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Auf dieser Seite: Öffentlicher Personennahverkehr 

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Top 5:  
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig- Holstein (ÖPNVG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1276
(Ausschussüberweisung am 22. März 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses
Drucksache: 16/1356
-Plenarprotokoll-

ÖPNV-Gesetz verabschiedet

Kiel (SHL, 10.05.) Der Landtag hat das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Zweiter Lesung endgültig verabschiedet. Mit der Neuregelung werden die bisher aus vier verschiedenen Finanzierungsquellen stammenden Finanzmittel für den Nahverkehr rückwirkend zum 1. Januar zusammengefasst und direkt an die Kreise und kreisfreien Städte gegeben. Somit liegt die Ausgabenverantwortung für den Busverkehr künftig nicht mehr bei dem Land, sondern in der Hand der Kommunen.

In der Aussprache wurden weitgehend die gleichen Argumente ausgetauscht wie in der Ersten Lesung im März. So lobte Verkehrsminister Dietrich Austermann (CDU) im Einklang mit seinem Parteikollegen Karsten Jasper und Olaf Schulze (SPD) die Neuordnung als "Optimierung und Vereinfachung der Verwaltung".

Insbesondere die Opposition kritisierte die stufenweise Absenkung der Gesamtmittel von derzeit 59,76 Millionen Euro auf 57,26 Millionen Euro für den Zeitraum 2009 bis 2012. Auch dadurch, dass die Aufstellung von Nahverkehrsplänen künftig nicht mehr Pflicht ist, werde es zu einer Verschlechterung des Angebots und des Standards kommen, mutmaßte der Grünen-Politiker Detlef Matthiessen (Grüne). Lars Harms (SSW) forderte erneut, das Tariftreuegesetz auf den ÖPNV auszudehnen. Und Heiner Garg (FDP) warf der Landesregierung vor, sie betrachte die Streichung des Vorwegabzuges für den ÖPNV im Kommunalen Finanzausgleich als Kompensation für die Kürzung der Finanzausgleichsmasse um 120 Millionen Euro.

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Hintergrund:
  Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neugestaltung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) im Lande unverändert anzunehmen. CDU und SPD stimmten im Ausschuss für das ÖPNV-Gesetz, die Grünen waren dagegen, die FDP enthielt sich.
  Das Wirtschaftsministerium will mit der Neuregelung die bisher aus vier verschiedenen Finanzierungsquellen stammenden Finanzmittel für den ÖPNV zusammenfassen und direkt an die Kreise und kreisfreien Städte geben. Durch die Bündelung der Ausgabenverantwortung auf kommunaler Ebene soll nach Angaben des Ministeriums Planungssicherheit für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen geschaffen und ein effizienterer Einsatz der ÖPNV-Mittel erreicht werden.
  Das Land stellt den Kreisen und kreisfreien Städten in diesem Jahr 59,76 Millionen Euro für den Busverkehr zur Verfügung. Im Jahr 2008 erhalten sie 58,26 Millionen Euro und ab 2009 jährlich 57,26 Millionen Euro. Über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel sollen die Kreise und kreisfreien Städte mit den Verkehrsunternehmen eine Finanzierungsvereinbarung schließen, die das ÖPNV-Angebot regelt.
  Mit der Zusammenfassung der Mittel entfallen beispielsweise für die Ausgleichsleistungen zur Schülerbeförderung die Antragsbearbeitung und Antragsstellung beim Land. Das verringert nach Angaben des Ministeriums bei den Verkehrsunternehmen den Verwaltungsaufwand und sorgt für mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger.

Erste Lesung: plenum-online, März 2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2007/
texte/08_personennahverkehr.htm)

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W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

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 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

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Dienstleistungsrichtlinie
(ohne Aussprache)
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