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Weihnachtsgelder
für Minister
erneut im Blickpunkt
Presseartikel ruft Rot-Grün auf
den Plan
Kiel (lno). Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die
schleswig-holsteinischen Landesminister hat am Freitag zu einer heftigen Debatte
während der Landtagssitzung geführt. Hintergrund war ein Artikel im
"Flensburger Tageblatt"
(Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag), der sich mit der Frage befasste, ob die Kabinettsmitglieder jahrelang ohne Rechtsgrundlage
die Sonderzahlungen erhielten. Zu diesem Schluss sei die FDP gekommen, schrieb die Zeitung und zitierte deren
Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki wörtlich: "Bis 1997
haben Ministerinnen und Minister ohne gesetzliche Grundlage
Weihnachts- und Urlaubsgeld bezogen." Finanzminister Ralf Stegner
(SPD) wies die Vorwürfe für die Landesregierung in der von SPD und
Grünen dazu geforderten Debatte am Nachmittag entschieden zurück.
Seit 1961 erhielten Minister wie Landesbeamte ein Weihnachtsgeld
nach dem Gesetz über die Zahlung einer Weihnachtszuwendung an Beamte,
sagte Stegner. Mit einem allgemeinen Verweis im Landesministergesetz
habe die Regelung auch für die Landesminister gegolten. Mit dem Haushaltsgesetz 1997 sei diese seit 1961 bestehende Regelung durch
eine Ergänzung noch präzisiert worden, wie es der Landesrechnungshof
angemahnt habe, erklärte der Minister.
Stegner wies außerdem darauf hin, dass Minister auch in allen anderen
Ländern eine jährliche Sonderzuwendung erhielten; in den meisten Fällen mit einem Verweis auf das für Beamte geltende Recht. Inhalt
und Stil der jetzt gemachten Vorwürfe und Andeutungen ließen aber
"jedwede Seriosität vermissen". "Die Landesregierung weist die
Vorwürfe, Minister hätten sich in Schleswig-Holstein bereichert, mit
Entschiedenheit zurück", sagte Stegner.
CDU will erst prüfen
/ FDP steht zu Zeitungsbericht
Der CDU-Fraktion-Fraktionsvorsitzende Martin Kayenburg erklärte,
der von Stegner vorgelegte Bericht müsse zunächst geprüft und die
Rechtslage festgestellt werden, bevor seine Fraktion eine Bewertung abgeben werde. Kubicki sagte, er stehe zu der Aussage, dass es für
diese Sonderzuwendungen keine Rechtsgrundlage gebe. Nach Ansicht der
Grünen-Abgeordneten Monika Heinhold hätte Kubicki schon 1996 im Finanzausschuss, als die Landesregierung die Änderungen des
Ministergesetzes vorgeschlagen habe, seine Kritik einbringen können.
Die SSW-Abgeordnete Anke Spoorendonk warf Kubicki schlechten
politischen Stil und Populismus vor. Einstimmig überwies das Plenum
anschließend den Bericht zur Prüfung an den Innen- und Rechtsausschuss.
Die FDP war nach juristischer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen,
dass die Landesminister bis 1997 mindestens sechs Jahre lang ohne gesetzliche Grundlage Weihnachts- und Urlaubsgeld kassiert hätten.
Im "Flensburger Tageblatt" wurde auf eine Schätzung der FDP
verwiesen, wonach von 1990 bis 1996 mehr als 500 000 Euro der umstrittenen Sonderzahlungen ausgezahlt worden seien.
Hintergrund:
Stichwort:
Dringlichkeit
Die Tagesordnung einer
Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im
Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der
nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann
kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die
Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der
abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der
Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des
Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.
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