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Mel1
Bauordnung /
Rauchmelder
– Drucksachen 16/2523 ,
16/2618
Es
bleibt dabei: Haus- und Wohnungseigentümer müssen ihre Wohnungen erst
bis Ende 2010 mit Rauchmeldern ausstatten. Dieses Datum hatte der
Landtag im Dezember vergangenen Jahres mit der Verabschiedung der
Landesbauordnung beschlossen, die seit dem 1. Mai in Kraft ist. Ein
Gesetzentwurf der Grünen, diese verbindliche Frist auf den 31. Dezember
dieses Jahres vorzuverlegen, fand im Parlament keine Mehrheit. CDU, SPD, FDP
und SSW wiesen den Vorstoß der Grünen zurück. Dies wurde in der
Ersten Lesung im März damit begründet, dass die geforderte
Fristverkürzung nicht realisierbar sei. Allerdings wurde an die
Wohnungs-Unternehmen appelliert, die Frist bis Ende 2010 nicht voll
auszunutzen, sondern den Einbau der Rauchmelder zügig vorzunehmen.
1. Lesung: plenum-online,
März
2009
Mel2
Planungsrecht / Entwicklungsplan
– Drs. 16/2550 ,
16/2619
Der
Landesentwicklungsplan (LEP) bleibt fest in den Händen des
Innenministeriums. Die FDP hatte vergeblich festschreiben wollen,
dass der Plan künftig vom Landtag beschlossen wird. Ein
entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des
Landesplanungsrechtes wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und SSW
zurückgewiesen.
Die Liberalen hatten in Erster Lesung auf ihrer
Meinung nach „starren und unflexiblen Vorgaben" im LEP und
auf die damit verbundenen Proteste auf kommunaler Ebene
hingewiesen. Das Beteiligungsverfahren laufe bereits, und das
Parlament sei hier „vorbildlich" eingebunden, hatte die
Große Koalition in der Debatte im Januar dagegen gehalten.
Der LEP soll die schleswig-holsteinische
Raumordnungsplanung für die nächsten zwei Jahrzehnte
festschreiben. Das Innenministerium legt dabei wegen des zu
erwartenden Rückgangs der Bevölkerung den Schwerpunkt auf
Städte und größere Gemeinden sowie auf Entwicklungsachsen
entlang der großen Verkehrswege. Der Plan soll Ende des Jahres in
Kraft treten.
1. Lesung: plenum-online,
März
2009
Mel3
Verwaltungsgesetz
/ Meldegesetz / Statistikgesetz
– Drucksache 16/2609
Das Land
Schleswig-Holstein will sein Verwaltungs-, Melde- und
Statistikgesetz an die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen
Union anpassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf mit den dafür
notwendigen Änderungen hat das Plenum an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen. Kernpunkt: Künftig sollen es
Dienstleister nur noch mit einer Anlaufstelle beziehungsweise
einem Ansprechpartner in der Verwaltung zu tun haben. Von dort
können dann sämtliche Formalitäten erledigt sowie Anträge und
erforderliche Genehmigungen auf den Weg gebracht werden. Außerdem
soll deren Abwicklung auch elektronisch möglich sein.
Mel4
Verwaltungsgesetz /
Telekommunikation
– Drs. 16/2637
Das Land
Schleswig-Holstein will sein Landesverwaltungsgesetz an das
Telekommunikationsgesetz des Bundes anpassen. Danach sollen
Dienstanbieter unter bestimmten Auflagen künftig die Verbindungsdaten
von Kunden – wie etwa Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung –
speichern dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Parlament
an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Mel 5
Denkmalschutz
– Drucksache 16/2644 ,
16/2654
Wie steht es um den
Denkmalschutz in Schleswig-Holstein? Dies soll die Landesregierung
in der Oktober-Tagung berichten. Beantragt hatten den Bericht die
Liberalen. Sie wollten die Vorlage bereits zum Sommer;
zwischenzeitlich hatten CDU und SPD dann aber einen schriftlichen
Bericht zum Herbst gefordert. Dieser soll neben einer generellen
Bestandsaufnahme die Ziele und Perspektiven des Denkmalschutzes in
Schleswig-Holstein verdeutlichen sowie die finanzielle Förderung
der Landesdenkmalpflege seit dem Jahr 2000 nachskizzieren.
Ein im Oktober vergangenen Jahres in Erster Lesung
beratener Gesetzentwurf zur Neuordnung des Denkmalschutzes im Lande
wird derzeit in den Ausschüssen diskutiert. Die geplanten
Änderungen sehen eine Reduzierung der Paragrafen des
Denkmalschutzgesetzes von 40 auf 29 vor. Kernpunkt: Noch werden
Kulturdenkmäler per Bescheid in das Denkmalbuch eingetragen. Dieses
Verfahren ist nach Meinung der Regierung zu aufwändig. Es habe dazu
geführt, dass auch 50 Jahre nach Inkrafttreten des aktuellen
Gesetzes noch nicht alle Kulturdenkmäler erfasst seien. Derzeit
gibt es im Lande 7.500 eingetragene Denkmäler. Mit der neuen
Regelung sollen die Denkmäler in das Denkmalbuch eingetragen werden
können, ohne dass ein so genannter Vorab-Bescheid verschickt wird.
Dieses Verfahren gilt bereits in vielen Bundesländern.
Debatte 1. Lesung
Denkmalschutzgesetz: plenum-online, Oktober 2008
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