Top 9:
Entwurf eines Gesetzes
zur Gewährung jährlicher Sonderzahlungen
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 15/2901
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(1. Lesung 96. Sitzung am 25. September 2003)
Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 15/3028
Änderungsantrag
der Abgeordneten des SSW - Drs. 15/3033 |
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| gemeinsam
mit: |
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Top 45:
Sonderzuwendungen für
Beamtinnen und Beamte
Verlängerung der Lebensarbeitszeit
Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 15/2644
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung 88. Sitzung am 9. Mai 2003) |
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Top 10:
Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Landesministergesetzes
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
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Einschnitte
bei Sonderzahlungen
für Beamte besiegelt
Rot-Grüne Mehrheit
billigt Gesetzentwurf der Regierung
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Kiel (SHL/lno) Die Beamten in Schleswig-Holstein werden zu
Weihnachten und in der Urlaubszeit künftig weniger Geld in der
Tasche haben. Mit den Stimmen von Rot-Grün hat der
Landtag am Mittwoch, 12. November 2003,
in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der Landesregierung zu den
Sonderzahlungen verabschiedet. Für höhere Besoldungsgruppen wird das Urlaubsgeld gestrichen. Das
Weihnachtsgeld von bislang 86 Prozent der Dezember-Bezüge wird für
alle Beamte reduziert. Die Regierung will damit den Haushalt entlasten.
Die Opposition reagierte mit heftiger Kritik. Zuvor hatten FDP und SSW in getrennten Anträgen
vergeblich versucht, Einfluss auf den Entwurf zu nehmen.
Die FDP wollte per Änderungsantrag die Abstimmung
über die Beamten-Sonderzahlungen mit einer Änderung des
Landesministergesetzes verbinden. Inhalt:
Landesminister sollen auf Weihnachts- und Urlaubsgeld
komplett verzichten. Der SSW wollte die unteren Besoldungsgruppen durch
die Erhöhung des Grundbetrages für die Sonderzahlungen
entlasten.
Aus den Reihen der Union wurde vor allem Kritik am
Beratungsverfahren zum Gesetzentwurf laut. Dieses habe unter zu
großem Zeitdruck stattgefunden. Die geplanten Kürzungen seien
sozial unverträglich und führten zudem zu unmotivierten
Landesmitarbeitern. Die FDP monierte, dass Beamte für mehr
Arbeit weniger Geld bekommen sollen. Stattdessen müsse das Land
weniger Aufgaben mit weniger Personal ordentlich erfüllen.
Rot-Grün rechtfertigte die angestrebten Kürzungen mit der
Notwendigkeit zur drastischen Haushaltskonsolidierung. Der
Schritt falle nicht leicht, jedoch seien strukturelle
Entlastungen von jährlich 38 Millionen Euro nicht anders zu
erreichen. Dennoch verfüge Schleswig-Holstein in der Frage der
Sonderzahlungen über die sozialste Regelung unter allen
Bundesländern, betonte Finanzminister Ralf Stegner (SPD).
Die Gewerkschaft der Polizei beklagte, ihre Mitglieder hätten
durch die Beschlüsse jährlich bis zu 1.660 Euro weniger in der Tasche
und könnten dementsprechend auch weniger konsumieren. Wenn ihr Einkommen einer beliebigen Haushaltspolitik ausgesetzt werde,
gefährde das zudem die Loyalität der Staatsdiener. Im Zuge der im
Bund beschlossenen Öffnungsklausel müssen nun die Besoldungsgruppen
ab A11, wie etwa Lehrer oder Hauptkommissare, komplett auf Urlaubsgeld verzichten.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der FDP (15/3028) wurde in namentlicher
Abstimmung mit 44 Nein-, 39 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen
abgelehnt. Der Änderungsantrag des SSW (15/3033) wurde mit den
Stimmen von Rot-Grün gegen die Stimmen von FDP und SSW bei
Enthaltung der CDU abgelehnt. Der Gesetzentwurf der
Landesregierung (15/2901) wurde mit den Stimmen von Rot-Grün
gegen die Stimmen von CDU, FDP und SSW verabschiedet. Der Antrag
der CDU (15/2644) wurde mit den Stimmen von Rot-Grün und des
SSW gegen die Stimmen von CDU, FDP abgelehnt.
Hauptredner:
Thomas Rother (SPD),
Monika Schwalm (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Monika Heinold
(B´90/Grüne), Anke Spoorendonk (SSW), Finanzminister Ralf
Stegner (SPD)
Hintergrund:
Nach der von Bundestag
und Bundesrat beschlossenen Öffnungsklausel bei der
Beamtenbesoldung hat die Landesregierung eine Reduzierung
des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes auf den Weg gebracht.
Geplant ist, das Urlaubsgeld für die
Besoldungsgruppen oberhalb von A10 zu streichen. Die Gruppen
bis einschließlich A8 erhalten nach wie vor 322,34 Euro,
bei den Gruppen A9 und A10 bleibt es bei 255,69 Euro.
Das Weihnachtsgeld, das im vergangenen Jahr
für alle Beamten 86,31 Prozent der Dezember-Bezüge
betragen hat, soll ab diesem Jahr ebenfalls herabgesetzt
werden. Die Gruppen A2 bis A6 erhalten in diesem Jahr 70
Prozent des Dezembergehalts, bei den Gruppen A7 bis A9 sind
es 67 Prozent, bei A10 bis A13 sowie C1 und W1 sollen es 64
Prozent sein. Alle übrigen sinken auf 60 Prozent.
Schleswig-Holstein ist eines von elf Bundesländern,
die derartige Einschnitte vornehmen. Einer Umfrage der
"Financial Times Deutschland" zufolge würde
dadurch das Personalbudget von Bund und Ländern, das bei
insgesamt 124 Milliarden Euro pro Jahr liegt, um 1,1
Milliarden Euro in diesem und um 1,9 Milliarden Euro im
nächsten Jahr entlastet. Das Deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung befürchtet durch die Sparmaßnahmen
einen dämpfenden Effekt auf die Konjunktur.
Demgegenüber schlägt die CDU-Fraktion eine
Verteilung des Weihnachtsgeldes auf die zwölf
Monatsbesoldungen vor.
Die FDP will - per Änderungsantrag - die Abstimmung
über die Beamten-Sonderzahlungen mit einer Änderung des
Landesministergesetzes verbinden. Inhalt: Auch
Landesminister sollen auf Weihnachts- und Urlaubsgeld
verzichten.
mehr
Informationen: Landtagsdebatte
plenum-online,
September 2003
(www.www.sh-landtag.de/plenumonline/september2003/texte/
10_38_sonderzahlung_oeffdienst.htm)
Stichwort: Namentliche
Abstimmung
Laut Paragraph 63 der Geschäftsordnung des Landtags
muss eine namentliche Abstimmung dann stattfinden, wenn sie
vor der Eröffnung der Abstimmung von achtzehn Abgeordneten
verlangt wird. Die Abgeordneten geben in diesem Fall ihre
Stimme nach Aufruf ihrer Namen ab.
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Landtag will Ministerpensionen
neu regeln
Erneut Vorwürfe gegen
Rot-Grün
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Kiel (lno). Ex-Minister mit vorheriger Beamtenlaufbahn sollen
nach dem Willen des schleswig-holsteinischen Landtags keine erhöhten
Pensionen mehr erhalten. Für eine entsprechende Änderung des Landesministergesetzes sprachen sich am Mittwoch,
12. November 2003, in Erster Lesung Redner aller Parlamentsparteien aus. Bislang muss Ministern
nach einem Gerichtsurteil ihre gesamte Beamtenzeit beim Ruhegehalt
angerechnet werden. CDU, FDP und SSW warfen der rot-grünen Landesregierung vor, zu spät auf das 2001 gefällte Urteil reagiert
und das Parlament getäuscht zu haben.
Finanzminister Ralf Stegner (SPD) will mit seinem Gesetzentwurf
das Ministergesetz vom Beamtenversorgungsgesetz des Bundes abkoppeln
und so die Pensionen auf Normalmaß herunterfahren. Hintergrund ist
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig. Es billigte
Ex-Umweltminister Berndt Heydemann (parteilos/1988-1993, Foto), der vorher
Universitätsprofessor gewesen war, eine deutlich verbesserte Berechnung der Versorgungsbezüge zu. Das Land musste etwa 100.000
Euro nachzahlen.
FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki lobte zwar die Initiative:
"Ich möchte mich beim Finanzminister für den vorgelegten Gesetzentwurf
bedanken." Durch die lange Untätigkeit der Regierung seit der
Entscheidung des OVG sei dem Land allerdings ein Schaden entstanden,
da in der Zwischenzeit weitere ausgeschiedene Minister höhere Pensionsansprüche hätten, als es der Gesetzgeber ursprünglich
vorgesehen habe.
CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Kayenburg warf
Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) vor, den Landtag zu spät über
den Fall Heydemann informiert zu haben: "Das ist der Versuch der
Täuschung von Öffentlichkeit und Parlament." Angesichts der Kürzungen
bei Beamteneinkommen müsse zudem auch bei Ministern etwa über Weihnachtsgeldkürzungen diskutiert werden.
Monika Heinold von den Grünen forderte eine einheitlich geregelte Altersversorgung von
Beamten und Angestellten. "Dann wäre es auch deutlich einfacher, die
Sonderregelungen von Parlamentariern und Ministern abzuschaffen."
Hauptredner:
Finanzminister Ralf Stegner (SPD), Martin Kayenburg (CDU),
Ursula Kähler (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Monika Heinold
(B´90/Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Das
Landes-Finanzministerium will mit einem Entwurf zur
Änderung des Landesministergesetzes die
Pensionsansprüche ehemaliger Landesminister neu regeln.
Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig
hatte Ex-Umweltminister Berndt Heydemann (parteilos/Foto), der
vor seiner Zeit im Kabinett (1988-1993)
Universitätsprofessor gewesen war, das Recht auf deutlich
verbesserte Versorgungsbezüge zugebilligt. Heydemann
konnte unter Berufung auf das Beamten-Versorgungsgesetz
durchsetzen, dass auch die Jahre seiner Beamtentätigkeit
als Professor als Grundlage für Pensionszahlungen
herangezogen wurden. Resultat: Das Land muss ihm rund
100.000 Euro nachzahlen.
Das Urteil bedeutet, dass beispielsweise ein
Minister, der fünf Jahre der Regierung angehört und
zuvor 25 Jahre als Beamter gearbeitet hat, so behandelt
wird, als wäre er 30 Jahre Minister gewesen. Nach dem
Neuentwurf der Landesregierung sollen bei Ex-Ministern mit
vorheriger Beamtenlaufbahn nur noch fünf Jahre
anderweitige Dienstzeiten auf die Ministerpension
angerechnet werden.
mehr
Informationen: Landtagsdebatte
plenum-online,
September 2003
(www..sh-landtag.de/plenumonline/september2003/texte/
17_19_ausweise_ministerbezuege.htm)
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