plenum-online wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" , "Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die neueste Fassung zu erhalten.  

Auf dieser Seite: Volksininiative - Kreisreform 

xxx

Top 32: 
Antrag der Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
Drucksache: 16/1348
-Plenarprotokoll-

Nächste Hürde genommen:

Volksinitiative wird im
Parlament beraten

Kiel (SHL/09.05.) Der Gesetzentwurf der "Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung" ist nach dem Innen- und Rechtsausschuss auch vom Plenum des Landtages formal für zulässig erklärt worden. Das Votum erfolgte einstimmig. Damit wird sich das Parlament innerhalb der nächsten vier Monate inhaltlich mit der Initiative gegen eine mögliche Kreisreform befassen, die in der Dithmarscher Kommunalpolitik ihren Ursprung hat. Mit dieser Zustimmung ist jedoch noch keine Entscheidung in der Sache gefallen – die unterschiedlichen Auffassungen zu diesem Thema traten erneut deutlich zu Tage.

Während Innenminister Ralf Stegner (SPD) seine Wirtschaftlichkeitsberechnungen verteidigte, die nach seiner Ansicht für Großkreise sprechen, bekundete Wolfgang Kubicki (FDP) erneut vehemente Ablehnung und nannte den Minister "inkompetent". Auch Anke Spoorendonk (SSW) konnte sich "allenfalls freiwillige Zusammenschlüsse" von Kreisen und kreisfreien Städten vorstellen. Monika Heinold (Grüne) plädierte dagegen einmal mehr für eine "tiefgreifende" Strukturreform im Lande mit großen Kommunen und Kreisen. Werner Kalinka (CDU) und Klaus-Peter Puls (SPD) äußerten sich nicht in der Sache und stellten lediglich heraus, dass die Initiative "Ausdruck bürgerlichen Engagements" sei.

Vertreter der Initiative hatten im Dezember Landtagspräsident Martin Kayenburg 32.000 Unterschriften von Unterstützern überreicht (Foto) und damit das nötige Quorum von 20.000 deutlich erfüllt. Zudem hatte der Ausschuss, basierend auf einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, festgestellt, dass der Vorstoß mit der Landesverfassung in Einklang steht. Sollte der Landtag den Entwurf ablehnen, hätten die Initiatoren Gelegenheit, über ein Volksbegehren einen Volksentscheid herbeizuführen. Hierzu sind 100.000 Unterschriften nötig. FDP und SSW betonten bereits ihre Unterstützung hierfür und forderten, den möglichen Entscheid parallel zur Kommunalwahl am 25. Mai nächsten Jahres abzuhalten.

Der Innen- und Rechtsausschuss und der Petitionsausschuss werden die Initiative weiter beraten und auch die Meinung der Initiatoren anhören.

Druckversion

zurück zum Textanfang

Hintergrund:
   Der Gesetzentwurf der "Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung" hat die erste formale Hürde übersprungen. Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages hat festgestellt, dass die Initiatoren das nötige Quorum von 20.000 Unterschriften erreicht haben, und dass das Anliegen nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Landesverfassung steht. Letzteres hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ergeben. Entsprechend empfiehlt der Ausschuss dem Plenum, die Volksinitiative für zulässig zu erklären. Dies stellt jedoch noch keine inhaltliche Wertung des Vorstoßes dar. Folgt das Plenum der Ausschuss-Empfehlung, so hat das Parlament vier Monate Zeit, um den Entwurf zu beraten.
  Die vor allem aus Dithmarschen stammenden Kreisreform-Gegner hatten Landtagspräsident Martin Kayenburg im Dezember 32.000 Unterschriften überreicht. Sie fordern, die Kreisordnung um folgenden Satz zu erweitern: "Gebietsänderungen sind nur zulässig, wenn die betroffenen Kreise einverstanden sind." Damit reagieren sie auf die aktuelle Diskussion um eine mögliche Kreisgebietsreform
(siehe auch TOP 23 dieser Tagung).

mehr Informationen: plenum-online, Oktober 2006

Stichwort: Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
Schleswig-Holstein kennt ein dreistufiges Verfahren der Bürgerbeteiligung, bestehend aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
Eine Volksinitiative kann mit den Unterschriften von 20.000 Stimmberechtigten Bürgern eingeleitet werden. Entscheidet der Landtag innerhalb von vier Monaten nicht oder ablehnend über den Antrag der Volksinitiative, kommt es zu einem Volksbegehren. Das Begehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wird – das sind derzeit rund 110.000 Bürger. Die Unterschriften dürfen nicht frei gesammelt, sondern müssen in amtlichen Eintragungsräumen geleistet werden. Die Frist hierfür beträgt sechs Monate.
   Beim anschließenden Volksentscheid, der innerhalb von neun Monaten nach dem Volksbegehren durchzuführen ist, ist der vorgelegte Gesetzentwurf angenommen, wenn ihm mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zustimmen.
   In Schleswig-Holstein verlief bislang ein Volksentscheid erfolgreich: 1998 lehnten die Schleswig-Holsteiner die Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform ab – mehr als 41 Prozent der Wahlberechtigten stimmten gegen die Reform. Allerdings hob der Landtag von Schleswig-Holstein diese Willensbekundung des Souveräns nicht einmal ein Jahr nach dem Volksentscheid auf und beschloss, die Rechtschreibreform an den Schulen des Landes einzuführen.

zurück zum Textanfang

* * * * *

 

Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde:
Konsequenzen der Steuerentwicklung

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
60 Jahre gewählter Landtag /
Herzlichen Glückwunsch

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:
Wahlrecht
Institut f. Bautechnik
(ohne Aussprache)
Medienänderungstaatsvertrag
(ohne Aussprache)
1. Lesung:
Denkmalschutz
Anträge:
Wahlperiode / Kreistage
Car-Sharing
Volksinitiative / Kreisreform
Berichte:
Verfassungsschutzbericht
Datenschutzbericht
Auskunftsrecht
(ohne Aussprache)
Extremismus
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

1. Lesung:
Nichtraucherschutz
Anträge:
Dopingbekämpfung im Sport
Alkoholmissbrauch
Sozialgesetzbuch XII
(ohne Aussprache)
Patientenverfügung
(ohne Aussprache)
Berichte:
Rente mit 67
Bericht d. Bürgerbeauftragten
Jugendhilfe und Schule
(ohne Aussprache)
Frühförderung
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

2. Lesungen:
Bodenschutz / Altlasten
(ohne Aussprache)
Abfallwirtschaft
(ohne Aussprache)
Anträge:
Kohlekraftwerke
Holz-Zertifizierung
Australisches Giftmüll
Berichte:
Umgebungslärm-Richtlinie
Umweltbildung
Klimaschutz
(ohne Aussprache)
Atomausstieg
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

2. Lesung:
ÖPNV-Gesetz
Antrag:
Hafenkooperation

F i n a n z e nt

2. Lesung:
Landesbesoldungsgesetz
(ohne Aussprache)
Aktuelle Stunde:
Konsequenzen der Steuerentwicklung
Antrag:
Unternehmenssteuerreform
Berichte:
E-Government
Abgabenordnung
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

2. Lesung:
Studienplätze / ZVS
(ohne Aussprache)
1. Lesung:
Schülerbeförderung
Antrag:
Schulanmeldung
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Meerespolitik
(ohne Aussprache)
Dienstleistungsrichtlinie
(ohne Aussprache)
Bericht:
Europabericht