Justizminister
Uwe Döring (SPD) hat im Februar bereits dem Innen- und
Rechtsausschuss des Landtages seine Pläne dargelegt.
Demnach soll die Stiftung Opfern von Straftaten
ergänzende finanzielle Hilfe leisten, die über die
gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen – etwa
ärztliche Behandlung, Reha, Hinterbliebenenrenten-
hinausgeht. So soll die Stiftung beispielsweise für
Sachschäden oder Vermögenseinbußen von in Not geratenen
Kriminalitätsopfern aufkommen können.
Keine Konkurrenz zum Weißen Ring
Die
Einrichtung soll als Stiftung bürgerlichen Rechts
angelegt werden und eine Geschäftstelle in Kiel erhalten,
die die Räume der seit 1982 bestehenden Stiftung
Straffälligenhilfe mitnutzen soll. Ein „herausragender
Vertreter des öffentlichen Lebens in
Schleswig-Holstein" soll den ehrenamtlichen Vorsitz
übernehmen und gemeinsam mit einem Zuwendungsausschuss
über die Förderanträge entscheiden. Als Kontrollorgan
ist ein Kuratorium vorgesehen, als dessen Vorsitzender der
Justizminister agieren soll und dem auch ein Mitglied des
Innen- und Rechtsausschusses des Landtages angehören
soll.
Das
Ministerium betont, dass die Stiftung keine Konkurrenz zu
den bestehenden Opferhilfeorganisationen wie dem
"Weißen Ring", den Frauenhäusern,
Kinderschutzzentren und Notrufen sein soll, sondern eng
mit diesen Einrichtungen zusammenarbeiten werde.
Das
Stiftungskapital von zunächst 1,5 Millionen Euro will das
Land bereitstellen. Weitere Mittel sollen aus Strafgeldern
und konfiszierten Vermögen hinzukommen. Die Gesamtkosten
für Sachmittel und Personal schätzt das
Justizministerium auf 200.000 bis 300.000 Euro pro Jahr.
Opferzahlen steigen an
Der Landtag
hat das Thema Opferschutz zuletzt im November 2006
beraten. In dem damals vorgelegten 2. Opferschutzbericht
betonte das Justizministerium die Notwendigkeit eines „opferorientierten
Bewusstseins" in der Kriminalpolitik. Das Opfer einer
Straftat dürfe nicht lediglich „Objekt des
Verfahrens" und „Beweismittel im
Strafverfahren" sein – ansonsten drohe eine „sekundäre
Viktimisierung": Das Opfer bleibt mit seinen
Problemen allein zurück.
Debatte zum letzten
Opferschutzbericht:
plenum-online, November
2006
Gemäß der
schleswig-holsteinischen Kriminalitätsstatistik ist die
Zahl der Opfer von schweren Straftaten im Lande zwischen
1995 und 2005 stark angestiegen: von 27.130 auf 36.326.
Hiervon war die Gruppe der 14- bis 21-jährigen besonders
stark betroffen. Hier hat sich die Zahl der Opfer von
5.226 auf 10.095 beinahe verdoppelt. Besonders häufig war
diese Gruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden von
Gewaltkriminalität bedroht. In diesem Segment stieg die
Zahl der Opfer in dem Zehnjahreszeitraum von 1.322 auf
3.037.