„Die Politik muss ein klares Signal
für die junge Generation aussenden: Sie ist uns wichtig, wir wollen
sie an allen politischen Entscheidungen beteiligen",
begründete Monika Heinold (Grüne) den Vorstoß ihrer Fraktion.
Schließlich sei es die junge Generation, die von den Konsequenzen
der heutigen Entscheidungen am stärksten betroffen sei. Ein fairer
Interessenausgleich zwischen Generationen lasse sich auch anders
herbeiführen, hielt Peter Lehnert (CDU) dagegen. Das Wahlrecht mit
16 hätte lediglich „eine billige Alibifunktion".
Verfassungsrechtliche Bedenken
brachte Wolfgang Kubicki (FDP) in die Debatte ein: „Verantwortung
zu übernehmen bedeutet in der Konsequenz nicht nur mehr Rechte zu
genießen. Sie bedeutet auch, dass man für die Folgen aus den
eigenen Handlungen einsteht", konstatierte er und warnte davor,
dass eine Senkung des Wahlalters zu einer Diskussion um die Senkung
der Volljährigkeitsgrenze und damit zu einer früheren Anwendung
des Erwachsenenstrafrechtes führen könnte.
SPD bedauert Skepsis beim
Koalitionspartner
Klaus-Peter Puls (SPD) bedauerte die
Skepsis des Koalitionspartners CDU: Er teile die Auffassung der
Grünen, „junge Menschen so früh wie möglich an politischen
Entscheidungen teilhaben zu lassen". Puls erinnerte daran, dass
die SPD bereits im letzten Landtagswahlkampf für eine Senkung des
aktiven Wahlalters eingetreten sei.
„Junge Erwachsene können die
Folgen ihrer Entscheidungen abwägen", schloss Lars Harms (SSW)
an. Dies sei das entscheidende Kriterium, um das Wahlalter zu
senken. Allerdings gelte es die verfassungsrechtlichen Bedenken
ernst zu nehmen. So würden beispielsweise das aktive und das
passive Wahlrecht nach einer Wahlalterabsenkung nicht mehr
übereinstimmen.
Laut den Grünen sollen 16- und
17-Jährige schon zur nächsten Landtagswahl im Mai 2010 wählen
dürfen. Der Gesetzentwurf der Oppositionspartei zielt allerdings
nur auf das aktive, nicht aber auf das passive Wahlrecht: Die
jugendlichen dürften also nur wählen, könnten aber nicht selbst
Landtagsabgeordnete werden. Bisher gibt es kein Bundesland, in dem
schon 16-Jährige den Landtag wählen dürfen. Anders sieht es bei
Kommunalwahlen aus: Hier haben die Jugendlichen im Norden – wie
auch in fünf weiteren Bundesländern – bereits das Wahlrecht.