Auf dieser Seite: Hartz IV  -  Landes-Meldegesetz

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Top 14: 
Umsetzung von "Hartz IV" darf kommunale Finanzen nicht belasten
Antrag der Abgeordneten des SSW
Antrag der Fraktionen von SPD und B´90/Grüne - Drs. 15/3292

Drucksache: 15/3275
-Plenarprotokoll-
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Top 05: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung
     Neu: ohne Aussprache
Drucksache: 15/3255
  zum Text
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Bundesregierung soll
Hartz IV überdenken
Landtag fordert finanziellen Ausgleich für Kommunen

Kiel (SHL). Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe darf die kommunalen Finanzen nicht belasten: Mit dieser Aufforderung an die Bundesregierung hat der Landtag am Mittwoch, 10. März 2004, auf die geplante Umsetzung des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV) reagiert.  Es müsse einen fairen Finanzausgleich geben, forderten die Sprecher aller Landtagsparteien. Den Kommunen drohten durch Übernahme von Kosten für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern und Kinderbetreuung Mehraufwendungen in Millionenhöhe, während Bund und Länder entlastet würden. Einig waren sich die Parlamentarierer zudem, dass es bei der Umsetzung von Hartz IV einer neuen Datengrundlage und damit einer Neubewertung der Lastenverteilung bedürfe.

Zwei ähnlich lautende Anträge vom SSW und Rot-Grün basieren unter anderem auf Befürchtungen des Städtetages, dass durch Hartz IV Mehrbelastungen in Höhe von bis zu von fünf Milliarden Euro auf die kommunalen Haushalte zukommen könnten. So rechnet die allein Stadt Kiel jährlich mit zusätzlichen Ausgaben in Höhen von 7,2 Millionen Euro.

Stimmen der Fraktionen:

Silke Hinrichsen (SSW): "Der Bund will die vollen Unterkunftskosten für alle Langzeitarbeitslosen, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger den Kommunen übertragen. So wird die Entlastung wieder zunichte gemacht."

Wolfgang Baasch (SPD): "Um zu gewährleisten, dass alle Kommunen von der Neuregelung profitieren, bedarf es eines entsprechenden Finanzausgleiches zwischen Bund und Gemeinden."

Torsten Geerdts (CDU): "Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden endlich zu einem gemeinsamen Instrument zusammengefügt. Wir wollen dafür sorgen, dass es durch Berliner Trickserei am Ende nicht noch scheitert."

Angelika Birk (B`90/Grüne): "Wir erwarten, dass die Bundesregierung auf die kritischen Einwände reagiert und eine Lösung des Hartz-Paketes gefunden wird, die die Kommunen tatsächlich entlastet."

Heiner Garg (FDP): "Die Zahlen für Hartz IV basierten auf Grundlage von 2002. Was zunächst wie ein Vorteil für die Kommunen aussah, entwickelt sich spätestens 2005 zum Nachteil."

Hintergrund:
  Der Bundestag hat im vergangenen Dezember das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (kurz: Hartz IV) verabschiedet. Es sieht die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zum 1. Januar 2005 vor. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Ein Streitpunkt zwischen Bund und Kommunen besteht darin, dass die Kommunen die volle Kostenbelastung für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern und ALG II-Beziehern tragen sollen. Zudem müssen sie die Kinder-Betreuung von vermittelten Langzeitarbeitslosen gewährleisten. Im Gegenzug übernimmt der Bund zum Beispiel die Eingliederungshilfen, und durch die veränderten Berechnungsgrundlagen fallen unter anderem beim Wohngeld kommunale Belastungen weg. 
  Bis zum In-Kraft-Treten von Hartz IV muss noch die Zuständigkeit für den Lebensunterhalt arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger geklärt werden. Hier hatte der Vermittlungsausschuss im Dezember ein so genanntes Optionsmodell vereinbart, das den Kommunen die Wahl lassen soll, ob sie diese Aufgabe in eigener Regie tragen wollen. Offen ist hier zum Beispiel noch die Höhe der Erstattung, die der Bund den Kommunen für die Übernahme dieser Aufgabe zahlt. Eine Gesprächsrunde zwischen Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und den kommunalen Spitzenverbänden ist Anfang der Woche ohne Einigung auseinander gegangen.
 
Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich beim Bund für eine Entlastung der Kommunen einzusetzen.

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Per Internet ins Einwohnermeldeamt
Erste Lesung zum Meldegesetz ohne Aussprache

Kiel (SHL). Die Meldepflicht soll in Schleswig-Holstein modernisiert und vereinfacht werden. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung auf eine Novelle des Melderechts-Rahmengesetzes auf Bundesebene reagiert. Künftig sollen Bürger die Möglichkeiten des "Electronic Government", der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung, auch beim Meldeverfahren nutzen können und zudem selbst Einsicht in die sie betreffenden Eintragungen im Melderegister nehmen können. Datenschutzrechtliche Voraussetzung hierfür ist unter anderem die flächendeckende Verbreitung der elektronischen Signatur. Außerdem soll künftig bei Umzügen im Inland die Abmeldepflicht entfallen, ebenso wie die Bestätigung einer Anmeldung durch den Vermieter. Der Landtag überwies den Entwurf ohne Aussprache an den innen- und Rechtsausschuss.

mehr Informationen: E-Government, "plenum-online", Nov.`03
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november03/texte/
03_12_abgabengesetz_ekommunikation.htm)

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