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Auf dieser Seite: Wahlrecht 

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Top 8: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
wahlrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1154
(Ausschussüberweisung am 26. Januar 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
Drucksache: 16/1369
-Plenarprotokoll-

Keine Portokosten bei Briefwahl

Plenum folgt Ausschussempfehlung

Kiel (SHL/ 09.05.) Die Landesregierung ist endgültig mit ihrem ursprünglichen Vorhaben gescheitert, den Wählern bei einer Briefwahl das Porto aufzudrücken. Der Landtag verabschiedete jetzt eine im Innen- und Rechtsausschuss einstimmig ausgehandelte Fassung des Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften, wonach die Stimmabgabe per Post weiterhin kostenfrei bleibt. Dieses hatten vor allem Lobbyisten von Behindertenvereinen gefordert.

Vertreter aller Parteien begrüßten im Plenum auch eine weitere Vereinbarung im Ausschuss, demnach es weiterhin einen besonderen Wahlprüfungsausschuss geben wird und dessen Besetzung in den Händen der Gemeindevertretungen und Kreistage beziehungsweise der Hauptausschüsse verbleiben wird.

Innenminister Ralf Stegner (SPD) nannte das neue Gesetz "modern und den Anforderungen gerecht werdend". Er verwies auf Effizienzsteigerungen und Kostenersparnisse sowohl für die Kommunen wie für das Land. Dies ergibt sich unter anderem durch den Verzicht auf eine repräsentative Wahlstatistik zur Landtagswahl (Einsparung: rund 18.000 Euro). Wahlbeteiligung und Wählerverhalten sollen künftig aus den Statistiken zur Bundestags- beziehungsweise zur Europawahl entnommen werden. Weitere rund 50.000 Euro können zu Beginn einer jeden Kommunalwahlperiode dadurch eingespart werden, dass auf die förmliche Mandatsannahme verzichtet wird. Geplant ist, diese Prozedur eine Woche nach dem amtlichen Endergebnis vom Wahlleiter durchführen zu lassen.

Kritik an dem Gesetz kam lediglich vom SSW. Nach zwei Jahren Regierungszeit der Großen Koalition könne der Bürger auch mit dem neuen Gesetz keine "Struktur wirklicher Entbürokratisierung" erkennen. Es sei lediglich ein Mosaikstein, der "in die Kategorie Suchbild" falle.

Hauptredner: Werner Kalinka (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

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Hintergrund:
  Der Innen- und Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des schleswig-holsteinischen Wahlrechts in einigen Punkten geändert und empfiehlt dem Landtag einstimmig, diese geänderte Fassung anzunehmen.
  Ein zentraler Punkt dabei: Die Briefwahl bleibt portofrei. Ursprünglich sollten nach Vorstellung des Innenministeriums die Briefwähler bei Landtags- und Kommunalwahlen im Inland das Porto künftig selbst tragen. Hierdurch erhoffte sich die Landesregierung pro Wahl eine Ersparnis von mindestens 100.000 Euro. Hiergegen hatte sich Protest geregt, unter anderem von den Fraktionen der FDP und der SPD. Und: Nach Beschluss des Ausschusses werden die Gemeindevertretungen und Kreistage (beziehungsweise die Hauptausschüsse) auch weiter für die Besetzung der Wahlausschüsse zuständig sein. Zudem wird es künftig auch dabei bleiben, dass es einen besonderen Wahlprüfungsausschuss gibt, der die Entscheidung des Gemeinderates oder des Kreistages über die Gültigkeit der Wahl vorbereitet.

Empfohlene Änderungen:

  Des Weiteren beschloss der Innen- und Rechtsausschuss, dem Landtag zu empfehlen, die Zeitspanne, in der eine Landratswahl stattfinden muss, um einen Monat zu verlängern. Das soll eine flexiblere Handhabung ermöglichen, insbesondere die Zusammenlegung mit Kommunalwahlen, und dadurch eine Senkung der Kosten. Aktuell ist dies für die Landratswahl des Kreises Rendsburg-Eckernförde von Bedeutung.
  Außerdem sieht der vorgelegte Gesetzentwurf vor, auf eine repräsentative Wahlstatistik zur Landtagswahl zu verzichten (Einsparung: rund 18.000 Euro). Wahlbeteiligung und Wählerverhalten sollen künftig aus den Statistiken zur Bundestags- beziehungsweise zur Europawahl entnommen werden.
  Weitere Änderungen: Wurden in einem Wahlkreis versehentlich Stimmzettel aus anderen Wahlkreisen ausgegeben, so sollen nur noch die Erststimmen als ungültig gewertet werden, Zweitstimmen sollen gezählt werden. Ferner soll auf die förmliche Mandatsannahme verzichtet werden. Geplant ist, diese Prozedur eine Woche nach dem amtlichen Endergebnis vom Wahlleiter durchführen zu lassen. Daraus ergäbe sich laut dem Gesetzentwurf eine weitere Einsparung in Höhe von 50.000 Euro zu Beginn jeder Kommunalwahlperiode.

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