Auf dieser Seite: Weihnachts-, Urlaubsgeld / Lebensarbeitszeit - Ministergesetz

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Top 9: 
Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung jährlicher Sonderzahlungen
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 15/2901
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(1. Lesung 96. Sitzung am 25. September 2003)
Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs.
15/3028
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW - Drs. 15/3033

Drucksache: 15/3010
-Plenarprotokoll-
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       gemeinsam mit:
Top 45: 
Sonderzuwendungen für Beamtinnen und Beamte
Verlängerung der Lebensarbeitszeit

Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 15/2644
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung 88. Sitzung am 9. Mai 2003)
Drucksache: 

 
15/2976

Top 10: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesministergesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 15/2922
-Plenarprotokoll-
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Einschnitte bei Sonderzahlungen
für Beamte besiegelt
Rot-Grüne Mehrheit billigt Gesetzentwurf der Regierung

Kiel (SHL/lno) Die Beamten in Schleswig-Holstein werden zu Weihnachten und in der Urlaubszeit künftig weniger Geld in der Tasche haben. Mit den Stimmen von Rot-Grün hat der Landtag  am Mittwoch, 12. November 2003, in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der Landesregierung zu den Sonderzahlungen verabschiedet. Für höhere Besoldungsgruppen wird das Urlaubsgeld gestrichen. Das Weihnachtsgeld von bislang 86 Prozent der Dezember-Bezüge wird für alle Beamte reduziert. Die Regierung will damit den Haushalt entlasten. Die Opposition reagierte mit heftiger Kritik. Zuvor hatten FDP und SSW in getrennten Anträgen vergeblich versucht, Einfluss auf den Entwurf zu nehmen. Die FDP wollte per Änderungsantrag die Abstimmung über die Beamten-Sonderzahlungen mit einer Änderung des Landesministergesetzes verbinden. Inhalt: Landesminister sollen auf Weihnachts- und Urlaubsgeld komplett verzichten. Der SSW wollte die unteren Besoldungsgruppen durch die Erhöhung des Grundbetrages für die Sonderzahlungen entlasten.

Aus den Reihen der Union wurde vor allem Kritik am Beratungsverfahren zum Gesetzentwurf laut. Dieses habe unter zu großem Zeitdruck stattgefunden. Die geplanten Kürzungen seien sozial unverträglich und führten zudem zu unmotivierten Landesmitarbeitern. Die FDP monierte, dass Beamte für mehr Arbeit weniger Geld bekommen sollen. Stattdessen müsse das Land weniger Aufgaben mit weniger Personal ordentlich erfüllen.

Rot-Grün rechtfertigte die angestrebten Kürzungen mit der Notwendigkeit zur drastischen Haushaltskonsolidierung. Der Schritt falle nicht leicht, jedoch seien strukturelle Entlastungen von jährlich 38 Millionen Euro nicht anders zu erreichen. Dennoch verfüge Schleswig-Holstein in der Frage der Sonderzahlungen über die sozialste Regelung unter allen Bundesländern, betonte Finanzminister Ralf Stegner (SPD).

Die Gewerkschaft der Polizei beklagte, ihre Mitglieder hätten durch die Beschlüsse jährlich bis zu 1.660 Euro weniger in der Tasche und könnten dementsprechend auch weniger konsumieren. Wenn ihr Einkommen einer beliebigen Haushaltspolitik ausgesetzt werde, gefährde das zudem die Loyalität der Staatsdiener. Im Zuge der im Bund beschlossenen Öffnungsklausel müssen nun die Besoldungsgruppen ab A11, wie etwa Lehrer oder Hauptkommissare, komplett auf Urlaubsgeld verzichten.

Abstimmung: Der Änderungsantrag der FDP (15/3028) wurde in namentlicher Abstimmung mit 44 Nein-, 39 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen abgelehnt. Der Änderungsantrag des SSW (15/3033) wurde mit den Stimmen von Rot-Grün gegen die Stimmen von FDP und SSW bei Enthaltung der CDU abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung (15/2901) wurde mit den Stimmen von Rot-Grün gegen die Stimmen von CDU, FDP und SSW verabschiedet. Der Antrag der CDU (15/2644) wurde mit den Stimmen von Rot-Grün und des SSW gegen die Stimmen von CDU, FDP abgelehnt.

Hauptredner: Thomas Rother (SPD), Monika Schwalm (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Monika Heinold (B´90/Grüne), Anke Spoorendonk (SSW), Finanzminister Ralf Stegner (SPD)

Hintergrund:
  Nach der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Öffnungsklausel bei der Beamtenbesoldung hat die Landesregierung eine Reduzierung des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes auf den Weg gebracht.
  Geplant ist, das Urlaubsgeld für die Besoldungsgruppen oberhalb von A10 zu streichen. Die Gruppen bis einschließlich A8 erhalten nach wie vor 322,34 Euro, bei den Gruppen A9 und A10 bleibt es bei 255,69 Euro.
  Das Weihnachtsgeld, das im vergangenen Jahr für alle Beamten 86,31 Prozent der Dezember-Bezüge betragen hat, soll ab diesem Jahr ebenfalls herabgesetzt werden. Die Gruppen A2 bis A6 erhalten in diesem Jahr 70 Prozent des Dezembergehalts, bei den Gruppen A7 bis A9 sind es 67 Prozent, bei A10 bis A13 sowie C1 und W1 sollen es 64 Prozent sein. Alle übrigen sinken auf 60 Prozent.
  Schleswig-Holstein ist eines von elf Bundesländern, die derartige Einschnitte vornehmen. Einer Umfrage der "Financial Times Deutschland" zufolge würde dadurch das Personalbudget von Bund und Ländern, das bei insgesamt 124 Milliarden Euro pro Jahr liegt, um 1,1 Milliarden Euro in diesem und um 1,9 Milliarden Euro im nächsten Jahr entlastet. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung befürchtet durch die Sparmaßnahmen einen dämpfenden Effekt auf die Konjunktur.
  Demgegenüber schlägt die CDU-Fraktion eine Verteilung des Weihnachtsgeldes auf die zwölf Monatsbesoldungen vor.
  Die FDP will - per Änderungsantrag - die Abstimmung über die Beamten-Sonderzahlungen mit einer Änderung des Landesministergesetzes verbinden. Inhalt: Auch Landesminister sollen auf Weihnachts- und Urlaubsgeld verzichten.

mehr Informationen: Landtagsdebatte plenum-online, September 2003
(www.www.sh-landtag.de/plenumonline/september2003/texte/
10_38_sonderzahlung_oeffdienst.htm)

Stichwort: Namentliche Abstimmung
Laut Paragraph 63 der Geschäftsordnung des Landtags muss eine namentliche Abstimmung dann stattfinden, wenn sie vor der Eröffnung der Abstimmung von achtzehn Abgeordneten verlangt wird. Die Abgeordneten geben in diesem Fall ihre Stimme nach Aufruf ihrer Namen ab.

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Landtag will Ministerpensionen
neu regeln
Erneut Vorwürfe gegen Rot-Grün

Kiel (lno). Ex-Minister mit vorheriger Beamtenlaufbahn sollen nach dem Willen des schleswig-holsteinischen Landtags keine erhöhten Pensionen mehr erhalten. Für eine entsprechende Änderung des Landesministergesetzes sprachen sich am Mittwoch, 12. November 2003,  in Erster Lesung Redner aller Parlamentsparteien aus. Bislang muss Ministern nach einem Gerichtsurteil ihre gesamte Beamtenzeit beim Ruhegehalt angerechnet werden. CDU, FDP und SSW warfen der rot-grünen Landesregierung vor, zu spät auf das 2001 gefällte Urteil reagiert und das Parlament getäuscht zu haben.

Finanzminister Ralf Stegner (SPD) will mit seinem Gesetzentwurf das Ministergesetz vom Beamtenversorgungsgesetz des Bundes abkoppeln und so die Pensionen auf Normalmaß herunterfahren. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig. Es billigte Ex-Umweltminister Berndt Heydemann (parteilos/1988-1993, Foto), der vorher Universitätsprofessor gewesen war, eine deutlich verbesserte Berechnung der Versorgungsbezüge zu. Das Land musste etwa 100.000 Euro nachzahlen.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki lobte zwar die Initiative: "Ich möchte mich beim Finanzminister für den vorgelegten Gesetzentwurf bedanken." Durch die lange Untätigkeit der Regierung seit der Entscheidung des OVG sei dem Land allerdings ein Schaden entstanden, da in der Zwischenzeit weitere ausgeschiedene Minister höhere Pensionsansprüche hätten, als es der Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen habe.

CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Kayenburg warf Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) vor, den Landtag zu spät über den Fall Heydemann informiert zu haben: "Das ist der Versuch der Täuschung von Öffentlichkeit und Parlament." Angesichts der Kürzungen bei Beamteneinkommen müsse zudem auch bei Ministern etwa über Weihnachtsgeldkürzungen diskutiert werden. Monika Heinold von den Grünen forderte eine einheitlich geregelte Altersversorgung von Beamten und Angestellten. "Dann wäre es auch deutlich einfacher, die Sonderregelungen von Parlamentariern und Ministern abzuschaffen."

Hauptredner: Finanzminister Ralf Stegner (SPD), Martin Kayenburg (CDU), Ursula Kähler (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Monika Heinold (B´90/Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

Hintergrund:
  Das Landes-Finanzministerium will mit einem Entwurf zur Änderung des Landesministergesetzes die Pensionsansprüche ehemaliger Landesminister neu regeln.
  Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte Ex-Umweltminister Berndt Heydemann (parteilos/Foto), der vor seiner Zeit im Kabinett (1988-1993) Universitätsprofessor gewesen war, das Recht auf deutlich verbesserte Versorgungsbezüge zugebilligt. Heydemann konnte unter Berufung auf das Beamten-Versorgungsgesetz durchsetzen, dass auch die Jahre seiner Beamtentätigkeit als Professor als Grundlage für Pensionszahlungen herangezogen wurden. Resultat: Das Land muss ihm rund 100.000 Euro nachzahlen.
  Das Urteil bedeutet, dass beispielsweise ein Minister, der fünf Jahre der Regierung angehört und zuvor 25 Jahre als Beamter gearbeitet hat, so behandelt wird, als wäre er 30 Jahre Minister gewesen. Nach dem Neuentwurf der Landesregierung sollen bei Ex-Ministern mit vorheriger Beamtenlaufbahn nur noch fünf Jahre anderweitige Dienstzeiten auf die Ministerpension angerechnet werden.

mehr Informationen: Landtagsdebatte plenum-online, September 2003
(www..sh-landtag.de/plenumonline/september2003/texte/
17_19_ausweise_ministerbezuege.htm)

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