Top 14:
Entwurf eines Gesetzes
zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
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Top 52:
Bericht zur
Situation der Bildungsstätten in Schleswig-Holstein
Bericht der Landesregierung |
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Rundfunkänderungsstaatsvertrag
in Erster Lesung beraten
Umsetzung zum 1. April
2004 geplant
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Kiel (SHL). Der Landtag hat am
Mittwoch, 12. November 2003, einen von der Landesregierung
vorgelegten Gesetzentwurf zum Siebten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Erster Lesung beraten.
Einhellig sprachen sich die Abgeordneten für mehr Qualität in
den Medien-Angeboten aus. Die Regierungschefs der
Bundesländer haben den Änderungsvertrag bereits im September
unterzeichnet. Er soll nach
parlamentarischer Beratung zum 1. April 2004 in Kraft
treten.
Dem Vertragswerk zufolge sollen die
öffentlich-rechtlichen Anbieter ARD, ZDF und
Deutschlandradio künftig alle zwei Jahre einen Bericht
über ihre wirtschaftliche Situation und ihre
Programmplanungen vorlegen. Online-Angebote der
Öffentlich-Rechtlichen sollen ausschließlich
programmbezogen sein. Und: Die privaten Kanäle werden zur
Ausstrahlung von Regionalprogrammen verpflichtet. Das
bedeutet, dass die Schleswig-Holsteiner auch in Zukunft
wochentags die Sendungen "Live aus Kiel" (17.30
Uhr, Sat1) und "Guten Abend" (18.00 Uhr, RTL)
sehen können.
Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) bezeichnete den
Staatsvertrag als "weiteren Schritt zu einer Reform der
Medienneuordnung". Die SPD-Abgeordnete Gisela Böhrk (SPD)
begriff den Vertrag als Chance für ARD und ZDF, ihr eigenes
Profil zu schärfen. Wichtig sei eine Neubelebung der Debatte
über Qualitätssicherungssysteme im öffentlichen Rundfunk.
Seichte Unterhaltungssendungen eindämmen
Oppositionsführer Martin Kayenburg monierte, dass das
Parlament den Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nur noch
"abnicken" könne. Dies sei insbesondere mit Blick auf
die Frage der Gebührenerhöhung problematisch, da diese
letztlich auf die Politik zurückfalle. Der Oppositionsführer
will bei den Öffentlich-Rechtlichen die seichten
Unterhaltungssendungen eindämmen. Auch
Wolfgang Kubicki (FDP) forderte die öffentlichen rechtlichen
Rundfunkanstalten auf, sich künftig auf mehr Qualität in ihren
Programmen zu besinnen. Nur so könnten sie sich von den
privaten Anbietern erfolgreich absetzen.
Irene Fröhlich (Grüne) stellte zusammen mit ihrer Kollegin
Anke Spoorendonk (SSW) die Frage, ob es sinnvoll sei, die
Rundfunksender dazu zu verpflichten, mehr deutschsprachige Musik
zu spielen. In diesem Zusammenhang müssten in
Schleswig-Holstein auch die Minderheiten und ihre Interessen
berücksichtigt werden.
Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Die Regierungschefs der
Bundesländer haben im September den Siebten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, der nach
parlamentarischer Beratung zum 1. April 2004 in Kraft
treten soll.
Laut dem Vertragswerk sollen die
öffentlich-rechtlichen Anbieter ARD, ZDF und
Deutschlandradio künftig alle zwei Jahre einen Bericht
über ihre wirtschaftliche Situation und ihre
Programmplanungen vorlegen. Online-Angebote der
Öffentlich-Rechtlichen sollen ausschließlich
programmbezogen sein. Und: Die privaten Kanäle werden zur
Ausstrahlung von Regionalprogrammen verpflichtet. Das
bedeutet, dass die Schleswig-Holsteiner auch in Zukunft
wochentags die Sendungen "Live aus Kiel" (17.30
Uhr, Sat1) und "Guten Abend" (18.00 Uhr, RTL)
sehen können.
Die Hoheit über Hörfunk und Fernsehen ist eine
der zentalen Kompetenzen der Bundesländer.
Stichwort: Rundfunkstaatsvertrag
Internet: ABC
der ARD,
(.http://db.ard.de/abc/CONTENT.ergebnis?p_id=64&p_typ=eg)
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Bildungsstätten im
Bildungsausschuss
Überweisung ohne
Aussprache
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Kiel (SHL). Ohne
Aussprache hat der Landtag einen Bericht der rot-grünen
Landesregierung zur Situation der Bildungsstätten im Lande an
den zuständigen Ausschuss überwiesen. In Schleswig-Holstein
gibt es fünf so genannte Förderkonzept-Bildungsstätten
(Akademie Sankelmark, Jugendhof Scheersberg, Landvolkshochschule
Koppelsberg, Nordseeakademie Leck, Nordkolleg Rendsburg), zwei
Jugendbildungsstätten, vier Bildungsstätten im Sozialbereich,
elf Umweltbildungsstätten, 34 Familienbildungsstätten sowie 88
Berufsbildungsstätten an 33 Orten. Die berufliche, politische
und allgemeine Aus- und Weiterbildung ist unter dem Stichwort
"lebenslanges Lernen" laut Regierungsbericht ein
wichtiger Faktor für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort.
Das Land fördert deshalb die Bildungs-Einrichtungen im Lande
finanziell. Träger der Einrichtungen sind das Land, Kreise und
Kommunen, Vereine, Verbände oder Kirchen.
Hintergrund:
In
Schleswig-Holstein gibt es fünf so genannte
Förderkonzept-Bildungsstätten (Akademie Sankelmark,
Jugendhof Scheersberg, Landvolkshochschule Koppelsberg,
Nordseeakademie Leck, Nordkolleg Rendsburg), zwei
Jugendbildungsstätten, vier Bildungsstätten im
Sozialbereich, elf Umweltbildungsstätten, 34
Familienbildungsstätten sowie 88 Berufsbildungsstätten
an 33 Orten. Die berufliche, politische und allgemeine
Aus- und Weiterbildung ist unter dem Stichwort
"lebenslanges Lernen" laut Regierungsbericht ein
wichtiger Faktor für einen erfolgreichen
Wirtschaftsstandort. Das Land fördert deshalb die
Bildungs-Einrichtungen im Lande finanziell. Träger der
Einrichtungen sind das Land, Kreise und Kommunen, Vereine,
Verbände oder Kirchen.
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Informationen: Info-Netz-Weiterbildung
in SH
(www.weiterbildung-sh.de/
)
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