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Auf dieser Seite: Unternehmenssteuer 

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Top 17: 
Aufkommensneutrale Unternehmenssteuerreform
Antrag der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 16/1361
-Plenarprotokoll-

Unternehmenssteuer: 

SSW und Grüne pochen auf "Aufkommensneutralität"...

...CDU und SPD hoffen auf Wachstums-Impulse

Kiel (SHL/10.05.) SSW und Grüne haben kurz vor der endgültige Entscheidung des Bundestages über die Unternehmenssteuerreform ihre Kritik an dem Maßnahmenpaket bekräftigt und erneut gefordert, die Reform "aufkommensneutral" zu gestalten. Andernfalls "kommen wir nicht über die Runden", argumentierte die SSW-Vorsitzende im Landtag, Anke Spoorendonk, mit Blick auf die Haushalte des Landes und der Kommunen. Bei Schwarz-Rot und FDP stieß der Vorstoß aber auf Ablehnung. Die Entlastung der Firmen stärke "die Wachstumskräfte in Deutschland" und führe so zu mehr Steuereinnahmen und mehr Investitionen, bekräftigte Finanzminister Rainer Wiegard (CDU). Auch die SPD stellte sich hinter den Plan der Bundesregierung, auch wenn die exakten Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte noch nicht abzuschätzen seien.

Die Bundesregierung will unter anderem die Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften von 38,65 auf 29,83 Prozent herunterfahren. Die Körperschaftssteuer soll von 25 auf 15 Prozent sinken. Personengesellschaften sollen künftig nicht mehr nach dem Einkommenssteuersatz (42 Prozent), sondern mit 28,25 Prozent belastet werden und damit Kapitalgesellschaften angeglichen werden. Daraus ergeben sich für die Unternehmen bundesweit nach ersten Schätzungen jährliche Ersparnisse von fünf Milliarden Euro. Für das Land werden daraus Einnahmeverluste von gut 80 Millionen Euro jährlich befürchtet. Am 25. Mai will der Bundestag endgültig über die Reform entscheiden.

Mit Blick auf die schwierige Lage des Landshaushalts und die positive Wirtschaftsentwicklung sei es "nicht einsehbar" und "unsozial", so Spoorendonk weiter, "ohne Not" auf Steuereinnahmen zu verzichten. Deswegen müsse die Landesregierung im Bundesrat dagegen stimmen. "Können Land und Kommunen diese Einschnitte vertragen?", fragte Monika Heinold (Grüne). "Nein", lautete ihre Antwort, denn das Geld werde etwa für Kinderbetreuung und Bildung gebraucht.

CDU: Reform ist "nur ein Etappenziel" 

CDU-Finanzexperte Frank Sauter (CDU) hingegen hielt die Reform für "notwendig". Sie sei aber nur ein "Etappenziel" auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigen Steuersystem. Deutschland müsse sich auch in Zukunft im europäischen Wettbewerb der Standorte behaupten. Im Einklang mit dem SSW sagte Birgit Herdejürgen (SPD) zwar "ja zu Aufkommensneutralität". Sie kritisierte aber die "etwas absurde zeitliche Absolutheit" des SSW-Vorstoßes. Eine genaue Vorhersage der positiven Effekte der Reform sei aufgrund der Komplexität nicht möglich.

Wolfgang Kubicki (FDP) hielt die Reform für "Murks", denn sie bringe "wenig bis gar nichts", weil die anvisierte Entlastung der Unternehmen von fünf Milliarden Euro wohl gar nicht erreicht werde. Aber auch Verluste für die öffentlichen Haushalte in dieser Größenordnung, so der Liberale weiter, wären angesichts der von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) in Aussicht gestellten Mehreinnahmen von 200 Milliarden Euro bis 2011 marginal.

Der Antrag wurde von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Lediglich die Grünen unterstützten den SSW in der Schlussabstimmung.

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Hintergrund:
  Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine aufkommensneutrale Unternehmensteuerreform einzusetzen. Die Partei der dänischen Minderheit verweist zur Begründung auf die befürchteten Einnahmeverlust für die öffentlichen Haushalte im Land. Demnach müsste das Land jährlich mit rund 80 Millionen Euro weniger auskommen, die Kommunen mit 40 Millionen weniger. Dies sei angesichts der angespannten Haushaltslage nicht zu rechtfertigen. Das Plenum hat das Thema auch schon in einer Aktuellen Stunde im März beraten (plenum-online, März 2007).
  Hintergrund der Debatte: Das Bundeskabinett hat im März den entsprechenden Gesetzentwurf, der die Unternehmen in Milliardenhöhe entlasten soll, auf den Weg gebracht. 
  Einige Aspekte:
  • Kapitalgesellschaften: Einbehaltene Gewinne von Aktiengesellschaften und GmbH werden mit insgesamt 29,83 Prozent versteuert. Bisher sind es 38,65. Dazu wird die Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent reduziert. Zudem soll bei der Gewerbesteuer die Steuermesszahl von 5 auf 3,5 Prozent sinken.
  • Personengesellschaften: Sie stellen den Großteil deutscher Betriebe und zahlen heute auf den Gewinn bis zu 42 Prozent Einkommensteuer. Einbehaltene Gewinne sollen auf Antrag mit 28,25 Prozent besteuert werden. Kleinere und mittlere Firmen werden über eine verbesserte Ansparrücklage entlastet. Auch große Personengesellschaften sollen von den niedrigeren Sätzen profitieren.

  • Abgeltungssteuer: Vom 1. Januar 2009 an soll eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen eingeführt werden.

  • Kosten: Die Steuersenkung würde zu jährlichen Einnahmeausfällen für den Staat von etwa 30 Milliarden Euro führen. Durch den Wegfall von Steuerbegünstigungen und das Schließen von Schlupflöchern soll das Minus auf 5 Milliarden begrenzt werden. Im ersten Jahr werden die Steuerausfälle auf 6,47 Milliarden Euro geschätzt, weil die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung nicht sofort wirken.

  • Gewerbesteuer: Bisher werden bei der Gewerbesteuer 50 Prozent der Zinsen für Dauerschulden dem Gewinn hinzugerechnet. Der Anteil wird auf 25 Prozent gesenkt, dafür aber alle Schuldzinsen hinzugerechnet. Ebenfalls mit 25 Prozent hinzugerechnet werden Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Lizenzen. Für Leasingraten und Mietzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter sind es nur 20 Prozent.

  • Zinsschranke: Sie soll verhindern, dass über konzerninterne Finanzkonstrukte Gewinne künstlich ins steuergünstigere Ausland verlagert werden. Dazu wird die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen beschränkt. Es gibt einen Freibetrag von einer Million Euro Zinskosten.

  • Funktionsverlagerungen: Bei Verlagerungen betrieblicher Funktionen in Niedrigsteuerländer muss das künftige Gewinnpotenzial ermittelt werden. So soll verhindert werden, dass Forschungskosten steuermindernd geltend gemacht werden, die spätere Produktion aber ins Ausland verlagert wird, wenn sie Gewinn abwirft.

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