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Mel1
Versorgungslasten /
Staatsvertrag
– Drucksachen 17/345,
17/461
Der Landtag hat den Weg für eine bund- und
länderübergreifende Regelung zur Verteilung von Versorgungslasten bei
Dienstherrenwechseln freigemacht und den von der Landesregierung
vorgelegten Staatsvertrag einstimmig ratifiziert. Dieser schreibt vor,
dass bei einem zwischen Bundes- und Landesdienststelle wechselnden
Beamten der alte Dienstherr künftig eine Abfindung an den neuen
Arbeitgeber zahlt, während die Versorgungslasten auf den neuen
Dienstherren übergehen. Der Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2011 in
Kraft.
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Mel2
Dienstrechtliche Vorschriften
– Drucksachen 17/346,
17/396,
17/525
Homosexuelle Beamte, die in
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, haben wie Eheleute
künftig Anrecht auf Familienzuschläge und eine
Hinterbliebenenversorgung. Dafür hat der Landtag in Zweiter Lesung mit
seiner Zustimmung für eine von der Landesregierung vorgelegte Änderung
der dienstrechtlichen Vorschriften den Weg frei gemacht.
Vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online Dezember
2009
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Mel3
Landes-Meldegesetz –
Drucksache 17/444
Nach der Änderung des
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes seitens des Bundes sollen die
Meldebehörden künftig das Landesamt für soziale Dienste auch mit
Informationen über Haftopfer der ehemaligen DDR versorgen, die seit dem
August 2007 einen Antrag auf finanzielle Zuwendung stellen können.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat das Plenum in
Erster Lesung an
den Sozial- sowie an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Bislang geben die
Meldebehörden zur Vermeidung rechtswidriger Zahlungen beispielsweise
nur Daten von Antragstellern auf Elterngeld oder Versorgungsbezüge an
das Landesamt weiter. Laut dem Rehabilitierungsgesetz stehen
DDR-Haftopfern monatlich bis zu 250 Euro zu. Die Kosten trägt zu 65
Prozent der Bund, den Rest übernimmt das Land.
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Mel4
Rettungsdienste /
Fahrberechtigung – Drucksache 17/531
"Freie Fahrt" für
Retter in der Not: Die Landesregierung will das
Fahrberechtigungs-Zuständigkeitsgesetz ändern. Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren, des
Rettungsdienstes, der technischen Hilfsdienste und des
Katastrophenschutzes, die einen Führerschein Klasse B besitzen, sollen
demnach künftig auch schwerere Einsatzfahrzeuge lenken dürfen. Der in Erster Lesung eingebrachte Gesetzentwurf,
der an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wurde, nennt die
Voraussetzungen, unter denen der Führerschein erteilt werden kann.
Auslöser der neuen Regelung waren zunehmende Probleme der Hilfsdienste,
im Zuge der Einführung neuer Führerscheinklassen ausreichend Fahrer
für die schwereren Einsatzfahrzeuge zu bekommen.
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Mel 5
Bäderverordnung
– Drucksache 17/479
Auf Antrag von CDU und FDP wird die
Landesregierung dem Plenum ihre Einschätzung zum Urteil des
Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 7. April zur
Bäderverkaufsordnung darlegen. Im Mittelpunkt des Berichts soll die
Frage stehen, ob die Regierung eine Änderung der
schleswig-holsteinischen Bäderverordnung für erforderlich hält.
Hintergrund: Mit ihrem Urteilsspruch hatten die Richter in
Mecklenburg-Vorpommern die großzügigen Regelungen zu
Sonntagsöffnungen in Ferienorten gekippt. Diese erlaubten vielen
Geschäften an bis zu 49 Sonntagen im Jahr zu öffnen.
Schleswig-Holsteins Bäderregelung gilt für insgesamt 72 Kur- und
Tourismusorte. Hier dürfen Geschäfte vom 1. Januar bis zum 31. Oktober
sowie vom 15. bis zum 31. Dezember sonntags von 11 bis 19 Uhr öffnen.
vorherige Debatten zum Thema: plenum-online
Juni
2005 (Bäderregelung), November
2006 (Gesetz Ladenschlusszeiten), Juni
2009 (Ladenöffnung Kiel)
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