Top 19:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion
der CDU |
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Top 24:
"Umweltranking"
Antrag der Fraktion
der FDP |
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Landesnaturschutzgesetz:
CDU will Hürden abbauen
"Vorkaufsrechtverzichterklärung"
in der Diskussion
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Kiel (SHL). Die CDU möchte
Hürden beim Erwerb von Immobilien abbauen und das erst im Mai
neu gestaltete Landesnaturschutzgesetz erneut ändern. Derzeit
muss jeder Immobilienkauf von der oberen Naturschutzbehörde
zunächst durch eine sogenannte Vorkaufsrechtverzichterklärung
ermöglicht werden. Da die Behörden die anlaufenden Anträge
nicht mehr fristgerecht bearbeiten können, entstehen
Verzögerungen, die bei den Verkäufern zu finanziellen
Engpässen führen können, argumentierte die Union. Rot-Grün
lehnte den Vorstoß ab. Umweltminister
Klaus Müller (Grüne) hielt die jetzige Regelung für
praktikabel und erklärte, dass ein Verzicht auf das
Vorkaufsrecht ein Rückschritt für den Naturschutz bedeuten
würde.
CDU und FDP beklagten
insbesondere die erheblichen Zeitverzögerungen, die bisher bei
der Abwicklung von Immobilienverkäufen entstehen. Das Gesetz
zeige in Bereichen hemmenden Einfluss, die nichts mit
Naturschutz zu tun hätten. Der von der Landesregierung
beschrittene Erlassweg, mit dem Unklarheiten beseitigt werden
sollten, sei dafür ungeeignet.
Die rot-grüne Koalition hielt
die Debatte für aufgebauscht. Es habe zunächst Mängel in dem
Gesetz gegeben, räumten Sozialdemokraten und Grüne ein. Diese
Fehler seien aber längst behoben.
Der Gesetzentwurf wurde einstimmig
federführend an den Umweltausschuss, mitberatend an den Innen-
und Rechtsausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Herlich Marie
Todsen-Reese (CDU), Konrad Nabel (SPD),
Günther Hildebrand (FDP), Detlef Matthiessen (B´90/Grüne),
Lars Harms SSW, Umweltminister Kalus Müller (B´90/Grüne)
Hintergrund:
Das im Mai vom Landtag
verabschiedete Landesnaturschutzgesetz sieht in Paragraph
40 vor, dass bei Immobilienverkäufen (Grundstücke,
Wohnungen) der neue Eigentümer erst dann ins Grundbuch
eingetragen werden kann, wenn eine so genannte
"Vorkaufsrechtsverzichtserklärung" der oberen
Naturschutzbehörde vorliegt. Bei dieser Behörde, dem
Landesamt für Natur und Umwelt in Flintbek bei Kiel,
liegen nach Medienangaben hunderte von Anträgen auf
solche Verzichtserklärungen vor, die nur schleppend
bearbeitet werden können. Die Konsequenz sind
Verzögerungen für den Neueigentümer und möglicherweise
finanzielle Engpässe für den Verkäufer. Die CDU will
den Paragraphen dahingehend ändern, dass das Landesamt
für Natur und Umwelt selbst tätig werden muss, wenn es
sein Vorkaufsrecht wahrnehmen will.
mehr
Informationen: plenum-online,
Mai
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2003/texte/
07_08_landesnaturschutz.htm)
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Verlegt
auf spätere Tagung
Hauptredner:
Hintergrund:
Nach
Willen der Landesregierung soll in Schleswig-Holstein zum
dritten Mal ein so genanntes "Umweltranking"
stattfinden. Das Projekt soll Aufschluss über den
Stellenwert von Umwelt und Natur in den Kreisen und
Städten des Landes geben und das Engagement für den
Natur- und Umweltschutz der einzelnen Regionen
vergleichen. Beurteilt werden 21 Kriterien, unter anderem
Klimaschutz, Bodenschutz, Neuwaldbildung,
Flächenverbrauch und die Anzahl der schadstoffarmen
Autos. Beim zweiten Ranking im Jahre 2001 siegte der Kreis
Stormarn vor Plön und Nordfriesland.
Die Landkreise sowie
die kreisfreien Städte Lübeck und Flensburg haben
angekündigt, sich an diesem Wettbewerb nicht mehr
beteiligen zu wollen. Als Gründe hierfür wurden unter
anderem der bürokratische Aufwand sowie die Kosten
angeführt, die nach Schätzungen der Opposition bei
landesweit 30.000 Euro jährlich liegen.
Die
FDP-Fraktion fordert, das Projekt Umweltranking umgehend
zu beenden.
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