Auf dieser Seite: Volksabstimmung - "Stasi"-Prüfung

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Top 02: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz)
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 15/2154
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts- ausschusses) / (1. Lesung 69. Sitzung am 9. Oktober 2002)

Drucksache: 15/2973
-Plenarprotokoll-
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Top 29: 
Prüfung einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/2995
-Plenarprotokoll-
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Volksabstimmung

  Verlegt auf spätere Tagung

Hauptredner:

Hintergrund:
  Der Innen- und Rechtsausschuss schlägt dem Landtag mehrheitlich eine Reihe von Verfahrensänderungen bei Volksabstimmungen vor. So soll ein durch einen Volksentscheid beschlossenes Gesetz in den ersten zwei Jahren nur durch eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag oder einen weiteren Volksentscheid verändert werden können. Außerdem sollen die Unterschriftenlisten, auf denen die für das Zustandekommen eines Volksentscheids nötigen Stimmen gesammelt werden, künftig nicht nur in Amtsstuben, sondern beispielsweise auch in Geschäften ausliegen. Initiatoren eines Volksbegehrens sollen zudem ein Anrecht auf rechtliche Beratung durch das Innenministerium erhalten. Ihnen werden auch längere Fristen eingeräumt.
  Am grundsätzlichen Verfahren soll sich nichts ändern: Zunächst benötigt eine Volksinitiative 20.000 Unterschriften, um ein Anliegen auf die Tagesordnung des Landtags zu setzen. Stimmt das Parlament diesem Anliegen nicht zu, haben die Antragsteller im Rahmen eines Volksbegehrens sechs Monate Zeit, um einen Volksentscheid herbeizuführen. Dazu sind die Stimmen von fünf Prozent der Wahlberechtigten (rund 100.000 Unterschriften) nötig.

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Stasi-Überprüfung 
in Schleswig-Holstein abgelehnt

Landtag stimmt namentlich ab

Kiel (SHL). Der Landtag hat eine generelle Überprüfung von schleswig-holsteinischen Abgeordneten und Regierungsmitglieder auf eine möglich Tätigkeit für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR zurück gewiesen. Ein entsprechender Antrag der CDU wurde am Donnerstag, 13. November 2003, in namentlicher Abstimmung mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.  Abgelehnt wurde konkret die auf Bundesebene derzeit diskutierte Überprüfung anhand der freigegebenen «Rosenholz»-Dateien über Westspione der damaligen DDR-Staatssicherheit. Redner, die den  Antrag der Union ablehnten, kritisierten den Vorstoß als rechtlich bedenklich, zumal kein konkreter Verdacht gegen Abgeordnete oder Mitglieder der Regierung vorliege.

Hintergrund der Forderung – 13 Jahre nach Untergang der DDR – ist die Rückgabe der so genannten Rosenholz-Dateien durch den amerikanischen Geheimdienst CIA. Die auf 381 CD-ROMs kopierten Stasi-Dokumente wurden von der Auslandsabteilung des DDR-Geheimdienstes angelegt und enthalten die Namen von Ausländern, die für die DDR spioniert haben, darunter zahlreiche Westdeutsche. Seit 1950 waren das rund 12.000; geschätzte 3.500 westdeutsche Spione hatte die Stasi zu Wendezeiten 1989 noch verpflichtet. – In den Wirren der letzten Tage der DDR waren die Dateien auf ungeklärte Weise in die Hände der amerikanischen CIA gelangt. 

Der Bundesrat hatte sich kürzlich mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder für eine generelle Überprüfung aller Minister und Abgeordneten von Bund und Ländern ausgesprochen. Bundesinnenminister Otto Schily lehnt den Stasi-Check hingegen als "völlig überflüssig" ab.

Stimmen aus den Fraktionen:

Klaus Schlie (CDU): Es gibt aus unserer Sicht nicht den Funken eines Verdachts gegen ein Mitglied unseres Hohen Hauses oder der Landesregierung. Aber gerade deswegen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich Politiker in Bund und Ländern darauf überprüfen lassen. Das ist ein Akt der politischen Hygiene.

Thomas Rother (SPD): Dass das Material von einem Unrechtsregime unter Missachtung aller Bürgerrechte zusammen getragen wurde, mit dem Ziel der Unterdrückung von politischen Bewegungen und auch zur Begehung von Straftaten, wissen wir auch. Und daher gibt es keine Garantie ob das, was da zusammen getragen wurde, stimmig ist oder eben nur stimmig gemacht wurde.

Wolfgang Kubicki (FDP): Dieser Antrag der CDU bietet die Möglichkeit, das rechtsstaatliche Verhältnis der Christdemokraten zu hinterfragen. Generell gilt die Unschuldsvermutung, erst nach einem konkreten Verdacht folgen dann Ermittlungen. Dieses Prinzip dreht die Union mit ihrem Antrag um.

Monika Heinold (B´90/Grüne): Die Daten wurden in den USA von Hand in eine Suchmaske eingegeben. Hierbei entstanden Tipp- und andere Fehler. Ich fürchte, hier soll nur eine populäre Sau durchs Dorf getrieben werden. Richtige Aufklärung ist etwas anderes.

Silke Hinrichsen (SSW): Der SSW unterstützt die Stasi-Anfrage nur, wenn es um demokratische Aufklärung geht und nicht um parteipolitische Schlammschlachten. Wir sollten uns zuerst im Innen- und Rechtsausschuss darauf einigen, wie wir mit den Daten umgehen wollen: Wenn wir uns hier nicht auf einen gemeinsamen Weg einigen können, können wir das ganze vergessen.

Innenminister Klaus Buß (SPD): Es wird keine Überprüfung aller Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes geben. Einzelabfragen wird es nur dann geben, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Das Verfahren betrifft auch die Staatssekretäre und die Minister und Ministerinnen. Jedem einzelnen Abgeordneten steht es völlig frei sich überprüfen zu lassen.

Hintergrund:
  Die CDU verlangt die Überprüfung der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags sowie der Minister und Staatssekretäre der Landesregierung auf Mitarbeit bei der DDR-Staatssicherheit anhand der so genannten "Rosenholz"-Dateien. Diese Dateien enthalten rund 317.000 mikroverfilmte Karteikarten der Hauptverwaltung Aufklärung, also der Auslandsabteilung der Stasi. Hierin sind rund 200.000 Namen niedergeschrieben, darunter etwa 50.000 ehemalige Inoffizielle Mitarbeiter, die von den 50er Jahren bis Mitte 1988 für den DDR-Geheimdienst tätig waren. Hierunter sollen sich auch mehrere tausend Westdeutsche befinden. Die Bezeichnung "Rosenholz" geht auf einen Code-Namen des Bundesverfassungsschutzes für diese Datenträger zurück.
  Die Unterlagen gelangten während der Wendezeit auf nicht bekanntem Wege in die USA, in die Hände des Geheimdienstes CIA. Seit Sommer 2000 stellen die USA der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der ehemaligen Staatssicherheit Kopien der Dateien zur Verfügung. Im Juni dieses Jahres einigten sich das Bundeskanzleramt und die USA darauf, dass die so genannte Birthler-Behörde in Berlin die auf 381 CDs gespeicherten Angaben der Öffentlichkeit zugänglich machen darf.

mehr Informationen: Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
(www.bstu.de)

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