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Car-Sharing unterstützen
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
       Neu: ohne Aussprache
Drucksache: 16/1377

Grüne wollen Car-Sharing forcieren

Kiel (SHL/10.05.). Der Landtag hat einen Antrag der Grünen, demnach  sich die  Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzen möge, die Einrichtung von Car-Sharing-Stationen an öffentlichen Straßen zu ermöglichen, an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Beschluss wurde entgegen der Tagesordnung kurzfristig ohne Aussprache getroffen. Voraussetzung für die Ansiedlung solcher mit Taxi-Standplätzen vergleichbaren Stationen ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.

Car-Sharing bezeichnet die Nutzung eines Autos durch mehrere Fahrer. Anbieter und Eigentümer des Autos ist dabei ein Verein, eine GmbH, eine AG oder eine Gesellschaft bürgerlichen rechts (GbR). Im Unterschied zu Mietwagenangeboten verfügen diese Betriebe über ein dezentrales Stationsnetz in Wohnortnähe, und die Fahrzeuge können rund um die Uhr ausgeliehen werden. In Schleswig-Holstein gibt es zurzeit etwa ein Dutzend solcher Anbieter, etwa in Kiel, Lübeck, Husum, Elmshorn und Norderstedt.

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Hintergrund:
  Die Grünen fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zuzustimmen, und so die Einrichtung von Car-Sharing-Stationen an öffentlichen Straßen zu ermöglichen.
  Bereits seit einiger Zeit warten die Anbieter auf eine gesetzliche Grundlage, nach der solche Car-Sharing-Stationen eingerichtet werden können, vergleichbar mit Taxi-Standplätzen. Die Grünen beziehen sich in ihrem Antrag auf eine entsprechende Initiative der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie des Bundesverkehrsministeriums.
  Im Jahr 2004 konnten nach Angaben der beiden Bundestagsfraktionen bundesweit 76.000 Kunden in über 250 Städten auf rund 2.500 Autos an 1.250 Car-Sharing-Stationen zugreifen. Bei einer entsprechenden Infrastruktur gehen sie von einem weit höheren Potential aus.

Stichwort: Car-Sharing
Car-Sharing bezeichnet die Nutzung eines Autos durch mehrere Fahrer. Anbieter und Eigentümer des Autos ist dabei ein Verein, eine GmbH, eine AG oder eine Gesellschaft bürgerlichen rechts (GbR). Im Unterschied zu Mietwagenangeboten verfügen diese Betriebe über ein dezentrales Stationsnetz in Wohnortnähe, und die Fahrzeuge können rund um die Uhr ausgeliehen werden. In Schleswig-Holstein gibt es zurzeit etwa ein Dutzend solcher Anbieter, etwa in Kiel, Lübeck, Husum, Elmshorn und Norderstedt.

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