter Lehnert (CDU), Klaus-Peter
Puls (SPD) und Wolfgang Kubicki (FDP) an. Sie müssen in
Abständen von höchstens sechs Monaten durch das
Innenministerium über solche Abhörmaßnahmen unterrichtet
werden. Lehnert und Puls bilden zudem mit einem Richter die
zweite Kommission. Dieses Gremium wird ebenfalls vom
Innenministerium über die angeordneten Beschränkungen des
Brief- und des Telefongeheimnisses informiert. Die
Kommissionen entscheiden über die Zulässigkeit und
eventuelle Beendigung der Maßnahmen.
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Post-Filialen: Geschlossen
hat der Landtag für eine Bundesratsinitiative der Landesregierung zum
Erhalt von Postfilialen in Gemeinden und Ämtern mit mehr als 2.000
Einwohnern votiert. Die Parlamentarier folgten damit einer
Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Basis eines
FDP-Antrages. Das Netz der Postfilialen erhöhe demnach die
Attraktivität Schleswig-Holsteins unter den Gesichtspunkten der
Wohnqualität, der Standortsicherung und der touristischen
Infrastruktur. Die Landtagsparteien Parteien fordern deshalb eine
Änderung der so genannten Post-Universaldienstleistungsordnung.
Verworfen wurde vom Parlament unter anderem die
FDP-Forderung nach garantierten Öffnungszeiten der Postfilialen.
Stattdessen betonen die Parlamentarier die Selbstverpflichtung der Post
für den Erhalt von Postfilialen. Der Landtag äußerte sich zudem
positiv über die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens angesichts
der zur Zeit stattfindenden Einschnitte und Veränderungen im
Filialnetz.
mehr Infos: plenum-online,
April
2005
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Petitionsausschuss: Der
Landtag hat einen Bericht des Petitionsausschusses für das letzte
Quartal des Jahres 2004 einstimmig zur Kenntnis genommen. Aus dem
Papier geht hervor, dass das Gremium in diesem Zeitraum 108 Eingaben
entgegennahm. Im Berichtszeitraum wurden 90 Petitionen
abschließend behandelt – elf davon ganz im Sinne der Petenten, 17
zumindest teilweise.
In sechs Fällen gingen die Mitglieder den Problemen vor
Ort auf den Grund. Eines der Ziele war die Justizvollzugsanstalt in
Lübeck. Dort hatten sich zwischen Oktober und Dezember des Jahres 2004
gleich mehrere Strafgefangene an das Gremium gewandt. In einem Fall
klagte ein Häftling über die medizinische Versorgung, in einem anderen
bat ein Häftling aus familiären Gründen um die Verlegung in eine
bayerische Justizanstalt.
In Pinneberg beklagte sich ein
Bürger, dass er aufgrund seines Alters vom Blutspenden ausgeschlossen
sei. Schließlich habe er, so sein Argument, doch eine ärztliche
Unbedenklichkeitserklärung vorlegen können. In diesem Punkt konnte der
Ausschuss nicht direkt aktiv werden, da diese Beschwerde die
Gesetzgebung des Bundes betrifft. Die Petition wurde an den Bundestag
weitergeleitet.
In einem anderen Fall beschwerte
sich ein Dithmarscher Bürger über eine bürokratische Hürde für
seine Ehefrau in spe: Das Standesamt verlangte für die Frau aus
Bulgarien ein Heinratsbefähigungszeugnis. Der Beschwerde konnte nicht
stattgegeben werden. Denn, so das Ergebnis der Eingabeuntersuchung, das
Recht der Heirat eines ausländischen Bürgers richtet sich nicht nach
deutschen Bestimmungen und in Bulgarien ist eine Eheschließung ohne
Heiratsbefähigungszeugnis ausgeschlossen.
mehr Infos:
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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