Auf dieser Seite: Ausbildungsplatzabgabe (Dringlichkeit)

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Dringlichkeit:
Keine Ausbildungsplatzabgabe
Antrag der Fraktion der FDP 
Ausbildungsplatzumlage - Antrag der Fraktionen von SPD und B´90/GRÜNE - Drs. - 15/3035 
Drucksache: 15/3032
-Plenarprotokoll-

Landtag gegen Ausbildungsplatzabgabe
in Schleswig-Holstein

FDP wirft Rohwer "Kniefall" vor der Bundes-SPD vor

Kiel (SHL). Die rot-grüne Regierungsmehrheit im Landtag hat die Landesregierung am Freitag, 14. November, aufgefordert, sich beim Bund gegen die Erhebung einer Ausbildungsplatzabgabe in Schleswig-Holstein einzusetzen. Damit unterstützt das Parlament einen entsprechenden Vorstoß des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD). In Schleswig-Holstein bekomme jeder ausbildungswillige und -fähige Bewerber auch eine Lehrstelle; die Abgabe sei daher in Schleswig-Holstein nicht notwendig, so die Regierungsfraktionen. Abgelehnt wurde mit Regierungsmehrheit ein Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion, die damit die Ausbildungsplatzabgabe erst auf die Tagesordnung gebracht hatte: Die Liberalen wollten die Abgabe nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern gänzlich verhindern. 

Hart ins Gericht ging die Opposition mit Wirtschaftsminister Rohwer. Der hatte sich zunächst öffentlich gegen die geplante Abgabe ausgesprochen, war am gestrigen Donnerstag aber auf Kompromiss-Kurs umgeschwenkt. Danach sollten "regionale Besonderheiten" –  wie in Schleswig-Holstein – bei den Bundesplänen berücksichtigt werden. Das heißt: Regionen oder ganze Bundesländer, in denen genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, sollen von der Umlage befreit werden. Er halte die Ausbildungsplatzabgabe in der von der Bundesregierung geplanten pauschalen Form weiterhin für ein falsches Signal; die Wirtschaft müsse allerdings auch ihre Versprechen einhalten, verteidigte Rohwer seinen Kurs. Die schleswig-holsteinischen Unternehmen hätten genau das getan und dürften dafür nicht bestraft werden, deshalb trete er – "wenn überhaupt" – für die regionialisierte Form der Abgabe ein. "Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich damit auch die Interessen der mittelständischen schleswig-holsteinischen Betriebe vertrete", so Rohwer.

CDU, FDP und SSW einer Meinung

Von einem "Eiertanz", sprach hingegen Christel Aschmoneit-Lücke (FDP): "Die Partei-Raison hat gewonnen, die wirtschaftspolitische Vernunft verloren", unterstellte sie Rohwer  einen "Kniefall" vor der Bundes-SPD. Mit der Ausbildungsplatzabgabe schaffe die Bundesregierung ein "bürokratisches Monstrum zur Knebelung der Wirtschaft", kritisierte auch ihr Parlamentskollege Torsten Geerdts von der CDU. Durch die Abgabe werde es künftig nicht mehr, sondern weniger Lehrstellen geben: Bereits jetzt gebe es Boykott-Drohungen in der Lehrlingsausbildung einzelner Landesfachinnungen. Sinnvoller als eine Strafabgabe sei ein Anreizsystem für ausbildende Betriebe, unterstützte auch Anke Spoorendonk (SSW) den FDP-Antrag. Zugleich sei eine grundlegende Reform der Berufsausbildung notwendig. Das Beispiel Dänemark zeige, wie eine solche Reform aussehen könne, so Spoorendonk.

Bundesweit seien durch den Überhang der vergangenen Jahre inzwischen 120.000 bis 150.000 junge Menschen auf Lehrstellensuche. Vor diesem Hintergrund müsse Politik handeln, verteidigte Bernd Schröder (SPD) den Wirtschaftsminister. In Schleswig-Holstein sehe die Lage jedoch anders aus; dem trage der Antrag von SPD und Grünen Rechnung. Im Baubereich gebe es schon jetzt eine Ausbildungsplatzumlage und dort funktioniere das System hervorragend, votierte Karl-Martin Hentschel (B´90/Grüne) für die Pläne der Bundesregierung. Trotz jahrelanger anhaltender Krise werde am Bau überproportional ausgebildet. Die Umlage ziele auf Groß- und Kettenbetriebe, die sich als "Trittbrettfahrer" der gut ausgebildeten Gesellen der Klein- und Handwerksbetriebe bedienten. 

Hintergrund:
  Die Mehrheit der rot-grüne Bundestagsfraktion will Unternehmen, die nicht ausreichend Auszubildende haben, mit einer Abgabe belasten. Geplant ist die Einrichtung eines Fonds vor, in den Unternehmen einzahlen, die nicht oder unzureichend ausbilden. Ausnahmen soll es für kleine Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern oder für Neugründungen geben.
  Stichtag für die Erhebung der Ausbildungsabgabe soll der Beginn des Ausbildungsjahres am 30. September sein. Betriebe, die erst nach diesem Termin über die erforderliche Ausbildungsquote kommen, sollen aus dem Fonds Geld zurückgezahlt bekommen. Die SPD will das neue Gesetz so gestalten, dass der unions-dominierte Bundesrat nicht zustimmen muss. Die Opposition lehnt die Einführung einer Ausbildungsumlage ab. Auch Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) gilt als Gegner einer Ausbildungsabgabe.
  Die Erhebung der Umlage soll an ein gesetzlich festgelegtes Auslösekriterium gekoppelt werden. Notwendig sei, dass es zum 30. September jeden Jahres einen Mindestüberhang an Ausbildungsplätzen gebe. Die Bundesregierung solle dann feststellen, wie viel Geld für die Schaffung der fehlenden Ausbildungsplätze nötig sei. Diese Summe müssten dann die zu wenig oder nicht ausbildenden Betriebe je nach ihrer Ausbildungsleistung in den Fonds einzahlen. Bei der Verwendung der Mittel sollen Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften mitbestimmen.
  Die Lehrstellenlücke im neuen Ausbildungsjahr ist nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit von September auf Oktober um knapp 4000 auf 24.000 gestiegen. Die Nachvermittlungsaktion habe die Zahl der Ende September unversorgten Bewerber zwar um 6600 auf 28.400 verringert. Allerdings seien im Oktober auch neue Bewerber hinzugekommen. Insgesamt seien damit auf 37.800 unversorgte Bewerber 13.800 Lehrstellen gekommen. In Schleswig-Holstein ist die Lage mit einer inzwischen ausgeglichenen Situation nallerdings deutlich besser.

Stichwort: Dringlichkeit
 
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.

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