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Auf dieser Seite: Opferschutz 

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Errichtung einer Landesopferschutzstiftung
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache: 16/2058
-Plenarprotokoll-

1,5 Millionen Euro stehen bereit
Landesstiftung Opferschutz nimmt Gestalt an

Kiel (SHL/29.05.) Opfer von Straftaten können in Schleswig-Holstein bald auf zusätzliche Hilfe durch eine Landes-Opferschutzstiftung hoffen. Diese neue Einrichtung soll Anfang nächsten Jahres eingerichtet werden und nach Klärung der Finanzierung Ende 2009 die ersten Gelder ausschütten, kündigte Justizminister Uwe Döring (SPD) im Landtag an. Alle Fraktionen bekundeten ihre Unterstützung für das Projekt.

Die Stiftung solle keine Konkurrenz zu den bereits aktiven Organisationen wie dem Weißen Ring sein, betonte der Minister. Es gehe darum, im Verbund mit den etablierten Einrichtungen den Geschädigten ergänzende finanzielle Hilfe zu bieten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen - etwa ärztliche Behandlung, Reha oder Hinterbliebenenrenten - hinausgeht. So soll die Stiftung beispielsweise für Sachschäden oder Vermögenseinbußen von in Not geratenen Kriminalitätsopfern aufkommen können.

Plenum mahnt auch präventive Maßnahmen an

Die neue "Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein", so Minister Döring, orientiere sich an ähnlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Er betonte, der Landeshaushalt solle hierdurch nicht zusätzlich belastet werden.

Das Opfer einer Straftat dürfe nicht lediglich „Objekt und Beweismittel zur Überführung des Täters im Strafverfahren" sein und nicht mit Geld-Problemen und einer etwaigen Traumatisierung alleingelassen werden, betonten die Abgeordneten. Zudem müsse die Landesregierung aber auch ihre Bemühungen, präventiv gegen Straftaten vorzugehen, intensivieren. Und: Durch die Stiftung dürfe die Finanzierung der bestehenden bewährten Hilfsprojekte nicht gefährdet werden.

Konkrete Planung

Die gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts soll ihre Geschäftstelle in Kiel erhalten und die Räume der seit 1982 bestehenden Stiftung Straffälligenhilfe mitnutzen. Ein „herausragender Vertreter des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein" soll den ehrenamtlichen Vorsitz übernehmen und gemeinsam mit einem Zuwendungsausschuss über die Förderanträge entscheiden.

Als Kontrollorgan ist ein Kuratorium vorgesehen, als dessen Vorsitzender der Justizminister agieren soll und dem auch ein Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages angehören soll. Das Stiftungskapital von zunächst 1,5 Millionen Euro will das Land bereitstellen. Weitere Mittel sollen aus Strafgeldern und konfiszierten Vermögen hinzukommen. Die Gesamtkosten für Sachmittel und Personal schätzt das Justizministerium auf 200.000 bis 300.000 Euro pro Jahr.

Der Innen- und Rechstausschuss will das Thema weiter beraten.

Hauptredner: Peter Lehnert (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

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Hintergrund:
CDU und SPD fordern die Landesregierung auf, über die geplante Errichtung einer schleswig-holsteinischen Opferschutzstiftung zu berichten.

Justizminister Uwe Döring (SPD) hat im Februar bereits dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages seine Pläne dargelegt. Demnach soll die Stiftung Opfern von Straftaten ergänzende finanzielle Hilfe leisten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen – etwa ärztliche Behandlung, Reha, Hinterbliebenenrenten- hinausgeht. So soll die Stiftung beispielsweise für Sachschäden oder Vermögenseinbußen von in Not geratenen Kriminalitätsopfern aufkommen können.

   Keine Konkurrenz zum Weißen Ring

Die Einrichtung soll als Stiftung bürgerlichen Rechts angelegt werden und eine Geschäftstelle in Kiel erhalten, die die Räume der seit 1982 bestehenden Stiftung Straffälligenhilfe mitnutzen soll. Ein „herausragender Vertreter des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein" soll den ehrenamtlichen Vorsitz übernehmen und gemeinsam mit einem Zuwendungsausschuss über die Förderanträge entscheiden. Als Kontrollorgan ist ein Kuratorium vorgesehen, als dessen Vorsitzender der Justizminister agieren soll und dem auch ein Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages angehören soll.

Das Ministerium betont, dass die Stiftung keine Konkurrenz zu den bestehenden Opferhilfeorganisationen wie dem "Weißen Ring", den Frauenhäusern, Kinderschutzzentren und Notrufen sein soll, sondern eng mit diesen Einrichtungen zusammenarbeiten werde.

Das Stiftungskapital von zunächst 1,5 Millionen Euro will das Land bereitstellen. Weitere Mittel sollen aus Strafgeldern und konfiszierten Vermögen hinzukommen. Die Gesamtkosten für Sachmittel und Personal schätzt das Justizministerium auf 200.000 bis 300.000 Euro pro Jahr.

   Opferzahlen steigen an

Der Landtag hat das Thema Opferschutz zuletzt im November 2006 beraten. In dem damals vorgelegten 2. Opferschutzbericht betonte das Justizministerium die Notwendigkeit eines „opferorientierten Bewusstseins" in der Kriminalpolitik. Das Opfer einer Straftat dürfe nicht lediglich „Objekt des Verfahrens" und „Beweismittel im Strafverfahren" sein – ansonsten drohe eine „sekundäre Viktimisierung": Das Opfer bleibt mit seinen Problemen allein zurück.

Debatte zum letzten Opferschutzbericht: 
plenum-online,
November 2006

Gemäß der schleswig-holsteinischen Kriminalitätsstatistik ist die Zahl der Opfer von schweren Straftaten im Lande zwischen 1995 und 2005 stark angestiegen: von 27.130 auf 36.326. Hiervon war die Gruppe der 14- bis 21-jährigen besonders stark betroffen. Hier hat sich die Zahl der Opfer von 5.226 auf 10.095 beinahe verdoppelt. Besonders häufig war diese Gruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden von Gewaltkriminalität bedroht. In diesem Segment stieg die Zahl der Opfer in dem Zehnjahreszeitraum von 1.322 auf 3.037.

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