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Auf dieser Seite: Nichtraucherschutz 

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Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz - NiRSG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/1363
-Plenarprotokoll-

Nichtraucherschutz:
Liberaler Vorstoß erntet breite Kritik

Ob in Schleswig-Holsteins Gaststätten künftig geraucht werden darf, ist weiter offen / Landesregierung will ihr Nichtraucherschutzgesetz im Juni vorlegen

Kiel (SHL/09.05.) Der richtige Weg zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie bleibt im Schleswig-Holsteinischen Landtag umstritten. Während die FDP es den Kneipen und Gaststätten im Lande freistellen will, sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal auszuweisen, dringen SPD, Grüne und SSW auf ein striktes gesetzliches Verbot des blauen Dunstes. Auch die CDU unterstützt das umfassende Rauchverbot im Prinzip. Es gibt bei der Union aber noch "Klärungsbedarf" beim Umgang mit kleinen Eckkneipen und so genannten „geschlossenen Gesellschaften" in Restaurants. Die Liberalen kamen mit ihrem Gesetzentwurf, den das Parlament in Erster Lesung beriet, der Landesregierung zuvor, die ebenfalls eine Regelung zu diesem Thema vorbereitet. Das Regierungspapier, das laut Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) bis Juni vorliegen soll, wird auf der Absprache unter den Ministerpräsidenten der Länder vom März basieren, kündigte Trauernicht erneut an. Sie hoffe, dass Schleswig-Holstein eines der ersten Länder werde, das den Nichtraucherschutz durchsetze.

Die Landeschefs hatten sich in Berlin auf ein weitgehendes Rauchverbot in der Gastronomie, in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Sporthallen, Behörden, Theatern, öffentlichen Verkehrsmitteln und Discotheken geeinigt. Nur in streng abgetrennten Räumen soll der Griff zur Zigarette möglich bleiben. Für Eckkneipen können sich die Länder aber Ausnahmen vorbehalten, etwa mit einem "R" für Raucherlokal. Dies wollen mehrere Länder umsetzen, beispielsweise Nordrhein-Westfalen. Eine Bundesregelung war im Herbst 2006 gescheitert, weil die Gaststätten-Kompetenz mit der Föderalismusreform vom Bund auf die Länder übergegangen war.

Liberale gegen Flut von gesetzlichen Verboten

Die aktuelle Verbotsdiskussion bezeichnete Heiner Garg (FDP) als "zwanghaften Reflex einiger Politiker, die den Menschen vorschreiben wollen, wie sie zu leben haben". Auch er sprach sich für einen konsequenten Nichtraucherschutz in allen öffentlichen Gebäuden aus – Gaststätten seien aber ein "privates Angebot an die Öffentlichkeit" und "kein öffentlicher Raum". Deswegen forderte er: "Lasst die Gastronomen selbst entscheiden".

Der FDP-Vorschlag sei "kein Nichtraucher – sondern ein Raucherschutzgesetz", kritisierte Ministerin Trauernicht. Die Bevölkerung wünsche aber "klare einfache Regelungen ohne faule Kompromisse". Frauke Tengler (CDU) verwies darauf, dass das Einstiegsalter beim Rauchen seit dem Jahr 2001 von 11,3 auf 13,2 Jahren gestiegen sei. Dieser Erfolg sei "Auswirkung der rauchfreien Schule", die der Landtag vor zwei Jahren beschlossen hatte. Dies gelte es nun auszubauen.

Diskussion um Privatsphäre

"Überall, wo Raucher und Nichtraucher sich begegnen können, soll Nichtraucherschutz Vorrang haben", ergänzte Peter Eichstädt (SPD). Er verwies darauf, dass die angestrebten freiwilligen Lösungen, wonach in 60 Prozent der Speise-Gaststätten mindestens 40 Prozent der Plätze für Nichtraucher ausgewiesen werden sollten, nicht zum Erfolg geführt hätten. Nun müsse eine gesamt-norddeutsche Regelung getroffen werden. Als einziger SPD-Abgeordneter wandte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Holger Astrup (SPD), gegen das umfassende Rauchverbot und beklagte wie der Liberale Garg das "missionarische Treiben" der Verbots-Befürworter. Als Reaktion auf das komplette Rauchverbot der Bahn in ihren Zügen und auf Bahnsteigen, kündigte Astrup an, künftig auf mehrstündige Bahnfahrten zu verzichten und stattdessen wieder auf das Auto beziehungsweise Flugzeug umzusteigen. 

Monika Heinold (Grüne) rückte den Arbeitsschutz ins Zentrum: "Menschen, die einen Arbeitsplatz brauchen und ihn in der Gastronomie finden, dürfen nicht vor die Frage gestellt werden: Bleib ich arbeitslos oder gefährde ich meine Gesundheit?" Vor diesem Hintergrund sei der FDP-Vorstoß "unverantwortlich". Auch Lars Harms (SSW) sprach sich "ohne Wenn und Aber" für ein Rauchverbot "in allen öffentlich zugänglichen Bereichen" aus. Demgegenüber verwahrte er sich gegen Einschränkungen in Bezug auf "das Auto, den Garten, die Wohnung oder das eigene Haus" – dies zähle zur "Privatsphäre, aus der sich der Staat nach Möglichkeit heraushalten sollte".

Der Sozial- und der Innen- und Rechtsausschuss beraten den FDP-Entwurf weiter.

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Hintergrund:
  Die FDP-Landtagsfraktion hat – noch vor der Landesregierung – einen eigenen Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz vorgelegt. Darin fordern die Liberalen einen umfassenden Schutz in öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen und Behörden. Zur Begründung wird unter anderem darauf verwiesen, dass es in Deutschland jährlich 3.300 Todesfälle durch Passivrauchen gibt. In Gaststätten und Discotheken aber soll nach dem Willen der Liberalen das Rauchen weiterhin gestattet sein, sofern die Einrichtungen als "Rauchergaststätte" oder "Raucherdiscothek" gekennzeichnet sind. Dies wird dadurch begründet, dass ein Aufenthalt in diesem Lokalen eine freie Entscheidung jedes Einzelnen sei.
  Dieser Teil des FDP-Vorschlags steht im Gegensatz zu einem Gesetzentwurf, den Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) Ende März dem Kabinett vorgelegt hat und der sich momentan in der Regierungs-Anhörung befindet. Er basiert auf einer Absprache der Ministerpräsidenten vom März. Die Landeschefs hatten sich in Berlin auf ein weitgehendes Rauchverbot in der Gastronomie, in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Sporthallen, Behörden, Theatern, öffentlichen Verkehrsmitteln und Discotheken geeinigt. Für Eckkneipen können sich die Länder aber Ausnahmen vorbehalten, etwa mit einem "R" für Raucherlokal. Dies wollen mehrere Länder umsetzen, etwa Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Schleswig-Holstein steht dem kritisch gegenüber. Grundsätzlich soll das Rauchen in separaten Räumen von Gaststätten erlaubt sein. Dies wiederum lehnen die schleswig-holsteinischen Liberalen ab, weil es kleine Lokale benachteilige und so zu Wettbewerbsverzerrungen führe.
  Die Landesregierung strebt Angaben des Sozialministeriums zufolge in dieser Frage eine "möglichst enge" Abstimmung mit den Nachbarn Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern an. Hierbei sollen Ausnahmeregelungen für kleine Gaststätten und für geschlossene Gesellschaften geprüft werden.
  Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz drohen Rauchern Bußgelder von bis zu 400 Euro, Gaststätten von bis zu 4.000 Euro.
- Raucherquote:
  Laut dem jüngst veröffentlichten Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung rauchen 33 Prozent der Erwachsenen in Deutschland, davon 74 Prozent täglich. Die Raucherquote unter Jugendlichen beträgt 20 Prozent. Das durchschnittliche Einstiegsalter liegt derzeit bei 13 Jahren. Etwa 140.000 Menschen sterben jährlich an den direkten Folgen des Rauchens. Hinzu kommen dem Bericht zufolge rund 3.300 Nichtraucher, die durch die Folgen des Passivrauchens sterben.

mehr Informationen: plenum-online, Oktober 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/
texte/27_35_rauchfrei.htm)

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