Der SSW
setzt dabei auf ein „unbürokratisches"
Gebührenmodell für die öffentlich-rechtlichen Fernseh-
und Radiosender, das nur diejenigen belastet, die über
entsprechende Empfangsgeräte verfügen, und zudem
Entlastungen für sozialschwache Menschen beinhaltet.
Eine
Mediengebühr im Monat unabhängig von der Zahl der
Geräte im Haus – das ist auch das Ziel der Grünen. Die
bisherige Rundfunkgebühr und die damit verbundene „Schnüffelei"
wollen sie auf diese Weise abschaffen. Wer heute aus
sozialen Gründen von der Rundfunkgebühr befreit ist,
solle auch keine Mediengebühr zahlen. Das Geld, das bei
Gebührenfahndern und der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
gespart werde, könne zur Senkung der Gebühren verwendet
werden.
Gutachten der Öffentlichen plädiert
für Haushaltsabgabe
Die
Gebührendebatte hat Anfang Mai durch ein Gutachten Fahrt
aufgenommen, das der Verfassungsrechtler Prof. Paul
Kirchhof im Auftrag von ARD und ZDF erstellt hat. Demnach
soll die Rundfunkgebühr grundlegend umgebaut werden –
weg von einer Gerätegebühr hin zu einer Haushaltsabgabe.
Künftig soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag
für ARD, ZDF und Deutschlandradio bezahlen, egal wie
viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind.
Heute ist die Abgabe von monatlich maximal 17,98 Euro an
die Art der Empfangsgeräte gekoppelt.
Die
bisherige Abgabe nach Gerätetypen sei durch die
technische Entwicklung überholt und biete zu viele
Schlupflöcher, betont der Heidelberger Verfassungsjurist.
Die Grenzen zwischen dem klassischen Radio oder Fernseher
und neuen mobilen Endgeräten wie Handy, Smartphone oder
Computer ließen sich mit dem Vormarsch des Internets
nicht mehr aufrechterhalten.
Status von internetfähigen Computer und
Handys umstritten
Seit
Jahrzehnten werden die öffentlich-rechtlichen Sender aus
Rundfunkgebühren finanziert, die geräteabhängig bezahlt
und von der in Köln ansässigen GEZ eingezogen werden;
die GEZ hat rund 1.100 Mitarbeiter. Die Gebührenpflicht
gilt neuerdings auch für internetfähige Computer und
Handys, über die man ebenfalls TV- und Radio-Programme
nutzen kann. Diese Einordnung ist aber umstritten und
führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. ARD und ZDF
erhalten rund 7,3 Milliarden Euro aus den
Rundfunkgebühren.
Kirchhof
will auch die Befreiung von der Rundfunkgebühr völlig
neu gestalten. Hartz-IV-Empfänger etwa sollen in Zukunft
auch zahlen, bekommen aber den Betrag über das Wohngeld
vom Staat ersetzt.
Öffentlich-rechtliche sollen auf Werbung
und Sponsoring verzichten
Mit der
Reform sollten ARD und ZDF außerdem auf Werbung und
Sponsoring völlig verzichten, fordert Kirchhof. Das
würde nach Kirchhofs Meinung zur Glaubwürdigkeit der
Öffentlichen-Rechtlichen beitragen. Dies ist auch eine
Forderung der privaten Rundfunksender, ebenso wie
zahlreicher Verlage. SPD und Union sind sich weitgehend
einig und unterstützen eine Haushaltsabgabe.
Das
bisherige System mit ständigen Hauskontrollen der
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) werde ohnehin vom immer
weniger Menschen akzeptiert, sagte Kirchhof. In Zukunft
könnte für die Erfassung der Gebührenzahler eine
Abfrage beim Einwohnermeldeamt reichen.
Änderungsanträge
In
einem Änderungsantrag unterstützt die SPD die
Vorschläge von Verfassungsrechtler Prof. Paul
Kirchhof und spricht sich für das Modell einer
haushaltsbezogenen Gebühr aus. Auch die CDU/FDP-Koalition
fordert mit ihrem Plädoyer für eine geräteunabhängige
Abgabe einen Kurswechsel bei der Erhebung der
Rundfunkgebühren.