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Auf
dieser Seite: Studiengebühren
- Gymnasiale Oberstufe
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Top 16:
Entwurf eines Gesetzes
über die Studiengebühren an staatlichen Hochschulen des Landes
Schleswig-Holstein (Studiengebührengesetz - StudienGebG)
Gesetzentwurf der Fraktion
der FDP |
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Top 35:
Neuordnung der
gymnasialen Oberstufe
Antrag der Fraktion
der CDU |
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Verlegt
auf spätere Tagung
Hauptredner:
Hintergrund:
Der
FDP-Gesetzentwurf sieht die Einführung von
Studiengebühren an schleswig-holsteinischen Hochschulen
vor. Die Liberalen beabsichtigen, jedem Studenten ein
"Bildungsguthaben" in Höhe der Regelstudienzeit
des gewählten Studiums zuzüglich eines
Prüfungssemesters sowie vier weiterer Semester
zuzugestehen. Wer nach Ablauf dieser Frist keinen
Abschluss erreicht hat, soll pro Semester 500 Euro an die
Hochschule zahlen. Gasthörer sollen pro Semester 100 Euro
aufbringen.
mehr
Informationen zu Debatten um Studiengebühren:
plenum-online,
Mai 2003; plenum-online,
Juni 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2003/texte/
03_22_unigebuehren_ferien.htm;
www..sh-landtag.de/plenumonline/juni2003/texte/
07_13_hochschule_zentralabi.htm)
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Verlegt
auf spätere Tagung
Hauptredner:
Hintergrund:
Die CDU schlägt
eine Reform der gymnasialen Oberstufe in
Schleswig-Holstein vor. Unter anderem sollen in den
"Kernfächern" Deutsch, Mathematik sowie einer
Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 12 und 13 vier
Wochenstunden Unterricht erteilt werden. Außerdem sind
vier Wochenstunden in einem Wahlpflicht- und Neigungsfach
vorgesehen. Alle Fremdsprachen sollen mit Beginn des
Kurssystems ebenfalls vierstündig unterrichtet werden und
zwei Naturwissenschaften im Kurssystem verbindlich sein.
Das Abitur soll in vier schriftlichen Prüfungen, darunter
in den drei Kernfächern, sowie einer mündlichen Prüfung
abgelegt werden.
Zurzeit sind in den Leistungskursen fünf
Unterrichtsstunden vorgesehen. Grundkurse in Deutsch,
Mathematik sowie Substitutionskurse und Fremdsprachen sind
dreistündig, übrige Kurse zwei- oder dreistündig. Das
Abitur wird in vier Fächern abgelegt: In den beiden
Leistungskursen und einem weiteren Fach schriftlich sowie
in einer mündlichen Prüfung.
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