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Landtag einig: Die
Rechte der
Länder stärken
Simonis warnt vor Aushebelung des Solidarprinzips
Kiel (lno/SHL).
In großer Einmütigkeit hat der Schleswig-Holsteinische Landtag
sich dafür ausgesprochen, die Rechte der Länder und der Landesparlamente gegenüber dem Bund
zu stärken. Anlass war eine Regierungserklärung
von Ministerpräsidentin
Heide
Simonis (SPD/Foto)
zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung". Darin
hat Simonis am Mittwoch, 10. März 2004, die finanzstarken süddeutschen Länder davor
gewarnt, im Drang nach mehr Wettbewerb das Solidar-Prinzip auszuhebeln.
Die Forderung nach mehr Freiraum dürfe nicht dazu führen, sich aus der Solidarität zwischen den Ländern zu verabschieden.
"Die Solidarität zwischen den Ländern hat Verfassungsrang - der
Wettbewerb nicht", betonte Simonis. "Die Länder brauchen mehr
Gesetzgebungskompetenzen und sollen diese selbstständig und mit genügend Ressourcen ausgestattet ausüben." Der Rückzug des Bundes aus
den im Grundgesetz aufgeführten Gemeinschaftsaufgaben komme für Schleswig-Holstein nur in Betracht, wenn die Länder im Gegenzug die
Bundesmittel vollständig und dynamisiert erhielten. Das gelte für
Hochschulbau, regionale Wirtschaftsstruktur, Agrarstruktur, Küstenschutz und Forschungsförderung.
Dank an
Landtagspräsident Heinz-Werner Arens
In der sich
anschließenden Aussprache forderten alle Landtagsparteien eine stärkere Entscheidungskompetenz der Länder:
Bund und Länder dürften einander nicht mehr blockieren. Zugleich
dankten die Redner insbesondere dem Engagement von
Landtagspräsident Heinz-Werner Arens, der gemeinsam mit
Oppositionsführer Martin Kayenburg (CDU) die Interessen der Landesparlamente als Beratende Mitglieder in der
Föderalismus-Kommission von Bundestag und Bundesrat vertritt. (siehe
auch Hintergrund)
CDU-Fraktionschef Kayenburg kritisierte, das Verhältnis
zum Bund habe sich zu Lasten der Länder entwickelt, die Landesparlamente
fungierten heute zumeist nur noch als Zuschauer: "Wir müssen weg
von einem Mitwirkungsföderalismus, bei dem alle staatlichen Ebenen,
vom Bund bis zu den Kommunen, in der jeweils anderen Ebene nicht nur
mitreden wollen, sondern auch mitbestimmen können."
Die Länder bräuchten eine originäre
Gesetzgebungs-Kompetenz im Steuerrecht, verlangte SPD-Fraktionschef Lothar Hay.
"Dies gilt vor allem bei den Steuern, deren Ertrag ohnehin den Ländern zugute kommt." Hay forderte
für die Länder substanzielle Regelungsbefugnisse. Allerdings
dürfe das nicht beim "Jagdwesen und der lokalen Freizeitlärm-Bekämpfung enden, sondern
es muss erheblich weiter gehen."
Kubicki: "Wiederholung
bekannter Aussagen"
FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki meinte, zum Thema gebe es
nichts Neues; die Regierungserklärung sei
"nichts anderes als Wiederholung bekannter Aussagen". Deshalb hielt er seine vorbereitete Rede nicht
vollständig und verwies auf das Internet, wo sie nachzulesen sei.
SPD, Grüne und SSW reagierten empört.
"Wenn sie so weitermachen, Herr Kubicki, haben wir endlich den Nachfolger für den
Verkehrskasper gefunden" befand Grünen-Fraktionschef Karl-Martin
Hentschel. Er führte Beispiele an, welche Folgen eine Neuordnung
des föderalen Systems nach
sich ziehen könnte. So müsse die Bildungspolitik originäre
Aufgabe der Länder bleiben, Umweltpolitik hingegen sollte
weiterhin nationalen Standards folgen. "In keinem Bereich ist
die Gefahr so groß, sich Lobbyinteressen vor Ort zu beugen",
argumentierte Hentschel. Allerdings sollten die Umweltabgaben
vollständig in die Länderkompetenzen übergehen.
SSW: Wir brauchen
keine "light"-Reform
SSW-Amtskollegin Anke Spoorendonk warf Kubicki vor, er
habe das Parlament herabgewürdigt. Nach ihrer Ansicht ist eine neue
Machtverteilung zwischen Bund und Ländern aus demokratischen Gründen
notwendig: "Wenn der Bürger nicht mehr klar ausmachen kann, wer für
was zuständig ist, dann verliert die Wahl an sich an Wert." Und:
"Was wir nicht brauchen, ist eine Föderalismusreform "light"
– basierend auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Hintergrund der Debatte ist die Arbeit einer Kommission, die
unter Leitung von SPD-Bundestagsfraktionschef Franz Müntefering und
Bayern-Ministerpräsident Edmund Stoiber Vorschläge zur Modernisierung
der bundesstaatlichen Ordnung erarbeitet. Die Beziehungen zwischen
Bund und Ländern sollen entflochten und effizienter gestaltet werden.
Hintergrund:
Die
Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung wird derzeit
im Rahmen einer Kommission unter Vorsitz des
SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Franz
Müntefering, und des bayerischen Ministerpräsidenten
Edmund Stoiber (CSU) beraten. Je 16 Mitglieder aus
Bundestag und Bundesrat entscheiden schließlich über die
erarbeiteten Reformvorschläge. Ministerpräsidentin Heide
Simonis (SPD) gehört als Vertreterin des Bundesrates für
Schleswig-Holstein zur Kommission. Landtagspräsident
Heinz-Werner Arens ist beratendes Mitglied und vertritt
die Interessen der Landesparlamente.
Die Kommission hat
sich die Aufgabe gestellt, die Beziehungen zwischen Bund
und Ländern zu entflechten und damit transparenter und
effizienter zu gestalten. Ein wichtiger Punkt hierbei ist
die Gesetzgebungskompetenz. Seitens der Länder wird
bemängelt, dass der Bund im Rahmen der konkurrierenden
Gesetzgebung viele Bereiche regelt und den Ländern nur
die Ausführung, aber keinen Einfluss auf den Inhalt
überlässt. Die Bundesregierung beklagt demgegenüber,
dass immer mehr Bundesgesetze der Zustimmungspflicht der
Landesregierungen im Bundesrat unterworfen sind.
In punkto Finanzbeziehungen kritisieren viele
Länder die Mischfinanzierung von Projekten wie den
Gemeinschaftsaufgaben (zum Beispiel für Hochschulbau,
regionale Wirtschaftsstruktur oder Agrarstruktur und
Küstenschutz). Im jetzigen System ko-finanzieren die
Länder die Mittel, die der Bund zur Verfügung stellt.
Beim Einsatz der Mittel müssen sie Vorgaben des Bundes
beachten.
Stichwort:
Regierungserklärung
Die Ministerpräsidentin und die Mitglieder
der Landesregierung haben die Möglichkeit, während einer
Plenarsitzung des Landtages eine Regierungserklärung,
d.h. eine Stellungnahme zu einem aktuellen politischen
Thema, abzugeben. Grundlagen dieser Regelung sind Artikel
21 der Landesverfassung und Paragraph 48 der
Geschäftsordnung. Der Landtag kann im Anschluss an eine
Regierungserklärung eine Aussprache zu diesem Thema
vornehmen, deren Dauer im Ältestenrat festgelegt wird.
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