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Auf dieser Seite: Menschen mit Behinderung 

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Situation von Menschen mit Behinderung
in Schleswig-Holstein
Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1505
Antwort der Landesregierung / Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
Drucksache: 16/1846
-Plenarprotokoll-

Land will behindertengerechte
Politik weiter verstärken

16,4 Prozent der Schleswig-Holsteiner leben
mit einer Behinderung

Kiel (SHL/28.05.). Schleswig-Holstein will seine Bemühungen für eine behindertengerechte Politik weiter vorantreiben. Dies hat Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) in ihrer Antwort auf eine von der CDU beantragten Großen Anfrage deutlich gemacht. Die Landesregierung suche deshalb den „kontinuierlichen Dialog mit den Beteiligten im Land". Dabei verfolge die Große Koalition unter dem Schlagwort "Inklusion" folgende Strategie: Jedem Menschen mit Behinderung soll es ermöglicht werden, am Ort seiner Wahl und so selbstbestimmt wie möglich zu leben.

Um dieses Ziel zu erreichen, setze das Land insbesondere auch auf die „Kommunalisierung der Eingliederungshilfen". Zu den Maßnahmen in diesem Bereich gehören zum Beispiel das vor einem Jahr in Kiel eingerichtete Inklusionsbüro, die Kinder-Frühförderung, der Ausbau der Integrationsfirmen sowie der Abbau von Barrieren in Wohnungen und im öffentlichen Raum.

Kritik an Kommunalverbänden

Während im Plenum die Leitlinien der Behindertenpolitik grundsätzlich begrüßt wurden, gab es Kritik an deren Umsetzung: FDP, Grüne und SSW mahnten eine stärkere Förderung von Barrierefreiheit in den Medien und im Wohnungsbau sowie eine Verbesserung und Ausweitung der Sonderschulpädagogik an. Unisono forderten die Abgeordneten zudem eine bessere Integration von Behinderten in die Arbeitswelt.

Für allgemeinen Unmut sorgte die Aussagekraft der Antwort auf die Große Anfrage: Weil sich die „Kommunalverbände der Beantwortung verweigert haben", würden „mehr Fragen als Antworten" entstehen, monierte die CDU-Abgeordnete Heike Franzen.

16,4 Prozent der Schleswig-Holsteiner leben mit einer Behinderung

Derzeit leben rund 465.000 Menschen mit einer Behinderung im Land. Das sind 16,4 Prozent. Die Landesregierung geht in Zukunft von einer „kontinuierlich steigenden Entwicklung" aus. Der Großteil der Menschen mit Behinderung – 63,7 Prozent – gilt als schwerbehindert. Die Mehrheit ist 65 oder älter. Das Papier weist auf ein Stadt-Land-Gefälle hin: In den kreisfreien Städten ist der Anteil der Behinderten höher als in den Landkreisen. Den höchsten Anteil weist Lübeck auf (21,5 Prozent), den niedrigsten der Kreis Rendsburg-Eckernförde (14,6 Prozent).

Weitere Stimmen aus dem Plenum:

Wolfgang Baasch (SPD): Mit der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe geht Schleswig-Holstein einen konsequenten Weg, um die Hilfen aus einer Hand zu erbringen und die Vernetzung verschiedener Leistungen zu erleichtern.

Ekkehard Klug (FDP): Aus den Antworten der Landesregierung wird deutlich, dass es ein Landes-Behindertengesetz gibt, in dem vorgeschrieben wird, Neubauten sowie Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei zu gestalten. Dieser Anspruch besteht aber zu oft nur auf dem Papier.

Angelika Birk (Grüne): Inklusion kann nicht heißen, dass sich alles von selbst ergibt. Es geht darum, den theoretischen Überbau mit Leistungsvereinbarungen und Zeitplänen in die Praxis umzusetzen.

Lars Harms (SSW): Weil die Zahl der Behinderten in Zukunft weiter ansteigen wird, gilt es, Strukturen wie altersgerechte Wohnmöglichkeiten zu schaffen. Die Kommunen allein werden diese Aufgabe nicht bewältigen. Das Land wird dabei helfen müssen.

Das Thema wurde an den Sozialausschuss zur abschließenden Beratung überwiesen.

– Druckversion –

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Hintergrund:
Das Parlament diskutiert die knapp 90 Seiten starke Antwort des Sozialministeriums auf eine Große Anfrage der CDU zum Thema "Situation von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein".

Nach Angaben der Landesregierung ist die Zahl der Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 20 Prozent in Schleswig-Holstein zwischen 2003 und 2007 von 412.000 auf 465.000 angestiegen. Das sind 16,4 Prozent der Bevölkerung. Die Landesregierung geht auch in Zukunft von einer „kontinuierlich steigenden Entwicklung" aus.

Der Großteil der Menschen mit Behinderung (63,7 Prozent) gilt als schwerbehindert mit einem Grad ab 50 Prozent. Die Mehrheit ist 65 oder älter (250.000). Es gibt ein Stadt-Land-Gefälle: In den kreisfreien Städten ist der Anteil der Behinderten höher als in den Landkreisen. Den höchsten Anteil weist Lübeck auf (21,5 Prozent), den niedrigsten der Kreis Rendsburg-Eckernförde (14,6 Prozent).

   Häusliche Pflege ausbauen

Nicht nur die steigende Zahl an Betroffenen, sondern auch ein „Paradigmenwechsel bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung" durch das 2001 beschlossene Sozialgesetzbuch IX werden nach Auffassung des Ministeriums dazu beitragen, dass sich „die Aufgabenstruktur in Schleswig-Holstein erheblich verändern wird". So werde die „Betonung des Vorrangs ambulanter vor stationären Leistungen" zu einem vermehrten Bedarf, etwa bei der häuslichen Pflege, führen. „Die Landesregierung sieht es als eine ihrer wesentlichen sozialpolitischen Aufgaben an, diesen Weiterentwicklungsprozess zu unterstützen", heißt es weiter.

Ein wesentliches Projekt im Lande ist das Konzept der Landesregierung „Politik für Menschen mit Behinderung", das sich die „Inklusion" der Behinderten zum Ziel setzt. Die Einbeziehung der Betroffenen soll zum Beispiel durch das vor einem Jahr in Kiel eingerichtete Inklusionsbüro, die Kinder-Frühförderung, den Ausbau der Integrationsfirmen und den Abbau von Barrieren in Wohnungen und im öffentlichen Raum erreicht werden.

   Beschäftigungsquote: Landtag vorbildlich

Derzeit verfehlt der Landesdienst mit einer Beschäftigungsquote von 4,93 Prozent die gesetzliche Vorgabe von sechs Prozent behinderten Mitarbeitern. In den Jahren 2005 und 2006 musste das Land deshalb eine Ausgleichsabgabe von insgesamt 240.000 Euro an das Integrationsamt Neumünster zahlen, das mit diesen Einnahmen vor allem Integrationsunternehmen fördert. Einige obere Landesbehörden übertreffen die Quote jedoch deutlich. Dazu gehören der Landtag (9,68 Prozent), die Staatskanzlei (10,51 Prozent) und das Sozialministerium (12,06 Prozent).

Weitere Info: Letzter Regierungsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, plenum-online, Juni 2005

Stichwort: Große Anfrage
Eine Fraktion oder mindestens 18 Abgeordnete können eine Große Anfrage an die Landesregierung stellen. An die Beantwortung soll sich eine Aussprache im Landtag anschließen. Kann eine Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantworten werden, so muss der Präsident die Große Anfrage auf Verlangen der Fragestellenden auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung setzen.

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