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Sitzungsvertreter Amtsanwaltschaft, 1.
Lesung (Top
11; Drs. 15/2934),
Ausgleichs- abgabe,
1.
Lesung (Top 17; Drs. 15/2999),
Entlastung LRH für 2000/2001 (Top 42; 15/2917)
und
Haushaltsrechnung / Vermögensübersicht 2001 - Bemerkungen des
LRH 2003 (Top 47; 15/2248,
15/2985),
Wildtiere in Zirkussen (Top 44; 15/2888,
15/2971),
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| Vertreter
Amtsanwaltschaft: In
Strafverfahren vor Amtsgerichten dürfen in
Schleswig-Holstein Justizbeamte die Rolle des Amtsanwalts
übernehmen. Diese Notlösung, die der Landtag vor mehr als
35 Jahren ermöglichte, soll jetzt abgeschafft werden. Das
sieht ein Gesetzentwurf der Regierung vor, den der Landtag
an den Innen- und Rechtsausschuss überwies. Die gesetzliche Sonderregelung
war 1967 eingeführt worden, weil damals bei nur 20
Amtsanwälten an 51 Amtsgerichten Engpässe auftraten. Heute
gibt es noch 27 Amtsgerichte, aber 48,5 Stellen für
Amtsanwälte. Zudem darf die Staatsanwaltschaft bei
Vertretungslücken laut Bundesrecht Referendare einsetzen.
Das Gesetz könne aufgehoben werden, heißt es in der
Vorlage des Justizministeriums. Und: Es widerstreite dem
Gebot der Rechtsbereinigung, "ein überflüssig
gewordenes Gesetz weiter bestehen zu lassen".
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Haushalt: Der
Landtag hat der Regierung für das Haushaltsjahr 2001 die
Entlastung erteilt. Der Beschluss, der einvernehmlich
erfolgte, geht auf eine Empfehlung des Finanzausschusses zurück.
Er hatte die Etatrechnung sowie die Hinweise des
Landesrechnungshofes geprüft und wie in den Vorjahren eine
Mängelliste gefertigt, die mitbeschlossen wurde. So wird die
Regierung aufgefordert, die Haushaltskonsolidierung noch
intensiver zu betreiben. Kritik übte der Finanzausschuss auch an
"immer wieder auftretenden Haushaltsüberschreitungen ohne
Einwilligung des Finanzministeriums". Konsequenz: Der
Finanzminister soll Sanktionen für Ministerien vorschlagen, die
mehr Geld ausgeben als vorgesehen. Ebenfalls ohne Aussprache
erteilte der Landtag dem Landesrechnungshof die Entlastung. Hier
ging es um die Haushaltsjahre 2000 und 2001. Allerdings stimmte
die Opposition gegen die 1. Ziffer der
Ausschussempfehlung

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Ausgleichsabgabe:
Die öffentlichen und
privaten Arbeitgeber in Schleswig-Holstein zahlen jährlich
mehrere Millionen Euro "Ausgleichs- abgabe", weil sie
weniger Schwerbehinderte beschäftigen als vorgeschrieben. Dieses
Geld, das bisher zweckgebunden im Landeshaushalt verbucht wird,
soll künftig in einem Extratopf (Sondervermögen) verwaltet
werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den
der Landtag nach Erster Lesung an den Sozialausschuss überwies. Das
Bundesrecht (Juni 2001) schreibt die Bildung eines
Sondervermögens vor. Aus ihm wird die Integration
schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt gefördert.
Hintergrund: Arbeitgeber (ab 20 Beschäftigte) sind
gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der
Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Andernfalls
müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie beträgt je
unbesetztem Pflichtplatz mindestens 105 Euro. Im vergangenen Jahr
kamen so in Schleswig-Holstein fast 15 Millionen Euro zusammen.
Knapp die Hälfte der Summe floss in einen Bundesfonds, der Rest
in Fördermaßnahmen, etwa Schulungsprogramme für
Schwerbehinderte. Ihre Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich leicht
verbessert. Ende 2002 hatten gut 4.700 Schwerbehinderte keinen
Job. Ein Jahr zuvor waren noch fast 5.300 Schwerbehinderte
erwerbslos. Übrigens: Das Land gehört zu den Arbeitgebern, die
in den Ausgleichstopf einzahlen. Um die Fünf-Prozent-Quote zu
erfüllen, müsste es rund 350 Schwerbehinderte einstellen.
| Zirkustiere: Zirkusbetriebe
sollen keine Elefanten, Tiger und anderen Wildtiere mehr
halten dürfen. Das forderte der Bundesrat Ende September
auf Antrag Hessens. Mit Blick auf diesen Beschluss erklärte
der Landtag einen FDP-Antrag einvernehmlich für
erledigt. Die Liberalen hatten von der Landesregierung
gefordert, sich im Bundesrat für ein Haltungsverbot in
Zirkusbetrieben und ähnlichen Einrichtungen einzusetzen, in
denen eine tiergerechte Haltung nicht gewährleistet ist.
Landesumweltminister Klaus Müller (Grüne) hatte in der
Debatte angekündigt, das Schleswig-Holstein im Bundesrat
noch über die hessische Initiative hinaus gehen und für
eine "Positivliste" eintreten wolle. In dieser
Liste sollten Tierarten aufgenommen werden, gegen deren
Haltung keine Bedenken bestehen. Dieser Antrag scheiterte im
Bundesrat. mehr
Infos: plenum-online,
September 03
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