Auf dieser Seite: Informationspflicht der Schulen - "Kopftuch-Urteil"

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Top 18: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/3009
-Plenarprotokoll-
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Top 36: 
Konsequenzen der Landesregierung aus dem "Kopftuch-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/3008
-Plenarprotokoll-
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Was treiben die Sprösslinge
in der Schule?

CDU will Informationsfluss verbessern / Landtag berät Gesetzentwurf in Erster Lesung

Kiel (SHL). Die Christdemokraten sagen Schulschwänzern den Kampf an. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die CDU-Landtagsfraktion dem Landtag am Freitag, 14. November 2003, vorgelegt. Danach soll eine verbesserte Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern insbesondere dem unerlaubten Fernbleiben von der Schule Einhalt gebieten. Eltern hätten ein Recht darauf, betonte Sylvia Eisenberg (CDU), über Auffälligkeiten ihrer Sprösslinge informiert zu werden. Während die Initiative der Union den Beifall der Liberalen fand, bekundeten Regierungskoalition und SSW Skepsis. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde einstimmig in den Bildungsausschuss überwiesen.

Der SPD-Abgeordnete Henning Höppner verwies darauf, dass die bestehenden rechtlichen Richtlinien bereits eine Informationspflicht seitens der Schule vorsähen. Demgegenüber sprach sich Ekkehard Klug (FDP) mit dem Argument, dass die bestehenden Gesetze verbessert werden müssten, für die Gesetzesvorlage der Union aus. 

Bedenken meldete Angelika Birk (Grüne) an. Sie befürchtete eine Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Eltern und Kindern durch das Gesetz. Lars Harms (SSW) wiederum sah bereits einen ausreichenden Informationsfluss zwischen Eltern und Lehrern als gegeben. Kritik kam auch von Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD): Ein solches Gesetz könne die Wirklichkeit nicht verändern.

Nach Schätzungen des Verbandes Bildung und Erziehung schwänzen fünf bis zehn Prozent der deutschen Schüler regelmäßig die Schule. Darunter befinden sich auch viele volljährige Besucher der gymnasialen Oberstufe. Der Gesetzentwurf hat auch diese Schüler im Blick. Den jungen Erwachsenen soll allerdings ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden.

Hintergrund:
  Die CDU will das Landesschulgesetz durch einen Paragraphen ergänzen. Inhalt: Die Schule soll dazu verpflichtet werden, Eltern und Erziehungsberechtigten von Schülern "über wesentliche, den Schüler betreffende Vorgänge" zu informieren – beispielsweise über die schulische Entwicklung und den Leistungsstand.
  Ein wachsendes Problem an deutschen Schulen ist die häufige Abwesenheit von Schülern. Der Verband Bildung und Erziehung schätzt den Anteil der regelmäßigen Schwänzer auf fünf bis zehn Prozent.

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Kopftuch-Verbot auch in Schleswig-Holstein umstritten
Ministerin schließt gesetzliche Schritte nicht aus

Kiel (SHL). Zu dem seit Monaten bundesweit in den Schlagzeilen stehenden Thema "Kopftuch in der Schule" hat der Landtag am Freitag, 14. November 2003, keine einheitliche Position eingenommen. SSW und auch Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) bekundeten Sympathie für einen CDU-Vorstoß zum Verbot der Kopfbedeckung muslimischer Lehrerinnen in schleswig-holsteinischen Klassenzimmern. SPD, FDP und Grüne mahnten dagegen, das Kopftuch sei nicht automatisch ein Zeichen von religiösem Fundamentalismus. Ob Schleswig-Holstein dem Beispiel anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern folgt und ein Gesetz gegen das Kopftuch im Staatsdienst erlässt, wird nun Gegenstand der Diskussion im Bildungsausschuss sein.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte im September entschieden, dass die Frage, ob eine Lehrerin im Klassenzimmer ein Kopftuch tragen darf oder nicht, in die Kultushoheit der Bundesländer fällt. Hintergrund war die Klage der afghanisch-stämmigen Pädagogin Fereshta Ludin gegen das Land Baden-Württemberg. Dort wurde ihr die Übernahme in den Schuldienst verweigert, weil sie darauf besteht, mit Kopftuch zu unterrichten. Das Kopftuch ist ein Symbol des Islams. 

Die Argumente im Plenum:

Sylvia Eisenberg (CDU): Das Kopftuch ist ein politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus. Die Zurschau-Stellung politischer Symbole ist in der Schule nicht erlaubt, deswegen: Das Kopftuch hat in staatlichen Schulen nichts zu suchen.

Henning Höppner (SPD): Das Kopftuch gehört in deutschen Städten inzwischen zum Alltagsbild. Schleswig-Holstein hat eine besondere Tradition bei der Beachtung der Rechte von Minderheiten. Es gibt also keinen Handlungsbedarf für einen vorschnellen Gesetzentwurf.

Ekkehard Klug (FDP): Das BVG-Urteil ist widersprüchlich.  Denn: Laut den Karlsruher Richtern kann das Kopftuch Ausdruck einer fundamentalistischen Haltung sein - muss es aber nicht. Insofern kann ein Verbot also auch ein Ausdruck staatlicher Intoleranz sein. Daher: Lieber gar kein Gesetz als ein schlechtes.

Angelika Birk (Grüne): Ein Verbot ist nicht hilfreich, denn es richtet sich gegen die Integration von Migranten und gegen Frauenrechte. Kinder empfinden das Kopftuch keineswegs als bedrohlich. Laut Zentralrat der Muslime gibt es bereits 30 bis 40 Beamtinnen mit Kopftuch bundesweit.

Silke Hinrichsen (SSW): Egal ob Kopftuch oder Kruzifix – religiöse Symbole haben in einer staatlichen Schule nichts zu suchen. Religion ist ausschließlich Privatsache. Wir müssen ein deutliches Signal setzen und Parteien-übergreifend, möglichst bundesweit, ein Kopftuchverbot erlassen.

Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD): Grundsätzlich hat der Staat die religiöse Neutralität zu wahren – deswegen sollte im Klassenzimmer kein Kopftuch getragen werden. Mir ist in Schleswig-Holstein kein Fall bekannt, der das Kopftuchtragen während des Dienstes betrifft. Deshalb ist eine übereilte Reaktion nicht geboten, zumal das Gesetzgebungsverfahren sich äußerst problematisch gestalten dürfte.

Hintergrund:
  Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat im September entschieden, dass die Frage, ob eine Lehrerin im Klassenzimmer ein Kopftuch tragen darf oder nicht, in die Kultushoheit der Bundesländer fällt. Hintergrund war die Klage der afghanisch-stämmigen Pädagogin Fereshta Ludin gegen das Land Baden-Württemberg, das ihr die Übernahme in den Schuldienst verweigert, weil sie darauf besteht, mit Kopftuch zu unterrichten. Das Kopftuch ist ein Symbol des Islams und verstößt nach Auffassung der baden-württembergischen Landesregierung gegen die religiöse Neutralitätspflicht an staatlichen Schulen. Ludin hingegen beruft sich auf die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit.
  Die Bundesrichter betonten, das Kopftuch in der Schule stelle zwar nicht grundsätzlich eine Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht dar. Ein Unterricht mit Kopftuch könne aber die Schüler beeinflussen und in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen.
  Das Kabinett in Baden-Württemberg hat unterdessen als erstes Bundesland einen eigenen Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot auf den Weg gebracht. Die Erste Lesung ist für den kommenden Januar vorgesehen. Auch die Landesregierung in Bayern will noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

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