|

|
Auf
dieser Seite: |
|
|
Landessicherheitsüberprüfungsgesetz,
2. Lesung
(Top 4;
Drs. 15/2202,
15/2975);
Staatsvertrag Statistik, 2. Lesung
(Top 5; Drs. 15/2866,
15/2977);
Versorgungs- ausgleichskasse, 2. Lesung
(Top 6; Drs.
15/2882,
15/2979);
Staatsvertrag "Dataport",
2. Lesung
(Top 7; Drs. 15/2876,
15/2986);
Vermessungs- und Katastergesetz,
1. Lesung
(Top 13;
Drs. 15/2946)
|
|
|
Sicherheitsüberprüfung:
Schleswig-Holstein geht auf
Nummer sicher. Im November verabschiedete der Landtag erstmals ein
Landessicherheits-Überprüfungsgesetz. Das Regelwerk legt fest,
wann und wie Beschäftigte in Behörden und "lebens- oder
verteidigungswichtigen Einrichtungen" auf ihre
Zuverlässigkeit überprüft werden. Beispiel Behörde: Wer Zugang
zu wichtigen Verschlusssachen hat (VS-Vertraulich, Geheim oder
Streng Geheim), muss vorher eine Sicherheitserklärung abgeben, in
der etwa nach anhängigen Strafverfahren oder Kontakten zu
ausländischen Nachrichtendiensten gefragt wird. Bei echten
Geheimnisträgern wird auch der Ehepartner unter die Lupe
genommen. Die betroffenen Personen müssen dem Sicherheits-Check
zustimmen, und zwar schriftlich. Diese Änderung arbeitete der
Innen- und Rechtsausschuss in die Regierungsvorlage ein.
Unverändert blieb eine Ausnahmeregelung: Das Gesetz gilt nicht
für Mitglieder des Landtags und der Landesregierung.
* * *
|
Versorgungsausgleichskasse: Kreise,
Städte, Gemeinden und Zweckverbände können ihre
Personalverwaltung künftig über eine zentrale Fachbehörde
abwickeln und so vielleicht Geld sparen. Möglich wird das
durch eine Gesetzänderung, die der Landtag im November einvernehmlich
vornahm. Die Novelle erweitert das Aufgabenfeld der
Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK) in
Schleswig-Holstein. Die VAK, die in Kiel sitzt und bisher
Bezüge für pensionierte Beschäftigte der Kommunen
berechnet, kann das künftig auch für deren aktive
Mitarbeiter übernehmen. Die Fachbehörde darf zudem das
Kindergeld auszahlen und könnte - in allen Bereichen - bei
hohen Fallzahlen kostengünstiger arbeiten als kleine
Kommunalbehörden. Der Gesetzentwurf stammte von der
Regierung und wurde im Innen- und Rechtsausschuss nicht
verändert. So darf die VAK künftig nicht nur den Kommunen
helfen, sondern sich auch weiterhin um Mitarbeiter der
Landesbank kümmern.
|
|
|
Statistik: Die
Fusion der Statistischen Landesämter in Schleswig-Holstein
und Hamburg ist im Kieler Landtag besiegelt worden. Das
Parlament stimmte dem Staatsvertrag nach Zweiter Lesung
einmütig zu. Das neue Statistische Amt für Hamburg und
Schleswig-Holstein nimmt seine Arbeit zum Jahreswechsel auf.
Hauptsitz der Statistik-Behörde mit insgesamt 481
Mitarbeitern ist Hamburg. Der Standort Kiel bleibt erhalten.
Von der Fusion erhoffen sich die Länder ab 2006
Einsparungen. Bereiche wie die Personal- oder
Rechtsabteilung werden zusammen gelegt, frei werdende
Stellen nicht wieder besetzt. Ziel: Die Kosten für das
Personal sollen bis 2010 um rund drei Millionen Euro (15
Prozent) sinken. Fusionsbedingte Entlassungen soll es nicht
geben. An der Statistikflut dürfte sich nichts ändern.
Welche Daten zu erheben sind, entscheiden in der Regel der
Bund oder die EU.
|
* * *
Landesvermessung: Das
Vermessungs- und Katastergesetz des Landes soll völlig neu gestaltet
werden. Dazu legte die Regierung einen Entwurf vor, den der Landtag nach
Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss überwies. Hintergrund: Die Kataster-
und Vermessungsverwaltung, die seit mehr als 125 Jahren die
Liegenschaften im Land erfasst, ist im Umbruch. Aus amtlichen
Grundstücks-Verzeichnissen (Papier) werden digitale Info-Systeme
(Computer) und von den einst 17 Ämtern sollen nur acht übrig bleiben.
Der Gesetzentwurf unterstütze die laufende Reform, heißt es in der
Vorlage. Beispiel: Künftig sollen auch Kommunen und
Vermessungs-Ingenieure online auf Grundstücksdaten zugreifen und
Auskünfte erteilen können. "Dadurch wird es möglich, die Zahl
der Katasterämter weiter zu reduzieren, ohne das hierdurch die
Bürgernähe leidet."
|
|
"Dataport": Der
IT-Dienstleister Dataport kann zum Jahreswechsel ans Netz gehen. Der
Landtag stimmte ohne Gegenstimme einem Staatsvertrag zu, der den Zusammenschluss der
schleswig-holsteinischen und hamburgischen Daten- und
Informationszentralen regelt. Dataport startet mit fast 1.200
Mitarbeitern und wird seinen Hauptsitz in Altenholz bei Kiel haben. Dort
arbeitet bisher die Datenzentrale Schleswig-Holstein (550 Mitarbeiter).
Zweites Standbein ist Hamburg, das sein Landesamt für
Informationstechnik (536 Mitarbeiter) und den IT-Bereich des Senatsamtes
für Bezirksangelegenheiten (110 Mitarbeiter) in die "Ehe" der
Behörden einbringt. Dataport soll beide Länder mit Informations- und
Kommunikationstechniken versorgen und diese Aufgaben billiger und besser
erfüllen als die bisherigen Einrichtungen.
|
|
zurück zum Seitenanfang
|
|