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Auf dieser
Seite: Volksininiative
- Kreisreform
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Top 32:
Antrag
der Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen
ohne deren Zustimmung
Bericht und
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses |
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Nächste Hürde
genommen:
Volksinitiative wird im
Parlament beraten
Kiel (SHL/09.05.) Der
Gesetzentwurf der "Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen
ohne deren Zustimmung" ist nach dem Innen- und Rechtsausschuss auch vom
Plenum des Landtages formal für zulässig erklärt worden. Das Votum erfolgte
einstimmig. Damit wird sich das Parlament innerhalb der nächsten vier Monate
inhaltlich mit der Initiative gegen eine mögliche Kreisreform befassen, die
in der Dithmarscher Kommunalpolitik ihren Ursprung hat. Mit dieser Zustimmung
ist jedoch noch keine Entscheidung in der Sache gefallen – die
unterschiedlichen Auffassungen zu diesem Thema traten erneut deutlich zu Tage.
Während Innenminister Ralf Stegner (SPD) seine
Wirtschaftlichkeitsberechnungen verteidigte, die nach seiner Ansicht
für Großkreise sprechen, bekundete Wolfgang Kubicki (FDP) erneut
vehemente Ablehnung und nannte den Minister "inkompetent".
Auch Anke Spoorendonk (SSW) konnte sich "allenfalls freiwillige
Zusammenschlüsse" von Kreisen und kreisfreien Städten
vorstellen. Monika Heinold (Grüne) plädierte dagegen einmal mehr
für eine "tiefgreifende" Strukturreform im Lande mit
großen Kommunen und Kreisen. Werner Kalinka (CDU) und Klaus-Peter
Puls (SPD) äußerten sich nicht in der Sache und stellten lediglich
heraus, dass die Initiative "Ausdruck bürgerlichen
Engagements" sei.
Vertreter
der Initiative hatten im Dezember Landtagspräsident Martin
Kayenburg 32.000 Unterschriften von Unterstützern überreicht (Foto)
und damit das nötige Quorum von 20.000 deutlich erfüllt. Zudem
hatte der Ausschuss, basierend auf einem Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes, festgestellt, dass der Vorstoß mit der
Landesverfassung in Einklang steht. Sollte der Landtag den Entwurf
ablehnen, hätten die Initiatoren Gelegenheit, über ein
Volksbegehren einen Volksentscheid herbeizuführen. Hierzu sind
100.000 Unterschriften nötig. FDP und SSW betonten bereits ihre
Unterstützung hierfür und forderten, den möglichen Entscheid
parallel zur Kommunalwahl am 25. Mai nächsten Jahres abzuhalten.
Der Innen- und Rechtsausschuss und der
Petitionsausschuss werden die Initiative weiter beraten und auch die
Meinung der Initiatoren anhören.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf der
"Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen
ohne deren Zustimmung" hat die erste formale Hürde
übersprungen. Der Innen- und Rechtsausschuss des
Landtages hat festgestellt, dass die Initiatoren das
nötige Quorum von 20.000 Unterschriften erreicht haben,
und dass das Anliegen nicht im Widerspruch zu den
Bestimmungen der Landesverfassung steht. Letzteres hat ein
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ergeben.
Entsprechend empfiehlt der Ausschuss dem Plenum, die
Volksinitiative für zulässig zu erklären. Dies stellt
jedoch noch keine inhaltliche Wertung des Vorstoßes dar.
Folgt das Plenum der Ausschuss-Empfehlung, so hat das
Parlament vier Monate Zeit, um den Entwurf zu beraten.
Die vor allem aus Dithmarschen stammenden
Kreisreform-Gegner hatten Landtagspräsident Martin
Kayenburg im Dezember 32.000 Unterschriften überreicht.
Sie fordern, die Kreisordnung um folgenden Satz zu
erweitern: "Gebietsänderungen sind nur zulässig,
wenn die betroffenen Kreise einverstanden sind."
Damit reagieren sie auf die aktuelle Diskussion um eine
mögliche Kreisgebietsreform (siehe auch TOP 23 dieser
Tagung).
mehr
Informationen: plenum-online,
Oktober
2006
Stichwort:
Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
Schleswig-Holstein kennt ein dreistufiges Verfahren der Bürgerbeteiligung, bestehend aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
Eine Volksinitiative kann mit den Unterschriften von 20.000 Stimmberechtigten Bürgern eingeleitet werden. Entscheidet der Landtag innerhalb von vier Monaten nicht oder ablehnend über den Antrag der Volksinitiative, kommt es zu einem
Volksbegehren. Das Begehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens
fünf Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wird – das sind derzeit
rund 110.000 Bürger. Die Unterschriften dürfen nicht frei gesammelt, sondern müssen in amtlichen Eintragungsräumen geleistet werden. Die
Frist hierfür beträgt sechs Monate.
Beim anschließenden Volksentscheid, der innerhalb von neun Monaten nach dem Volksbegehren
durchzuführen ist, ist der vorgelegte Gesetzentwurf angenommen, wenn ihm mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zustimmen.
In Schleswig-Holstein verlief bislang ein Volksentscheid
erfolgreich: 1998 lehnten die Schleswig-Holsteiner die
Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform ab –
mehr als 41 Prozent der Wahlberechtigten stimmten gegen die
Reform. Allerdings hob der Landtag von Schleswig-Holstein
diese Willensbekundung des Souveräns nicht einmal ein
Jahr nach dem Volksentscheid auf und beschloss, die
Rechtschreibreform an den Schulen des Landes einzuführen.
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