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Regierungserklärung zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung
Drucksache: 
-Plenarprotokoll-

Landtag einig: Die Rechte der 
Länder stärken

Simonis warnt vor Aushebelung des Solidarprinzips 

Kiel (lno/SHL). In großer Einmütigkeit hat der Schleswig-Holsteinische Landtag sich dafür ausgesprochen, die Rechte der Länder und der Landesparlamente gegenüber dem Bund zu stärken. Anlass war eine Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD/Foto) zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung". Darin hat Simonis am Mittwoch, 10. März 2004, die finanzstarken süddeutschen Länder davor gewarnt, im Drang nach mehr Wettbewerb das Solidar-Prinzip auszuhebeln. Die Forderung nach mehr Freiraum dürfe nicht dazu führen, sich aus der Solidarität zwischen den Ländern zu verabschieden. 

"Die Solidarität zwischen den Ländern hat Verfassungsrang - der Wettbewerb nicht", betonte Simonis. "Die Länder brauchen mehr Gesetzgebungskompetenzen und sollen diese selbstständig und mit genügend Ressourcen ausgestattet ausüben." Der Rückzug des Bundes aus den im Grundgesetz aufgeführten Gemeinschaftsaufgaben komme für Schleswig-Holstein nur in Betracht, wenn die Länder im Gegenzug die Bundesmittel vollständig und dynamisiert erhielten. Das gelte für Hochschulbau, regionale Wirtschaftsstruktur, Agrarstruktur, Küstenschutz und Forschungsförderung.

Dank an Landtagspräsident Heinz-Werner Arens

In der sich anschließenden Aussprache forderten alle Landtagsparteien eine stärkere Entscheidungskompetenz der Länder:  Bund und Länder dürften einander nicht mehr blockieren. Zugleich dankten die Redner insbesondere dem Engagement von Landtagspräsident Heinz-Werner Arens, der gemeinsam mit Oppositionsführer Martin Kayenburg (CDU) die Interessen der Landesparlamente als Beratende Mitglieder in der Föderalismus-Kommission von Bundestag und Bundesrat vertritt. (siehe auch Hintergrund)

CDU-Fraktionschef Kayenburg kritisierte, das Verhältnis zum Bund habe sich zu Lasten der Länder entwickelt, die Landesparlamente fungierten heute zumeist nur noch als Zuschauer: "Wir müssen weg von einem Mitwirkungsföderalismus, bei dem alle staatlichen Ebenen, vom Bund bis zu den Kommunen, in der jeweils anderen Ebene nicht nur mitreden wollen, sondern auch mitbestimmen können." 

Die Länder bräuchten eine originäre Gesetzgebungs-Kompetenz im Steuerrecht, verlangte SPD-Fraktionschef Lothar Hay. "Dies gilt vor allem bei den Steuern, deren Ertrag ohnehin den Ländern zugute kommt." Hay forderte für die Länder substanzielle Regelungsbefugnisse. Allerdings dürfe das nicht beim "Jagdwesen und der lokalen Freizeitlärm-Bekämpfung enden, sondern es muss erheblich weiter gehen."

Kubicki: "Wiederholung bekannter Aussagen"

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki meinte, zum Thema gebe es nichts Neues; die Regierungserklärung sei "nichts anderes als Wiederholung bekannter Aussagen". Deshalb hielt er seine vorbereitete Rede nicht vollständig und verwies auf das Internet, wo sie nachzulesen sei.

SPD, Grüne und SSW reagierten empört. "Wenn sie so weitermachen, Herr Kubicki, haben wir endlich den Nachfolger für den Verkehrskasper gefunden" befand Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel. Er führte Beispiele an, welche Folgen eine Neuordnung des föderalen Systems nach sich ziehen könnte. So müsse die Bildungspolitik originäre Aufgabe der Länder bleiben, Umweltpolitik hingegen sollte weiterhin nationalen Standards folgen. "In keinem Bereich ist die Gefahr so groß, sich Lobbyinteressen vor Ort zu beugen", argumentierte Hentschel. Allerdings sollten die Umweltabgaben vollständig in die Länderkompetenzen übergehen.

SSW: Wir brauchen keine "light"-Reform

SSW-Amtskollegin Anke Spoorendonk warf Kubicki vor, er habe das Parlament herabgewürdigt. Nach ihrer Ansicht ist eine neue Machtverteilung zwischen Bund und Ländern aus demokratischen Gründen notwendig: "Wenn der Bürger nicht mehr klar ausmachen kann, wer für was zuständig ist, dann verliert die Wahl an sich an Wert." Und: "Was wir nicht brauchen, ist eine Föderalismusreform "light" – basierend auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.

Hintergrund der Debatte ist die Arbeit einer Kommission, die unter Leitung von SPD-Bundestagsfraktionschef Franz Müntefering und Bayern-Ministerpräsident Edmund Stoiber Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung erarbeitet. Die Beziehungen zwischen Bund und Ländern sollen entflochten und effizienter gestaltet werden.

Hintergrund:
  Die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung wird derzeit im Rahmen einer Kommission unter Vorsitz des SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Franz Müntefering, und des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) beraten. Je 16 Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat entscheiden schließlich über die erarbeiteten Reformvorschläge. Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) gehört als Vertreterin des Bundesrates für Schleswig-Holstein zur Kommission. Landtagspräsident Heinz-Werner Arens ist beratendes Mitglied und vertritt die Interessen der Landesparlamente.
  Die Kommission hat sich die Aufgabe gestellt, die Beziehungen zwischen Bund und Ländern zu entflechten und damit transparenter und effizienter zu gestalten. Ein wichtiger Punkt hierbei ist die Gesetzgebungskompetenz. Seitens der Länder wird bemängelt, dass der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung viele Bereiche regelt und den Ländern nur die Ausführung, aber keinen Einfluss auf den Inhalt überlässt. Die Bundesregierung beklagt demgegenüber, dass immer mehr Bundesgesetze der Zustimmungspflicht der Landesregierungen im Bundesrat unterworfen sind.
  In punkto Finanzbeziehungen kritisieren viele Länder die Mischfinanzierung von Projekten wie den Gemeinschaftsaufgaben (zum Beispiel für Hochschulbau, regionale Wirtschaftsstruktur oder Agrarstruktur und Küstenschutz). Im jetzigen System ko-finanzieren die Länder die Mittel, die der Bund zur Verfügung stellt. Beim Einsatz der Mittel müssen sie Vorgaben des Bundes beachten.

Stichwort: Regierungserklärung
  Die Ministerpräsidentin und die Mitglieder der Landesregierung haben die Möglichkeit, während einer Plenarsitzung des Landtages eine Regierungserklärung, d.h. eine Stellungnahme zu einem aktuellen politischen Thema, abzugeben. Grundlagen dieser Regelung sind Artikel 21 der Landesverfassung und Paragraph 48 der Geschäftsordnung. Der Landtag kann im Anschluss an eine Regierungserklärung eine Aussprache zu diesem Thema vornehmen, deren Dauer im Ältestenrat festgelegt wird.

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