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Keine Portokosten
bei Briefwahl
Plenum folgt
Ausschussempfehlung
Kiel (SHL/ 09.05.)
Die Landesregierung ist endgültig mit ihrem ursprünglichen
Vorhaben gescheitert, den Wählern bei einer Briefwahl das Porto
aufzudrücken. Der Landtag verabschiedete jetzt eine im Innen- und
Rechtsausschuss einstimmig ausgehandelte Fassung des Gesetzes zur
Änderung wahlrechtlicher Vorschriften, wonach die Stimmabgabe per
Post weiterhin kostenfrei bleibt. Dieses hatten vor allem Lobbyisten
von Behindertenvereinen gefordert.
Vertreter aller Parteien
begrüßten im Plenum auch eine weitere Vereinbarung im Ausschuss, demnach
es weiterhin einen besonderen Wahlprüfungsausschuss geben wird und
dessen Besetzung in den Händen der Gemeindevertretungen und
Kreistage beziehungsweise der Hauptausschüsse verbleiben wird.
Innenminister Ralf
Stegner (SPD) nannte das neue Gesetz "modern und den
Anforderungen gerecht werdend". Er verwies auf
Effizienzsteigerungen und Kostenersparnisse sowohl für die Kommunen
wie für das Land. Dies ergibt sich unter anderem durch den Verzicht
auf eine repräsentative Wahlstatistik zur Landtagswahl (Einsparung: rund 18.000 Euro). Wahlbeteiligung
und Wählerverhalten sollen künftig aus den Statistiken
zur Bundestags- beziehungsweise zur Europawahl entnommen
werden. Weitere rund 50.000 Euro können zu Beginn einer
jeden Kommunalwahlperiode dadurch eingespart werden, dass auf die förmliche Mandatsannahme verzichtet
wird. Geplant ist, diese Prozedur eine Woche nach dem
amtlichen Endergebnis vom Wahlleiter durchführen zu
lassen.
Kritik an dem Gesetz kam
lediglich vom SSW. Nach zwei Jahren Regierungszeit der Großen
Koalition könne der Bürger auch mit dem neuen Gesetz keine "Struktur
wirklicher Entbürokratisierung" erkennen. Es sei lediglich ein
Mosaikstein, der "in die Kategorie Suchbild" falle.
Hauptredner:
Werner Kalinka (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Wolfgang Kubicki
(FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Der Innen- und Rechtsausschuss hat einen
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des
schleswig-holsteinischen Wahlrechts in einigen Punkten
geändert und empfiehlt dem Landtag einstimmig, diese
geänderte Fassung anzunehmen.
Ein zentraler Punkt dabei: Die Briefwahl bleibt
portofrei. Ursprünglich sollten nach Vorstellung des
Innenministeriums die Briefwähler bei Landtags- und
Kommunalwahlen im Inland das Porto künftig selbst tragen.
Hierdurch erhoffte sich die Landesregierung pro Wahl eine
Ersparnis von mindestens 100.000 Euro. Hiergegen hatte
sich Protest geregt, unter anderem von den Fraktionen der
FDP und der SPD. Und: Nach Beschluss des Ausschusses
werden die Gemeindevertretungen und Kreistage
(beziehungsweise die Hauptausschüsse) auch weiter für
die Besetzung der Wahlausschüsse zuständig sein. Zudem
wird es künftig auch dabei bleiben, dass es einen
besonderen Wahlprüfungsausschuss gibt, der die
Entscheidung des Gemeinderates oder des Kreistages über
die Gültigkeit der Wahl vorbereitet.
Empfohlene
Änderungen:
Des
Weiteren beschloss der Innen- und Rechtsausschuss, dem
Landtag zu empfehlen, die Zeitspanne, in der eine
Landratswahl stattfinden muss, um einen Monat zu
verlängern. Das soll eine flexiblere Handhabung
ermöglichen, insbesondere die Zusammenlegung mit
Kommunalwahlen, und dadurch eine Senkung der Kosten.
Aktuell ist dies für die Landratswahl des Kreises
Rendsburg-Eckernförde von Bedeutung.
Außerdem sieht der vorgelegte Gesetzentwurf vor,
auf eine repräsentative Wahlstatistik zur Landtagswahl zu
verzichten (Einsparung: rund 18.000 Euro). Wahlbeteiligung
und Wählerverhalten sollen künftig aus den Statistiken
zur Bundestags- beziehungsweise zur Europawahl entnommen
werden.
Weitere Änderungen: Wurden in einem Wahlkreis
versehentlich Stimmzettel aus anderen Wahlkreisen
ausgegeben, so sollen nur noch die Erststimmen als ungültig
gewertet werden, Zweitstimmen sollen gezählt werden.
Ferner soll auf die förmliche Mandatsannahme verzichtet
werden. Geplant ist, diese Prozedur eine Woche nach dem
amtlichen Endergebnis vom Wahlleiter durchführen zu
lassen. Daraus ergäbe sich laut dem Gesetzentwurf eine
weitere Einsparung in Höhe von 50.000 Euro zu Beginn
jeder Kommunalwahlperiode.
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