Auf dieser Seite: Landesnaturschutzgesetz - "Umweltranking"

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Top 19: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/3011
-Plenarprotokoll-
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"Umweltranking"
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache:15/2968 
-Plenarprotokoll-
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Landesnaturschutzgesetz: 

CDU will Hürden abbauen
"Vorkaufsrechtverzichterklärung" in der Diskussion

Kiel (SHL). Die CDU möchte Hürden beim Erwerb von Immobilien abbauen und das erst im Mai neu gestaltete Landesnaturschutzgesetz erneut ändern. Derzeit muss jeder Immobilienkauf von der oberen Naturschutzbehörde zunächst durch eine sogenannte Vorkaufsrechtverzichterklärung ermöglicht werden. Da die Behörden die anlaufenden Anträge nicht mehr fristgerecht bearbeiten können, entstehen Verzögerungen, die bei den Verkäufern zu finanziellen Engpässen führen können, argumentierte die Union. Rot-Grün lehnte den Vorstoß ab. Umweltminister Klaus Müller (Grüne) hielt die jetzige Regelung für praktikabel und erklärte, dass ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht ein Rückschritt für den Naturschutz bedeuten würde.

CDU und FDP beklagten insbesondere die erheblichen Zeitverzögerungen, die bisher bei der Abwicklung von Immobilienverkäufen entstehen. Das Gesetz zeige in Bereichen hemmenden Einfluss, die nichts mit Naturschutz zu tun hätten. Der von der Landesregierung beschrittene Erlassweg, mit dem Unklarheiten beseitigt werden sollten, sei dafür ungeeignet.

Die rot-grüne Koalition hielt die Debatte für aufgebauscht. Es habe zunächst Mängel in dem Gesetz gegeben, räumten Sozialdemokraten und Grüne ein. Diese Fehler seien aber längst behoben. 

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig federführend an den Umweltausschuss, mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hauptredner: Herlich Marie Todsen-Reese (CDU), Konrad Nabel (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef Matthiessen (B´90/Grüne), Lars Harms SSW, Umweltminister Kalus Müller (B´90/Grüne)

Hintergrund:
  Das im Mai vom Landtag verabschiedete Landesnaturschutzgesetz sieht in Paragraph 40 vor, dass bei Immobilienverkäufen (Grundstücke, Wohnungen) der neue Eigentümer erst dann ins Grundbuch eingetragen werden kann, wenn eine so genannte "Vorkaufsrechtsverzichtserklärung" der oberen Naturschutzbehörde vorliegt. Bei dieser Behörde, dem Landesamt für Natur und Umwelt in Flintbek bei Kiel, liegen nach Medienangaben hunderte von Anträgen auf solche Verzichtserklärungen vor, die nur schleppend bearbeitet werden können. Die Konsequenz sind Verzögerungen für den Neueigentümer und möglicherweise finanzielle Engpässe für den Verkäufer. Die CDU will den Paragraphen dahingehend ändern, dass das Landesamt für Natur und Umwelt selbst tätig werden muss, wenn es sein Vorkaufsrecht wahrnehmen will.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2003/texte/
07_08_landesnaturschutz.htm)

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"Umweltranking"

  Verlegt auf spätere Tagung

Hauptredner:

Hintergrund:
  Nach Willen der Landesregierung soll in Schleswig-Holstein zum dritten Mal ein so genanntes "Umweltranking" stattfinden. Das Projekt soll Aufschluss über den Stellenwert von Umwelt und Natur in den Kreisen und Städten des Landes geben und das Engagement für den Natur- und Umweltschutz der einzelnen Regionen vergleichen. Beurteilt werden 21 Kriterien, unter anderem Klimaschutz, Bodenschutz, Neuwaldbildung, Flächenverbrauch und die Anzahl der schadstoffarmen Autos. Beim zweiten Ranking im Jahre 2001 siegte der Kreis Stormarn vor Plön und Nordfriesland.
  Die Landkreise sowie die kreisfreien Städte Lübeck und Flensburg haben angekündigt, sich an diesem Wettbewerb nicht mehr beteiligen zu wollen. Als Gründe hierfür wurden unter anderem der bürokratische Aufwand sowie die Kosten angeführt, die nach Schätzungen der Opposition bei landesweit 30.000 Euro jährlich liegen.
 
Die FDP-Fraktion fordert, das Projekt Umweltranking umgehend zu beenden.

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