...und beendet „Irrweg"
in den Schuldenstaat
Kiel (SHL/19.05.) Ein „Meilenstein"
mit „historischer Bedeutung" lautete das
fraktionsübergreifende Credo: Mit breiter Mehrheit hat sich der
Landtag dazu verpflichtet, die Neuverschuldung des Landes
Schleswig-Holstein innerhalb der nächsten zehn Jahre auf Null
herunterzufahren. Nach monatelanger Diskussion haben CDU, SPD, FDP,
Grüne und SSW – gegen die Stimmen der Linken – eine
Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Schleswig-Holstein
ist das erste Bundesland, das den Schuldenstopp in seine Verfassung
aufnimmt. Im Grundgesetz steht eine ähnliche Regelung bereits seit
dem letzten Jahr. Künftig gilt: Das Land, das mit mehr als 24
Milliarden Euro in der Kreide steht, darf von 2020 an keine neuen
Kredite mehr aufnehmen. Bis dahin soll das strukturelle
Haushaltsdefizit von jährlich 1,25 Milliarden Euro schrittweise
abgebaut werden.
Ausnahmen soll es nur
in Notfällen geben, etwa bei Naturkatastrophen. Kreditaufnahmen zum
Ausgleich eines wirtschaftlichen Abschwungs müssen in Zeiten des
Aufschwungs wieder getilgt werden. Weitere Regelungen: Durch die
Schuldenbremse dürfen die kommunalen Kassen nicht noch mehr
belastet werden, und der Bund wird aufgefordert, nicht in die
Einnahmen der Länder einzugreifen. Zudem bekräftigt der Landtag
seine Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz: Sie
greife in die Haushaltshoheit der Landesparlamente ein.
„Ausweis der politischen
Gestaltungsfähigkeit"
Schleswig-Holsteins
Finanzminister Rainer Wiegard (CDU/Foto)
zeigte sich in der zweistündigen Debatte erfreut darüber, dass „der
Irrweg" in den Schuldenstaat „nach 40 Jahren endlich beendet
wird". „Ich habe ein Gänsehaut", sagte Wiegard
sichtlich bewegt, und auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sprach von einem „Ausweis der politischen Gestaltungsfähigkeit
des Parlaments" und einem „Fundament zur Wiedergewinnung der
Glaubwürdigkeit der politischen Klasse". Seine
Fraktionskollegin Katharine Loedige wies darauf hin, dass es „auch
dank vieler neuer und junger Abgeordneter im Landtag" gelungen
sei, aus der „fehlgeleiteten Politik der vergangenen
Jahrzehnte" auszubrechen.
Zugleich stimmte die schwarz-gelbe
Regierungskoalition das Land auf drastische Einschnitte ein.
CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher merkte an, „Sparen ohne
den Menschen wehzutun", werde nicht gehen. „Die Einhaltung
der Schuldenbremse erfordert Einsparungen in relevanter
Größenordnung im Landeshaushalt", bekräftigte der
CDU-Finanzexperte Tobias Koch: „Wir bewahren unsere Kinder davor,
von der Schuldenlast erdrückt zu werden." Konkretes zum
Sparkurs soll es am nächsten Mittwoch geben, wenn das Kabinett die
Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission vorstellen will.
„Schuldenbremse ist kein Freibrief
für Sozialabbau und Kulturlosigkeit"
SPD, Grüne und SSW bekannten sich klar zur
Schuldenbegrenzung, warnten aber vor Kürzungen im Sozialbereich und
bei der Bildung. „Es gibt keine Zwangsläufigkeiten beim
Sparen", wandte sich Birgit Herdejürgen (SPD) gegen die Pläne
der Koalition, auch den Bildungsbereich zu stutzen. Zudem forderte
sie, die Einnahmen des Landes durch eine „gerechte Besteuerung von
großen Vermögen" aufzustocken.
Auch Monika Heinold (Grüne) zeigte sich überzeugt,
dass der Schuldenabbau „allein durch Sparen nicht zu
erreichen" sei. Sie wandte sich gegen eine drohende „Gefährdung
der Daseinsvorsorge", wenn bei Klima, Bildung und bei den
Kommunen der Rotstift angesetzt werde. „Die Schuldenbremse ist
kein Freibrief für Sozialabbau und Kulturlosigkeit", fügte
Lars Harms (SSW) an: „Frag nicht, was Du kaputt sparen kannst,
sondern frage, wie Du die Einnahmen für das Land verbessern
kannst", appellierte er an die Koalition.
Linke gegen „Verfassungsänderung
im Blindflug"
Wegen der drohenden Kürzungen im Sozial- und im
Bildungsbereich lehnte die Linke die „Verfassungsänderung im
Blindflug" ab. Ihr Abgeordneter Uli Schippels monierte, der
Sparkurs „verschärft die Probleme der vielen Menschen, die auf
den Sozialstaat angewiesen sind". Seine Forderung: „Wir
brauchen Geld für Bildung und Infrastruktur, und keine
Sparorgien."
Neues
Angebot:
Videostream
Die
Redebeiträge der finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen sowie
des Finanzministers können Sie nun auch als Videostream im
Flash-Format abrufen
Hintergrund:
Schleswig-Holstein wird als erstes Bundesland eine
Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern. CDU,
FDP, SPD, Grüne und SSW haben sich in dieser Frage auf
einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Nur die Linke beteiligt
sich nicht. Die Schuldenbremse bedeutet, dass das mit 24
Milliarden Euro verschuldete Land von 2020 an in normalen
Jahren keine neuen Schulden machen darf. Abweichungen soll
es nur bei „Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen
Notsituationen" geben dürfen. Das Land soll sich
zudem verpflichten, sein strukturelles Haushaltsdefizit
– es beträgt 1,25 Milliarden Euro – bis 2020 in fest
vereinbarten Schritten auf Null zu senken.
Dazu
müssten Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang
gebracht werden, heißt es in einer gemeinsamen Resolution
der fünf Fraktionen zu der vereinbarten
Verfassungsänderung. Zum einen müssten Einsparungen „in
relevanten Größenordnungen" vorgenommen werden. Die
Schuldenbremse dürfe aber auch nicht durch Bundesgesetze
und EU-Richtlinien konterkariert werden. In diesem Zuge
wird der Bund wird aufgefordert, bis 2020 mit seiner
Gesetzgebung keine wesentlichen Mehrbelastungen und
Mindereinnahmen für Länder und Kommunen zu beschließen,
die der Einhaltung einer Schuldenbremse entgegenstehen.
Nach einer Bund-Länder-Einigung soll der Norden zudem
jährlich 80 Millionen Euro als Konsolidierungshilfen
bekommen.
Seine Klage
vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das seit letztem
Jahr im Grundgesetz verankerte Verschuldungsverbot erhält
der Landtag aufrecht und wehrt sich damit gegen den
Eingriff des Bundes in die Haushaltsautonomie der Länder.
Emsige Diskussionen hinter den Kulissen
Noch im
Januar hatten die Fraktionen in dieser Sache noch
unterschiedliche Positionen vertreten, und die
Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung der Landesverfassung
war weit entfernt. CDU und FDP hatten vorgeschlagen, sich
an die strikten Vorgaben des Grundgesetzes anzulehnen.
Lediglich in einer schweren Krise, etwa einer
Naturkatastrophe oder einem dramatischen
Wirtschaftseinbruch, sollen neue Schulden vorübergehend
erlaubt werden, die aber in einem „angemessenen
Zeitraum" wieder ausgeglichen werden müssen.
Die Grünen
hatten als Ergänzung zum Koalitionspapier festschreiben
wollen, dass das Land seine Null-Schulden-Haushalte ab
2020 nicht auf Kosten der Kommunen finanziert. Und: Auch
Ausgaben für KiTas, Schulen und Hochschulen wollten sie
als Investitionen im Sinne der Verfassung anerkennen und
damit vor dem Spardiktat bewahren. Die Sozialdemokraten
hingegen wollten die Einhaltung einer Schuldenbremse auch
vom Verhalten des Bundes abhängig machen. Demnach sollte
ein Neuverschuldungsverbot nur unter der Voraussetzung
gelten, dass Regelungen des Bundes das Land nicht ohne
Ausgleich belasten – etwa Steuergesetze wie das Ende
2009 verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
Debatte / 1. Lesung:
plenum-online Januar
2010
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