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ÖPNV-Gesetz
verabschiedet
Kiel (SHL, 10.05.)
Der Landtag hat das Gesetz über den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) in Zweiter Lesung endgültig
verabschiedet. Mit der Neuregelung werden die bisher aus vier
verschiedenen Finanzierungsquellen stammenden Finanzmittel für den
Nahverkehr rückwirkend zum 1. Januar zusammengefasst und direkt an
die Kreise und kreisfreien Städte gegeben. Somit liegt die
Ausgabenverantwortung für den Busverkehr künftig nicht mehr bei
dem Land, sondern in der Hand der Kommunen.
In der Aussprache wurden weitgehend die gleichen
Argumente ausgetauscht wie in der Ersten Lesung im März. So lobte
Verkehrsminister Dietrich Austermann (CDU) im Einklang mit seinem
Parteikollegen Karsten Jasper und Olaf Schulze (SPD) die Neuordnung
als "Optimierung und Vereinfachung der Verwaltung".
Insbesondere die Opposition kritisierte die
stufenweise Absenkung der Gesamtmittel von derzeit 59,76 Millionen
Euro auf 57,26 Millionen Euro für den Zeitraum 2009 bis 2012. Auch
dadurch, dass die Aufstellung von Nahverkehrsplänen künftig nicht
mehr Pflicht ist, werde es zu einer Verschlechterung des Angebots
und des Standards kommen, mutmaßte der Grünen-Politiker Detlef
Matthiessen (Grüne). Lars Harms (SSW) forderte erneut, das
Tariftreuegesetz auf den ÖPNV auszudehnen. Und Heiner Garg (FDP)
warf der Landesregierung vor, sie betrachte die Streichung des
Vorwegabzuges für den ÖPNV im Kommunalen Finanzausgleich als
Kompensation für die Kürzung der Finanzausgleichsmasse um 120
Millionen Euro.
Hintergrund:
Der Wirtschaftsausschuss
empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf der
Landesregierung zur Neugestaltung des Öffentlichen
Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) im Lande unverändert
anzunehmen. CDU und SPD stimmten im Ausschuss für das
ÖPNV-Gesetz, die Grünen waren dagegen, die FDP enthielt
sich.
Das Wirtschaftsministerium will mit der Neuregelung
die bisher aus vier verschiedenen Finanzierungsquellen
stammenden Finanzmittel für den ÖPNV zusammenfassen und
direkt an die Kreise und kreisfreien Städte geben. Durch
die Bündelung der Ausgabenverantwortung auf kommunaler
Ebene soll nach Angaben des Ministeriums
Planungssicherheit für Aufgabenträger und
Verkehrsunternehmen geschaffen und ein effizienterer
Einsatz der ÖPNV-Mittel erreicht werden.
Das Land stellt den Kreisen und kreisfreien
Städten in diesem Jahr 59,76 Millionen Euro für den
Busverkehr zur Verfügung. Im Jahr 2008 erhalten sie 58,26
Millionen Euro und ab 2009 jährlich 57,26 Millionen Euro.
Über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel sollen
die Kreise und kreisfreien Städte mit den
Verkehrsunternehmen eine Finanzierungsvereinbarung
schließen, die das ÖPNV-Angebot regelt.
Mit der Zusammenfassung der Mittel entfallen
beispielsweise für die Ausgleichsleistungen zur
Schülerbeförderung die Antragsbearbeitung und
Antragsstellung beim Land. Das verringert nach Angaben des
Ministeriums bei den Verkehrsunternehmen den
Verwaltungsaufwand und sorgt für mehr
Gestaltungsmöglichkeiten für Verkehrsunternehmen und
Aufgabenträger.
Erste
Lesung: plenum-online,
März
2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2007/
texte/08_personennahverkehr.htm)
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