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Einheitliche Deutsche Küstenwache
Landtagsbeschluss vom 23. Januar 2004 - Drs. 15/3175(neu)
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3216
-Plenarprotokoll-

"Wir brauchen eine einheitliche Küstenwache...
...und müssen unsere Nachbarländer weiter nerven"

Kiel (SHL). Den Vorbehalten von Niedersachsen und Bremen zum Trotz setzt sich der Schleswig-Holsteinische Landtag auch weiterhin für den Aufbau einer einheitlichen Küstenwache ein. Für die Abwehr von Gefahren auf See, wie terroristische Angriffe oder Havarien, sei eine schlagkräftige Organisation notwendig, so die einhellige Meinung aller Landtagsparteien. Innenminister Klaus Buß (SPD) wurde am Donnerstag, 11. März 2004, aufgefordert, sich auch weiter bei seinen Kollegen in den Küstenländern sowie im Bund für die gemeinsame Küstenwache stark zu machen. Bislang sperren sich vor allem Niedersachsen und Bremen gegen die Übertragung von Länderkompetenzen an eine einheitliche deutsche Küstenwache in Bundeshoheit.

Minister Buß betonte, sich auf der Innenministerkonferenz am 4. März "mit aller Vehemenz" für die Einrichtung einer einheitlichen Küstenwache eingesetzt zu haben. Er forderte nicht nur die anderen Küstenländer zum Umdenken auf, auch der Bund müsse sich in dieser Frage noch bewegen: So sollten die vier Behörden zur Seeüberwachung – Zoll, Bundesgrenzschutz, Fischereiaufsicht und Teile der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung – in einer Einrichtung gebündelt werden.

"Werbekampagne" bei Küstenländern und in Berlin

In den norddeutschen Bundesländern sei der Ressort-Egoismus noch nicht überwunden, bedauerte der SPD-Abgeordnete Wilhelm Malerius. Seine Landtagskollegen von der CDU forderte er auf, bei dem Innenminister von Niedersachsen, Uwe Schünemann, weiter Überzeugungsarbeit für die einheitliche Küstenwache zu leisten. Der CDU-Abgeordnete Heinz Maurus gab den Ball zurück: SPD und Grüne sollten sich erst einmal in Berlin dafür stark machen, dass der Bund seine Einrichtungen neu sortiere. "Fahren sie nach Hannover und Bremen, wir fahren nach Berlin", bot Detlef Matthiessen (B‘90/Grüne) vermittelnd an.

 "Wir brauchen eine einheitliche Küstenwache und damit müssen wir unsere Nachbarländer weiter nerven und ich bin mir sicher: Wir werden das auch tun", faßte Lars Harms (SSW) abschließend die Meinung im Parlament zusammen.

Verfassungsänderung angeregt

Eine breite Mehrheit im Landtag unterstützte auch die Forderung nach einer Verfassungsänderung, um im Zuge der Einrichtung einer einheitlichen Küstenwache Länderkompetenzen auf den Bund zu übertragen. Als Zwischenschritt wäre für eine Übergangszeit auch der Weg über den Abschluss von Staatsverträgen möglich. Allein die Liberalen zeigten sich skeptisch gegenüber einer Verfassungsänderung: Dem Innenminister gehe es offenbar auch darum, den Landeshaushalt auf Kosten der Souveränität zu entlasten, mutmaßte Joachim Behm (FDP).

Die Ausschüsse für Inneres und Recht sowie Umwelt werden weiter beraten.

Hintergrund:
  Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, sich für eine einheitliche deutsche Küstenwache einzusetzen und über ihre Aktivitäten in diesem Bereich zu berichten.
  Die neue Behörde soll die Aufgaben des Bundesgrenzschutz, des Zoll, der Fischereiaufsicht und der Wasserschutzpolizei in weiten Teilen übernehmen. Hierdurch erhofft sich das Parlament mehr Effizienz und weniger bürokratische Hemmnisse, beispielsweise beim Umgang mit Schiffsunfällen und Umweltkatastrophen. Unklare Kompetenzen hatten bei der Havarie des Holzfrachters "Pallas" vor Amrum 1998 Probleme verursacht.
  Zur Umsetzung des Vorschlages ist unter Umständen eine Grundgesetzänderung nötig, denn die Bundesländer müssten einen Teil ihrer verfassungsmäßigen Rechte an den Bund abtreten. Auch Staatsverträge zwischen den betroffenen Küstenländern sind denkbar. Im Februar hat sich auch der Bundestag hinter das Projekt einer zentralen deutschen Küstenwache gestellt. Die Konferenz der norddeutschen Innenminister und –senatoren hat sich am vergangenen Freitag für eine Kompetenz-Bündelung bei der Wasserschutzpolizei ausgesprochen, allerdings keine Einigung beim Thema Küstenwache erreichen können. Insbesondere die niedersächsische CDU/FDP-Landesregierung leistet vehementen Widerstand gegen einen Verlust der Länderkompetenzen.
  Seit Januar 2003 existiert bereits ein gemeinsames Havariekommando mit Sitz in Cuxhaven. Auch die EU bereitet im Rahmen einer Agentur für Seesicherheit die Länder übergreifende Koordinierung des Küstenschutzes vor.
 
Die verschiedenen Küstenschutzbehörden verfügen zurzeit über 30 Schiffe, sieben Hubschrauber und zwei Flugzeuge.

mehr Informationen: "plenum-online", Januar 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/
06_21_beamtengesetz_kuestenwache.htm)

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