Top 03:
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunal-
abgabengesetzes – KAG – des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 15/1834
(1. Lesung 60. Sitzung am 15. Mai 2002)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunal-
abgabengesetzes – KAG – des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. des SSW - Drs. 15/2591neu
- (1. Lesung 85. Sitzung am 4. April 2003)
Bericht u.
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses |
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Top 12:
Entwurf eines
Gesetzes zur Förderung der rechtsverbindlichen elektronischen
Kommunikation in der Verwaltung
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
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Abwasser-Gebühren
sinken
Landtag segnet
Kommunalabgabengesetz ab
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Kiel (SHL). Gegen die Stimmen des SSW hat sich der Landtag
am Mittwoch, 12. November 2003, für eine Reform des
Kommunalabgabengesetzes ausgesprochen. Das neue Gesetz soll den
Kommunen größere Freiheiten bei der Abgabengestaltung geben.
Damit könnte auch eine besondere Form der Doppelbelastung für
die Bürger der Vergangenheit angehören: Die mussten bislang
den Neubau von Wasser- und Abwasseranschlüssen bezahlen und
gleichzeitig über die Wassergebühren die jährlichen
Abschreibungen für die bereits bezahlten Leitungen berappen.
Durch die Neuregelung könnten die Gebühren zum Teil deutlich
sinken, da den Gemeinden künftig frei gestellt ist, ob sie eine
Erneuerungsabgabe erheben wollen. Die Kehrseite der Medaille:
Verzichtet eine Gemeinde auf die Erneuerungsabgabe, müssten die
Grundstückseigentümer eine notwendige Erneuerung von Anlagen
in der Zukunft auf einen Schlag bezahlen. Dadurch würden
finanzielle Lasten auf kommende Generationen abgewälzt,
kritisierte der SSW.
Weitere Neuerung: Durch die Reform des
Kommunalabgabengesetzes wird den Kommunen ausdrücklich erlaubt,
Abschlagszahlungen für ihre Leistungen zu verlangen. Das war
nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht
durch das alte Gesetz gedeckt. Die Folge: Ohne die Reform
hätten die kommunalen Versorger das Geld beispielsweise für
Wasser und Abwasser erst zum Jahresende abkassieren können und
über Kredite vorfinanzieren oder aber monatlich die Messuhren
ablesen müssen, um an ihr Geld zu kommen. Die Kosten für
Zinsen oder Personal hätten die Kommunen wiederum auf die
Verbraucher umgelegt. Mit der neuen Regelung sei sowohl Bürgern
als auch Kommunen gedient, so der mehrheitliche Tenor im
Landtag.
Abstimmungsergebnis:
Annahme der von dem Ausschuss entworfenen Vorlage
mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP gegen die Stimmen
des SSW. Die
Anträge15/1834 und 15/2591neu erklärte der Landtag für
erledigt.
Hauptredner:
Monika Schwalm (CDU);
Klaus-Peter Puls (SPD); Günther Hildebrand (FDP); Heinz Maurus
(CDU); Monika Heinold (B´90/Grüne); Lars Harms (SSW);
Innenminister Klaus Buß (SPD)
Hintergrund:
Der Landtag will es den Kommunen
freistellen, bei kommunalen Leistungen wie Abwasser- und
Müllentsorgung oder Straßenreinigung auch künftig
wieder Abschlagszahlungen einzufordern. Dies war bei der
alten Regelung nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts
Schleswig nicht möglich. Die Richter hatten detaillierte
Einzelabrechnungen gefordert. Dies hätte zu finanziellen
Engpässen und einem höheren Verwaltungsaufwand geführt.
Zudem wird bei der Gebührenbemessung ein
Kalkulationszeitraum von bis zu drei Jahren eingeräumt.
Hierdurch sollen die Städte und Gemeinden mehr
finanzielle Planungssicherheit erhalten.
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Mit dem
Finanzamt mailen
Landtag signalisiert
grünes Licht für E-Government
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Kiel (SHL). Die Bürger Schleswig-Holsteins
werden künftig leichter mit Verwaltungsstellen in Kontakt
treten können. E-Government heißt das Zauberwort, hinter dem
sich die rechtsverbindliche Nutzung von E-Mail und Internet bei
Behördenangelegenheiten verbirgt. Eine elektronische Signatur soll die
Unterschrift ersetzen. Der Landtag war sich einig: Auch
innerhalb der Behörden können durch intensivere Nutzung
elektronischer Kommunikation Arbeitsabläufe effizienter
gestaltet werden. Somit wurde ein Gesetzentwurf der
Landesregierung, der das Landesverwaltungsgesetz den auf
Bundesebene bereits geschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten zur
rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation anpasst,
einhellig befürwortet.
Nach Ansicht von Innenminister Klaus Buß (SPD) bietet die
rechtsverbindliche elektronische Kommunikation vielfältige
Möglichkeiten zur Förderung des Kontaktes zwischen Bürgern
und Behörden. Allein ausgewählte Dokumente wie etwa
Baugenehmigungen oder Schul- und Prüfungszeugnisse sollen nach
wie vor nur in schriftlicher Form Gültigkeit haben.
Die CDU drängte auf die rasche Umsetzung des Entwurfs, da
Deutschland andernfalls international den Anschluss an die hohen
europäischen Standards im E-Government verlieren könne. Die
elektronische Kommunikation auch auf Behördenebene sei ein
wichtiger Standortfaktor. Auch SPD und
FDP verwiesen auf die große wirtschaftliche Bedeutung des E-Government
und forderten einmütig, nun auch auf Landesebene die
rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung dieses
Kommunikationsweges zu schaffen. Es dürfe für die Behörden
jedoch kein Zwang bestehen, die Voraussetzungen für E-Government
zu schaffen.
Die Grünen lenkten den Blick auf die Frage nach den Signatur-Standards.
Hier müssten die Belange des Datenschutzes berücksichtigt
werden. Der SSW mahnte, das
persönliche Gespräch bei den Behörden nicht zu
vernachlässigen. Es dürfe kein "Muss" für die
Bürger sein, auf elektronischem Wege zu kommunizieren.
Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen
Hauptredner:
Innenminister Klaus Buß
(SPD), Thorsten Geißler (CDU), Günther Hildebrand (FDP), Irene
Fröhlich (B´90/Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
E-Government ist
die Nutzung von E-Mail und Internet für den Kontakt von
Bürgern mit der Verwaltung. Dadurch sollen
Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden. Laut
Gesetzentwurf der Landesregierung soll die elektronische
Kommunikation künftig bei einer Reihe von Vorgängen
gleichberechtigt neben der Schriftform in Anspruch
genommen werden können. Dadurch wäre es beispielsweise
möglich, offizielle Schriftstücke über das Internet zu
beziehen. Eine elektronische Signatur soll die
Unterschrift ersetzen. Ziel: der Abbau von Papierbergen.
Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel
Baugenehmigungen, Schul- und Prüfungszeugnisse,
Ernennungsurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden.
mehr
Informationen: plenum-online,
Mai 2003
(www.www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2003/texte/
13_28_EKommunikation_datenschutz.htm)
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