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Sicherungsverwahrung:
Justizminister Schmalfuß plädiert für Nord-Lösung
Kiel (lno/SHL/26.05.)
Für die künftige Sicherungsverwahrung von Straftätern nach Ablauf ihrer Gefängnisstrafe will Schleswig-Holstein
weiter eine länderübergreifende Lösung in Norddeutschland. Im Juni
werde er darüber mit seinen Kollegen sprechen, sagte Justizminister
Emil Schmalfuß (parteilos) im Landtag. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine neue Form der Unterbringung
getrennt von Gefängnissen verlangt. Zurzeit sind in Schleswig-Holstein elf Menschen zur Sicherungsverwahrung in der JVA
Lübeck. Zusätzlich ist ein Mann im AMEOS-Klinikum in Neustadt. Im Land erscheint laut Schmalfuß aufgrund der prognostizierten Zahl von
langfristig 25 bis 30 Betroffenen eine komplett vom Justizvollzug getrennte Einrichtung nicht realisierbar. In Betracht käme ein neu zu
bauendes Haus innerhalb der JVA Lübeck.
In der Debatte, die die SPD mit der Anforderung
eines mündlichen Berichts des Justizministers anberaumt hatte,
warfen Vertreter der Opposition der Landesregierung vor, sich
nicht angemessen und schnell genug auf das absehbare Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vorbereitet zu haben. Karlsruhe hatte
Anfang Mai die bisherigen deutschen Regelungen zur
Sicherungsverwahrung von Straftätern nach Ablauf ihrer
Gefängnisstrafe gekippt. Nötige Therapien müssten schon
während des vorangehenden Strafvollzugs beginnen, befand Andreas
Beran (SPD), und so intensiv betrieben werden, dass sie möglichst
schon vor Ende der Haft abgeschlossen werden können. Auf diesem
Gebiet sei bislang nichts geschehen, so Beran.
Diesen Vorwurf wollten Redner der Koalition nicht
gelten lassen. Sie verwiesen darauf, dass das
Bundesverfassungsgericht nicht umsonst eine Frist bis 2013 gesetzt
hätte. Überdies sei es zunächst Sache des Bundes zu handeln und
einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Einig waren sich die
Abgeordneten aller Fraktionen, dass sowohl der Schutz der
Bevölkerung als auch das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit im
Umgang mit den betroffenen Straftätern genüge getan werden
müsse. Vor diesem Hintergrund gelte es die Vorgaben Karlsruhes
passgenau umzusetzen.
Weitere
Hauptredner: Barbara Ostmeier (CDU), Gerrit Koch (FDP),
Thorsten Fürter (Grüne), Heinz-Werner Jezewski (Linke), Silke
Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang Mai die
bisherigen deutschen Regelungen zur Sicherungsverwahrung
von Straftätern nach Ablauf ihrer Gefängnisstrafe
gekippt. Welche Auswirkungen hat das für
Schleswig-Holstein? Hierüber berichtet die
Landesregierung auf Antrag der SPD.
Zur
Vorgeschichte: Die Karlsruher Richter haben sämtliche
Regelungen über die erst Anfang 2011 reformierte
Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Innerhalb von zwei Jahren muss der Gesetzgeber ein neues
Gesamtkonzept für die Sicherungsverwahrung beschließen.
So lange dürfen gefährliche Gewalt- und Sexualtäter
nach Verbüßung ihrer Strafe unter strengen
Voraussetzungen eingesperrt bleiben. Nach den Vorgaben des
Verfassungsgerichts soll sich die Sicherungsverwahrung
deutlich von den Haftbedingungen abheben, den allgemeinen
Lebensverhältnissen angepasst sein sowie das Behandlungs-
und Beratungskonzept eine realistische
Entlassungsperspektive bieten.
Bereits
2009 hatte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eine rückwirkende
Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die früher
geltende Zehn-Jahres-Grenze hinaus für
menschenrechtswidrig erklärt. Seither wurden immer wieder
Verwahrte freigelassen, obwohl sie weiter als gefährlich
galten. Das aber wollten die Karlsruher Richter
verhindern, ohne in offenen Widerspruch zu den
Straßburger Vorgaben zu geraten. Auch deshalb ist ein
komplett neues Konzept der Sicherungsverwahrung
erforderlich.
Länderübergreifende
Unterbringung in gemeinsamen
Einrichtungen mit Therapien ist noch offen
Die neue
Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung wird nach Angaben
des Justizministeriums sehr teuer. Schleswig-Holstein
favorisiere daher eine Zusammenarbeit mit anderen
Bundesländern. Ob es eine länderübergreifende
Unterbringung von Sicherungsverwahrten in einer
gemeinsamen Einrichtung mit Therapien geben werde, sei
aber noch offen. Ein von zehn Ländern erarbeiteter
gemeinsamer Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz solle bis
Ende Juni vorliegen. Offen sei auch, ob es außerdem ein
gesondertes Gesetz für die Sicherungsverwahrung geben
soll oder die Anforderungen in das Justizvollzugsgesetz
eingearbeitet werden.
Nach Angaben der
Landesregierung gibt es im Norden zurzeit elf
Sicherungsverwahrte, die alle in Lübeck untergebracht
sind.
Letzte Debatte zum Thema:
plenum-online Juli
2010
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