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Bundesregierung
soll
Hartz IV überdenken
Landtag fordert
finanziellen Ausgleich für Kommunen
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Kiel (SHL). Die Zusammenlegung
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe darf die kommunalen Finanzen
nicht belasten: Mit dieser Aufforderung an die Bundesregierung
hat der Landtag am Mittwoch, 10. März 2004, auf die geplante
Umsetzung des "Vierten Gesetzes für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV)
reagiert. Es müsse einen fairen Finanzausgleich geben, forderten
die Sprecher aller Landtagsparteien. Den Kommunen drohten durch Übernahme von Kosten für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern
und Kinderbetreuung Mehraufwendungen in Millionenhöhe, während Bund
und Länder entlastet würden. Einig
waren sich die Parlamentarierer zudem, dass es bei der Umsetzung
von Hartz IV einer neuen Datengrundlage und damit einer
Neubewertung der Lastenverteilung bedürfe.
Zwei ähnlich lautende Anträge
vom SSW und Rot-Grün basieren unter anderem auf Befürchtungen
des Städtetages, dass durch Hartz IV Mehrbelastungen in Höhe
von bis zu von fünf
Milliarden Euro auf die kommunalen Haushalte zukommen
könnten. So rechnet die allein Stadt Kiel jährlich mit
zusätzlichen Ausgaben in Höhen von 7,2 Millionen Euro.
Stimmen der Fraktionen:
Silke
Hinrichsen (SSW): "Der Bund will die vollen
Unterkunftskosten für alle Langzeitarbeitslosen, Sozialhilfe-
und Grundsicherungsempfänger den Kommunen übertragen. So wird
die Entlastung wieder zunichte gemacht."
Wolfgang Baasch (SPD):
"Um zu gewährleisten, dass alle Kommunen von der
Neuregelung profitieren, bedarf es eines entsprechenden
Finanzausgleiches zwischen Bund und Gemeinden."
Torsten Geerdts (CDU):
"Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden endlich zu einem
gemeinsamen Instrument zusammengefügt. Wir wollen dafür
sorgen, dass es durch Berliner Trickserei am Ende nicht noch
scheitert."
Angelika Birk (B`90/Grüne): "Wir
erwarten, dass die Bundesregierung auf die kritischen Einwände
reagiert und eine Lösung des Hartz-Paketes gefunden wird, die
die Kommunen tatsächlich entlastet."
Heiner Garg (FDP):
"Die Zahlen für Hartz IV basierten auf Grundlage von 2002.
Was zunächst wie ein Vorteil für die Kommunen aussah,
entwickelt sich spätestens 2005 zum Nachteil."
Hintergrund:
Der Bundestag hat im
vergangenen Dezember das "Vierte Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (kurz: Hartz IV)
verabschiedet. Es sieht die Zusammenlegung der
Arbeitslosen- und der Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II
(ALG II) zum 1. Januar 2005 vor. Der Bundesrat muss noch
zustimmen. Ein Streitpunkt zwischen Bund und Kommunen
besteht darin, dass die Kommunen die volle Kostenbelastung
für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern und ALG
II-Beziehern tragen sollen. Zudem müssen sie die
Kinder-Betreuung von vermittelten Langzeitarbeitslosen
gewährleisten. Im Gegenzug übernimmt der Bund zum
Beispiel die Eingliederungshilfen, und durch die
veränderten Berechnungsgrundlagen fallen unter anderem
beim Wohngeld kommunale Belastungen weg.
Bis zum In-Kraft-Treten von Hartz IV muss noch die
Zuständigkeit für den Lebensunterhalt arbeitsfähiger
Sozialhilfeempfänger geklärt werden. Hier hatte der
Vermittlungsausschuss im Dezember ein so genanntes
Optionsmodell vereinbart, das den Kommunen die Wahl lassen
soll, ob sie diese Aufgabe in eigener Regie tragen wollen.
Offen ist hier zum Beispiel noch die Höhe der Erstattung,
die der Bund den Kommunen für die Übernahme dieser
Aufgabe zahlt. Eine Gesprächsrunde zwischen
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und den
kommunalen Spitzenverbänden ist Anfang der Woche ohne
Einigung auseinander gegangen.
Der SSW fordert die
Landesregierung auf, sich beim Bund für eine Entlastung
der Kommunen einzusetzen.
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Per Internet ins
Einwohnermeldeamt
Erste Lesung zum
Meldegesetz ohne Aussprache
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Kiel (SHL). Die Meldepflicht soll in
Schleswig-Holstein modernisiert und vereinfacht werden.
Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf hat die
Landesregierung auf eine Novelle des Melderechts-Rahmengesetzes
auf Bundesebene reagiert. Künftig sollen Bürger die Möglichkeiten des
"Electronic Government", der elektronischen
Kommunikation mit der Verwaltung, auch beim Meldeverfahren
nutzen können und zudem selbst Einsicht in die sie
betreffenden Eintragungen im Melderegister nehmen können.
Datenschutzrechtliche Voraussetzung hierfür ist unter
anderem die flächendeckende Verbreitung der
elektronischen Signatur. Außerdem soll künftig bei
Umzügen im Inland die Abmeldepflicht entfallen, ebenso
wie die Bestätigung einer Anmeldung durch den Vermieter.
Der Landtag überwies den Entwurf ohne Aussprache an den innen-
und Rechtsausschuss.
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