In Kürze: Meldungen1 (Themen ohne Aussprache) 

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Landessicherheitsüberprüfungsgesetz, 2. Lesung (Top 4; Drs. 15/2202, 15/2975); Staatsvertrag Statistik, 2. Lesung (Top 5;  Drs. 15/2866, 15/2977); Versorgungs- ausgleichskasse, 2. Lesung (Top 6;  Drs. 15/2882, 15/2979); Staatsvertrag "Dataport", 
2. Lesung (Top 7;  Drs. 15/2876, 15/2986); Vermessungs- und Katastergesetz, 1. Lesung (Top 13;  Drs. 15/2946)


  Sicherheitsüberprüfung: Schleswig-Holstein geht auf Nummer sicher. Im November verabschiedete der Landtag erstmals ein Landessicherheits-Überprüfungsgesetz. Das Regelwerk legt fest, wann und wie Beschäftigte in Behörden und "lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen" auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Beispiel Behörde: Wer Zugang zu wichtigen Verschlusssachen hat (VS-Vertraulich, Geheim oder Streng Geheim), muss vorher eine Sicherheitserklärung abgeben, in der etwa nach anhängigen Strafverfahren oder Kontakten zu ausländischen Nachrichtendiensten gefragt wird. Bei echten Geheimnisträgern wird auch der Ehepartner unter die Lupe genommen. Die betroffenen Personen müssen dem Sicherheits-Check zustimmen, und zwar schriftlich. Diese Änderung arbeitete der Innen- und Rechtsausschuss in die Regierungsvorlage ein. Unverändert blieb eine Ausnahmeregelung: Das Gesetz gilt nicht für Mitglieder des Landtags und der Landesregierung.

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  Versorgungsausgleichskasse: Kreise, Städte, Gemeinden und Zweckverbände können ihre Personalverwaltung künftig über eine zentrale Fachbehörde abwickeln und so vielleicht Geld sparen. Möglich wird das durch eine Gesetzänderung, die der Landtag im November einvernehmlich vornahm. Die Novelle erweitert das Aufgabenfeld der Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK) in Schleswig-Holstein. Die VAK, die in Kiel sitzt und bisher Bezüge für pensionierte Beschäftigte der Kommunen berechnet, kann das künftig auch für deren aktive Mitarbeiter übernehmen. Die Fachbehörde darf zudem das Kindergeld auszahlen und könnte - in allen Bereichen - bei hohen Fallzahlen kostengünstiger arbeiten als kleine Kommunalbehörden. Der Gesetzentwurf stammte von der Regierung und wurde im Innen- und Rechtsausschuss nicht verändert. So darf die VAK künftig nicht nur den Kommunen helfen, sondern sich auch weiterhin um Mitarbeiter der Landesbank kümmern.

  Statistik:  Die Fusion der Statistischen Landesämter in Schleswig-Holstein und Hamburg ist im Kieler Landtag besiegelt worden. Das Parlament stimmte dem Staatsvertrag nach Zweiter Lesung einmütig zu. Das neue Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nimmt seine Arbeit zum Jahreswechsel auf. Hauptsitz der Statistik-Behörde mit insgesamt 481 Mitarbeitern ist Hamburg. Der Standort Kiel bleibt erhalten. Von der Fusion erhoffen sich die Länder ab 2006 Einsparungen. Bereiche wie die Personal- oder Rechtsabteilung werden zusammen gelegt, frei werdende Stellen nicht wieder besetzt. Ziel: Die Kosten für das Personal sollen bis 2010 um rund drei Millionen Euro (15 Prozent) sinken. Fusionsbedingte Entlassungen soll es nicht geben. An der Statistikflut dürfte sich nichts ändern. Welche Daten zu erheben sind, entscheiden in der Regel der Bund oder die EU.

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  Landesvermessung: Das Vermessungs- und Katastergesetz des Landes soll völlig neu gestaltet werden. Dazu legte die Regierung einen Entwurf vor, den der Landtag nach Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss überwies. Hintergrund: Die Kataster- und Vermessungsverwaltung, die seit mehr als 125 Jahren die Liegenschaften im Land erfasst, ist im Umbruch. Aus amtlichen Grundstücks-Verzeichnissen (Papier) werden digitale Info-Systeme (Computer) und von den einst 17 Ämtern sollen nur acht übrig bleiben. Der Gesetzentwurf unterstütze die laufende Reform, heißt es in der Vorlage. Beispiel: Künftig sollen auch Kommunen und Vermessungs-Ingenieure online auf Grundstücksdaten zugreifen und Auskünfte erteilen können. "Dadurch wird es möglich, die Zahl der Katasterämter weiter zu reduzieren, ohne das hierdurch die Bürgernähe leidet." 

  "Dataport": Der IT-Dienstleister Dataport kann zum Jahreswechsel ans Netz gehen. Der Landtag stimmte ohne Gegenstimme einem Staatsvertrag zu, der den Zusammenschluss der schleswig-holsteinischen und hamburgischen Daten- und Informationszentralen regelt. Dataport startet mit fast 1.200 Mitarbeitern und wird seinen Hauptsitz in Altenholz bei Kiel haben. Dort arbeitet bisher die Datenzentrale Schleswig-Holstein (550 Mitarbeiter). Zweites Standbein ist Hamburg, das sein Landesamt für Informationstechnik (536 Mitarbeiter) und den IT-Bereich des Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten (110 Mitarbeiter) in die "Ehe" der Behörden einbringt. Dataport soll beide Länder mit Informations- und Kommunikationstechniken versorgen und diese Aufgaben billiger und besser erfüllen als die bisherigen Einrichtungen.

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