Diskussion um BKA-Gesetz
Opposition lehnt
Schäuble-Katalog ab
Kiel (SHL/29.05). Das von der Bundesregierung
geplante BKA-Gesetz spaltet den Landtag: Während die
Oppositionsparteien dem so genannten Schäuble-Katalog zur
Bekämpfung des internationalen Terrorismus äußerst kritisch
gegenüberstehen, befürworten Union und SPD eine Ausweitung der
Rechte für das Bundeskriminalamt. Ein Vorstoß der Grünen, das
Gesetz über eine Bundesratsinitiative stoppen zu lassen, wurde zur
Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Das Gesetz
sei noch nicht in den Bundestag eingebracht worden; bislang gebe es
nur einen Referentenentwurf, hieß es zur Begründung seitens der
Koalition, der FDP und des SSW.
Durch das geplante Gesetz, das verschiedene
Überwachungsinstrumentarien beinhalten soll, werde „unter dem
Deckmantel der Terrorismusbekämpfung die klare Kompetenzverteilung
zwischen Bundes- und Landespolizei aufgehoben", begründete
Karl-Martin Hentschel (Grüne) den Vorstoß seiner Partei. Das
Bundeskriminalamt könne somit eigenständig wie das amerikanische
FBI agieren. Seine Bedenken wurden von den Liberalen und vom SSW
geteilt.
Hay: Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und
Bundeskriminalamt könnte leiden
Auch Innenminister Lothar Hay (SPD) warnte vor einer
„weiteren Zuständigkeit, die neben der der Länder steht".
Dies würde die gute Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und
Bundeskriminalamt behindern. Dagegen betonten CDU und SPD in der
Debatte die Notwendigkeit des Gesetzes für eine bessere
Gefahrenabwehr.
Zu den vom Bundesinnenministerium anvisierten
gesetzlichen Neuregelungen gehören, dass Beamte des
Bundeskriminalamtes Wohnungen von Verdächtigen heimlich betreten
und mit Wanzen oder Videokameras bestücken können. Ebenso sollen
sie Telefone abhören, Briefe und E-Mails mitlesen und mittels der
Online-Durchsuchung Computer-Festplatten durchstöbern können. Die
Betroffenen müssen erst nach einem Monat informiert werden.
Im Rahmen der ersten Föderalismusreform im Jahr
2006 hat der Bund die ausschließliche Kompetenz für „die Abwehr
von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das
Bundeskriminalamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende
Gefahr vorliegt", erhalten. Die Grünen fürchten, dass der
BKA-Gesetzentwurf diese Vorgaben des Grundgesetzes überdehnt.