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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig- Holstein (ÖPNVG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1276
(Ausschussüberweisung am 22. März 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 16/1356

ÖPNV-Gesetz verabschiedet

Kiel (SHL, 10.05.) Der Landtag hat das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Zweiter Lesung endgültig verabschiedet. Mit der Neuregelung werden die bisher aus vier verschiedenen Finanzierungsquellen stammenden Finanzmittel für den Nahverkehr rückwirkend zum 1. Januar zusammengefasst und direkt an die Kreise und kreisfreien Städte gegeben. Somit liegt die Ausgabenverantwortung für den Busverkehr künftig nicht mehr beim Land, sondern in der Hand der Kommunen.

In der Aussprache wurden weitgehend die gleichen Argumente ausgetauscht wie in der Ersten Lesung im März. So lobte Verkehrsminister Dietrich Austermann (CDU) im Einklang mit seinem Parteikollegen Karsten Jasper und Olaf Schulze (SPD) die Neuordnung als "Optimierung und Vereinfachung der Verwaltung".

Insbesondere die Opposition kritisierte die stufenweise Absenkung der Gesamtmittel von derzeit 59,76 Millionen Euro auf 57,26 Millionen Euro für den Zeitraum 2009 bis 2012. Auch dadurch, dass die Aufstellung von Nahverkehrsplänen künftig nicht mehr Pflicht ist, werde es zu einer Verschlechterung des Angebots und des Standards kommen, mutmaßte der Grünen-Politiker Detlef Matthiessen (Grüne). Lars Harms (SSW) forderte erneut, das Tariftreuegesetz auf den ÖPNV auszudehnen. Und Heiner Garg (FDP) warf der Landesregierung vor, sie betrachte die Streichung des Vorwegabzuges für den ÖPNV im Kommunalen Finanzausgleich als Kompensation für die Kürzung der Finanzausgleichsmasse um 120 Millionen Euro.


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