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Auf dieser Seite: Schuldenbremse / Landesverfassung

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Top 6:
a.  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung 
der Landesverfassung
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU u. FDP – Drs. 17/193
Änderungsantrag der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 17/205
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Drs. 17/516

b.  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der 
Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 17/186

c.  Resolution zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, B´90/DIE GRÜNEN und SSW – Drucksache 17/517

d. Antrag der SPD zum Altschuldenpaket
Antrag der Fraktion der SPD  – Drucksache 17/187(neu)
(Ausschussüberweisung am 28. Januar 2010)

Bericht und Beschlussempfehlung des 
Finanzausschusses – Drucksache 17/529


Neues Angebot:
Videostream

Die Reden der finanzpolitischen Sprecher

Historischer Schritt: Landtag verankert Schuldenbremse...

...und beendet „Irrweg" in den Schuldenstaat

Kiel (SHL/19.05.) Ein „Meilenstein" mit „historischer Bedeutung" lautete das fraktionsübergreifende Credo: Mit breiter Mehrheit hat sich der Landtag dazu verpflichtet, die Neuverschuldung des Landes Schleswig-Holstein innerhalb der nächsten zehn Jahre auf Null herunterzufahren. Nach monatelanger Diskussion haben CDU, SPD, FDP, Grüne und SSW – gegen die Stimmen der Linken – eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das den Schuldenstopp in seine Verfassung aufnimmt. Im Grundgesetz steht eine ähnliche Regelung bereits seit dem letzten Jahr. Künftig gilt: Das Land, das mit mehr als 24 Milliarden Euro in der Kreide steht, darf von 2020 an keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Bis dahin soll das strukturelle Haushaltsdefizit von jährlich 1,25 Milliarden Euro schrittweise abgebaut werden.

Ausnahmen soll es nur in Notfällen geben, etwa bei Naturkatastrophen. Kreditaufnahmen zum Ausgleich eines wirtschaftlichen Abschwungs müssen in Zeiten des Aufschwungs wieder getilgt werden. Weitere Regelungen: Durch die Schuldenbremse dürfen die kommunalen Kassen nicht noch mehr belastet werden, und der Bund wird aufgefordert, nicht in die Einnahmen der Länder einzugreifen. Zudem bekräftigt der Landtag seine Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz: Sie greife in die Haushaltshoheit der Landesparlamente ein.

„Ausweis der politischen 
Gestaltungsfähigkeit"

Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard (CDU/Foto) zeigte sich in der zweistündigen Debatte erfreut darüber, dass „der Irrweg" in den Schuldenstaat „nach 40 Jahren endlich beendet wird". „Ich habe ein Gänsehaut", sagte Wiegard sichtlich bewegt, und auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sprach von einem „Ausweis der politischen Gestaltungsfähigkeit des Parlaments" und einem „Fundament zur Wiedergewinnung der Glaubwürdigkeit der politischen Klasse". Seine Fraktionskollegin Katharine Loedige wies darauf hin, dass es „auch dank vieler neuer und junger Abgeordneter im Landtag" gelungen sei, aus der „fehlgeleiteten Politik der vergangenen Jahrzehnte" auszubrechen.

Zugleich stimmte die schwarz-gelbe Regierungskoalition das Land auf drastische Einschnitte ein. CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher merkte an, „Sparen ohne den Menschen wehzutun", werde nicht gehen. „Die Einhaltung der Schuldenbremse erfordert Einsparungen in relevanter Größenordnung im Landeshaushalt", bekräftigte der CDU-Finanzexperte Tobias Koch: „Wir bewahren unsere Kinder davor, von der Schuldenlast erdrückt zu werden." Konkretes zum Sparkurs soll es am nächsten Mittwoch geben, wenn das Kabinett die Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission vorstellen will.

„Schuldenbremse ist kein Freibrief 
für Sozialabbau und Kulturlosigkeit"

SPD, Grüne und SSW bekannten sich klar zur Schuldenbegrenzung, warnten aber vor Kürzungen im Sozialbereich und bei der Bildung. „Es gibt keine Zwangsläufigkeiten beim Sparen", wandte sich Birgit Herdejürgen (SPD) gegen die Pläne der Koalition, auch den Bildungsbereich zu stutzen. Zudem forderte sie, die Einnahmen des Landes durch eine „gerechte Besteuerung von großen Vermögen" aufzustocken.

Auch Monika Heinold (Grüne) zeigte sich überzeugt, dass der Schuldenabbau „allein durch Sparen nicht zu erreichen" sei. Sie wandte sich gegen eine drohende „Gefährdung der Daseinsvorsorge", wenn bei Klima, Bildung und bei den Kommunen der Rotstift angesetzt werde. „Die Schuldenbremse ist kein Freibrief für Sozialabbau und Kulturlosigkeit", fügte Lars Harms (SSW) an: „Frag nicht, was Du kaputt sparen kannst, sondern frage, wie Du die Einnahmen für das Land verbessern kannst", appellierte er an die Koalition.

Linke gegen „Verfassungsänderung
im Blindflug"

Wegen der drohenden Kürzungen im Sozial- und im Bildungsbereich lehnte die Linke die „Verfassungsänderung im Blindflug" ab. Ihr Abgeordneter Uli Schippels monierte, der Sparkurs „verschärft die Probleme der vielen Menschen, die auf den Sozialstaat angewiesen sind". Seine Forderung: „Wir brauchen Geld für Bildung und Infrastruktur, und keine Sparorgien."

Neues Angebot:
Videostream

Die Redebeiträge der finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen sowie des Finanzministers können Sie nun auch als Videostream im Flash-Format abrufen

Tobias Koch
(CDU)

(36,7 MB/Länge:9:32 min.)
Birgit Herdejürgen
(SPD)

(102MB/Länge: 8:43 min.)
Katharina Loedige
(FDP)

(62,2 MB/Länge: 5:18 min.)

Monika Heinold
(B´90/Grüne)

(139 MB/Länge: 11:57 min.)
Ulrich Schippels
(Die Linke)

(123 MB/Länge: 10:33 min.)
Lars Harms
(SSW)

(133 MB/Länge: 11:23  min.)

Rainer Wiegard
Finanzminister

(68,5 MB/Länge:5:51  min.)

Druckversion

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Hintergrund:
Schleswig-Holstein wird als erstes Bundesland eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern. CDU, FDP, SPD, Grüne und SSW haben sich in dieser Frage auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Nur die Linke beteiligt sich nicht. Die Schuldenbremse bedeutet, dass das mit 24 Milliarden Euro verschuldete Land von 2020 an in normalen Jahren keine neuen Schulden machen darf. Abweichungen soll es nur bei „Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen" geben dürfen. Das Land soll sich zudem verpflichten, sein strukturelles Haushaltsdefizit – es beträgt 1,25 Milliarden Euro – bis 2020 in fest vereinbarten Schritten auf Null zu senken.

Dazu müssten Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang gebracht werden, heißt es in einer gemeinsamen Resolution der fünf Fraktionen zu der vereinbarten Verfassungsänderung. Zum einen müssten Einsparungen „in relevanten Größenordnungen" vorgenommen werden. Die Schuldenbremse dürfe aber auch nicht durch Bundesgesetze und EU-Richtlinien konterkariert werden. In diesem Zuge wird der Bund wird aufgefordert, bis 2020 mit seiner Gesetzgebung keine wesentlichen Mehrbelastungen und Mindereinnahmen für Länder und Kommunen zu beschließen, die der Einhaltung einer Schuldenbremse entgegenstehen. Nach einer Bund-Länder-Einigung soll der Norden zudem jährlich 80 Millionen Euro als Konsolidierungshilfen bekommen.

Seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das seit letztem Jahr im Grundgesetz verankerte Verschuldungsverbot erhält der Landtag aufrecht und wehrt sich damit gegen den Eingriff des Bundes in die Haushaltsautonomie der Länder.

  Emsige Diskussionen hinter den Kulissen

Noch im Januar hatten die Fraktionen in dieser Sache noch unterschiedliche Positionen vertreten, und die Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung der Landesverfassung war weit entfernt. CDU und FDP hatten vorgeschlagen, sich an die strikten Vorgaben des Grundgesetzes anzulehnen. Lediglich in einer schweren Krise, etwa einer Naturkatastrophe oder einem dramatischen Wirtschaftseinbruch, sollen neue Schulden vorübergehend erlaubt werden, die aber in einem „angemessenen Zeitraum" wieder ausgeglichen werden müssen.

Die Grünen hatten als Ergänzung zum Koalitionspapier festschreiben wollen, dass das Land seine Null-Schulden-Haushalte ab 2020 nicht auf Kosten der Kommunen finanziert. Und: Auch Ausgaben für KiTas, Schulen und Hochschulen wollten sie als Investitionen im Sinne der Verfassung anerkennen und damit vor dem Spardiktat bewahren. Die Sozialdemokraten hingegen wollten die Einhaltung einer Schuldenbremse auch vom Verhalten des Bundes abhängig machen. Demnach sollte ein Neuverschuldungsverbot nur unter der Voraussetzung gelten, dass Regelungen des Bundes das Land nicht ohne Ausgleich belasten – etwa Steuergesetze wie das Ende 2009 verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz.

Debatte / 1. Lesung:
plenum-online
Januar 2010

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde:  
Zukunft der KiTas

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Versorgungslasten
(ohne Aussprache)
Dienstrechtl. Vorschriften
(ohne Aussprache)
Ärztl. Versorgung Inhaftierter
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Landes-Meldegesetz
(ohne Aussprache)
Rettungsdienste / Fahrberchtigung
(ohne Aussprache)
Sach-Anträge:
Rundfunkgebühren
Abschiebung Kosovo
8. Mai / Feiertag
Berichts-Anträge:
Bäderverordnung
(ohne Aussprache)
Justiz-Vollzugsanstalten
(ohne Aussprache)
Regierungsberichte:
Clearingstellen Flüchtlinge
Staatsangehörigkeitsrecht
Verfassungsschutz-Bericht
(ohne Aussprache)
sonstige Berichte:

Datenschutz-Bericht
(ohne Aussprache)

Petitionsausschuss-Bericht
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

2. Lesung:

Schulgesetz / Umwandlungsfrist
(ohne Aussprache)
1. Lesung:
Minderheitenschutz
Ausschuss-Empfehlungen
Mitbestimmung an Schulen und Hochschulen
(ohne Aussprache)
Volksbegehren Realschulen
(ohne Aussprache)
Schul-Obstprogramm
(ohne Aussprache)
Anträge:
Schule und Bundeswehr
Kooperationsverbot
Unterrichtsverpflichtung
für Lehrer
Hochschulpolitik / 
Uni Flensburg
Gastschulabkommen mit Hamburg
Mahlzeiten in KiTa und Schule
Regierungs-Berichte:

Bildungsfinanzierung

Migrantenkinder in KiTas
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Aktuelle Stunde:

Zukunft der KiTas

Anträge:
Situation des UK S-H
Ambulante Versorgung
Regierungs-Berichte:

Kinderschutz

Pflegeausbildung

Finanzsituation des UK S-H
Hausärzte

Arzneimittel-Entsorgung
(ohne Aussprache)

Schule und Arbeitswelt
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Ausschuss-Empfehlungen
Digitaler Tachograph
(ohne Aussprache)
Start ins Berufsleben
(ohne Aussprache)
Anträge:
Maritime Wirtschaft
Hilfen für Kleinbetriebe
Flughafen Lübeck
Regierungs-Bericht:

Situation des Handwerks

F i n a n z e n

2. Lesung:

Schuldenbremse
1. Lesung:
"Datatport"
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

Ausschuss-Empfehlungen:
Freiw. Ökologisches Jahr
(ohne Aussprache)
Agrar- und Umweltpolitik
(ohne Aussprache)
Anträge:
Gentechnik
Klein-Windkraftanlagen
Ölförderung im Wattenmeer
Regierungs-Bericht:

GA Agrarstruktur und Küstenschutz
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Antrag:
Ostseepolitik
Regierungs-Bericht:

Ostseepolitik