Auf dieser Seite:  Weihnachtsgeld für Landesminister (Dringlichkeit)

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Dringlichkeit:
Weihnachtsgeldzahlungen für Ministerinnen und Minister
Antrag der Fraktionen von SPD und B´90/Grüne
Drucksache: 15/3038neu
-Plenarprotokoll-

Weihnachtsgelder für Minister 
erneut im Blickpunkt
Presseartikel ruft Rot-Grün auf den Plan

Kiel (lno).  Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die schleswig-holsteinischen Landesminister hat am Freitag zu einer heftigen Debatte während der Landtagssitzung geführt. Hintergrund war ein Artikel im "Flensburger Tageblatt" (Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag), der sich mit der Frage befasste, ob die Kabinettsmitglieder jahrelang ohne Rechtsgrundlage die Sonderzahlungen erhielten. Zu diesem Schluss sei die FDP gekommen, schrieb die Zeitung und zitierte deren Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki wörtlich: "Bis 1997 haben Ministerinnen und Minister ohne gesetzliche Grundlage Weihnachts- und Urlaubsgeld bezogen." Finanzminister Ralf Stegner (SPD) wies die Vorwürfe für die Landesregierung in der von SPD und Grünen dazu geforderten Debatte am Nachmittag entschieden zurück.

Seit 1961 erhielten Minister wie Landesbeamte ein Weihnachtsgeld nach dem Gesetz über die Zahlung einer Weihnachtszuwendung an Beamte, sagte Stegner. Mit einem allgemeinen Verweis im Landesministergesetz habe die Regelung auch für die Landesminister gegolten. Mit dem Haushaltsgesetz 1997 sei diese seit 1961 bestehende Regelung durch eine Ergänzung noch präzisiert worden, wie es der Landesrechnungshof angemahnt habe, erklärte der Minister.

Stegner wies außerdem darauf hin, dass Minister auch in allen anderen Ländern eine jährliche Sonderzuwendung erhielten; in den meisten Fällen mit einem Verweis auf das für Beamte geltende Recht. Inhalt und Stil der jetzt gemachten Vorwürfe und Andeutungen ließen aber "jedwede Seriosität vermissen". "Die Landesregierung weist die Vorwürfe, Minister hätten sich in Schleswig-Holstein bereichert, mit Entschiedenheit zurück", sagte Stegner.

CDU will erst prüfen / FDP steht zu Zeitungsbericht

Der CDU-Fraktion-Fraktionsvorsitzende Martin Kayenburg erklärte, der von Stegner vorgelegte Bericht müsse zunächst geprüft und die Rechtslage festgestellt werden, bevor seine Fraktion eine Bewertung abgeben werde. Kubicki sagte, er stehe zu der Aussage, dass es für diese Sonderzuwendungen keine Rechtsgrundlage gebe. Nach Ansicht der Grünen-Abgeordneten Monika Heinhold hätte Kubicki schon 1996 im Finanzausschuss, als die Landesregierung die Änderungen des Ministergesetzes vorgeschlagen habe, seine Kritik einbringen können.

Die SSW-Abgeordnete Anke Spoorendonk warf Kubicki schlechten politischen Stil und Populismus vor. Einstimmig überwies das Plenum anschließend den Bericht zur Prüfung an den Innen- und Rechtsausschuss.

Die FDP war nach juristischer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Landesminister bis 1997 mindestens sechs Jahre lang ohne gesetzliche Grundlage Weihnachts- und Urlaubsgeld kassiert hätten. Im "Flensburger Tageblatt" wurde auf eine Schätzung der FDP verwiesen, wonach von 1990 bis 1996 mehr als 500 000 Euro der umstrittenen Sonderzahlungen ausgezahlt worden seien.

Hintergrund:

Stichwort: Dringlichkeit
 
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.

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