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Auf dieser
Seite: Denkmalschutz
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Top 12:
Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes
Gesetzentwurf
der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN |
Drucksache: 16/1380
-Plenarprotokoll- |
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Das Thema wurde am Vortag der
Tagung von der Tagesordnung abgesetzt
Hauptredner:
Hintergrund:
Die Grünen schlagen eine
grundlegende Änderung des schleswig-holsteinischen
Denkmalschutzgesetzes vor. Kernpunkt ist die Umstellung
des Denkmal-Registrierung vom Eintragungs- auf ein
Listenverfahren.
Begründung: Nach dem zurzeit gültigen
Landes-Denkmalschutzgesetz von 1958 müssen
schützenswerte Bauwerke in einem formalen
Verwaltungsverfahren zum Kulturdenkmal erhoben werden.
Häufig reichen die Eigentümer bereits während dieses
Verfahrens Widerspruch oder Klage ein, weil sie
Nutzungseinschränkungen fürchten. Pro Jahr werden im
Lande 60 bis 100 Widerspruchsverfahren angestrengt. Die
Folge: Es sind erst gut 6.000 der insgesamt etwa 15.000
bis 20.000 betroffenen Bauwerke im Lande als
"Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung"
erfasst.
Diese Rechtslage hat neben den Grünen auch
Landeskonservator Michael Paarmann, oberster
Denkmalschützer im Lande, beklagt. Nach der
Grünen-Initiative soll das so genannte Listenverfahren
das Problem beheben. Demnach werden alle Bau-Denkmäler in
einer Liste aufgenommen, wobei der einheitliche Begriff
"Kulturdenkmal" verwendet werden soll. Zu einer
vertieften Denkmalschutz-Prüfung kommt es aber erst, wenn
bauliche Veränderungen geplant sind. Mit diesem
Verfahren, das bereits in anderen Bundesländern gilt,
könnte der schleswig-holsteinische Bearbeitungsstau nach
Einschätzung des Konservators Paarmann innerhalb von
fünf Jahren abgebaut werden.
Zwei Ausnahmen schlagen die Grünen außerdem vor:
Bauliche Veränderungen, die die
Behinderten-Freundlichkeit verbessern, etwa Rampen oder
Fahrstühle, und Nachbesserungen im Sinne des
Klimaschutzes wie Wärmedämmung sollen ohne Zustimmung
der Denkmalschützer gestattet sein.
Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist
die Neuorganisation der Verwaltung. Die Grünen wollen die
15 unteren Denkmalschutzbehörden der Kreise und
kreisfreien Städte auf Landesebene zusammenfassen. Dies
würde auch das Ende für die bislang geltende
Sonderregelung für die Stadt Lübeck bedeuten. Dort ist
zurzeit der Bürgermeister, und nicht das Land, oberste
Instanz in Denkmal-Fragen. Gegen diesen Plan haben die
für Kultur zuständige Staatskanzlei wie auch die
SPD-Fraktion bereits Position bezogen.
mehr Informationen: plenum-online,
Februar
2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2007/
texte/09_denkmalschutz_quickborn.htm)
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