Die
Landespolitik in Schleswig-Holstein beurteilten die
Datenschützer positiv. Die Landesregierung habe ein
eindeutiges Votum gegen die Vorratsspeicherung von
Fluggastdaten abgegeben, und sie habe signalisiert, dass
sie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVG)
zum Kfz-Kennzeichen-Scanning respektiere.
Zudem trage
die Landesregierung die Regelungen des modernen
Landesdatenschutzgesetzes für Schleswig-Holstein aus dem
Jahr 2000 voll und ganz mit, und sie unterstütze das ULD
bei seinen Bestrebungen zur Weiterentwicklung des
präventiven Datenschutzes. Dieser Punkt werde auch vom
BVG unterstrichen: Die Karlsruher Richter haben das „Grundrecht
auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme" neu geschaffen.
Kritik am Bund
Demgegenüber
übt Weichert deutliche Kritik am Bund: Obwohl das BVG im
Februar festgestellt habe, dass das heimliche
Ausspionieren von privaten PCs nur unter engen
Voraussetzungen zulässig ist, halte die Bundesregierung
an ihren Plänen zur Online-Durchsuchung und zur
Vorratsdatenspeicherung fest. Zudem treibe sie die
Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses voran, wonach die
Passagierdaten von sämtlichen Flügen in die und aus der
EU 13 Jahre lang für polizeiliche Zwecke gespeichert
werden sollen
Bund und
Kommunen werden auch bei der Umsetzung der
Hartz-IV-Regelungen kritisiert – hier habe es eine „Eingabeflut"
an Beschwerden beim ULD gegeben. So hätten Mitarbeiter
der für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II
zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) in einigen
Fällen das Finanzgebaren der Leistungsempfänger
übermäßig ausspioniert und etwa bei den Banken die
Vorlage von Kontoauszügen verlangt.
„Heuschreckenfirmen" und Lidl im Visier
Eine große
Zahl an Hinweisen sei beim ULD auch mit Blick auf
Wirtschaftsunternehmen eingegangen. Als Beispiel nannte
Weichert den „bedenkenlosen" Verkauf von Darlehen
an „Heuschreckenfirmen" in Staaten ohne
Datenschutz. Auch die Überwachung der eigenen Mitarbeiter
durch den Discounter Lidl stieß auf Kritik.