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Nichtraucherschutz:
Liberaler Vorstoß erntet breite Kritik
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Ob in
Schleswig-Holsteins Gaststätten künftig geraucht werden darf,
ist weiter offen / Landesregierung will ihr Nichtraucherschutzgesetz
im Juni vorlegen
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Kiel (SHL/09.05.) Der richtige Weg zum
Nichtraucherschutz in der Gastronomie bleibt im
Schleswig-Holsteinischen Landtag umstritten. Während die FDP es den
Kneipen und Gaststätten im Lande freistellen will, sich als
Raucher- oder Nichtraucherlokal auszuweisen, dringen SPD, Grüne und
SSW auf ein striktes gesetzliches Verbot des blauen Dunstes. Auch
die CDU unterstützt das umfassende Rauchverbot im Prinzip. Es gibt
bei der Union aber noch "Klärungsbedarf" beim Umgang mit
kleinen Eckkneipen und so genannten „geschlossenen
Gesellschaften" in Restaurants. Die Liberalen kamen mit ihrem
Gesetzentwurf, den das Parlament in Erster Lesung beriet, der
Landesregierung zuvor, die ebenfalls eine Regelung zu diesem Thema
vorbereitet. Das Regierungspapier, das laut Gesundheitsministerin
Gitta Trauernicht (SPD) bis Juni vorliegen soll, wird auf der
Absprache unter den Ministerpräsidenten der Länder vom März
basieren, kündigte Trauernicht erneut an. Sie hoffe, dass
Schleswig-Holstein eines der ersten Länder werde, das den
Nichtraucherschutz durchsetze.
Die Landeschefs hatten sich in Berlin auf ein
weitgehendes Rauchverbot in der Gastronomie, in Schulen,
Kindergärten, Krankenhäusern, Sporthallen, Behörden, Theatern,
öffentlichen Verkehrsmitteln und Discotheken geeinigt. Nur in
streng abgetrennten Räumen soll der Griff zur Zigarette möglich
bleiben. Für Eckkneipen können sich die Länder aber
Ausnahmen vorbehalten, etwa mit einem "R" für
Raucherlokal. Dies wollen mehrere Länder umsetzen, beispielsweise
Nordrhein-Westfalen. Eine Bundesregelung war im Herbst 2006
gescheitert, weil die Gaststätten-Kompetenz mit der
Föderalismusreform vom Bund auf die Länder übergegangen war.
Liberale gegen Flut von gesetzlichen Verboten
Die aktuelle Verbotsdiskussion bezeichnete Heiner
Garg (FDP) als "zwanghaften Reflex einiger Politiker, die den
Menschen vorschreiben wollen, wie sie zu leben haben". Auch er
sprach sich für einen konsequenten Nichtraucherschutz in allen
öffentlichen Gebäuden aus – Gaststätten seien aber ein "privates
Angebot an die Öffentlichkeit" und "kein öffentlicher
Raum". Deswegen forderte er: "Lasst die Gastronomen selbst
entscheiden".
Der FDP-Vorschlag sei "kein Nichtraucher –
sondern ein Raucherschutzgesetz", kritisierte Ministerin
Trauernicht. Die Bevölkerung wünsche aber "klare einfache
Regelungen ohne faule Kompromisse". Frauke Tengler (CDU)
verwies darauf, dass das Einstiegsalter beim Rauchen seit dem Jahr
2001 von 11,3 auf 13,2 Jahren gestiegen sei. Dieser Erfolg sei
"Auswirkung der rauchfreien Schule", die der Landtag vor
zwei Jahren beschlossen hatte. Dies gelte es nun auszubauen.
Diskussion um
Privatsphäre
"Überall, wo Raucher und Nichtraucher sich
begegnen können, soll Nichtraucherschutz Vorrang haben",
ergänzte Peter Eichstädt (SPD). Er verwies darauf, dass die
angestrebten freiwilligen Lösungen, wonach in 60 Prozent der
Speise-Gaststätten mindestens 40 Prozent der Plätze für
Nichtraucher ausgewiesen werden sollten, nicht zum Erfolg geführt
hätten. Nun müsse eine gesamt-norddeutsche Regelung getroffen
werden. Als einziger SPD-Abgeordneter wandte sich der
Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Holger Astrup
(SPD), gegen das umfassende Rauchverbot und beklagte wie der
Liberale Garg das "missionarische Treiben" der
Verbots-Befürworter. Als Reaktion auf das komplette Rauchverbot der
Bahn in ihren Zügen und auf Bahnsteigen, kündigte
Astrup an, künftig auf mehrstündige Bahnfahrten zu verzichten und
stattdessen wieder auf das Auto beziehungsweise Flugzeug
umzusteigen.
Monika Heinold (Grüne) rückte den Arbeitsschutz
ins Zentrum: "Menschen, die einen Arbeitsplatz brauchen und ihn
in der Gastronomie finden, dürfen nicht vor die Frage gestellt
werden: Bleib ich arbeitslos oder gefährde ich meine
Gesundheit?" Vor diesem Hintergrund sei der FDP-Vorstoß "unverantwortlich".
Auch Lars Harms (SSW) sprach sich "ohne Wenn und Aber"
für ein Rauchverbot "in allen öffentlich zugänglichen
Bereichen" aus. Demgegenüber verwahrte er sich gegen
Einschränkungen in Bezug auf "das Auto, den Garten, die
Wohnung oder das eigene Haus" – dies zähle zur "Privatsphäre,
aus der sich der Staat nach Möglichkeit heraushalten sollte".
Der Sozial- und der Innen- und Rechtsausschuss
beraten den FDP-Entwurf weiter.
Hintergrund:
Die FDP-Landtagsfraktion hat –
noch vor der Landesregierung – einen eigenen
Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz vorgelegt. Darin
fordern die Liberalen einen umfassenden Schutz in
öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen und
Behörden. Zur Begründung wird unter anderem darauf
verwiesen, dass es in Deutschland jährlich 3.300
Todesfälle durch Passivrauchen gibt. In Gaststätten und
Discotheken aber soll nach dem Willen der Liberalen das
Rauchen weiterhin gestattet sein, sofern die Einrichtungen
als "Rauchergaststätte" oder "Raucherdiscothek"
gekennzeichnet sind. Dies wird dadurch begründet, dass
ein Aufenthalt in diesem Lokalen eine freie Entscheidung
jedes Einzelnen sei.
Dieser Teil des FDP-Vorschlags steht im Gegensatz
zu einem Gesetzentwurf, den Gesundheitsministerin Gitta
Trauernicht (SPD) Ende März dem Kabinett vorgelegt hat
und der sich momentan in der Regierungs-Anhörung
befindet. Er basiert auf einer Absprache der
Ministerpräsidenten vom März. Die Landeschefs hatten
sich in Berlin auf ein weitgehendes Rauchverbot in der
Gastronomie, in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern,
Sporthallen, Behörden, Theatern, öffentlichen
Verkehrsmitteln und Discotheken geeinigt. Für Eckkneipen
können sich die Länder aber Ausnahmen vorbehalten, etwa
mit einem "R" für Raucherlokal. Dies wollen
mehrere Länder umsetzen, etwa Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen. Schleswig-Holstein steht dem kritisch
gegenüber. Grundsätzlich soll das Rauchen in separaten
Räumen von Gaststätten erlaubt sein. Dies wiederum
lehnen die schleswig-holsteinischen Liberalen ab, weil es
kleine Lokale benachteilige und so zu
Wettbewerbsverzerrungen führe.
Die Landesregierung strebt Angaben des
Sozialministeriums zufolge in dieser Frage eine
"möglichst enge" Abstimmung mit den Nachbarn
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern an. Hierbei sollen
Ausnahmeregelungen für kleine Gaststätten und für
geschlossene Gesellschaften geprüft werden.
Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz
drohen Rauchern Bußgelder von bis zu 400 Euro,
Gaststätten von bis zu 4.000 Euro.
- Raucherquote:
Laut dem jüngst
veröffentlichten Drogen- und Suchtbericht der
Bundesregierung rauchen 33 Prozent der Erwachsenen in
Deutschland, davon 74 Prozent täglich. Die Raucherquote
unter Jugendlichen beträgt 20 Prozent. Das
durchschnittliche Einstiegsalter liegt derzeit bei 13
Jahren. Etwa 140.000 Menschen sterben jährlich an den
direkten Folgen des Rauchens. Hinzu kommen dem Bericht
zufolge rund 3.300 Nichtraucher, die durch die Folgen des
Passivrauchens sterben.
mehr Informationen: plenum-online,
Oktober
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/
texte/27_35_rauchfrei.htm)
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