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Landtag
lehnt Ausweitung der
DNA-Analyse ab
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Kiel (SHL).
Schleswig-Holstein wird sich im Bundesrat nicht für einen
erweiterten Einsatz der Erbgut-Analyse, den DNA-Tests, stark
machen. Der Landtag erteilte
entsprechenden Plänen der CDU am Mittwoch, 10. März 2004, eine
Absage und folgte damit einer Empfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses. Bereits im April 2003 hatten die
Christdemokraten eine Erweiterung der geltenden Gesetze und die
damit verbundene Änderung der Strafprozessordnung gefordert.
So sollte eine DNA-Identifizierung insbesondere bei Beschuldigten von
schweren Sexualverbrechen möglich sein, ohne dass es
einer Gefährlichkeitsprognose bedarf.
Thorsten Geißler
(CDU/Foto) berief sich auf Bundesinnenminister Otto Schily (SPD),
dessen Angaben zufolge 66 Tötungsdelikte, 135 Sexualstraftaten
und mehr als 3.000 Diebstähle durch DNA-Spuren im Jahr 2002
aufgeklärt werden konnten. Vor diesem Hintergrund sei
dringender Handlungsbedarf gegeben, die DNA-Analyse könne einen
wichtigen Beitrag zu einer Verbesserung der Möglichkeiten der
Kriminalitätsbekämpfung leisten. Die Persönlichkeitsrechte
sah Geißler nicht in Gefahr: Eine Entschlüsselung von
persönlichkeits-relevanten Erbinformationen seien zumindest im
Landeskriminalamt ausgeschlossen.
SPD / FDP:
"Aktionismus" , Unverhältnismäßigkeit
Mit dem Kürzel
"deutlicher Aktionismus" interpretierte Klaus-Peter
Puls (SPD) den CDU-Antrag.
Dieser gehe von falschen rechtlichen Voraussetzungen aus und
komme zu früh. "Lassen sie uns das Ergebnis der Prüfung
der Innenministerkonferenz abwarten", forderte er. Zudem
erfasse das Papier nur einen Teilaspekt. Zwar sollten den
Strafverfolgungsbehörden alle technisch verfügbaren Mittel an
die Hand gegeben werden. Die DNA-Analyse sei jedoch eine der
problematischsten und sensibelsten Instrumente überhaupt.
Von einer
"unverhältnismäßigen Ausweitung" durch den
vorliegenden Antrag sprach der Liberale Heiner Garg.
Kriminalistischer Nutzen genüge nicht als Rechtfertigung für
eine solche Maßnahme. So würden etwa auch exhibitionistische
Handlungen mit einbezogen werden. "Wir wollen keinen
Ordnungsstaat, keinen Überwachungsstaat, sondern einen
liberalen Rechtsstaat", so Garg.
"Die Ausweitung
der DNA-Analyse ist keine simple Ja/Nein-Frage", beschied Irene
Fröhlich (Grüne). Zwar seien die Dinge bisher unbefriedigend
geregelt. Jedoch sei die DNA-Analyse ein hoch effizientes und
zuverlässiges Ermittlungsinstrument mit schwer wiegenden
Grundrechtseingriffen. Auch gebe es noch keine
institutionalisierten Qualitätskontrollen der aktuellen
Analysen, gab Fröhlich zu bedenken.
"Die Grenze
zwischen dem, was machbar und dem, was erlaubt ist, muss
gewährleistet sein", forderte Silke Hinrichsen (SSW). Es
handele sich bei der DNS-Analyse nicht um eine simple
erkennungsdienstliche Maßnahme, wie die CDU behaupte. Das
Instrument dürfe nicht banalisiert und leichtfertig angewandt
werden.
Lütkes sieht verfassungsrechtlichen
Schranken
Auch nach Ansicht
von Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) stellt die DNA-Analyse einen "nachhaltiger Eingriff in das
Selbstbestimmungsrecht" dar. Hier liege ein hohes
abstraktes Gefährdungspotential für die Grundrechte, so
Lütkes. Der Antrag überschreite die verfassungsrechtlichen
Schranken. Ein Einsatz des Instruments müsse sich immer am
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. Keinesfalls
sollten aus populistischen Erwägungen schnell rechtsstaatliche
Sicherungen abgebaut werden.
Hintergrund:
Die DNA-Analyse, der so genannte
"genetische Fingerabdruck", gehört zu den
modernsten polizeilichen und gerichtsmedizinischen
Techniken. Bereits mikroskopisch kleine Partikel (Haare,
Sperma, Blut, Speichel) reichen zur Bestimmung des Erbguts
aus und ermöglichen so die Identifizierung von
Kriminellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Menschen
den gleichen genetischen Fingerabdruck haben, wird auf 1
zu 30 Milliarden geschätzt.
Der Gesetzgeber schränkt die Verwendung der
DNA-Analyse in der Ermittlungsarbeit ein: Sie ist nur zur
Aufklärung schwerer Straftaten zulässig (u.a.
Sexualverbrechen, schwere Körperverletzung, Erpressung),
sie darf nur in einem laufenden Strafverfahren zur
Identifizierung des Täters in genau diesem Strafverfahren
entnommen werden, und sie darf nicht als ausschließliches
Beweismittel dienen. Hintergrund dieser Einschränkungen:
Fehler beim Analyse-Verfahren können das Ergebnis
verfälschen, zudem besteht ein Persönlichkeitsrecht an
der eigenen Erbinformation.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem
Landtag mit der Mehrheit von SPD, FDP und Grünen, einen
CDU-Antrag zur Ausweitung der polizeilichen Kompetenzen
bei der DNA-Analyse abzulehnen. Die Union hat gefordert,
die DNA-Identifizierung insbesondere bei Beschuldigten von
schweren Sexualverbrechen durchzuführen, ohne dass es
einer Gefährlichkeitsprognose bedarf. Im Januar hatte
sich auch Innenminister Klaus Buß (SPD) für die
Ausweitung von DNA-Tests bei der Verbrechensbekämpfung
ausgesprochen.
mehr
Informationen: "plenum-online",
Mai
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2003/texte/02_25_massregel_dna.htm)
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Ausbildung
zum Allgemein-Mediziner
vor dem Aus
EU-Recht erzwingt neuen
Richtlinien für das Berufsbild
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Kiel (SHL). Die
Berufsausbildung für Ärzte muss auf Druck von EU-Vorgaben
reformiert werden. Eine entsprechende Regelung sieht ein
Gesetzesentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag am
Mittwoch, 10. März, in Erster Lesung beraten hat. Wichtigste
Änderung: Die dreijährige Ausbildungszeit von Allgemein-Medizinern
soll in eine fünfjährige Weiterbildung übergehen. Außerdem
soll die Anerkennung von medizinischen Berufsabschlüssen
innerhalb der EU-Staaten erleichtert werden.
Künftig sollen bei Ärzten aus
dem EU-Raum, die in Deutschland arbeiten möchten, nicht
nur Studienabschlüsse, sondern auch Berufserfahrung und
im Heimatland abgelegte Weiterbildungen anerkannt werden.
Kritik an der Regelung kam insbesondere von Seiten der
Liberalen. Sie befürchteten einen Qualitätsverlust in der
Allgemeinmedizin.
Der Gesetzentwurf wurde an den
Sozialausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Werner Kalinka (CDU),
Andreas Beran (SPD), Veronika Kolb (FDP), Angelika Birk
(Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Gesundheitsministerin Heide
Moser (SPD)
Hintergrund:
Der Regierungsentwurf zur
Änderung des Heilberufe- Gesetzes sieht die Anpassung der
Vorschriften zur Anerkennung ärztlicher Qualifikationen
und zur Ausbildung zum Allgemeinmediziner an Vorgaben der
Europäischen Union vor. Künftig sollen bei Ärzten aus
dem EU-Raum, die in Deutschland arbeiten möchten, nicht
nur Studienabschlüsse, sondern auch Berufserfahrung und
im Heimatland abgelegte Weiterbildungen anerkannt werden.
Gleichzeitig entfällt die in Deutschland bislang übliche
spezifische Ausbildung zum Allgemeinmediziner. Bislang
muss ein angehender Allgemeinmediziner nach Abschluss von
Studium und Praktika eine insgesamt dreijährige
Weiterbildung in den Bereichen Allgemeinmedizin, Innere
Medizin und Chirurgie ablegen. Stattdessen sollen nun die
Ärztekammern diese Weiterbildung an die EU-Vorgaben
anpassen.
Hintergrund der Neuregelung sind Vorgaben des
Europäischen Parlaments und des Ministerrats, die
Deutschland bislang nach Auffassung der EU-Kommission
nicht ausreichend umgesetzt hat. Um ein
Vertragsverletzungsverfahren und eventuelle Strafgelder zu
vermeiden, wollen die Regierungen in Bund und Ländern nun
auf eine entsprechende Anpassung hinwirken.
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