Auf dieser Seite: Kommunal-Abgabengesetz - E-Kommunikation

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Top 03: 
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunal- abgabengesetzes – KAG – des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 15/1834
(1. Lesung 60. Sitzung am 15. Mai 2002)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunal- abgabengesetzes – KAG – des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. des SSW - Drs. 15/2591neu - (1. Lesung 85. Sitzung am 4. April 2003)
Bericht u. Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses

Drucksache: 15/2974
-Plenarprotokoll-
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Top 12: 
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation in der Verwaltung
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 15/2938
-Plenarprotokoll-
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Abwasser-Gebühren sinken
Landtag segnet Kommunalabgabengesetz ab

Kiel (SHL). Gegen die Stimmen des SSW hat sich der Landtag am Mittwoch, 12. November 2003, für eine Reform des Kommunalabgabengesetzes ausgesprochen. Das neue Gesetz soll den Kommunen größere Freiheiten bei der Abgabengestaltung geben. Damit könnte auch eine besondere Form der Doppelbelastung für die Bürger der Vergangenheit angehören: Die mussten bislang den Neubau von Wasser- und Abwasseranschlüssen bezahlen und gleichzeitig über die Wassergebühren die jährlichen Abschreibungen für die bereits bezahlten Leitungen berappen. Durch die Neuregelung könnten die Gebühren zum Teil deutlich sinken, da den Gemeinden künftig frei gestellt ist, ob sie eine Erneuerungsabgabe erheben wollen. Die Kehrseite der Medaille: Verzichtet eine Gemeinde auf die Erneuerungsabgabe, müssten die Grundstückseigentümer eine notwendige Erneuerung von Anlagen in der Zukunft auf einen Schlag bezahlen. Dadurch würden finanzielle Lasten auf kommende Generationen abgewälzt, kritisierte der SSW.

Weitere Neuerung: Durch die Reform des Kommunalabgabengesetzes wird den Kommunen ausdrücklich erlaubt, Abschlagszahlungen für ihre Leistungen zu verlangen. Das war nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht durch das alte Gesetz gedeckt. Die Folge: Ohne die Reform hätten die kommunalen Versorger das Geld beispielsweise für Wasser und Abwasser erst zum Jahresende abkassieren können und über Kredite vorfinanzieren oder aber monatlich die Messuhren ablesen müssen, um an ihr Geld zu kommen. Die Kosten für Zinsen oder Personal hätten die Kommunen wiederum auf die Verbraucher umgelegt. Mit der neuen Regelung sei sowohl Bürgern als auch Kommunen gedient, so der mehrheitliche Tenor im Landtag.

Abstimmungsergebnis: Annahme der von dem Ausschuss entworfenen Vorlage mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP gegen die Stimmen des SSW. Die Anträge15/1834 und 15/2591neu erklärte der Landtag für erledigt.

Hauptredner: Monika Schwalm (CDU); Klaus-Peter Puls (SPD); Günther Hildebrand (FDP); Heinz Maurus (CDU); Monika Heinold (B´90/Grüne); Lars Harms (SSW); Innenminister Klaus Buß (SPD)

Hintergrund:
  Der Landtag will es den Kommunen freistellen, bei kommunalen Leistungen wie Abwasser- und Müllentsorgung oder Straßenreinigung auch künftig wieder Abschlagszahlungen einzufordern. Dies war bei der alten Regelung nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht möglich. Die Richter hatten detaillierte Einzelabrechnungen gefordert. Dies hätte zu finanziellen Engpässen und einem höheren Verwaltungsaufwand geführt.
  Zudem wird bei der Gebührenbemessung ein Kalkulationszeitraum von bis zu drei Jahren eingeräumt. Hierdurch sollen die Städte und Gemeinden mehr finanzielle Planungssicherheit erhalten.

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Mit dem Finanzamt mailen
Landtag signalisiert grünes Licht für E-Government

Kiel (SHL). Die Bürger Schleswig-Holsteins werden künftig leichter mit Verwaltungsstellen in Kontakt treten können. E-Government heißt das Zauberwort, hinter dem sich die rechtsverbindliche Nutzung von E-Mail und Internet bei Behördenangelegenheiten verbirgt. Eine elektronische Signatur soll die Unterschrift ersetzen. Der Landtag war sich einig: Auch innerhalb der Behörden können durch intensivere Nutzung elektronischer Kommunikation Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden. Somit wurde ein Gesetzentwurf der Landesregierung, der das Landesverwaltungsgesetz den auf Bundesebene bereits geschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation anpasst, einhellig befürwortet.

Nach Ansicht von Innenminister Klaus Buß (SPD) bietet die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation vielfältige Möglichkeiten zur Förderung des Kontaktes zwischen Bürgern und Behörden. Allein ausgewählte Dokumente wie etwa Baugenehmigungen oder Schul- und Prüfungszeugnisse sollen nach wie vor nur in schriftlicher Form Gültigkeit haben.

Die CDU drängte auf die rasche Umsetzung des Entwurfs, da Deutschland andernfalls international den Anschluss an die hohen europäischen Standards im E-Government verlieren könne. Die elektronische Kommunikation auch auf Behördenebene sei ein wichtiger Standortfaktor. Auch SPD und FDP verwiesen auf die große wirtschaftliche Bedeutung des E-Government und forderten einmütig, nun auch auf Landesebene die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung dieses Kommunikationsweges zu schaffen. Es dürfe für die Behörden jedoch kein Zwang bestehen, die Voraussetzungen für E-Government zu schaffen.

Die Grünen lenkten den Blick auf die Frage nach den Signatur-Standards. Hier müssten die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden. Der SSW mahnte, das persönliche Gespräch bei den Behörden nicht zu vernachlässigen. Es dürfe kein "Muss" für die Bürger sein, auf elektronischem Wege zu kommunizieren.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen

Hauptredner: Innenminister Klaus Buß (SPD), Thorsten Geißler (CDU), Günther Hildebrand (FDP), Irene Fröhlich (B´90/Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
  E-Government ist die Nutzung von E-Mail und Internet für den Kontakt von Bürgern mit der Verwaltung. Dadurch sollen Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden. Laut Gesetzentwurf der Landesregierung soll die elektronische Kommunikation künftig bei einer Reihe von Vorgängen gleichberechtigt neben der Schriftform in Anspruch genommen werden können. Dadurch wäre es beispielsweise möglich, offizielle Schriftstücke über das Internet zu beziehen. Eine elektronische Signatur soll die Unterschrift ersetzen. Ziel: der Abbau von Papierbergen.
  Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel Baugenehmigungen, Schul- und Prüfungszeugnisse, Ernennungsurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2003
(www.www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2003/texte/
13_28_EKommunikation_datenschutz.htm)

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