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Positive Stimmen zum
Kinderschutzgesetz
Landesregierung legt
erste Bilanz zum 2007 verabschiedeten Schutzgesetz vor
Kiel
(SHL/19.05.) Der Landtag ist sich einig: Mit
dem 2007 verabschiedeten Kinderschutzgesetz wird ein richtiger Weg
beschritten, wenngleich es an einigen Stellen Verbesserungs- und
Weiterentwicklungsbedarf gibt. „Ich ziehe eine überwiegend
positive Zwischenbilanz", betonte Gesundheitsminister Heiner
Garg (FDP) bei der Vorstellung des ersten von der Landesregierung
vorgelegten Kinderschutzberichts. Insbesondere die Maßnahmen zu
verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen – ein Herzstück des
Schutzgesetzes – würden langsam greifen.
Konkrete Missbrauchsfälle seien durch die
schriftlichen Einladungen an die Eltern zwar nicht aufgedeckt worden, sagte der
Minister. Dennoch halte er das Regelwerk grundsätzlich für
richtig. Die Pflicht-Einladungen zu Vorsorgeuntersuchungen der
Kinder erreichten auch Eltern, die vorher an diesen Terminen nicht
teilnahmen, sagte Garg. Laut dem 100-seitigen Bericht sind im
Zeitraum von April 2008 bis März 2009 landesweit über 137.000
Einladungen verschickt worden. In 7.500 Fällen (5,5 Prozent)
meldeten sich die Eltern nicht zurück, so dass die Kreisbehörden
unterrichtet wurden. Das Jugendamt wurde lediglich 353 Mal
eingeschaltet, und in nur fünf Fällen ging das Amt wegen des
Verdachts auf Verwahrlosung vor.
Leidet das Arzt-Patienten-Verhältnis?
Aus den Fraktionen kamen
unterschiedliche Verbesserungsvorschläge. So meinte Mark-Oliver
Potzahr (CDU), es müssten Maßnahmen gegen die hohe, vermutlich
durch Übertragungsfehler hervorgerufene Zahl an Fehl-
und Falschmeldungen getroffen werden. Anita Klahn (FDP) bedauerte,
dass der Zeitraum bis zur Meldepflicht recht weit gesteckt sei und
„der Arzt nicht mehr ausschließlich als Person des Vertrauens
gesehen wird". Ähnlich äußerte sich Rasmus Andresen
(Grüne). Die Tatsache, dass die Mediziner über die Untersuchung eine
Meldung abgeben, belaste das Arzt-Patienten-Verhältnis. Die
Nachweispflicht für Vorsorgeuntersuchungen müsse wieder auf die
Eltern übertragen werden, forderte er.
Siegrid Tenor-Alschausky (SPD) hoffte, dass „die
Bekenntnisse zum Kinderschutz auch nach den Haushaltsberatungen
finanziell ausreichend unterlegt werden. Ranka Prante (Linke)
verlangte neue Einrichtungen und mehr Personal zum Kinder- und
Jugendschutz. Und Flemming Meyer (SSW) forderte, Verfahrensabläufe
zu optimieren und einen weiteren Aus- und Aufbau von Netzwerken.
Fraktionsübergreifend gelobt wurde die Arbeit der
lokalen Kinderschutz-Netzwerke, denen unter anderem die Jugendämter
angehören sowie die Projekte "Schutzengel für
Schleswig-Holstein" oder "Willkommen im Leben".
Der Bericht wird im Sozialausschuss abschließend
beraten.
Hintergrund:
Nachdem mehrere Fälle von Kindesverwahrlosung
Öffentlichkeit und Politik alarmiert hatten, erhielt
Schleswig-Holstein im November 2007 als eines der ersten
Bundesländer ein umfangreiches Gesetz zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen. Nun zieht die Landesregierung
eine Zwischenbilanz. Wie in dem Gesetz vorgesehen, legt
das Sozialministerium dem Landtag seinen 100 Seiten
starken Kinderschutzbericht vor. Im Zentrum stehen die
Einschätzungen einer 16-köpfigen Expertenkommission aus
Forschern, Ärzten, Justiz, Polizei, Jugendbehörden und
Sozialverbänden. Künftig soll es einmal in jeder
Wahlperiode einen solchen Bericht geben.
Ein
Kernpunkt des Gesetzes war die Einrichtung verpflichtender
Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder. Demnach lädt
eine sogenannte Zentrale Stelle beim Landesfamilienbüro
in Neumünster alle Kinder im Alter von drei Monaten bis
fünfeinhalb Jahren zu den Vorsorgeuntersuchungen U4 bis
U9 ein. Die Hausärzte geben der "Zentralen
Stelle" bescheid, wenn ein Kind bei der Untersuchung
war. Anschließend werden die Daten abgeglichen und Kinder
ermittelt, die nicht zur Untersuchung gebracht wurden.
Reagieren die Eltern nach zweimaliger Aufforderung nicht
auf eine Einladung zum medizinischen Check, bieten die
Kreisbehörden eine Beratung an. Gibt es Anhaltspunkte
für eine Gefährdung des Kindes, wird das Jugendamt
eingeschaltet.
"Zentrale Stelle" verschickt innerhalb
eines Jahres 137.000 Einladungen
Laut dem
Bericht sind im Zeitraum von April 2008 bis März 2009
landesweit über 137.000 Einladungen an die Eltern
verschickt worden. In 7.500 Fällen (5,5 Prozent) meldeten
sich die Eltern nicht zurück, so dass die Kreisbehörden
unterrichtet wurden. Das Jugendamt wurde lediglich 353 Mal
eingeschaltet, und in nur fünf Fällen ging das Amt wegen
des Verdachts auf Verwahrlosung vor.
Bei den
Pflicht-Einladungen gibt es aus Sicht der Kommunen wegen
dieser niedrigen Fehlquoten „ein unausgewogenes
Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen", wie der
Bericht vermerkt. Die Expertenkommission hebt
demgegenüber hervor, dass nun deutlich mehr Kinder als
zuvor zu den U-Untersuchungen gebracht würden. Die
Einladungen durch das Land seien von daher „primär ein
Instrument der Gesundheitsförderung". Zudem
empfehlen die Fachleute eine „Optimierung der
Verfahrensabläufe", weil der Großteil der Meldungen
über versäumte Arzt-Termine durch nicht eingehaltene
Meldefristen oder durch den Umzug der Familien verursacht
wird.
"Schutzengel für Schleswig-Holstein"
kommt „ausschließlich positiv" an
Ein
weiterer Punkt des Kinderschutzgesetzes waren die
sogenannte Frühe Hilfen. Hierzu gehört das
Landesprogramm "Schutzengel für
Schleswig-Holstein", bei dem Jugend- und Sozialämter
sowie Ärzte, Hebammen, KiTas oder
Familienbildungsstätten sich zusammenschließen, um
Schwangeren und jungen Eltern mit sozialen Problemen zu
helfen. Dem Bericht zufolge beurteilen die Kommunen das
Programm „ausschließlich positiv". Das Land
unterstützt die „Schutzengel" mit 50.000 Euro
jährlich pro Kreis. Auch das
"Willkommenspaket", mit dem die Eltern
Informationen über Geburtskliniken,
Familienbildungsstätten und Kinderärzte erhalten, sei
auf ein „weitgehend positives" Echo gestoßen. Die
Experten empfehlen jedoch, diese Angebote besser mit der
Schwangerenberatung und mit der Frühförderung für
Kinder mit Handicaps zu vernetzen.
Demgegenüber gibt es
die im Gesetz vorgesehene landeseinheitliche Notrufnummer
für Kinder und Jugendliche noch nicht. Die Kreise weisen
darauf hin, dass es für Krisenfälle den Polizeinotruf
gibt, und dass die Jugendämter bereits für
Beratungsgespräche gut erreichbar seien, so dass es
keinen Bedarf für ein weiteres Angebot gebe. Das sieht
auch die Expertenkommission so und empfiehlt, „diesen
Weg nicht weiter zu verfolgen".
Debatte zum Thema: plenum-online Juli
2007 (Verfassungseintrag), November
2007 (Schutzgesetz)
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