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Auf
dieser Seite: Waldgesetz
- Jugend-Aufbauwerk
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Top 07:
Entwurf eines
Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz)
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
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Top 22:
Jugendaufbauwerk
in Schleswig-Holstein
Beschlussempfehlung
des Sozialausschusses |
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Neue Ökostandards für den
Wald
Regierung legt
Landes-Waldgesetz vor /
Opposition meldet Vorbehalte an
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Kiel (SHL). Pilze sammeln
erlaubt, Rodungen ab zwei Hektar verboten, mehr Freiheiten für
Wald-Spaziergänger: Die Landesregierung hat am Mittwoch, 10.
März 2004, in Erster Lesung eine Neufassung des 30 Jahre alten
Landes-Waldgesetzes vorgelegt. Das Gesetzeswerk solle der
Bevölkerung den Lebensraum Wald näher bringen und den
ökologischen Anforderungen gerecht werden, so Umweltminister
Klaus Müller (Grüne). Von den neuen "Ökostandards"
erhofft er sich insbesondere einen größeren Schutz für die
Wälder und einen Beitrag für das Regierungsziel, die Wälder
im Land von knapp zehn auf zwölf Prozent der Landesfläche bis
zum Jahr 2010 aufzuforsten. Positiv die Botschaft für
Spaziergänger: Das in Deutschland einmalige Betretungsverbot
soll fallen; bei Verabschiedung des Gesetzes dürfen sich
Waldbesucher künftig auch außerhalb der Forstwege aufhalten.
Während sich SPD, Grüne und SSW
zustimmend zu dem Gesetz äußerten, meldete die Opposition
Kritik an: Die Streichung des Betretungsverbotes widerspreche
dem ökologischen Anliegen der Landesregierung, konstatierten
die Liberalen. Die Union bemängelte, Rot-Grün greife mit dem
Landes-Waldgesetz der Bundesregierung vor, die an einer Novellierung
des Bundes-Waldgesetzes arbeite. Dem widersprachen die
Regierungsparteien und der SSW. Das Gesetzeswerk sei ein großer
Fortschritt. Es trage durch die Streichung von 68 Verordnungen
zur Entbürokratisierung bei, regele die naturnahe
Waldbewirtschaftung und fördere somit die Nachhaltigkeit im
Forstwesen.
Neue Bewirtschaftungsregeln
für Waldbesitzer
Nach dem Gesetz sollen
Waldbesitzer künftig Auflagen für die Bewirtschaftung
erhalten. Unter anderem ist vorgesehen, dass sie Tot-Holz als
Dünger im Wald belassen müssen. Weitgehend tabu sind laut
Gesetzesvorlage die künstliche Düngung und die Verwendung von
Pestiziden. Bei der Aufforstung sollen heimische Baumarten wie
Eiche, Buche oder Kiefer den Vorzug vor der weit verbreiteten
aber in Schleswig-Holstein nicht heimischen Fichte erhalten. Von
den 155.000 Hektar Waldfläche im nördlichsten Bundesland wird
rund die Hälfte (80.000 Hektar/51Prozent) privat
bewirtschaftet; 52.000 Hektar (34 Prozent) sind Staatswald und
23.000 (15 Prozent) Körperschaftswald. Schleswig-Holstein ist laut dem jüngst vorgelegten
Forstbericht der Landesregierung das waldärmste
Flächenland in Deutschland: Während im
Bundesdurchschnitt die Waldfläche bei rund 30 Prozent
liegt sind es hierzulande knapp zehn Prozent (9,9 Prozent)
Das Gesetz wurde an den
Umweltausschuss und mitberatend an den Agrarausschuss
überwiesen.
Hauptredner:
Claus Hopp (CDU),
Carl-Friedrich Wodarz (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef
Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem
Landtag einen Entwurf zur Neufassung des
Landeswaldgesetzes von 1971 vor. Das zuständige
Landwirtschafts- und Umweltministerium möchte damit nicht
mehr zeitgemäße Regelungen abschaffen und ökologische
Standards für die Nutzung der Wälder setzen.
Als letztes Bundesland will Schleswig-Holstein das
so genannte Betretungsverbot streichen. Spaziergänger
sollen auch außerhalb der vorgezeichneten Wege den Wald
nutzen dürfen, während sich Reiter und Radfahrer auch
zukünftig an die Wege halten sollen.
Waldbesitzer sollen Auflagen für die
Bewirtschaftung erhalten. Unter anderem ist vorgesehen,
dass sie Totholz als Dünger im Wald belassen müssen. Auf
künstliche Düngung und Pestizide sollen sie dagegen
weitgehend verzichten. Kahlschläge von zwei Hektar
Fläche oder mehr sollen verboten werden. Bei der
Aufforstung sollen heimische Baumarten wie Eiche, Buche
oder Kiefer den Vorzug vor der weit verbreiteten aber in
Schleswig-Holstein nicht heimischen Fichte erhalten.
Schleswig-Holstein ist laut dem jüngst vorgelegten
Forstbericht der Landesregierung das waldärmste
Flächenland in Deutschland: Während im
Bundesdurchschnitt die Waldfläche bei rund 30 Prozent
liegt sind es hierzulande knapp zehn Prozent (9,9
Prozent). Die ausgiebigsten Waldspaziergänge können in
den Kreisen Herzogtum Lauenburg mit seinem Sachsenwald und
Segeberg gemacht werden, wo der Waldanteil 24,6
beziehungsweise 15,1 Prozent beträgt. Die wenigsten
Bäume vor ihrer Haustür haben die Bürger in
Dithmarschen: Hier liegt der Waldanteil bei 3,3 Prozent.
Die Aufforstung neuer Wälder auf zwölf Prozent der
Landesfläche ist das erklärte Ziel der Landesregierung
bis zum Jahr 2010. Demnach müssten rund 1.000 Hektar
jährlich angelegt werden. Von de 155.000 Hektar
Waldfläche im nördlichsten Bundesland wird rund die
Hälfte (80.000 Hektar/51Prozent) privat bewirtschaftet;
52.000 Hektar (34 Prozent) sind Staatswald und 23.000 (15
Prozent) Körperschaftswald.
mehr
Informationen: "plenum-online",
März 2004
(www..sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/texte/
10_36_natura2000_forstbericht.htm)
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Breite
Rückendeckung für Jugendaufbauwerke
Landtag reagiert auf
Gerichtsurteil
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Kiel (SHL). Einmütig hat sich der Landtag am Mittwoch,
10. März 2004, für den Erhalt der Jugendaufbauwerke (JAW) in
Schleswig-Holstein ausgesprochen.
Hintergrund: Einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
zufolge sollen die JAW nicht mehr an Ausschreibungen von
Ausbildungsaufträgen der Bundesagentur für Arbeit (BA)
teilnehmen dürfen. Einhellig bescheinigten die Abgeordneten den
regional gewachsenen Netzwerken vorbildliche Arbeit bei der
Eingliederung benachteiligter Jugendlicher in den Arbeitsmarkt.
"Es spricht für die langjährige und erfolgreiche Arbeit
des Jugendaufbauwerkes Schleswig-Holstein, dass sich der Landtag
fraktionsübergreifend für dessen Erhalt einsetzt", so
Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD). Die Tatsache, dass die
BA künftig alle Fördermaßnahmen öffentlich ausschreiben
wolle, dürfe nicht zu einer Zerschlagung dieser Strukturen
führen, so die einhellige Meinung aller Fraktionen im Landtag.
Problem: Das Düsseldorfer Gericht sieht gegenüber privaten
Anbietern bei den JAW Wettbewerbsvorteile, weil sie öffentliche
Zuschüsse bekommen und günstiger an Kredite kommen. Und: Im
Zweifel müssen die Kommunen haften, wenn ein JAW pleite geht.
Betroffen von der Neuregelung sind auch andere
Arbeitsförderungs-Gesellschaften in kommunaler Trägerschaft,
die sich ebenfalls in erster Linie aus BA-Mitteln finanzieren,
beispielsweise die Kieler Ausbildungs- und
Beschäftigungsgesellschaft (KIBA). Der
Wegfall der BA-Mittel würde für große Teile der
Jugendaufbauwerke mit ihren landesweit 600 Beschäftigten und
3.862 Jugendlichen in Fördermaßnahmen das Aus bedeuten.
Inzwischen gebe es jedoch erste Signale
der BA für den Erhalt der JAW, berichtete Rohwer: So werde es
zumindest für eine Übergangszeit ein zweigeteiltes
Vergabeverfahren geben. Das heißt: Zunächst wird nur ein Teil
der Fördermaßnahmen öffentlich ausgeschrieben. Die
Fördereinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft werden im
Rahmen einer so genannten "freihändigen Vergabe" auch
weiterhin ohne Ausschreibung von der BA gefördert.
Langfristig müssten sich auch die JAW dem
Wettbewerb stellen, so die einhellige Meinung im Landtag. Bei
öffentlichen Ausschreibungen müsse jedoch auch der
Qualitätsstandard und die regionale Vernetzung der Anbieter
berücksichtigt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium sei
gefordert, eine dauerhafte und rechtssichere Lösung für die
Arbeitsförderungs-Gesellschaften in öffentlicher Trägerschaft
zu finden, so die Forderung des Parlaments.
Stimmen aus den Fraktionen:
Birgit Herdejürgen (SPD): Das Wegbrechen dieser
Strukturen würde eine riesengroße Lücke innerhalb der
unterstützenden Hilfen für Jugendliche im Übergang von der
Schule zum Beruf reißen.
Werner Kalinka (CDU): "Wir brauchen kurze Wege, wir
brauchen regional effektive Anbieter und ich wage zu bezweifeln,
dass die BA aus Potsdam entscheiden kann, wie sich der
Arbeitsmarkt in Kiel zu verhalten hat."
Veronika Kolb (FDP): Die JAW sind gegründet worden, um
die Berufsnot der Jugend zu steuern und den Gefahren der
Arbeitslosigkeit zu begegnen. Diese Aufgabe ist heute so aktuell
wie bei der Gründung 1949.
Angelika Birk (B’90/Grüne): "Wir dürfen nicht
zulassen, dass eine zentralisierte und von niemandem wirklich
kontrollierte Planung der BA jeden Ansatz einer demokratisch
legitimierten Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik der Länder
und Kommunen völlig konterkariert."
Silke Hinrichsen (SSW): Diese Strukturen dürfen nicht
wegbrechen: Den Schaden hätten ausschließlich die jungen
Menschen, die von dieser Arbeit abhängen.
Hintergrund:
Die Jugendaufbauwerke (JAW) im
Lande sind durch ein Urteil des Oberlandesgerichts
Düsseldorf bedroht. Die Richter hatten im Dezember der
Klage eines privaten Hamburger Bildungsinstituts
entsprochen und festgelegt, dass die JAW künftig von
Ausbildungsaufträgen der Bundesagentur für Arbeit (BA)
auszuschließen sind. Grund: Die gemeinnützigen JAW sind
wegen ihrer öffentlichen Trägerschaft und der damit
verbundenen finanziellen Rückendeckung bei den
Ausschreibungen der BA im Vorteil gegenüber privaten
Anbietern. BA-Aufträge sind die Haupteinnahmequelle der
Jugendaufbauwerke. Die 20 JAW-Einrichtungen mit landesweit
600 Beschäftigten und 3.862 Plätzen bereiten vornehmlich
benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene auf die
Berufsausbildung vor.
Der Sozialausschuss des Landtags empfiehlt in einer
Resolution, die Arbeit der JAW auch in Zukunft zu
gewährleisten und verweist auf die große
sozialpolitische Bedeutung dieser Einrichtungen. Er
appelliert an alle Beteiligten, in diesem Sinne zu einer
Einigung zu kommen.
mehr
Informationen: Jugendaufbauwerk
Schleswig-Holstein
(www.jaw-sh.de)
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