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Sicherungsverwahrung in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/1515 

Sicherungsverwahrung: Justizminister Schmalfuß plädiert für Nord-Lösung 

Kiel (lno/SHL/26.05.) Für die künftige Sicherungsverwahrung von Straftätern nach Ablauf ihrer Gefängnisstrafe will Schleswig-Holstein weiter eine länderübergreifende Lösung in Norddeutschland. Im Juni werde er darüber mit seinen Kollegen sprechen, sagte Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) im Landtag. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine neue Form der Unterbringung getrennt von Gefängnissen verlangt. Zurzeit sind in Schleswig-Holstein elf Menschen zur Sicherungsverwahrung in der JVA Lübeck. Zusätzlich ist ein Mann im AMEOS-Klinikum in Neustadt. Im Land erscheint laut Schmalfuß aufgrund der prognostizierten Zahl von langfristig 25 bis 30 Betroffenen eine komplett vom Justizvollzug getrennte Einrichtung nicht realisierbar. In Betracht käme ein neu zu bauendes Haus innerhalb der JVA Lübeck.

In der Debatte, die die SPD mit der Anforderung eines mündlichen Berichts des Justizministers anberaumt hatte, warfen Vertreter der Opposition der Landesregierung vor, sich nicht angemessen und schnell genug auf das absehbare Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorbereitet zu haben. Karlsruhe hatte Anfang Mai die bisherigen deutschen Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Straftätern nach Ablauf ihrer Gefängnisstrafe gekippt. Nötige Therapien müssten schon während des vorangehenden Strafvollzugs beginnen, befand Andreas Beran (SPD), und so intensiv betrieben werden, dass sie möglichst schon vor Ende der Haft abgeschlossen werden können. Auf diesem Gebiet sei bislang nichts geschehen, so Beran.

Diesen Vorwurf wollten Redner der Koalition nicht gelten lassen. Sie verwiesen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht nicht umsonst eine Frist bis 2013 gesetzt hätte. Überdies sei es zunächst Sache des Bundes zu handeln und einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Einig waren sich die Abgeordneten aller Fraktionen, dass sowohl der Schutz der Bevölkerung als auch das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit im Umgang mit den betroffenen Straftätern genüge getan werden müsse. Vor diesem Hintergrund gelte es die Vorgaben Karlsruhes passgenau umzusetzen.

Weitere Hauptredner: Barbara Ostmeier (CDU), Gerrit Koch (FDP), Thorsten Fürter (Grüne), Heinz-Werner Jezewski (Linke), Silke Hinrichsen (SSW)

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Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang Mai die bisherigen deutschen Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Straftätern nach Ablauf ihrer Gefängnisstrafe gekippt. Welche Auswirkungen hat das für Schleswig-Holstein? Hierüber berichtet die Landesregierung auf Antrag der SPD.

Zur Vorgeschichte: Die Karlsruher Richter haben sämtliche Regelungen über die erst Anfang 2011 reformierte Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Innerhalb von zwei Jahren muss der Gesetzgeber ein neues Gesamtkonzept für die Sicherungsverwahrung beschließen. So lange dürfen gefährliche Gewalt- und Sexualtäter nach Verbüßung ihrer Strafe unter strengen Voraussetzungen eingesperrt bleiben. Nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts soll sich die Sicherungsverwahrung deutlich von den Haftbedingungen abheben, den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst sein sowie das Behandlungs- und Beratungskonzept eine realistische Entlassungsperspektive bieten.

Bereits 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eine rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die früher geltende Zehn-Jahres-Grenze hinaus für menschenrechtswidrig erklärt. Seither wurden immer wieder Verwahrte freigelassen, obwohl sie weiter als gefährlich galten. Das aber wollten die Karlsruher Richter verhindern, ohne in offenen Widerspruch zu den Straßburger Vorgaben zu geraten. Auch deshalb ist ein komplett neues Konzept der Sicherungsverwahrung erforderlich.

Länderübergreifende Unterbringung in gemeinsamen
Einrichtungen mit Therapien ist noch offen

Die neue Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung wird nach Angaben des Justizministeriums sehr teuer. Schleswig-Holstein favorisiere daher eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern. Ob es eine länderübergreifende Unterbringung von Sicherungsverwahrten in einer gemeinsamen Einrichtung mit Therapien geben werde, sei aber noch offen. Ein von zehn Ländern erarbeiteter gemeinsamer Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz solle bis Ende Juni vorliegen. Offen sei auch, ob es außerdem ein gesondertes Gesetz für die Sicherungsverwahrung geben soll oder die Anforderungen in das Justizvollzugsgesetz eingearbeitet werden.

Nach Angaben der Landesregierung gibt es im Norden zurzeit elf Sicherungsverwahrte, die alle in Lübeck untergebracht sind.

Letzte Debatte zum Thema: plenum-online Juli 2010

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