Auf dieser Seite: Altenpflege - Hospize

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Top 15: 
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/2984
-Plenarprotokoll-
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Top 53: 
Bericht über die Förderung der Hospizbewegung und Hospizeinrichtungen in Schleswig-Holstein
Landtagsbeschluss vom 26. September 2003 - Drs. 15/2867
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3019
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Neue Regelung für Altenpflege-Ausbildung
Gesetzentwurf an Sozialausschuss überwiesen

Kiel (SHL). Angesichts der demografischen Entwicklung plant die Landesregierung auf Basis eines Bundesgesetzes neue Richtlinien für die Ausbildung in der Altenpflege. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung am Freitag, 14. November 2003, dem Landtag zur Ersten Lesung vorgelegt. Mit einem verbindlichen Rahmenlehrplan soll das Anforderungsprofil für Altenpfleger gesteigert werden und mehr Praxis in die Ausbildung kommen. Die Ausbildungszeit soll auf mindestens ein Jahr festgelegt werden. Das Land will diesen Bereich weiterhin mit 2,5 Millionen Euro jährlich fördern. Die Opposition stimmte dem Entwurf in weiten Teilen zu. Der Gesetzentwurf wurde an den Sozialausschuss überwiesen.

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2002 fällt die Ausbildung in der Altenpflege in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung, die dem Bund im Zweifelsfall Vorrang vor den Ländern einräumt. Von diesem Vorrang hat der Bundestag durch ein am 1. August 2003 in Kraft getretenes Bundes-Altenpflegegesetz Gebrauch gemacht. Dadurch sind entsprechende landesrechtliche Regelungen hinfällig. Vor diesem Hintergrund muss die Altenpflege-Ausbildung in Schleswig-Holstein neu organisiert werden. Ausgenommen von dieser Regelung hat das Bundesverfassungsgericht die Ausbildung in der Altenpflege-Hilfe. Sie verbleibt in der Zuständigkeit des Landessozialministeriums und soll mindestens ein Jahr betragen.

Hauptredner: Ute Erdsiek-Rave (SPD), Helga Kleiner (CDU), Andreas Beran (SPD), Veronika Kolb (FDP), Angelika Birk (B´90/Grüne), Silke Hinrichsen (SSW).

Hintergrund:

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Hospize

  Verlegt auf spätere Tagung

Hauptredner:

Hintergrund:
  Hospizeinrichtungen haben das Ziel, unheilbar Kranken ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Sterbende, für die ein Aufenthalt in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist, werden in stationären Hospizen betreut. Ambulante Einrichtungen kümmern sich um Patienten in deren häuslicher Umgebung.
  Laut Regierungsbericht gibt es in Schleswig-Holstein derzeit drei stationäre Hospize mit insgesamt 33 Plätzen: das Haus Porsefeld in Rendsburg, das Rickers-Kock-Haus in Lübeck und das FONTIVA-Zentrum in Geesthacht. Hinzu kommen 33 Hospizgruppen, die in der ambulanten Arbeit tätig sind. Drei weitere solche Gruppen befinden sich im Aufbau.
  Die Arbeit in den Hospizeinrichtungen ist in der Regel ehrenamtlich. Die Gruppen finanzieren sich größtenteils durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördervereine. Zudem sind die Hospize im Lande im laufenden Jahr mit rund 291.000 Euro durch die Krankenkassen sowie mit knapp 19.000 Euro durch das Land gefördert worden.

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