Auf dieser Seite: Rundfunkänderungs-Staatsvertrag - Bildungsstätten

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Top 14: 
Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/2961
-Plenarprotokoll-
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Top 52: 
Bericht zur Situation der Bildungsstätten in Schleswig-Holstein
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3002
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Rundfunkänderungsstaatsvertrag
in Erster Lesung beraten

Umsetzung zum 1. April 2004 geplant

Kiel (SHL). Der Landtag hat am Mittwoch, 12. November 2003, einen von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Erster Lesung beraten. Einhellig sprachen sich die Abgeordneten für mehr Qualität in den Medien-Angeboten aus. Die Regierungschefs der Bundesländer haben den Änderungsvertrag bereits im September unterzeichnet. Er soll nach parlamentarischer Beratung zum 1. April 2004 in Kraft treten.

Dem Vertragswerk zufolge sollen die öffentlich-rechtlichen Anbieter ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig alle zwei Jahre einen Bericht über ihre wirtschaftliche Situation und ihre Programmplanungen vorlegen. Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen sollen ausschließlich programmbezogen sein. Und: Die privaten Kanäle werden zur Ausstrahlung von Regionalprogrammen verpflichtet. Das bedeutet, dass die Schleswig-Holsteiner auch in Zukunft wochentags die Sendungen "Live aus Kiel" (17.30 Uhr, Sat1) und "Guten Abend" (18.00 Uhr, RTL) sehen können. 

Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) bezeichnete den Staatsvertrag als "weiteren Schritt zu einer Reform der Medienneuordnung". Die SPD-Abgeordnete Gisela Böhrk (SPD) begriff den Vertrag als Chance für ARD und ZDF, ihr eigenes Profil zu schärfen. Wichtig sei eine Neubelebung der Debatte über Qualitätssicherungssysteme im öffentlichen Rundfunk.

Seichte Unterhaltungssendungen eindämmen

Oppositionsführer Martin Kayenburg monierte, dass das Parlament den Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nur noch "abnicken" könne. Dies sei insbesondere mit Blick auf die Frage der Gebührenerhöhung problematisch, da diese letztlich auf die Politik zurückfalle. Der Oppositionsführer will bei den Öffentlich-Rechtlichen die seichten Unterhaltungssendungen eindämmen. Auch Wolfgang Kubicki (FDP) forderte die öffentlichen rechtlichen Rundfunkanstalten auf, sich künftig auf mehr Qualität in ihren Programmen zu besinnen. Nur so könnten sie sich von den privaten Anbietern erfolgreich absetzen.

Irene Fröhlich (Grüne) stellte zusammen mit ihrer Kollegin Anke Spoorendonk (SSW) die Frage, ob es sinnvoll sei, die Rundfunksender dazu zu verpflichten, mehr deutschsprachige Musik zu spielen. In diesem Zusammenhang müssten in Schleswig-Holstein auch die Minderheiten und ihre Interessen berücksichtigt werden.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Die Regierungschefs der Bundesländer haben im September den Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, der nach parlamentarischer Beratung zum 1. April 2004 in Kraft treten soll.
  Laut dem Vertragswerk sollen die öffentlich-rechtlichen Anbieter ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig alle zwei Jahre einen Bericht über ihre wirtschaftliche Situation und ihre Programmplanungen vorlegen. Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen sollen ausschließlich programmbezogen sein. Und: Die privaten Kanäle werden zur Ausstrahlung von Regionalprogrammen verpflichtet. Das bedeutet, dass die Schleswig-Holsteiner auch in Zukunft wochentags die Sendungen "Live aus Kiel" (17.30 Uhr, Sat1) und "Guten Abend" (18.00 Uhr, RTL) sehen können.
  Die Hoheit über Hörfunk und Fernsehen ist eine der zentalen Kompetenzen der Bundesländer.

Stichwort: Rundfunkstaatsvertrag
Internet: ABC der ARD, (.http://db.ard.de/abc/CONTENT.ergebnis?p_id=64&p_typ=eg)

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Bildungsstätten im Bildungsausschuss
Überweisung ohne Aussprache

Kiel (SHL). Ohne Aussprache hat der Landtag einen Bericht der rot-grünen Landesregierung zur Situation der Bildungsstätten im Lande an den zuständigen Ausschuss überwiesen. In Schleswig-Holstein gibt es fünf so genannte Förderkonzept-Bildungsstätten (Akademie Sankelmark, Jugendhof Scheersberg, Landvolkshochschule Koppelsberg, Nordseeakademie Leck, Nordkolleg Rendsburg), zwei Jugendbildungsstätten, vier Bildungsstätten im Sozialbereich, elf Umweltbildungsstätten, 34 Familienbildungsstätten sowie 88 Berufsbildungsstätten an 33 Orten. Die berufliche, politische und allgemeine Aus- und Weiterbildung ist unter dem Stichwort "lebenslanges Lernen" laut Regierungsbericht ein wichtiger Faktor für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort. Das Land fördert deshalb die Bildungs-Einrichtungen im Lande finanziell. Träger der Einrichtungen sind das Land, Kreise und Kommunen, Vereine, Verbände oder Kirchen.

Hintergrund:
  In Schleswig-Holstein gibt es fünf so genannte Förderkonzept-Bildungsstätten (Akademie Sankelmark, Jugendhof Scheersberg, Landvolkshochschule Koppelsberg, Nordseeakademie Leck, Nordkolleg Rendsburg), zwei Jugendbildungsstätten, vier Bildungsstätten im Sozialbereich, elf Umweltbildungsstätten, 34 Familienbildungsstätten sowie 88 Berufsbildungsstätten an 33 Orten. Die berufliche, politische und allgemeine Aus- und Weiterbildung ist unter dem Stichwort "lebenslanges Lernen" laut Regierungsbericht ein wichtiger Faktor für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort. Das Land fördert deshalb die Bildungs-Einrichtungen im Lande finanziell. Träger der Einrichtungen sind das Land, Kreise und Kommunen, Vereine, Verbände oder Kirchen.

mehr Informationen: Info-Netz-Weiterbildung in SH
(www.weiterbildung-sh.de/ )

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