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Opposition lehnt
innerkommunale
Funktionalreform ab
Kiel (SHL/06.05.) Die
Landesregierung will die Verwaltung in den Kommunen bürgernäher
gestalten. Darauf zielt ein Gesetzentwurf für eine innerkommunale
Funktionalreform ab, wonach Kreisaufgaben auf Ämter und amtsfreie
Gemeinden übertragen werden können – sofern die
Aufgabenempfänger dazu bereit sind. Zusätzlich muss laut dem
Gesetzvorhaben sichergestellt sein, dass die Aufgaben jeweils für
mindestens 20.000 Einwohner wirtschaftlich und professionell
wahrgenommen werden. Konkret gehe es beispielsweise um
Baugenehmigungen, Genehmigungen für bestimmte Eingriffe in Natur
und Landschaft oder straßenverkehrsrechtliche Anordnungen wie die
Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Der Gesetzentwurf aus dem
Innenministerium stieß vor allem bei der Opposition in Erster
Lesung auf Kritik.
Die FDP kritisierte eine zu restriktive
Zielrichtung, was eine sinnvolle Aufgabenverteilung zwischen den
kommunalen Verwaltungen verhindere. Für die Grünen bedeutet ein
weiterer Zusammenschluss von Ämtern und Gemeinden zu
Verwaltungsgemeinschaften noch weniger Transparenz und demokratische
Kontrolle. Und der SSW monierte, der vorliegende Vorschlag trage den
Namen Reform völlig zu Unrecht.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Städte
mit mehr als 60.000 Einwohnern den Sonderstatus "Große
kreisangehörige Stadt" erhalten. Daraus ergibt sich der
Anspruch der Stadt, vom Kreis eine Reihe von Aufgaben des
Naturschutzes zu übernehmen, etwa einzelne Anordnungen zum Schutz
bestimmter Landschaftsbestandteile, kleine Eingriffe in Natur und
Landschaft sowie die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten
innerhalb der Stadt. Die Übertragung weiterer Aufgaben können der
Kreis und die Große kreisangehörige Stadt vereinbaren. Bisher hat
in Schleswig-Holstein nur Norderstedt diesen Status.
Im Innen- und Rechtsausschuss soll nun weiter
beraten werden.
Hauptredner: Innenminister
Lothar Hay (SPD), Werner Kalinka (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD),
Günther Hildebrand (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Lars
Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Landesregierung will die Verwaltung
bürgernäher gestalten. Dieses Ziel hat ein Gesetzentwurf
für eine innerkommunale Funktionalreform, wonach
Kreisaufgaben auf Ämter und amtsfreie Gemeinden
übertragen werden können.
Voraussetzung
ist, dass alle Ämter und amtsfreien Gemeinden eines
Kreises bereit sind, einzelne Aufgaben zu übernehmen.
Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Aufgaben
jeweils für mindestens 20.000 Einwohner wirtschaftlich
und professionell wahrgenommen werden. In Betracht kommen
die Bauaufsicht sowie Aufgaben der Verkehrsaufsicht und
des Naturschutzes. Konkret geht es beispielsweise um
Baugenehmigungen, Genehmigungen für bestimmte Eingriffe
in Natur und Landschaft oder straßenverkehrsrechtliche
Anordnungen wie die Einrichtung von Tempo-30-Zonen.
Sonderstatus „Große kreisangehörige Stadt"
Der
Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Städte mit mehr
als 60.000 Einwohnern den Sonderstatus "Große
kreisangehörige Stadt" erhalten. Daraus ergibt sich
der Anspruch der Stadt, vom Kreis eine Reihe von Aufgaben
des Naturschutzes zu übernehmen, etwa einzelne
Anordnungen zum Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile,
kleine Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die
Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten innerhalb der
Stadt. Die Übertragung weiterer Aufgaben können der
Kreis und die "Große kreisangehörige Stadt"
vereinbaren. Die Regelungen kommen auch für Städte in
Betracht, die bisher kreisfrei sind und sich für die
Eingliederung in einen Kreis entscheiden. "Große
kreisangehörige Stadt" ist bisher nur Norderstedt im
Kreis Segeberg. Der Gesetzentwurf nimmt dieses
Modellprojekt jetzt in das Kommunalverfassungsrecht auf.
Nach
Darstellung des Innenministeriums ist der Gesetzentwurf
die Folge der Zusammenlegung von Amts- und
Gemeindeverwaltungen. Deren Zahl hat sich in den
vergangenen acht Jahren von 222 auf heute noch 146
verringert. Die Regierung rechnet damit, dass die
Übernahme neuer Aufgaben weitere Kommunen überzeugt,
größere Verwaltungen zu bilden.
Debatte zum Thema (2.
Lesung Verwaltungsstrukturreform):
plenum-online Dezember
2006
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