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Auf dieser Seite: EU-Umgebungslärmrichtlinie 

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Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Landtagsbeschluss vom 26. Januar 2007 – Drucksache 16/1184
Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Drucksache: 16/1352
-Plenarprotokoll-

Landtag einig beim Lärmschutz

 EU-Richtlinie vom Plenum begrüßt

Kiel (SHL/11.05.) Schleswig-Holstein kommt bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmschutzlinie voran. Die Fertigstellung der Lärmkartierung für Orte mit mehr als 250.000 Einwohnern werde bis Juni 2007 abgeschlossen sein, stellte Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) in einem von CDU und SPD beantragten Bericht klar. Bis Mitte 2008 sollen dann – unter Beteiligung der Öffentlichkeit – von den Kommunen Aktionspläne mit Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die Aktionspläne können städtebauliche Maßnahmen, Verkehrslenkung, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs oder des Fahrradverkehrs umfassen. Der Minister bewertete die Umsetzung der EU-Lärmschutzlinie grundsätzlich als Chance, den Standort Schleswig-Holstein attraktiver zu gestalten. Denn, so von Boetticher im Einklang mit dem gesamten Plenum: "Lärm schränkt die Lebensqualität ein."

Die Grünen sprachen vom "Umweltproblem Nummer 1", die Sozialdemokraten wiesen daraufhin, dass Lärm die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sei. Von der Union kam Lob für das "kommunalfreundliche Verhalten" der Landesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie. Allerdings gab es auch nachdenklich Töne: Der SSW vermisste in der EU-Richtlinie konkrete Grenzwerte für die Lärmbelastung, während die Liberalen vor neuerlichen Auswüchsen der Bürokratie warnte.

In Schleswig-Holstein werden in den Ballungsräumen Kiel und Hamburg sowie in 179 Städten und Gemeinden, die an Hauptverkehrsadern liegen, Lärmkartierungen erstellt. Hier kommen unter anderem rund 650 Straßenkilometer unter die Lupe. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch den Schleswig-Holstein-Fonds, aus dem insgesamt 1,2 Millionen Euro dafür entnommen werden; die Gesamtkosten betragen dem Bericht zufolge "ein bis maximal fünf Millionen Euro". Die finanzielle Belastung der Kommunen schätzt das Umweltministerium als "in der Regel vertretbar" ein. Allerdings könnten Lärmschutzmaßnahmen "im Einzelfall erhebliche Kosten" verursachen.

Bis Mitte 2008 sollen dann unter Beteiligung der Öffentlichkeit Aktionspläne unter anderem Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die Aktionspläne können städtebauliche Maßnahmen, Verkehrslenkung, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs oder des Fahrradverkehrs umfassen.

Der Bericht wurde vom Plenum zur Kenntnis genommen.

Hauptredner: Axel Bernstein (CDU), Sandra Redmann (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW).

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Hintergrund:
  Auf Antrag von CDU und SPD berichtet die Landesregierung über die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Lande. Der Bericht verweist darauf, dass sich in Deutschland über 60 Prozent der Bevölkerung durch Lärm belästigt fühlen, davon mehr als zehn Prozent stark oder äußerst stark. Größte Lärmquelle ist demnach der Verkehrslärm; Industrie- und Gewerbelärm treten demgegenüber als Belastungsquelle zunehmend zurück. Das Umweltministerium stellt fest, dass die Lärmproblematik im Flächenland Schleswig-Holstein "nicht die gleiche herausragende Rolle" spielt wie in Ballungsräumen.
  Um das Lärmproblem zu bekämpfen, schreibt die EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 vor, dass die Lärmbelastung an hochfrequentierten Verkehrswegen und in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern bis Mitte 2007 in so genannten Strategischen Lärmkarten erfasst werden muss. Für Ballungsräume von 100.000 bis 250.000 Einwohner sowie für weniger belastete Verkehrswege räumt die Richtlinie jeweils fünf Jahre mehr Zeit für die Erstellung ein.
  Bis Mitte 2008 sollen dann – unter Beteiligung der Öffentlichkeit – Aktionspläne unter anderem mit Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die Aktionspläne können städtebauliche Maßnahmen, Verkehrslenkung, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs oder des Fahrradverkehrs umfassen.
  In Schleswig-Holstein werden zurzeit die Lärmkarten in Ballungsräumen und an großen Straßen erstellt. Dies geschieht in den Ballungsräumen Kiel und Hamburg sowie in 179 Städten und Gemeinden, die an Hauptverkehrsadern liegen. Hier kommen rund 650 Straßenkilometer unter die Lupe. Zuständig sind dabei die Gemeinden. Orte mit weniger als 20.000 Einwohnern werden jedoch durch das Land unterstützt. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch den Schleswig-Holstein-Fonds. Hier sind in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 1,2 Millionen Euro bereitgestellt; die Gesamtkosten betragen dem Bericht zufolge "ein bis maximal fünf Millionen Euro".
  Die weitere finanzielle Belastung der Kommunen schätzt das Umweltministerium als "in der Regel vertretbar" ein. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass der Lärmschutz "im Einzelfall erhebliche Kosten verursachen" kann.

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Themen-Übersicht

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