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Auf dieser Seite: Schülerbeförderung 

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Top 10: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-
Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/1338
-Plenarprotokoll-

Bleibt der Schulbus kostenfrei?

Liberale wollen Schulgesetz ändern / 
Koalition hält an Regelung fest

Kiel (SHL/10.05.). Im Streit um die im jüngst verabschiedeten Schulgesetz festgeschriebene 30-prozentige Beteiligung der Eltern an den Schulbeförderungskosten bleiben die Fronten verhärtet. Während die Regierungsfraktionen die Regelung für gerecht halten, beharrt die Opposition geschlossen auf dessen Abschaffung. In einer emotional geführten Debatte bezeichneten die Liberalen, die diesbezüglich eine Schulgesetz-Änderung eingebracht hatten, die 30-prozentige Beteiligung als "verkapptes Schulgeld".

So warnte der Bildungsexperte der FDP, Ekkehard Klug, vor einem „Einstieg in die Bezahlschule". Und: Die seit Januar gültigen Bestimmungen seien "ein eklatanter Widerspruch zu den familienpolitischen Lippenbekenntnissen von Schwarz-Rot". Monika Heinold (Grüne) warf der SPD vor, landauf, landab zu versprechen, "dass die Eltern nicht mehr bezahlen müssen, während sie im Landtag erzählen, dass das Schulgesetz eine soziale Tat ist". Laut ihrer Rechnung müssten die Eltern im Land im Jahr 2007 insgesamt sechs Millionen Euro für den Schultransport ausgeben. Auch Anke Spoorendonk (SSW) bezeichnete die Elternbeteiligung als "schwerwiegende politische Fehlentscheidung". Insbesondere für Eltern im ländlichen Raum seien die Kosten schwer zu tragen.

Bildungsministerin kritisiert Kommunen

Dem widersprach Tobias Koch (CDU): "Fakt ist, dass der größte Teil der Beförderung weiter bezahlt wird." Außerdem müssten beispielsweise im Kreis Rendsburg-Eckernförde kinderreiche Familien nur für ein Kind zahlen. "Sie wissen ja gar nicht wie Schülerbeförderung funktioniert", sprach Henning Höppner (SPD) den Liberalen die Kompetenz in Sachen Schülerbeförderung ab. Eine Elternbeteiligung sei auch deshalb gerecht, weil Eltern in kreisfreien Städten und innerhalb größerer zentraler Schulstandorte die Beförderungskosten zu 100 Prozent selbst tragen müssten. Außerdem, so Höppner, seien in Härtefällen nach wie vor Entlastungen über die Sozialklausel möglich.

Die Kreise würden jetzt den Eindruck erwecken, dass die Eigenbeteiligung allein von der Landesregierung geplant worden sei und ausschließlich der Entlastung des Landeshaushaltes diene, kritisierte Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD). Dies sei keineswegs der Fall. Die Kommunen würden vielmehr "Abstand von der eigenen Forderung nehmen", so Erdsiek-Rave. Dies sollten sich insbesondere "Kreise wie Nordfriesland und Ostholstein ins Stammbuch schreiben".

Kommunen sparen 17 Millionen Euro

Hintergrund der Debatte ist unter anderem ein aktueller SPD-Landesparteitag-Beschluss, der sich gegen die Elternbeteiligung ausgesprochen hatte. Ersten Berechnungen zufolge würde sich bei einer Beteiligung an den Beförderungskosten das Einsparvolumen für die Kreise und Gemeinden auf 17 Millionen Euro belaufen. Im Landesdurchschnitt könnten sich die Kosten pro Schüler auf 110 Euro jährlich belaufen.

Der Gesetzentwurf der FDP wurde an den Bildungsausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
   Die FDP fordert, die 30-prozentige Eigenbeteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten zurückzunehmen, die die schwarz-rote Koalition im Januar beschlossen hat. Entsprechend soll nach Vorstellung der Liberalen Paragraph 114, Absatz 2, des neuen Schulgesetzes geändert werden.
  Neben der Opposition hatten auch Elternverbände diesen Schritt als Belastung der Eltern im ländlichen Raum kritisiert. Der SPD-Landesparteitag im März hat sich ebenfalls gegen die Elternbeteiligung ausgesprochen.
  Der neue SPD-Landesvorsitzende, Innenminister Ralf Stegner, hat daraufhin vorgeschlagen, die Beteiligungspflicht in eine Kann-Bestimmung umzuwandeln. Er verweist darauf, dass die Regelung zur Entlastung der kommunalen Haushalte gedacht gewesen sei. Die Finanzlage der Kommunen habe sich inzwischen aber vielfach verbessert, so Stegner. Die CDU hat den Vorstoß umgehend zurückgewiesen.
  Ersten Berechnungen zufolge würde sich bei einer Beteiligung an den Beförderungskosten das Einsparvolumen für die Kreise und Gemeinden auf 17 Millionen Euro belaufen. Im Landesdurchschnitt könnten sich die Kosten pro Schüler auf 110 Euro jährlich belaufen.
  Auch Bus-Unternehmer befürchten finanzielle Einbußen durch die Kürzung der Landesmittel. Bereits jetzt sei zu beobachten, dass der Anteil der „Fahrschüler" aufgrund der sinkenden Schülerzahlen zurückgehe, sagte ein Sprecher der Firma Autokraft in einem Interview. Die Schülerbeförderung mache 90 Prozent des Umsatzes der Bus-Firmen aus.

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