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Auf dieser Seite: Bildungs- und Teilhabepaket

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Top 6
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des 
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des 
§ 6b Bundes-Kindergeldgesetz (AG-SGB II/BKGG)

Gesetzentwurf der Landesregierung / Federführend ist der Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit - Drucksache 17/1488 
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses - Drs. 17/1560
   Hinweis: Das Gesetz soll nach der Ersten Lesung noch
        in dieser Tagung verabschiedet werden
   Aufruf gemeinsam mit
Top 36
Bildungs- und Teilhabepaket auch für Kinder 
aus Asylbewerberfamilien

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 17/1513 

Sozialminister Garg: Bildungs- 
und Teilhabepaket "nicht zerreden"

In Schleswig-Holstein stehen bis 2013 jährlich 
zehn Millionen Euro zur Verfügung

Kiel (SHL/25.05.) Fraktionsübergreifend haben die Abgeordneten des Landtages an Hartz IV-Familien appelliert, die sich durch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder ergebenden Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Anlass der Debatte war das von der Landesregierung vorgelegte Ausführungsgesetz, mit dem die von Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebrachte Hartz IV-Reform in Landesrecht gegossen werden soll. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde zur Beratung an den Sozialausschuss überwiesen. Die Zweite Lesung ist bereits am kommenden Freitag geplant.

Im Zuge der Hartz IV-Reform überweise der Bund bis Ende 2013 jährlich zehn Millionen Euro nach Schleswig-Holstein, hob Sozialminister Heiner Garg (FDP) in der Debatte hervor. Mit Blick auf das Bildungspaket stellte er klar, dass Anträge von den zuständigen Behörden in den Kommunen so bürgernah und unbürokratisch wie möglich umgesetzt würden. Garg warnte indes davor, dass Bildungspaket "zu zerreden", nur weil es bislang unzureichend in Anspruch genommen worden sei oder man "sich mehr vorstellen" könne. Es gelte vielmehr, die neuen Chancen deutlich zu machen. Vor diesem Hintergrund begrüßte der Minister, dass die Antragsfrist für das Bildungspaket bis zum 30. Juni verlängert worden ist.

Die Grünen wollen Zuschussberechtigung
auf Asylbewerberfamilien ausdehnen

Die Grünen forderten in einem Änderungsantrag, die Leistungsangebote für Kinder aus Hartz IV-Familien auch auf Jungen und Mädchen auszudehnen, deren Eltern einen Asylantrag gestellt haben. Eine breite Mehrheit im Plenum begrüßte den Vorstoß, der ebenfalls zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen wurde. Minister Garg wies darauf hin, dass es in Berlin bereits Bestrebungen gebe, die Gesetzeslage in diesem Sinne zu ändern.

Im Zuge der Hartz IV-Reform sollen bundesweit rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder von Geringverdienern und Wohngeldempfängern Bildungshilfen erhalten. Dazu gehören beispielsweise ein warmes Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten, Zuschüsse für Klassenfahrten, Beiträge für Sportvereine oder Geld für Nachhilfe. In Schleswig-Holstein haben laut Sozialministerium 75.000 Kinder Anspruch auf diese Leistungen. Die Grünen wollen, dass auch die ihrer Schätzung nach 500 Kinder, deren Eltern Zahlungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten, vom Bildungspaket profitieren. Hierfür soll sich die Landesregierung im Bundesrat stark machen.

Hauptredner: Luise Amtsberg (Grüne), Werner Kalinka (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Christopher Vogt (FDP), Antje Jansen (Linke), Silke Hinrichsen (SSW)

Aktuell: 
Am Freitag, 27. Mai, wurde der Gesetzentwurf in Zweiter Lesung einstimmig verabschiedet.

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Hintergrund:
Ende Februar haben Bundestag und Bundesrat die vom Verfassungsgericht angemahnte und zwischen den Parteien lange umstrittene Hartz-IV-Reform unter Dach und Fach gebracht. Nun soll das Gesetzeswerk auch im Landesrecht verankert werden. Das Kabinett legt dem Landtag ein entsprechendes Ausführungsgesetz vor. Das Gesetz soll noch in der Mai-Tagung endgültig verabschiedet werden - mit Rückwirkung zum 1. Januar. Die Grünen sehen jedoch noch Nachbesserungsbedarf bei den Kindern von Asylbewerbern.

Kern der Neuregelung ist das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder. Demnach erhalten bundesweit rund 2,5 Millionen Kinder aus Hartz-IV-Familien, von Geringverdienern und Wohngeldempfängern Bildungshilfen. Dazu gehören beispielsweise ein warmes Mittagessen in der Schule oder der KiTa, Zuschüsse für Klassenfahrten, Beiträge für Sportvereine oder Geld für Nachhilfe. In Schleswig-Holstein haben laut Sozialministerium 75.000 Kinder Anspruch auf diese Leistungen. Die Grünen wollen, dass auch die ihrer Schätzung nach 500 Kinder, deren Eltern Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, vom Bildungspaket profitieren. Hierfür soll sich die Landesregierung im Bundesrat stark machen.

  Auch der Ausbau der Schulsozialarbeit wird angestrebt

Für das Bildungspaket erhalten die deutschen Kommunen vom Bund bis 2013 jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Danach sollen es 1,2 Milliarden sein. In Schleswig-Holstein stehen nach Regierungsangaben 25 bis 30 Millionen Euro bereit. Mit dem Geld sollen Städte und Kreise auch 3.000 Schulsozialarbeiter einstellen. Das neue Landesgesetz soll nun die Zuständigkeit für diesen Bereich formal auf die kommunale Ebene übertragen. Das Ministerium weist darauf hin, dass Antragsteller bereits jetzt, vor der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag, Anträge stellen und die entsprechende Unterstützungsleistung beziehen können. Außerdem werden durch das Gesetz Regelungen zur Verwendung der Bundesmittel getroffen: So stehen bis Ende 2013 rund zehn Millionen Euro pro Jahr zusätzlich für die Schulsozialarbeit im Land zur Verfügung. Mit dem Ausführungsgesetz soll sichergestellt werden, dass diese Mittel tatsächlich in diesem Bereich ankommen.

Aktuell:
Die Sport-Gutscheine aus dem Bildungspaket werden bisher kaum genutzt. Nur rund drei Prozent der Antragsberechtigten hätten bisher Gutscheine bei Vereinen abgegeben, gab der Landessportverband (LSV) Mitte Mai in Kiel bekannt. Seit gut zwei Jahren gehen die Mitgliederzahlen von Kindern und Jugendlichen in den Sportvereinen in Schleswig-Holstein zurück. Ein Grund dafür sei auch die Kinderarmut. Der LSV kritisierte auch, dass alle 15 Kreise und kreisfreien Städte die Gutschein-Vergabe unterschiedlich regelten. Über das Bildungspaket kann die Vereinsmitgliedschaft mit bis zu zehn Euro pro Monat und Kind unterstützt werden.

Vorherige Debatten zum Thema:
plenum-online
November 2010, Oktober 2010

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