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Landtag einig beim
Lärmschutz
EU-Richtlinie vom Plenum begrüßt
Kiel (SHL/11.05.)
Schleswig-Holstein kommt bei der Umsetzung der
EU-Umgebungslärmschutzlinie voran. Die Fertigstellung der
Lärmkartierung für Orte mit mehr als 250.000 Einwohnern werde bis
Juni 2007 abgeschlossen sein, stellte Umweltminister Christian von
Boetticher (CDU) in einem von CDU und SPD beantragten Bericht klar. Bis Mitte 2008 sollen dann – unter Beteiligung
der Öffentlichkeit – von den Kommunen Aktionspläne mit
Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die
Aktionspläne können städtebauliche Maßnahmen,
Verkehrslenkung, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die
Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs oder des
Fahrradverkehrs umfassen. Der Minister bewertete die Umsetzung der
EU-Lärmschutzlinie grundsätzlich als Chance, den Standort
Schleswig-Holstein attraktiver zu gestalten. Denn, so von Boetticher
im Einklang mit dem gesamten Plenum: "Lärm schränkt die
Lebensqualität ein."
Die Grünen sprachen vom "Umweltproblem Nummer
1", die Sozialdemokraten wiesen daraufhin, dass Lärm die
zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sei. Von der Union
kam Lob für das "kommunalfreundliche Verhalten" der
Landesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie. Allerdings gab es
auch nachdenklich Töne: Der SSW vermisste in der EU-Richtlinie
konkrete Grenzwerte für die Lärmbelastung, während die Liberalen
vor neuerlichen Auswüchsen der Bürokratie warnte.
In Schleswig-Holstein werden in den Ballungsräumen
Kiel und Hamburg sowie in 179 Städten und Gemeinden, die an
Hauptverkehrsadern liegen, Lärmkartierungen erstellt. Hier kommen
unter anderem rund 650 Straßenkilometer unter die Lupe. Die
Finanzierung erfolgt teilweise durch den Schleswig-Holstein-Fonds,
aus dem insgesamt 1,2 Millionen Euro dafür entnommen werden; die
Gesamtkosten betragen dem Bericht zufolge "ein bis maximal
fünf Millionen Euro". Die finanzielle Belastung der Kommunen
schätzt das Umweltministerium als "in der Regel
vertretbar" ein. Allerdings könnten Lärmschutzmaßnahmen
"im Einzelfall erhebliche Kosten" verursachen.
Bis Mitte 2008 sollen dann unter Beteiligung der
Öffentlichkeit Aktionspläne unter anderem
Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die Aktionspläne
können städtebauliche Maßnahmen, Verkehrslenkung,
Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Förderung des Öffentlichen
Nahverkehrs oder des Fahrradverkehrs umfassen.
Der Bericht wurde vom Plenum zur Kenntnis genommen.
Hauptredner:
Axel Bernstein (CDU), Sandra Redmann (SPD), Günther
Hildebrand (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW).
Hintergrund:
Auf Antrag von CDU und SPD berichtet die
Landesregierung über die Umsetzung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie im Lande. Der Bericht verweist
darauf, dass sich in Deutschland über 60 Prozent der
Bevölkerung durch Lärm belästigt fühlen, davon mehr
als zehn Prozent stark oder äußerst stark. Größte
Lärmquelle ist demnach der Verkehrslärm; Industrie- und
Gewerbelärm treten demgegenüber als Belastungsquelle
zunehmend zurück. Das Umweltministerium stellt fest, dass
die Lärmproblematik im Flächenland Schleswig-Holstein
"nicht die gleiche herausragende Rolle" spielt
wie in Ballungsräumen.
Um das Lärmproblem zu bekämpfen, schreibt die
EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 vor, dass
die Lärmbelastung an hochfrequentierten Verkehrswegen und
in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern bis
Mitte 2007 in so genannten Strategischen Lärmkarten
erfasst werden muss. Für Ballungsräume von 100.000 bis
250.000 Einwohner sowie für weniger belastete
Verkehrswege räumt die Richtlinie jeweils fünf Jahre
mehr Zeit für die Erstellung ein.
Bis Mitte 2008 sollen dann – unter Beteiligung
der Öffentlichkeit – Aktionspläne unter anderem mit
Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die
Aktionspläne können städtebauliche Maßnahmen,
Verkehrslenkung, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die
Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs oder des
Fahrradverkehrs umfassen.
In Schleswig-Holstein werden zurzeit die
Lärmkarten in Ballungsräumen und an großen Straßen
erstellt. Dies geschieht in den Ballungsräumen Kiel und
Hamburg sowie in 179 Städten und Gemeinden, die an
Hauptverkehrsadern liegen. Hier kommen rund 650
Straßenkilometer unter die Lupe. Zuständig sind dabei
die Gemeinden. Orte mit weniger als 20.000 Einwohnern
werden jedoch durch das Land unterstützt. Die
Finanzierung erfolgt teilweise durch den
Schleswig-Holstein-Fonds. Hier sind in diesem und im
nächsten Jahr insgesamt 1,2 Millionen Euro
bereitgestellt; die Gesamtkosten betragen dem Bericht
zufolge "ein bis maximal fünf Millionen Euro".
Die weitere finanzielle Belastung der Kommunen
schätzt das Umweltministerium als "in der Regel
vertretbar" ein. Es wird jedoch darauf verwiesen,
dass der Lärmschutz "im Einzelfall erhebliche Kosten
verursachen" kann.
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