Grüne und
SPD im Norden lehnen die Regelung ab, dass Kinder
ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind,
nur bis zum 18. Geburtstag die doppelte
Staatsangehörigkeit haben dürfen. Mit der
Volljährigkeit müssen sie sich dann, spätestens bin zum
23. Geburtstag, für die deutsche oder die Nationalität
des Herkunftslandes ihrer Eltern entscheiden. Diese
Regelung aus dem Jahr 2000, so die Grünen, gehe an der
„Lebenswirklichkeit" der Betroffenen vorbei. Und
nach Auffassung der Sozialdemokraten „tickt eine
integrationspolitische Zeitbombe". Bald stünden
jedes Jahr 40.000 Menschen vor der Alternative: deutscher
oder ausländischer Pass.
Auch
Minister Schmalfuß hatte im Januar gegen das
Optionsmodell Stellung bezogen und erklärt: „Jugendliche,
die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt oder
als Kind nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz erworben
haben, sollen diese unabhängig von einer anderen
Staatsangehörigkeit auch nach Vollendung des 18.
Lebensjahres behalten können."
Konferenz der Integrationsminister lehnt
Aufhebung des Optionszwangs ab
Auf der
Integrationsministerkonferenz Mitte März in Düsseldorf
konnte Schmalfuß mit seiner Position jedoch nicht
durchdringen. Die Ressortchefs waren sich lediglich
darüber einig, dass der Erwerb des deutschen Passes
attraktiver gestaltet werden müsse und dass in
Deutschland eine „Willkommenskultur" für Migranten
wachsen müsse. Dem Vernehmen nach scheiterte eine
weitergehende Regelung am Widerstand der unionsgeführten
Länder.
Auch im
Bundesrat sind Berlin und Bremen Anfang Mai erneut mit
ihrem Vorstoß gescheitert, in Deutschland geborenen
Kindern ausländischer Eltern die doppelte
Staatsbürgerschaft zu lassen. Die Länderkammer lehnte es
ab, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag
einzubringen, dem sich auch Brandenburg angeschlossen
hatte. Bereits im Jahr 2008 war das Anliegen der
Stadtstaaten erfolglos geblieben.