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Neue Regelung für
Altenpflege-Ausbildung
Gesetzentwurf an
Sozialausschuss überwiesen
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Kiel (SHL). Angesichts der demografischen
Entwicklung plant die Landesregierung auf Basis eines
Bundesgesetzes neue Richtlinien für die Ausbildung in der
Altenpflege. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die
Landesregierung am Freitag, 14. November 2003, dem Landtag zur
Ersten
Lesung vorgelegt. Mit einem verbindlichen Rahmenlehrplan soll
das Anforderungsprofil für Altenpfleger gesteigert werden und
mehr Praxis in die Ausbildung kommen. Die Ausbildungszeit soll
auf mindestens ein Jahr festgelegt werden. Das Land will diesen
Bereich weiterhin mit 2,5 Millionen Euro jährlich fördern.
Die Opposition stimmte dem Entwurf in weiten Teilen zu.
Der Gesetzentwurf wurde an den Sozialausschuss
überwiesen.
Laut einem Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2002 fällt die
Ausbildung in der Altenpflege in den Bereich der konkurrierenden
Gesetzgebung, die dem Bund im Zweifelsfall Vorrang vor den
Ländern einräumt. Von diesem Vorrang hat der Bundestag durch
ein am 1. August 2003 in Kraft getretenes
Bundes-Altenpflegegesetz Gebrauch gemacht. Dadurch sind
entsprechende landesrechtliche Regelungen hinfällig. Vor diesem
Hintergrund muss die Altenpflege-Ausbildung in
Schleswig-Holstein neu organisiert werden. Ausgenommen von dieser Regelung hat das
Bundesverfassungsgericht die Ausbildung in der
Altenpflege-Hilfe. Sie verbleibt in der Zuständigkeit des
Landessozialministeriums und soll mindestens ein Jahr
betragen.
Hauptredner:
Ute Erdsiek-Rave
(SPD), Helga Kleiner (CDU), Andreas Beran (SPD), Veronika Kolb
(FDP), Angelika Birk (B´90/Grüne), Silke Hinrichsen (SSW).
Hintergrund:
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