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Auf dieser Seite: Denkmalschutz 

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Top 12: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1380
-Plenarprotokoll-

 

  Das Thema wurde am Vortag der
Tagung von der Tagesordnung abgesetzt

Hauptredner:

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Hintergrund:
  Die Grünen schlagen eine grundlegende Änderung des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes vor. Kernpunkt ist die Umstellung des Denkmal-Registrierung vom Eintragungs- auf ein Listenverfahren.
  Begründung: Nach dem zurzeit gültigen Landes-Denkmalschutzgesetz von 1958 müssen schützenswerte Bauwerke in einem formalen Verwaltungsverfahren zum Kulturdenkmal erhoben werden. Häufig reichen die Eigentümer bereits während dieses Verfahrens Widerspruch oder Klage ein, weil sie Nutzungseinschränkungen fürchten. Pro Jahr werden im Lande 60 bis 100 Widerspruchsverfahren angestrengt. Die Folge: Es sind erst gut 6.000 der insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 betroffenen Bauwerke im Lande als "Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" erfasst.
  Diese Rechtslage hat neben den Grünen auch Landeskonservator Michael Paarmann, oberster Denkmalschützer im Lande, beklagt. Nach der Grünen-Initiative soll das so genannte Listenverfahren das Problem beheben. Demnach werden alle Bau-Denkmäler in einer Liste aufgenommen, wobei der einheitliche Begriff "Kulturdenkmal" verwendet werden soll. Zu einer vertieften Denkmalschutz-Prüfung kommt es aber erst, wenn bauliche Veränderungen geplant sind. Mit diesem Verfahren, das bereits in anderen Bundesländern gilt, könnte der schleswig-holsteinische Bearbeitungsstau nach Einschätzung des Konservators Paarmann innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden.
  Zwei Ausnahmen schlagen die Grünen außerdem vor: Bauliche Veränderungen, die die Behinderten-Freundlichkeit verbessern, etwa Rampen oder Fahrstühle, und Nachbesserungen im Sinne des Klimaschutzes wie Wärmedämmung sollen ohne Zustimmung der Denkmalschützer gestattet sein.
  Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Neuorganisation der Verwaltung. Die Grünen wollen die 15 unteren Denkmalschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte auf Landesebene zusammenfassen. Dies würde auch das Ende für die bislang geltende Sonderregelung für die Stadt Lübeck bedeuten. Dort ist zurzeit der Bürgermeister, und nicht das Land, oberste Instanz in Denkmal-Fragen. Gegen diesen Plan haben die für Kultur zuständige Staatskanzlei wie auch die SPD-Fraktion bereits Position bezogen.

mehr Informationen: plenum-online, Februar 2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2007/
texte/09_denkmalschutz_quickborn.htm)

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