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"Wir
brauchen eine einheitliche Küstenwache...
...und müssen unsere
Nachbarländer weiter nerven"
Kiel (SHL). Den Vorbehalten von Niedersachsen und Bremen zum
Trotz setzt sich der Schleswig-Holsteinische Landtag auch weiterhin
für den Aufbau einer einheitlichen Küstenwache ein. Für die
Abwehr von Gefahren auf See, wie terroristische Angriffe oder
Havarien, sei eine schlagkräftige Organisation notwendig, so die
einhellige Meinung aller Landtagsparteien. Innenminister Klaus Buß
(SPD) wurde am Donnerstag, 11. März 2004, aufgefordert, sich auch
weiter bei seinen Kollegen in den Küstenländern sowie im Bund für
die gemeinsame Küstenwache stark zu machen. Bislang sperren sich
vor allem Niedersachsen und Bremen gegen die Übertragung von
Länderkompetenzen an eine einheitliche deutsche Küstenwache in
Bundeshoheit.
Minister Buß betonte, sich auf der
Innenministerkonferenz am 4. März "mit aller Vehemenz"
für die Einrichtung einer einheitlichen Küstenwache eingesetzt zu
haben. Er forderte nicht nur die anderen Küstenländer zum Umdenken
auf, auch der Bund müsse sich in dieser Frage noch bewegen: So sollten
die vier Behörden zur Seeüberwachung – Zoll, Bundesgrenzschutz,
Fischereiaufsicht und Teile der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
– in einer Einrichtung gebündelt werden.
"Werbekampagne" bei Küstenländern und in Berlin
In den norddeutschen Bundesländern sei der Ressort-Egoismus noch
nicht überwunden, bedauerte der SPD-Abgeordnete Wilhelm Malerius.
Seine Landtagskollegen von der CDU forderte er auf, bei dem
Innenminister von Niedersachsen, Uwe Schünemann, weiter
Überzeugungsarbeit für die einheitliche Küstenwache zu leisten.
Der CDU-Abgeordnete Heinz Maurus gab den Ball zurück: SPD und
Grüne sollten sich erst einmal in Berlin dafür stark machen, dass
der Bund seine Einrichtungen neu sortiere. "Fahren sie nach
Hannover und Bremen, wir fahren nach Berlin", bot Detlef
Matthiessen (B‘90/Grüne) vermittelnd an.
"Wir brauchen eine einheitliche Küstenwache und damit
müssen wir unsere Nachbarländer weiter nerven und ich bin mir
sicher: Wir werden das auch tun", faßte Lars Harms (SSW)
abschließend die Meinung im Parlament zusammen.
Verfassungsänderung angeregt
Eine breite Mehrheit im Landtag unterstützte auch die Forderung
nach einer Verfassungsänderung, um im Zuge der Einrichtung einer
einheitlichen Küstenwache Länderkompetenzen auf den Bund zu
übertragen. Als Zwischenschritt wäre für eine Übergangszeit auch
der Weg über den Abschluss von Staatsverträgen möglich. Allein
die Liberalen zeigten sich skeptisch gegenüber einer
Verfassungsänderung: Dem Innenminister gehe es offenbar auch darum,
den Landeshaushalt auf Kosten der Souveränität zu entlasten,
mutmaßte Joachim Behm (FDP).
Die Ausschüsse für Inneres und Recht sowie Umwelt werden weiter
beraten.
Hintergrund:
Der Landtag hat die
Landesregierung aufgefordert, sich für eine einheitliche
deutsche Küstenwache einzusetzen und über ihre
Aktivitäten in diesem Bereich zu berichten.
Die neue Behörde soll die Aufgaben des
Bundesgrenzschutz, des Zoll, der Fischereiaufsicht und der
Wasserschutzpolizei in weiten Teilen übernehmen.
Hierdurch erhofft sich das Parlament mehr Effizienz und
weniger bürokratische Hemmnisse, beispielsweise beim
Umgang mit Schiffsunfällen und Umweltkatastrophen.
Unklare Kompetenzen hatten bei der Havarie des
Holzfrachters "Pallas" vor Amrum 1998 Probleme
verursacht.
Zur Umsetzung des Vorschlages ist unter Umständen
eine Grundgesetzänderung nötig, denn die Bundesländer
müssten einen Teil ihrer verfassungsmäßigen Rechte an
den Bund abtreten. Auch Staatsverträge zwischen den
betroffenen Küstenländern sind denkbar. Im Februar hat
sich auch der Bundestag hinter das Projekt einer zentralen
deutschen Küstenwache gestellt. Die Konferenz der
norddeutschen Innenminister und –senatoren hat sich am
vergangenen Freitag für eine Kompetenz-Bündelung bei der
Wasserschutzpolizei ausgesprochen, allerdings keine
Einigung beim Thema Küstenwache erreichen können.
Insbesondere die niedersächsische CDU/FDP-Landesregierung
leistet vehementen Widerstand gegen einen Verlust der
Länderkompetenzen.
Seit Januar 2003 existiert bereits ein gemeinsames
Havariekommando mit Sitz in Cuxhaven. Auch die EU bereitet
im Rahmen einer Agentur für Seesicherheit die Länder
übergreifende Koordinierung des Küstenschutzes vor.
Die verschiedenen
Küstenschutzbehörden verfügen zurzeit über 30 Schiffe,
sieben Hubschrauber und zwei Flugzeuge.
mehr Informationen: "plenum-online",
Januar 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/
06_21_beamtengesetz_kuestenwache.htm)
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