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Auf dieser
Seite: Unternehmenssteuer
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Top 17:
Aufkommensneutrale
Unternehmenssteuerreform
Antrag der
Abgeordneten des SSW |
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Unternehmenssteuer:
SSW und Grüne pochen auf "Aufkommensneutralität"...
...CDU und SPD hoffen auf Wachstums-Impulse
Kiel (SHL/10.05.) SSW und Grüne
haben kurz vor der endgültige Entscheidung des Bundestages über die
Unternehmenssteuerreform ihre Kritik an dem Maßnahmenpaket bekräftigt und
erneut gefordert, die Reform "aufkommensneutral" zu gestalten.
Andernfalls "kommen wir nicht über die Runden", argumentierte die
SSW-Vorsitzende im Landtag, Anke Spoorendonk, mit Blick auf die Haushalte des
Landes und der Kommunen. Bei Schwarz-Rot und FDP stieß der Vorstoß aber auf
Ablehnung. Die Entlastung der Firmen stärke "die Wachstumskräfte in
Deutschland" und führe so zu mehr Steuereinnahmen und mehr
Investitionen, bekräftigte Finanzminister Rainer Wiegard (CDU). Auch die SPD
stellte sich hinter den Plan der Bundesregierung, auch wenn die exakten
Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte noch nicht abzuschätzen seien.
Die Bundesregierung will unter anderem die
Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften von 38,65 auf
29,83 Prozent herunterfahren. Die Körperschaftssteuer soll von 25
auf 15 Prozent sinken. Personengesellschaften sollen künftig nicht
mehr nach dem Einkommenssteuersatz (42 Prozent), sondern mit 28,25
Prozent belastet werden und damit Kapitalgesellschaften angeglichen
werden. Daraus ergeben sich für die Unternehmen bundesweit nach
ersten Schätzungen jährliche Ersparnisse von fünf Milliarden
Euro. Für das Land werden daraus Einnahmeverluste von gut 80
Millionen Euro jährlich befürchtet. Am 25. Mai will der Bundestag
endgültig über die Reform entscheiden.
Mit Blick auf die schwierige Lage des Landshaushalts
und die positive Wirtschaftsentwicklung sei es "nicht
einsehbar" und "unsozial", so Spoorendonk weiter,
"ohne Not" auf Steuereinnahmen zu verzichten. Deswegen
müsse die Landesregierung im Bundesrat dagegen stimmen.
"Können Land und Kommunen diese Einschnitte vertragen?",
fragte Monika Heinold (Grüne). "Nein", lautete ihre
Antwort, denn das Geld werde etwa für Kinderbetreuung und Bildung
gebraucht.
CDU: Reform ist "nur ein Etappenziel"
CDU-Finanzexperte Frank Sauter (CDU) hingegen hielt
die Reform für "notwendig". Sie sei aber nur ein
"Etappenziel" auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigen
Steuersystem. Deutschland müsse sich auch in Zukunft im
europäischen Wettbewerb der Standorte behaupten. Im Einklang mit
dem SSW sagte Birgit Herdejürgen (SPD) zwar "ja zu
Aufkommensneutralität". Sie kritisierte aber die "etwas
absurde zeitliche Absolutheit" des SSW-Vorstoßes. Eine genaue
Vorhersage der positiven Effekte der Reform sei aufgrund der
Komplexität nicht möglich.
Wolfgang Kubicki (FDP) hielt die Reform für
"Murks", denn sie bringe "wenig bis gar nichts",
weil die anvisierte Entlastung der Unternehmen von fünf Milliarden
Euro wohl gar nicht erreicht werde. Aber auch Verluste für die
öffentlichen Haushalte in dieser Größenordnung, so der Liberale
weiter, wären angesichts der von Finanzminister Peer Steinbrück
(SPD) in Aussicht gestellten Mehreinnahmen von 200 Milliarden Euro
bis 2011 marginal.
Der Antrag wurde von CDU, SPD und FDP abgelehnt.
Lediglich die Grünen unterstützten den SSW in der
Schlussabstimmung.
Hintergrund:
Der SSW fordert die
Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine
aufkommensneutrale Unternehmensteuerreform einzusetzen.
Die Partei der dänischen Minderheit verweist zur
Begründung auf die befürchteten Einnahmeverlust für die
öffentlichen Haushalte im Land. Demnach müsste das Land
jährlich mit rund 80 Millionen Euro weniger auskommen,
die Kommunen mit 40 Millionen weniger. Dies sei angesichts
der angespannten Haushaltslage nicht zu rechtfertigen. Das
Plenum hat das Thema auch schon in einer Aktuellen Stunde
im März beraten (plenum-online,
März
2007).
Hintergrund der Debatte: Das Bundeskabinett hat im
März den entsprechenden Gesetzentwurf, der die
Unternehmen in Milliardenhöhe entlasten soll, auf den Weg
gebracht.
Einige Aspekte:
- Kapitalgesellschaften:
Einbehaltene Gewinne von Aktiengesellschaften und GmbH
werden mit insgesamt 29,83 Prozent versteuert. Bisher
sind es 38,65. Dazu wird die Körperschaftsteuer von
25 auf 15 Prozent reduziert. Zudem soll bei der
Gewerbesteuer die Steuermesszahl von 5 auf
3,5 Prozent sinken.
-
Personengesellschaften:
Sie stellen den Großteil deutscher Betriebe und
zahlen heute auf den Gewinn bis zu 42 Prozent
Einkommensteuer. Einbehaltene Gewinne sollen auf
Antrag mit 28,25 Prozent besteuert werden. Kleinere
und mittlere Firmen werden über eine verbesserte
Ansparrücklage entlastet. Auch große
Personengesellschaften sollen von den niedrigeren
Sätzen profitieren.
-
Abgeltungssteuer:
Vom 1. Januar 2009 an soll eine Abgeltungssteuer von
25 Prozent für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der
Veräußerung von Kapitalanlagen eingeführt werden.
-
Kosten: Die
Steuersenkung würde zu jährlichen Einnahmeausfällen
für den Staat von etwa 30 Milliarden Euro führen.
Durch den Wegfall von Steuerbegünstigungen und das
Schließen von Schlupflöchern soll das Minus auf 5
Milliarden begrenzt werden. Im ersten Jahr werden die
Steuerausfälle auf 6,47 Milliarden Euro geschätzt,
weil die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung nicht sofort
wirken.
-
Gewerbesteuer:
Bisher werden bei der Gewerbesteuer 50 Prozent der
Zinsen für Dauerschulden dem Gewinn hinzugerechnet.
Der Anteil wird auf 25 Prozent gesenkt, dafür aber
alle Schuldzinsen hinzugerechnet. Ebenfalls mit 25
Prozent hinzugerechnet werden Finanzierungsanteile von
Mieten, Pachten und Lizenzen. Für Leasingraten und
Mietzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter sind
es nur 20 Prozent.
-
Zinsschranke:
Sie soll verhindern, dass über konzerninterne
Finanzkonstrukte Gewinne künstlich ins
steuergünstigere Ausland verlagert werden. Dazu wird
die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen beschränkt. Es
gibt einen Freibetrag von einer Million Euro
Zinskosten.
-
Funktionsverlagerungen:
Bei Verlagerungen betrieblicher Funktionen in
Niedrigsteuerländer muss das künftige
Gewinnpotenzial ermittelt werden. So soll verhindert
werden, dass Forschungskosten steuermindernd geltend
gemacht werden, die spätere Produktion aber ins
Ausland verlagert wird, wenn sie Gewinn abwirft.
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