Auf dieser Seite: Waldgesetz  -  Jugend-Aufbauwerk

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Top 07: 
Entwurf eines Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/3262
-Plenarprotokoll-
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Top 22: 
Jugendaufbauwerk in Schleswig-Holstein
Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Drucksache: 15/3260
-Plenarprotokoll-
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Neue Ökostandards für den Wald
Regierung legt Landes-Waldgesetz vor / 
Opposition meldet Vorbehalte an

Kiel (SHL). Pilze sammeln erlaubt, Rodungen ab zwei Hektar verboten, mehr Freiheiten für Wald-Spaziergänger: Die Landesregierung hat am Mittwoch, 10. März 2004, in Erster Lesung eine Neufassung des 30 Jahre alten Landes-Waldgesetzes vorgelegt. Das Gesetzeswerk solle der Bevölkerung den Lebensraum Wald näher bringen und den ökologischen Anforderungen gerecht werden, so Umweltminister Klaus Müller (Grüne). Von den neuen "Ökostandards" erhofft er sich insbesondere einen größeren Schutz für die Wälder und einen Beitrag für das Regierungsziel, die Wälder im Land von knapp zehn auf zwölf Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2010 aufzuforsten. Positiv die Botschaft für Spaziergänger: Das in Deutschland einmalige Betretungsverbot soll fallen; bei Verabschiedung des Gesetzes dürfen sich Waldbesucher künftig auch außerhalb der Forstwege aufhalten.

Während sich SPD, Grüne und SSW zustimmend zu dem Gesetz äußerten, meldete die Opposition Kritik an: Die Streichung des Betretungsverbotes widerspreche dem ökologischen Anliegen der Landesregierung, konstatierten die Liberalen. Die Union bemängelte, Rot-Grün greife mit dem Landes-Waldgesetz der Bundesregierung vor, die an einer Novellierung des Bundes-Waldgesetzes arbeite. Dem widersprachen die Regierungsparteien und der SSW. Das Gesetzeswerk sei ein großer Fortschritt. Es trage durch die Streichung von 68 Verordnungen zur Entbürokratisierung bei, regele die naturnahe Waldbewirtschaftung und fördere somit die Nachhaltigkeit im Forstwesen.

Neue Bewirtschaftungsregeln für Waldbesitzer

Nach dem Gesetz sollen Waldbesitzer künftig Auflagen für die Bewirtschaftung erhalten. Unter anderem ist vorgesehen, dass sie Tot-Holz als Dünger im Wald belassen müssen. Weitgehend tabu sind laut Gesetzesvorlage die künstliche Düngung und die Verwendung von Pestiziden. Bei der Aufforstung sollen heimische Baumarten wie Eiche, Buche oder Kiefer den Vorzug vor der weit verbreiteten aber in Schleswig-Holstein nicht heimischen Fichte erhalten. Von den 155.000 Hektar Waldfläche im nördlichsten Bundesland wird rund die Hälfte (80.000 Hektar/51Prozent) privat bewirtschaftet; 52.000 Hektar (34 Prozent) sind Staatswald und 23.000 (15 Prozent) Körperschaftswald. Schleswig-Holstein ist laut dem jüngst vorgelegten Forstbericht der Landesregierung das waldärmste Flächenland in Deutschland: Während im Bundesdurchschnitt die Waldfläche bei rund 30 Prozent liegt sind es hierzulande knapp zehn Prozent (9,9 Prozent)

Das Gesetz wurde an den Umweltausschuss und mitberatend an den Agrarausschuss überwiesen.

Hauptredner: Claus Hopp (CDU), Carl-Friedrich Wodarz (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag einen Entwurf zur Neufassung des Landeswaldgesetzes von 1971 vor. Das zuständige Landwirtschafts- und Umweltministerium möchte damit nicht mehr zeitgemäße Regelungen abschaffen und ökologische Standards für die Nutzung der Wälder setzen.
  Als letztes Bundesland will Schleswig-Holstein das so genannte Betretungsverbot streichen. Spaziergänger sollen auch außerhalb der vorgezeichneten Wege den Wald nutzen dürfen, während sich Reiter und Radfahrer auch zukünftig an die Wege halten sollen.
  Waldbesitzer sollen Auflagen für die Bewirtschaftung erhalten. Unter anderem ist vorgesehen, dass sie Totholz als Dünger im Wald belassen müssen. Auf künstliche Düngung und Pestizide sollen sie dagegen weitgehend verzichten. Kahlschläge von zwei Hektar Fläche oder mehr sollen verboten werden. Bei der Aufforstung sollen heimische Baumarten wie Eiche, Buche oder Kiefer den Vorzug vor der weit verbreiteten aber in Schleswig-Holstein nicht heimischen Fichte erhalten.
  Schleswig-Holstein ist laut dem jüngst vorgelegten Forstbericht der Landesregierung das waldärmste Flächenland in Deutschland: Während im Bundesdurchschnitt die Waldfläche bei rund 30 Prozent liegt sind es hierzulande knapp zehn Prozent (9,9 Prozent). Die ausgiebigsten Waldspaziergänge können in den Kreisen Herzogtum Lauenburg mit seinem Sachsenwald und Segeberg gemacht werden, wo der Waldanteil 24,6 beziehungsweise 15,1 Prozent beträgt. Die wenigsten Bäume vor ihrer Haustür haben die Bürger in Dithmarschen: Hier liegt der Waldanteil bei 3,3 Prozent. Die Aufforstung neuer Wälder auf zwölf Prozent der Landesfläche ist das erklärte Ziel der Landesregierung bis zum Jahr 2010. Demnach müssten rund 1.000 Hektar jährlich angelegt werden. Von de 155.000 Hektar Waldfläche im nördlichsten Bundesland wird rund die Hälfte (80.000 Hektar/51Prozent) privat bewirtschaftet; 52.000 Hektar (34 Prozent) sind Staatswald und 23.000 (15 Prozent) Körperschaftswald.

mehr Informationen: "plenum-online", März 2004
(www..sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/texte/
10_36_natura2000_forstbericht.htm)

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Breite Rückendeckung für Jugendaufbauwerke
Landtag reagiert auf Gerichtsurteil

Kiel (SHL). Einmütig hat sich der Landtag am Mittwoch, 10. März 2004, für den Erhalt der Jugendaufbauwerke (JAW) in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Hintergrund: Einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zufolge sollen die JAW nicht mehr an Ausschreibungen von Ausbildungsaufträgen der Bundesagentur für Arbeit (BA) teilnehmen dürfen. Einhellig bescheinigten die Abgeordneten den regional gewachsenen Netzwerken vorbildliche Arbeit bei der Eingliederung benachteiligter Jugendlicher in den Arbeitsmarkt. "Es spricht für die langjährige und erfolgreiche Arbeit des Jugendaufbauwerkes Schleswig-Holstein, dass sich der Landtag fraktionsübergreifend für dessen Erhalt einsetzt", so Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD). Die Tatsache, dass die BA künftig alle Fördermaßnahmen öffentlich ausschreiben wolle, dürfe nicht zu einer Zerschlagung dieser Strukturen führen, so die einhellige Meinung aller Fraktionen im Landtag.

Problem: Das Düsseldorfer Gericht sieht gegenüber privaten Anbietern bei den JAW Wettbewerbsvorteile, weil sie öffentliche Zuschüsse bekommen und günstiger an Kredite kommen. Und: Im Zweifel müssen die Kommunen haften, wenn ein JAW pleite geht. Betroffen von der Neuregelung sind auch andere Arbeitsförderungs-Gesellschaften in kommunaler Trägerschaft, die sich ebenfalls in erster Linie aus BA-Mitteln finanzieren, beispielsweise die Kieler Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft (KIBA). Der Wegfall der BA-Mittel würde für große Teile der Jugendaufbauwerke mit ihren landesweit 600 Beschäftigten und 3.862 Jugendlichen in Fördermaßnahmen das Aus bedeuten.

Inzwischen gebe es jedoch erste Signale der BA für den Erhalt der JAW, berichtete Rohwer: So werde es zumindest für eine Übergangszeit ein zweigeteiltes Vergabeverfahren geben. Das heißt: Zunächst wird nur ein Teil der Fördermaßnahmen öffentlich ausgeschrieben. Die Fördereinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft werden im Rahmen einer so genannten "freihändigen Vergabe" auch weiterhin ohne Ausschreibung von der BA gefördert.

Langfristig müssten sich auch die JAW dem Wettbewerb stellen, so die einhellige Meinung im Landtag. Bei öffentlichen Ausschreibungen müsse jedoch auch der Qualitätsstandard und die regionale Vernetzung der Anbieter berücksichtigt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium sei gefordert, eine dauerhafte und rechtssichere Lösung für die Arbeitsförderungs-Gesellschaften in öffentlicher Trägerschaft zu finden, so die Forderung des Parlaments.

Stimmen aus den Fraktionen:

Birgit Herdejürgen (SPD): Das Wegbrechen dieser Strukturen würde eine riesengroße Lücke innerhalb der unterstützenden Hilfen für Jugendliche im Übergang von der Schule zum Beruf reißen.

Werner Kalinka (CDU): "Wir brauchen kurze Wege, wir brauchen regional effektive Anbieter und ich wage zu bezweifeln, dass die BA aus Potsdam entscheiden kann, wie sich der Arbeitsmarkt in Kiel zu verhalten hat."

Veronika Kolb (FDP): Die JAW sind gegründet worden, um die Berufsnot der Jugend zu steuern und den Gefahren der Arbeitslosigkeit zu begegnen. Diese Aufgabe ist heute so aktuell wie bei der Gründung 1949.

Angelika Birk (B’90/Grüne): "Wir dürfen nicht zulassen, dass eine zentralisierte und von niemandem wirklich kontrollierte Planung der BA jeden Ansatz einer demokratisch legitimierten Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik der Länder und Kommunen völlig konterkariert."

Silke Hinrichsen (SSW): Diese Strukturen dürfen nicht wegbrechen: Den Schaden hätten ausschließlich die jungen Menschen, die von dieser Arbeit abhängen.

Hintergrund:
  Die Jugendaufbauwerke (JAW) im Lande sind durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bedroht. Die Richter hatten im Dezember der Klage eines privaten Hamburger Bildungsinstituts entsprochen und festgelegt, dass die JAW künftig von Ausbildungsaufträgen der Bundesagentur für Arbeit (BA) auszuschließen sind. Grund: Die gemeinnützigen JAW sind wegen ihrer öffentlichen Trägerschaft und der damit verbundenen finanziellen Rückendeckung bei den Ausschreibungen der BA im Vorteil gegenüber privaten Anbietern. BA-Aufträge sind die Haupteinnahmequelle der Jugendaufbauwerke. Die 20 JAW-Einrichtungen mit landesweit 600 Beschäftigten und 3.862 Plätzen bereiten vornehmlich benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene auf die Berufsausbildung vor.
  Der Sozialausschuss des Landtags empfiehlt in einer Resolution, die Arbeit der JAW auch in Zukunft zu gewährleisten und verweist auf die große sozialpolitische Bedeutung dieser Einrichtungen. Er appelliert an alle Beteiligten, in diesem Sinne zu einer Einigung zu kommen.

mehr Informationen: Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein
(www.jaw-sh.de)

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