Auf dieser Seite: Landesrechnungshof  -  Mindestlöhne

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Top 08: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH-G)
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und B`90/GRÜNE

Drucksache: 15/3272
-Plenarprotokoll-
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Top 11: 
Keine gesetzlichen Mindestlöhne
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 15/3271
-Plenarprotokoll-
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Landesrechnungshof: Was dürfen
ehemalige Mitglieder?
Regierungskoalition will neue gesetzliche Regelungen

Kiel (SHL). SPD und Grüne wollen ehemaligen Mitarbeitern des Landesrechnungshofes (LRH) stärker auf die Finger schauen: Der LRH soll den Finanzausschuss des Landtages frühzeitig über die Erwerbstätigkeiten informieren, die LRH-Mitglieder nach ihrem Ausscheiden ausüben. Das sieht ein Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen vor, den der Landtag am Mittwoch, 10. März 2004, in Erster Lesung beraten hat. Hintergrund des Vorstoßes: Die Koalition kritisiert, dass der ehemalige LRH-Präsident Gernot Korthals (Foto) nach dem Ende seiner Amtszeit als Berater für kommunale Verwaltungen tätig ist. Hierbei könnte Korthals, so der Vorwurf, Insider-Wissen über die Kontrolltätigkeit des LRH an die betroffenen Verwaltungen weitergeben. Die Opposition hingegen sah eine "Schmutzkampagne" von Rot-Grün gegen Korthals und den LRH.

Koalition und SSW verwiesen darauf, dass nach dem Beamtenrecht beim Eintritt in den Ruhestand Anzeigepflicht über die Folgetätigkeit besteht. Hier sei von Korthals mehr Sensibilität zu erwarten gewesen. Der Finanzausschuss habe zudem einvernehmlich eine Regelungslücke festgestellt – ebenso wie der Wissenschaftliche Dienst des Landtages. Zudem habe das Parlament ein in der Verfassung verankertes Recht auf Informationen durch die Regierung und die Landesbehörden.

Günter Neugebauer (SPD): 
"LRH ist kein rechtsfreier Raum"

Opposition: LRH braucht keine Ratschläge

CDU und FDP hingegen monierten, es handele sich bei der rot-grünen Vorlage um eine persönliche Kampagne. Ein Experte wie Korthals werde aber als Berater für die Kommunen gebraucht. Und: Der LRH handele in eigener Souveränität und brauche keine Ratschläge seitens der Politik. Eine Aktenvorlage im Finanzausschuss sei überflüssig, da es keinen Interessenkonflikt zwischen Korthals’ ehemaliger und jetziger Tätigkeit gebe.

Der Posten des LRH-Präsidenten ist seit Korthals’ Ausscheiden vor gut einem Jahr unbesetzt und wird kommissarisch von dessen ehemaligem Stellvertreter Klaus Qualen ausgeübt. Eine Neubesetzung bedarf einer Zweidrittel-Mehrheit im Landtag. Aufgabe des LRH ist es laut Landesverfassung, die Haushaltsführung des Landes und der Kommunen zu überwachen und darüber jährlich zu berichten. Bei der Schwerpunktsetzung seiner Kontrolltätigkeit hat der LRH freie Hand.

Der Antrag wurde an den Finanz- sowie an den Innen und Rechtsausschuss überwiesen.

Hauptredner: Günter Neugebauer (SPD), Hans-Jörn Arp (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Monika Heinold (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

Hintergrund:
  Mit einem Gesetzentwurf wollen SPD und Grüne den Landesrechnungshof (LRH) dazu verpflichten, dem Finanzausschuss des Landtags Auskunft über die berufliche Neuorientierung ehemaliger LRH-Mitarbeiter zu geben. Konkreter Anlass für diesen Vorstoß ist der Fall des ehemaligen LRH-Präsidenten Gernot Korthals, der nach seinem turnusmäßigen Ausscheiden nun als Berater für kommunale Verwaltungen tätig ist. Abgeordnete von SPD und Grünen kritisieren dies und werfen Korthals vor, mit dieser Beratertätigkeit gegen die Interessen des LRH bei der Kontrolle der Verwaltungen zu handeln. Der amtierende Präsident des LRH, Klaus Qualen, der grünes Licht für Korthals’ berufliche Neuorientierung gegeben hat, weist die Vorwürfe zurück.
  Der Posten des LRH-Präsidenten ist seit Korthals’ Ausscheiden vor gut einem Jahr unbesetzt und wird kommissarisch von dessen ehemaligem Stellvertreter Qualen ausgeübt. Eine Neubesetzung bedarf einer Zweidrittel-Mehrheit im Landtag.

Stichwort: Landesrechnungshof
  Aufgabe des LRH ist es laut Artikel 56 der Landesverfassung, die Haushaltsführung des Landes und der Kommunen zu überwachen und darüber jährlich zu berichten. Bei der Schwerpunktsetzung seiner Kontrolltätigkeit hat der LRH freie Hand.

mehr Informationen: Landesrechnungshof Schleswig-Holstein
(www.lrh.schleswig-holstein.de)

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Mindestlöhne: Landtag sieht
noch Beratungsbedarf
FDP-Antrag in die Ausschüsse überwiesen

Kiel (SHL). Mit ihrem Antrag zur Ablehnung von Mindestlöhnen durch den schleswig-holsteinischen Landtag ist die FDP am Mittwoch, 10. März 2004, vorerst an den Stimmen von Rot-Grün und SSW gescheitert. Zugleich zeigte die Debatte zum Thema jedoch, dass fraktionsübergreifend noch Diskussionsbedarf besteht: Die Ausschüsse für Wirtschaft und Soziales werden das Thema noch einmal aufgreifen.

Vor allem die EU-Osterweiterung werde die deutsche Wirtschaft und damit auch den Arbeitsmarkt weiter unter Druck setzen, so die Sorge der Opposition. Dort hätten Facharbeiter zum Teil Löhne unter dem Niveau der deutschen Sozialhilfe. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland würde das Lohngefälle noch verschärfen und zum weiteren Export von Arbeitsplätzen führen.

Skepsis auch bei Regierungskoalition

Auch Rot-Grün und SSW sahen die Idee eines gesetzlich garantierten Mindestlohn-Niveaus eher skeptisch. Hauptargument hier: Die Höhe der Löhne sei zunächst einmal Sache der Tarifpartner, ein staatlich vorgeschriebener Mindestlohn ein Eingriff in die Tarifautonomie. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Liberalisierung des Arbeitsmarktes sei die Frage einer gesetzlichen Regelung aber noch nicht ausdiskutiert.

Teile des linken SPD-Flügels, der Grünen und die Dienstleistungs-Gewerkschaft verdi hatten sich in den vergangenen Wochen für die Einführung eines Mindestlohnes stark gemacht. Sie befürchten, dass die verschärften Zumutbarkeitsregeln für Langzeitarbeitslose ab kommendem Jahr zu Dumpinglöhnen führen werden. Arbeitslose sind dann verpflichtet, jeden zumutbaren Job anzunehmen, auch wenn die Bezahlung deutlich (bis zu 30 Prozent) unter dem ortsüblichen Tariflohnniveau liegt.

Stimmen aus den Fraktionen:

Christel Aschmoneit-Lücke (FDP): Welche Probleme Mindestlöhne schaffen, zeigt die Sozialhilfe - sie wirkt wie ein Mindestlohn, weil sie als Lohnersatz dient. Wer den schwächeren wirklich helfen will, sollte die Lohnbildung stärker dem Markt überlassen und Differenzen zum Existenzminimum mit staatlichen Zuschüssen ausgleichen.

Birgit Herdejürgen (SPD): Wir lehnen es ab, in die Tarif-Autonomie einzugreifen. Der Gesetzgeber ist nach unserer Auffassung derzeit nicht gefragt. Gleichzeitig stellt sich aber auch die Frage, ob es ausreicht, das Sozialhilfeniveau als Mindestlohn zu konstatieren.

Roswitha Strauß (CDU): Es gibt keinen Anspruch auf Nichts-Tun. Wir haben das viel zu lange geduldet, obwohl wir es uns nicht leisten können. Genau diese Erkenntnis ist doch die Grundlage für die so genannten Hartz-Gesetze.

Karl-Martin Hentschel (B’90/Grüne): Wieder ein Antrag der Partei der Besserverdienenden. Ein normaler Arbeitnehmer sollte von seinem Netto-Lohn ohne Überstunden eine Familie ernähren können. Wenn das nicht mehr möglich ist, dann funktioniert der Arbeitsmarkt nicht.

Silke Hinrichsen (SSW): Der SSW vertritt die Auffassung, dass Niedriglöhne nicht der Ausweg aus der deutschen Krise sind, denn sie wirken sich volkswirtschaftlich negativ auf die Binnennachfrage aus und sind damit kontraproduktiv.

Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD): Vorrang vor allen Lösungen muss zunächst die Tarifautonomie haben. Dann müssten wir aber auch überprüfen, ob die jetzigen Tarifverträge diesem Problem adäquat Rechnung tragen.

Hintergrund:
  Durch die Reformen auf dem Arbeitsmarkt, wie die Senkung des Arbeitslosengeldes auf Sozialhilfeniveau für Langzeitarbeitslose und verschärfte Zumutbarkeitskriterien bei der Jobauswahl, ist der Druck auf Arbeitslose gestiegen. Vor diesem Hintergrund fordern beispielsweise der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, und Grünen-Chef Reinhard Bütikofer die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Das Argument der Befürworter: Durch gesetzliche Mindeststandards würde Lohndumping ein Riegel vorgeschoben, zumal immer weniger Betriebe sich an den Tariflohn hielten und auch viele regulär Beschäftigte von niedrigen Löhnen leben müssten. Die Befürworter verweisen auf ähnliche Regelungen in einer Reihe von europäischen Staaten.
  Demgegenüber bezeichnet unter anderem der Präsident des Wirtschaftsinstituts ifo, Hans-Werner Sinn, das vergleichsweise hohe Lohnniveau in Deutschland als Hauptgrund für die Wachstumsschwäche. Ein gesetzlicher Mindestlohn, so die Gegner, verschlechtere die Einstellungschancen von Geringqualifizierten, schade der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und erhöhe die Anreize zur Schwarzarbeit.
  Die FDP fordert den Landtag auf, sich gegen gesetzliche Mindestlöhne auszusprechen.

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