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Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Landtagsbeschluss vom 26. Januar 2007 – Drucksache 16/1184
Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Drucksache 16/1352

Landtag einig beim Lärmschutz

 EU-Richtlinie vom Plenum begrüßt

Kiel (SHL/11.05.) Schleswig-Holstein kommt bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmschutzlinie voran. Die Fertigstellung der Lärmkartierung für Orte mit mehr als 250.000 Einwohnern werde bis Juni 2007 abgeschlossen sein, stellte Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) in einem von CDU und SPD beantragten Bericht klar. Bis Mitte 2008 sollen dann – unter Beteiligung der Öffentlichkeit – von den Kommunen Aktionspläne mit Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die Aktionspläne können städtebauliche Maßnahmen, Verkehrslenkung, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs oder des Fahrradverkehrs umfassen. Der Minister bewertete die Umsetzung der EU-Lärmschutzlinie grundsätzlich als Chance, den Standort Schleswig-Holstein attraktiver zu gestalten. Denn, so von Boetticher im Einklang mit dem gesamten Plenum: "Lärm schränkt die Lebensqualität ein."

Die Grünen sprachen vom "Umweltproblem Nummer 1", die Sozialdemokraten wiesen daraufhin, dass Lärm die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sei. Von der Union kam Lob für das "kommunalfreundliche Verhalten" der Landesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie. Allerdings gab es auch nachdenklich Töne: Der SSW vermisste in der EU-Richtlinie konkrete Grenzwerte für die Lärmbelastung, während die Liberalen vor neuerlichen Auswüchsen der Bürokratie warnte.

In Schleswig-Holstein werden in den Ballungsräumen Kiel und Hamburg sowie in 179 Städten und Gemeinden, die an Hauptverkehrsadern liegen, Lärmkartierungen erstellt. Hier kommen unter anderem rund 650 Straßenkilometer unter die Lupe. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch den Schleswig-Holstein-Fonds, aus dem insgesamt 1,2 Millionen Euro dafür entnommen werden; die Gesamtkosten betragen dem Bericht zufolge "ein bis maximal fünf Millionen Euro". Die finanzielle Belastung der Kommunen schätzt das Umweltministerium als "in der Regel vertretbar" ein. Allerdings könnten Lärmschutzmaßnahmen "im Einzelfall erhebliche Kosten" verursachen.

Bis Mitte 2008 sollen dann unter Beteiligung der Öffentlichkeit Aktionspläne unter anderem Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die Aktionspläne können städtebauliche Maßnahmen, Verkehrslenkung, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs oder des Fahrradverkehrs umfassen.

Der Bericht wurde vom Plenum zur Kenntnis genommen.

Hauptredner: Axel Bernstein (CDU), Sandra Redmann (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW).


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